Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell  28.04.2026

KW 17-18/2026 

Top-Thema: Sicherheitsbeauftragte einsetzen – Alle größeren Betriebe müssen ihn haben – aber wie nutzt er Ihnen am besten? Lesen Sie dazu diese Hinweise.

Rafael de la Roza
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Druckfrisch: Aktuelle Änderungen der ­DGUV-Information 207-006
In Barfußbereichen mit nassen Böden – wie Duschen, Umkleiden oder Bäder – kommt es noch immer viel zu oft zu Unfällen durch Ausrutschen. Rutschhemmende Bodenbeläge können die Zahl dieser Unfälle deutlich senken. Bei ihrer Auswahl hilft Ihnen die im Dezember 2025 aktualisierte DGUV-Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.
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Gesunde Büroarbeit: Ganzheitlicher Ansatz statt Flickschusterei
Büroarbeit gibt es in jedem Betrieb, in vielen sogar ausschließlich. Für die Betriebe bedeutet das: Die Leistungsfähigkeit der „Schreibtischtäter“ trägt erheblich zum Erfolg – oder Misserfolg – eines Unternehmens bei. Um sie zu fördern und zu erhalten, reichen Einzelmaßnahmen wie ergonomische Arbeitsmittel oder gesundes Kantinenessen allein nicht aus. Gefragt ist vielmehr ein ganzheitlicher Ansatz.
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Brandgefahren vermeiden: 7 Sicherheitstipps für den Umgang mit E-Bike- und Pedelec-Akkus
Immer mehr Radler steigen auf Pedelecs oder die noch schnelleren E-Bikes um. Und auch mehr und mehr Firmen stellen ihren Beschäftigten Dienstfahrräder zur Verfügung – die meisten mit Elektroantrieb. Doch viele wissen nicht, dass die üblicherweise verwendeten Lithium-Akkus beim Aufladen Brände verursachen können, ebenso wie beschädigte Akkus.
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Unfälle durch vollgestellte Verkehrswege
Leider kann man es gar nicht oft genug wiederholen: Verkehrswege sind keine Abstellflächen und dürfen auch nicht „vorübergehend“ dafür zweckentfremdet werden. Immer wieder kommt es deswegen zu Arbeitsunfällen. So auch in diesem Fall in einem Bäckereibetrieb, in dem ein Stapel aus Kartons und Kisten in einem Flur einer Bäckereifachverkäuferin zum Verhängnis wurde.
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Der Sicherheitsbeauftragte im betrieblichen Alltag: 3 Aufgabenbeispiele aus der Praxis
Die Aufgabenbeschreibung für den Sicherheitsbeauftragten ist im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (s. Kasten) denkbar knapp gehalten. Dabei lässt sie offen, wie er seine Rolle in der täglichen Praxis in seinem Arbeitsumfeld tatsächlich ausfüllen soll. Da die Aufgaben so vielgestaltig sein können wie die Arbeitswelt selbst, finden Sie hier 3 Beispiele, die zeigen, wie der Sicherheitsbeauftragte sinnvoll an seine Aufgaben herangehen kann.
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„Müssen wir die einzige vorhandene Eingangstür als Fluchtweg kennzeichnen?“
Frage: „Wir haben ein Verkaufsgeschäft (Innenausstattung und Deko). Der Geschäftsraum ist nur durch eine einzige große Eingangstür zugänglich, die sowohl von den Kunden als auch von den Mitarbeitern genutzt wird. […]
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„Ist ein Kassenarbeitsplatz mit Touchscreen-Monitor ein Bildschirmarbeitsplatz?“
Frage: „Fällt ein Touchscreen-Monitor an Kassenarbeitsplätzen unter die Nr. 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung? Müssen wir hierfür die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze erfüllen?“ Antwort: Ja, denn nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) handelt […]
„Dürfen Staplerfahrer im Freien rauchen?“
Frage: „Dürfen unsere Staplerfahrer (auf Staplern mit Elektro- oder Gasantrieb) während der Arbeit im Freien rauchen?“ Antwort: Bei Ihrer Frage sind 2 Aspekte zu beachten: erstens der Nichtraucherschutz und zweitens […]
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Spezielle Sicherheitstrainings für Fahrer von Rettungsfahrzeugen
Fahrer von Einsatzfahrzeugen etwa der Feuerwehr oder von Rettungsdiensten sind oft unter erschwerten Bedingungen unterwegs. Bei hoher Geschwindigkeit auf vollen Straßen und möglicherweise schwierigen Witterungsbedingungen, dazu noch unter erheblichem Zeitdruck bei dringenden Notfällen bestehen für sie erhöhte Unfallgefahren. Spezielle Fahrsicherheitstrainings können diese mindern.
Sicherheitsdatenblätter erstellen: Aktuelle Liste fachkundiger Beratungsunternehmen
Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden. Dies fordert die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Die zuständige Behörde kann vom Hersteller (bzw. Lieferanten) eines Gefahrstoffs verlangen, dass er die Fachkunde der Person, die das Sicherheitsdatenblatt erstellt hat, nachweist.

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