Explosionen durch brennbare Gase und Dämpfe gehören zu den schwerwiegendsten Ereignissen im betrieblichen Arbeitsschutz. Bereits geringe Mengen freigesetzter brennbarer Stoffe können in Verbindung mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Dabei kommt der Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Bedeutung zu. Das folgende Urteil des Oberlandesgerichts Celle zeigt anhand eines konkreten Schadensereignisses, welche Anforderungen an den Explosionsschutz bei Arbeiten mit brennbaren Dämpfen gestellt werden und welche Verantwortung die beteiligten Unternehmen und die betrieblich Verantwortlichen tragen (OLG Celle, Urteil vom 07.02.2024, Az. 14 U 113/23).
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