Die TRGS, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, zeigen Arbeitgebern grundsätzlich auf, wie innerbetrieblich mit Gefahrstoffen umgegangen werden soll. Das schließt deren Kennzeichnung sowie Einstufung mit ein. Die Technischen Regeln basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten sich nach dem neuesten Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene. Die Ermittlung bzw. Anpassung der TRGS obliegt dem Ausschuss für Gefahrstoffe, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt sie schließlich im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt. Die rechtliche Grundlage für die Anwendung der Technischen Regeln bildet die Gefahrstoffverordnung, deren Anforderungen sie genügen müssen.
ArtikelGefahrstoffeNewsTechnische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)