Verwechseln Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nicht mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Im Gegensatz zum BGM, das von den Arbeitgebern freiwillig angeboten werden kann, haben Beschäftigte nach einer längeren Krankheit einen rechtlichen Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Es steht den Mitarbeitern jedoch frei, ob sie dieses Angebot annehmen möchten oder nicht. Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen.
ArtikelBetriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)GesundheitsschutzSchutzmaßnahmen am Arbeitsplatz