Unterweisung Plus 04.12.2025

Arbeitszeitgesetz – 26/2025

Top-Thema: Bereitschaftsdienst und Arbeitszeitgesetz – eine komplizierte Kombination

Svenja DammaschWerner Böcker
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8 Stunden / Tag beträgt die normale Arbeitszeit – weil Menschen keine Maschinen sind
Die reguläre Tagesarbeitszeit in Deutschland ist seit mehr als 100 Jahren auf acht Stunden festgelegt. Obwohl es bereits zahlreiche Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz gibt, wird das Modell heute kritisch diskutiert, da es modernen Arbeitsformen zu wenig Flexibilität biete. Ein Blick zurück zeigt jedoch, warum diese Grenze eingeführt wurde.
Arbeitszeitgesetz lebendig vermitteln – so gelingt’s mit Praxisbezug und Diskussion
Das Arbeitszeitgesetz klingt nach Paragrafen und Bürokratie – tatsächlich ist es aber eines der wichtigsten Schutzgesetze überhaupt. Es bewahrt Beschäftigte vor Überlastung, sichert Erholung und verringert Unfallrisiken. Damit Ihre Unterweisung nicht zur reinen Regelkunde verkommt, zeigen wir Ihnen, wie Sie das Thema mit Beispielen, Fragen und interaktiven Methoden anschaulich machen.
Lange Tage, kurze Pausen – Daten und Fakten zum Thema Arbeitszeiten
Mit diesen Zahlen und Fakten bringen Sie das Thema Arbeitszeit lebendig in Ihre Unterweisung. Sie zeigen, wie stark sich die Arbeitswelt verändert hat, wo heute noch Grenzen überschritten werden – und warum das Arbeitszeitgesetz aktueller ist denn je. Nutzen Sie die Daten als Einstieg oder Diskussionsstoff, um den Sinn gesetzlicher Pausen und Höchstarbeitszeiten greifbar zu machen.
Geplante Änderungen des ArbZG – mehr Flexibilität, aber auch mehr Verantwortung
Das Bundesarbeitsministerium plant eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Ziel ist es, die Arbeitszeitregelungen an moderne Arbeitsformen anzupassen und flexibler zu gestalten – mit weitreichenden Folgen für Führungskräfte und andere Personen, die Dienstpläne erstellen, aber auch für die Beschäftigten selbst. Daher sollte ein Ausblick auf die Zukunft in keiner Unterweisung zum Arbeitszeitgesetz fehlen.
Unterweisungsleitfaden: Arbeitszeitgesetz – Schritt für Schritt durch die Präsentation
Mit diesem Leitfaden und der begleitenden PowerPoint-Präsentation gelingt Ihnen jede Unterweisung – selbst, wenn es zeitlich einmal eng wird. Die Folien liefern die zentralen Inhalte, während dieser Leitfaden Ihnen zeigt, wie Sie daraus eine lebendige, abwechslungsreiche Unterweisung gestalten. Nutzen Sie die vorgeschlagenen Fragen, Diskussionen und Übungen, um Ihre Teilnehmenden aktiv einzubinden und das Thema praxisnah zu vermitteln.
Bereitschaftsdienst und Arbeitszeitgesetz – eine komplizierte Kombination
Überall da, wo Unternehmen ihre Leistung rund um die Uhr anbieten, aber nicht abzusehen ist, ob diese überhaupt benötigt wird, sind Bereitschaftsmodelle eine gute Lösung. Einige im Vorwege bestimmte Mitarbeiter halten sich bereit, um bei Bedarf tätig werden zu können. Dies entlastet die Kollegen, weil auf diese Weise auch Notfalleinsätze in gewisser Weise planbar werden. Doch immer wieder stellen sich die Beschäftigten die Frage: Wann zählt Bereitschaft als Arbeitszeit und wann nicht? Schaffen Sie in der Unterweisung Klarheit darüber anhand konkreter Beispiele.
Wer Pausen macht, schafft mehr: Warum produktiv sein nicht bedeutet durchzuarbeiten
Viele Beschäftigte kennen die Situation: Die To-do-Liste nimmt kein Ende und seit Tagen endet der Arbeitstag erst nach Überstunden. Damit es heute nicht wieder so spät wird, scheint es nur eine Lösung zu geben: den Verzicht auf die Mittagspause. Wir Sifas wissen: Der dauerhafte Verzicht auf Pausen macht krank und erhöht die Fehlerquote, doch in einer Leistungsgesellschaft kann der Pausenverzicht schnell zum Statussymbol werden. Eine harte Nuss für Ihre Unterweisung.
Pausen nicht genommen? – Achtung, hier lauert eine böse Überstundenfalle!
Ein Fall, wie er in vielen Unternehmen in Deutschland vorkommen kann: Ein Mitarbeiter hat so viel Arbeit, dass er keine Pausen machen kann. Die Pausenzeiten werden aber automatisch in der Arbeitszeiterfassung aufgezeichnet. Später aber kommt der Mitarbeiter und behauptet, die Aufzeichnung sei falsch und er wolle die Überstundenvergütung für seine ausgefallenen Pausen haben. Dass dieser Gedankengang richtig ist, sagt auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurth (BAG, 12.2.2025, Az. 5 AZR 51/24).

Arbeitshilfen

  • Quiz zum Thema „Arbeitszeitgesetz“
  • Unterweisungsleitfaden: Arbeitszeitgesetz –Schritt für Schritt durch die Präsentation