Wussten Sie, dass laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bereits 17 % aller Frauen und 7 % aller Männer am Arbeitsplatz sexualisierte Belästigung erlebt haben? Im Gesundheits- und Sozialwesen liegen diese Zahlen häufig sogar noch höher. Für Sie als Verantwortlicher im Arbeitsschutz ist der Schutz der Beschäftigten vor diesen Belästigungen nicht nur eine ethische Herausforderung, sondern auch eine gesetzlich verankerte Pflicht.
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