Gefahrstoffe aktuell 25.06.2026

07-2026

Top-Thema: Gefahrstoffausgabe: Wer darf das eigentlich? Warum die ChemVerbotsV selbst Routinevorgänge zum Compliance-Risiko machen kann.

Georg PopaMikko Börkircher
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ChemVerbotsV in der Materialausgabe: Wer darf das überhaupt ausgeben?
Die 10 Minuten, die alles verändern – Gefahrstoffrecht kompakt in der Praxis Die Materialausgabe scheint harmlos: Kanister raus, Dose raus, fertig. Wer jedoch abgaberelevante Produkte im Betrieb führt und ausgibt, […]
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Holzhammer mit eingravierter Jahreszahl 2026 auf Holzständer als Symbol für Gerechtigkeit, Recht und Rechtssystem, stellvertretend für Gerichtsentscheidungen, rechtliche Trends und Justizkonzepte für das Banner zum neuen Jahr 2026.
„Wir haben doch alles dokumentiert“ – bis die Behörde nachfragte
Es war ein gewöhnlicher Dienstagmorgen. Routinebegehung durch die Aufsichtsbehörde. Es gab keine Beschwerden, keinen Unfall und keinen Vorfall. Im Lackierbereich des mittelständischen Produktionsbetriebs schien alles geregelt zu sein: Die Betriebsanweisung war vorhanden, die Sicherheitsdatenblätter abgelegt, eine Gefährdungsbeurteilung lag vor. „Unsere Gefahrstoffe sind sauber dokumentiert“, erklärte der Produktionsleiter selbstbewusst.
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Diese Neuerungen der TRGS 505 müssen Sie kennen
Die TRGS, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, zeigen Arbeitgebern grundsätzlich auf, wie innerbetrieblich mit Gefahrstoffen umgegangen werden soll. Das schließt deren Kennzeichnung sowie Einstufung mit ein. Die Technischen Regeln basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten sich nach dem neuesten Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene. Die Ermittlung bzw. Anpassung der TRGS obliegt dem Ausschuss für Gefahrstoffe, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt sie schließlich im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt. Die rechtliche Grundlage für die Anwendung der Technischen Regeln bildet die Gefahrstoffverordnung, deren Anforderungen sie genügen müssen.
5 Tipps, mit denen Sie Qualitätsmaßstäbe bei Ihren Sicherheitsunterweisungen setzen
Gerade uns Gefahrstoff- und Gefahrgutbeauftragten liegt der Schutz unserer Beschäftigten besonders am Herzen. Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen bilden zwar eine wichtige Grundlage, reichen jedoch allein nicht aus, um unsere Kollegen zuverlässig vor den vielfältigen Risiken ihrer Tätigkeit zu schützen, insbesondere dann, wenn sie mit Gefahrstoffen, entflammbaren Lösemitteln oder reaktiven Chemikalien umgehen.
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Als Gefahrstoffbeauftragter tragen Sie maßgeblich dazu bei, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kollegen zu gewährleisten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind zwar essenziell, doch allein reichen sie nicht aus, um Risiken vollständig zu vermeiden. Entscheidend ist, dass sich alle Beschäftigten sicherheitsgerecht verhalten und die Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen. Die folgenden 8 Tipps helfen Ihnen, Ihre Sicherheitsunterweisungen noch wirkungsvoller zu gestalten.
„Wie stärke ich meine Widerstandskraft für steigende Anforderungen im Job?“
Leserfrage: „Ich merke, dass die Anforderungen im Arbeitsschutz stetig steigen und Veränderungen immer schneller auf mich zukommen. Als Gefahrgutbeauftragter bin ich dabei mit hohen fachlichen und organisatorischen Belastungen konfrontiert, etwa […]
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Arbeitshilfen

  • Führungstool: 10-Minuten-Praxischeck
  • So gelingt die jährliche Brandschutzunterweisung sicher und praxisnah
  • „Wie stärke ich meine Widerstandskraft für steigende Anforderungen im Job?“