Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten dauerhaft oder gelegentlich ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, bleiben Halter und sind daher verpflichtet, die Führerscheine der Fahrer zu überprüfen. Unklar ist bislang, in welchen Abständen diese Kontrolle zu wiederholen ist. § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) enthält dazu keine konkreten Vorgaben. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates soll nun Rechtssicherheit schaffen. Lesen Sie hier, welche Neuerung geplant ist und was bis zum Inkrafttreten gilt.
