Zu den Aufgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gehört es auch, die Betriebe bei arbeitsbedingten traumatischen Ereignissen ihrer Beschäftigten zu beraten. Damit verbunden will sie den Betroffenen frühzeitig ein angemessenes Behandlungsangebot unterbreiten, um ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Aktuelle Informationen hierzu bietet eine neue Handreichung der DGUV vom Mai 2024.
