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Gefahrstoffmanagement: Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen

  • 18.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 10 Min.

Jedes Unternehmen, das mit Gefahrstoffen in Kontakt kommt, also gefährliche Stoffe transportiert, produziert, weiterverarbeitet oder auch einfach nur entsorgt, sollte in jedem Fall ein Gefahrstoffmanagement im eigenen Betrieb implementieren.

Bei der betrieblichen Verwendung mit Gefahrstoffen müssen zahlreiche Vorschriften eingehalten werden. Nur mit einem professionellen Gefahrstoffmanagement können Unternehmen sichergehen, dass die Regelungen zum Umgang Gefahrstoffen eingehalten werden.

Außerdem hilft das Gefahrstoffmanagement den Unternehmen dabei, schwere gesundheitliche Gefahren für die Beschäftigten abzuwenden. Im Folgenden wird im Detail erläutert, welche Aspekte zum Gefahrstoffmanagement dazugehören.

Daneben wird erläutert, was Arbeitgeber beachten müssen, um die Beschäftigten vor den gesundheitlichen Schäden durch Gefahrstoffe zu schützen. Zudem ist das Gefahrstoffmanagement auch bei Gefahrgütern notwendig, insbesondere beim Gefahrguttransport.

Definition und Ziel des Gefahrstoffmanagements

Unter dem Begriff Gefahrstoffmanagement versteht man die Organisation und den korrekten Umgang mit Gefahrstoffen. Ziel des Gefahrstoffmanagements ist es, die Gefährdung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe zu vermeiden und auf ein Minimum zu verringern. Durch den organisierten Umgang mit Gefahrstoffen, werden schlimme Unfälle sowie langfristige gesundheitliche Schäden der Mitarbeiter vermieden.

Es gibt zahlreiche Hilfsmittel für ein erfolgreiches Gefahrstoffmanagement. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von persönlicher Schutzkleidung sowie Unterweisungen der Mitarbeiter zum Gefahrstoffmanagement.

Zusätzlich müssen die Zuständigkeiten innerhalb des Betriebs geklärt werden. Der Arbeitgeber muss beispielsweise festlegen, wer die Unterweisungen im Betrieb vornimmt. Diese führt entweder der Gefahrstoffbeauftragte des Unternehmens durch oder ein externer Experte.

Betriebe können sich an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft wenden, um sich einen externen Gutachter ins Unternehmen zu holen. Daneben können sich Arbeitgeber auch an andere gesetzliche Unfallversicherungsträger wenden. Gefahrstoffmanagement ist ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes und elementar für Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, sie herstellen und transportieren.

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Bestandteile des Gefahrstoffmanagements

Gefahrstoffmanagement besteht im Grunde aus 5 zentralen Elementen, die sich aus der Gefahrstoffverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz ableiten lassen:

  1. Gefährdungsbeurteilung
  2. Überprüfung, wie wirksam eingeführte Schutzmaßnahmen sind
  3. Ableitung von Schutzmaßnahmen aus der Analyse
  4. Dokumentation von umgesetzten Maßnahmen zum Schutz vor Gefahrstoffen
  5. Gefahrstoffunterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Bestandteile des Gefahrstoffmanagements im Rahmen der Gefahrstoffverordnung gehören zu den Unternehmerpflichten.

In der Regel wird das Gefahrstoffmanagement in den Arbeitsschutz integriert.

Das Gefahrstoffmanagement besteht aus mehreren Elementen © safetyxperts.de

Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes

Werden bei den Tätigkeiten im Betrieb Gefahrstoffe verwendet, sind Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes verpflichtet. Das Gleiche gilt für Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen oder mit ihnen handeln.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Element des Gefahrstoffmanagements. Die gesetzlichen Grundlagen sind § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Laut § 5 ArbSchG können sich Gefährdungen am Arbeitsplatz unter anderem durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen ergeben. Durch die Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Zudem müssen Unternehmen die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vornehmen.

Gemäß § 6 GefStoffV müssen Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei den Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Unter anderem müssen Arbeitgeber beurteilen, ob die verwendeten Gefahrstoffe zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können oder ob Zündquellen und andere Bedingungen vorhanden sind, welche die Brände und Explosionen auslösen können.

Darüber hinaus spielen die schädlichen Auswirkungen von Bränden und Explosionen auf die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten eine große Rolle bei der Gefährdungsbeurteilung.

Bei einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitplatzes werden vielzählige Faktoren berücksichtigt © endostock | Adobe Stock

Bedeutung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Im Zusammenhang mit der Gefahrstoffverordnung spielen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) eine große Rolle. Sie konkretisieren die Gefahrstoffverordnung und sind sowohl Handlungshilfen für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter eines Betriebs.

Die TRGS beschreiben konkret, wie Gesetze und Vorschriften beim Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz eingehalten werden können. Unternehmen, die sich nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe halten, sind aus rechtlicher Sicht auf der sicheren Seite.

Die TRGS geben den aktuellem Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene wieder. Darüber hinaus zeigt das Regelwerk die neuesten Erkenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung.

Die TRGS werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und regelmäßig angepasst. Vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) werden sie im Anschluss im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.

Das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt alle wichtigen Informationen zu den TRGS auf seiner Webseite bereit. ()

TRGS und Schutzmaßnahmen im Betrieb

Vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe spielt § 8 GefStoffV eine entscheidende Rolle. Arbeitgeber werden hier aufgefordert, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeübt werden.

Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen in Bezug auf Gefahrstoffe gehören beispielsweise:

  • die geeignete Gestaltung des Arbeitsplatzes und die geeignete Arbeitsorganisation
  • Begrenzung der Anzahl der Mitarbeiter, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
  • Begrenzung der Dauer und Höhe der Exposition
  • Gefahrstoffe am Arbeitsplatz auf die Menge begrenzen, die für die Tätigkeit erforderlich sind.
  • Arbeitsmethoden und -verfahren entsprechend auswählen, so dass die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.
  • Hygienemaßnahmen treffen, um Kontaminationen am Arbeitsplatz zu vermeiden.
  • Mitarbeiter dazu anhalten, den Arbeitsplatz regelmäßig nach der Benutzung zu reinigen.
Schutzmaßnahmen zur Arbeit mit Gefahrstoffen dienen der Arbeitssicherheit © safetyxperts.de

Wichtige technische Regeln für Gefahrstoffe

Es gibt nicht nur eine, sondern mehrere technische Regeln für Gefahrstoffe. Die Kennzeichnung der einzelnen TRGS erfolgt anhand einer Nummer.

Folgende Regeln müssen Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze beachten:

  • TRGS 220: Sicherheitsdatenblatt
  • TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
  • TRGS 500: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
  • TRGS 519: Asbest: Arbeiten bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte
  • TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmekonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Bei der Gefährdungsbeurteilung spielen auch technische Regeln für Gefahrstoffe eine Rolle © reewungjunerr | Adobe Stock

Gefahrstoffverzeichnis: wichtiges Element des Gefahrstoffmanagements

Die Gefahrstoffverzeichnislisten sind elementare Bestandteile des Gefahrstoffmanagements. Gemäß Gefahrstoffverordnung müssen Arbeitgeber ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Die TRGS 400 enthält die Vorgaben, wie ein solches Gefahrstoffverzeichnis erstellt werden muss.

Laut Angaben der TRGS 400 gelten auch die Stoffe und Gemische als gefährlich, wenn aus diesen bei der Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden. Gefährliche Stoffe entstehen beispielsweise beim Schleifen oder Verbrennen. In manchen Fällen spricht man auch von einem Arbeitsstoff- und Gefahrstoff-Verzeichnis (AGV). Arbeitsstoffe sind die Stoffe, Stoffgemische oder Erzeugnisse, die im Arbeitsbereich verwendet werden.

Folgende Angaben müssen für jeden Gefahrstoff in das Gefahrstoffverzeichnis mit aufgenommen werden:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs (hier wird der Produkt- oder Handelsname genommen, der im Sicherheitsdatenblatt steht)
  • Einstufung des Gefahrstoffs. Alternativ können Angaben zu den Eigenschaften gemacht werden.
  • Angaben darüber, wie hoch die Mengen der Gefahrstoffe oder Gemische im Betrieb sind.
  • Angaben zu den Arbeitsbereichen des Unternehmens, in denen die Gefahrstoffe verwendet werden

Das Gefahrstoffverzeichnis dient den Betrieben als Entscheidungsgrundlage. Anhand des Verzeichnisses können Arbeitgeber beurteilen, ob für die gleichen Tätigkeiten verschiedene Gefahrstoffe verwendet werden. Darüber hinaus können Arbeitgeber auf der Grundlage des Verzeichnis entscheiden, ob verschiedene Stoffe mit gleichen Eigenschaften durch einen Stoff ersetzt werden können. Zudem bildet das Gefahrstoffverzeichnis die Entscheidungsgrundlage dafür, ob gleiche Stoffe an verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden.

Ein sorgfältig geführtes Gefahrstoffverzeichnis bringt Betrieben drei entscheidende Vorteile:

  • Der Aufwand im Arbeitsschutz wird dadurch erheblich verringert.
  • Die Lagerhaltung von Gefahrstoffen wird vereinfacht.
  • Unternehmen sparen Geld durch Rabatte bei der Abnahme von höheren Mengen.

Arbeitgeber müssen darauf achten, dass das Gefahrstoffverzeichnis stets auf dem aktuellen Stand ist. Wenn Gefahrstoffe zum ersten Mal im Betrieb in Verkehr gebracht werden, müssen sie unverzüglich in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden. Das Verzeichnis selbst kann in schriftlicher und in elektronischer Form geführt werden.

Hilfe durch die Gefahrstoffdatenbank

Die Gefahrstoffdatenbank unterstützt Unternehmen im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung macht deshalb auf die GESTIS-Stoffdatenbank aufmerksam.

Unternehmen erhalten durch Gefahrstoffdatenbanken hilfreiche Orientierung © Jaap | Adobe Stock

Neben Informationen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und weiteren chemischen Stoffen am Arbeitsplatz bietet diese Gefahrstoffdatenbank Informationen dazu, welche Wirkungen die einzelnen Gefahrstoffe und Gemische auf den Menschen haben.

Darüber hinaus ist die Datenbank ein wichtiges Hilfsmittel dafür, welche Schutzmaßnahmen und welche Maßnahmen im Gefahrenfall ergriffen werden sollten. Zudem wird der Nutzer über wichtige physikalisch-chemische Daten sowie über spezielle Regelungen zu den einzelnen Stoffen informiert, insbesondere zur Einstufung und Kennzeichnung nach GHS gemäß CLP-Verordnung (Piktogramme, H-Sätze, P-Sätze).

Mittlerweile enthält die GESTIS-Stoffdatenbank Informationen zu 8.800 Stoffen. Es gib zudem eine mobile Version für Smartphones und Tablets. Die mobile Version stellt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kostenfrei zur Verfügung.

Bedeutung des Sicherheitsdatenblatts

Eng verbunden mit dem Gefahrstoffverzeichnis ist das sogenannte Sicherheitsdatenblatt. Ohne das geht es nicht, denn das Dokument enthält die wichtigsten Angaben zu den Eigenschaften sowie zu den Umgangsformen mit dem Gefahrstoff oder Gemisch.

Darüber hinaus ist das Sicherheitsdatenblatt das wichtigste Kommunikationsmittel, wenn Gefahrstoffe versendet und transportiert werden. In diesem Fall spricht man von einer Lieferkette.

Ziel der Verwendung des Sicherheitsdatenblattes ist, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz treffen kann. Außerdem sollen durch das Sicherheitsdatenblatt Umweltschutzmaßnahmen getroffen werden.

Die gesetzlichen Anforderungen zum Sicherheitsdatenblatt stehen in Artikel 31 der REACH-Verordnung. REACH steht als Abkürzung für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und ist eine EU-Verordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat.

Jeder Hersteller oder Importeur, der Chemikalien beziehungsweise Gefahrstoffe in Verkehr bringen will, muss die Stoffe und Gemische registrieren. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass die Gefahrstoffe oder Stoffgemische in den Geltungsbereich der REACH-Verordnung fallen.

Es gibt allerdings Stoffe und Gemische, die nicht unter die REACH-Verordnung fallen. Stoffe, die für Human- und Tierarzneimittel verwendet werden, müssen gemäß Artikel 2 Absatz 5 a der REACH-Verordnung nicht registriert werden. Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) macht auf ihrer Webseite detaillierte Angaben zu den Ausnahmen der REACH-Verordnung.

Die REACH-Verordnung gilt nicht nur als die strengste Chemikalienverordnung der Welt, sondern regelt gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem europäischen Binnenmarkt und gewährleistet die Wettbewerbsfähigkeit der Hersteller und Importeure von Chemikalien.

Außerdem ist es ein sehr detailliertes Regelwerk. Neben Herstellern und Importeuren fallen Groß- und Einzelhändler sowie nachgeschaltete Anwender unter die REACH-Verordnung. Auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union werden die Chemikalien registriert.

Betriebsanweisungen und Gefahrstoffmanagement

Neben den Gefahrstoffverzeichnislisten und den dazugehörigen Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsdatenblättern gehören die Betriebsanweisungen zu einem professionellen Gefahrstoffmanagement.

Betriebsanweisungen sind immer dann notwendig, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass durch die Gefahrstoffe oder Stoffgemische mehr als eine geringe Gefährdung besteht.

Betriebsanweisungen werden für alle Beschäftigten des Unternehmens erstellt. Dazu gehört auch das Reinigungspersonal.

In der Betriebsanweisung werden sie über die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unterwiesen. Die Gefahrstoffverordnung bildet für die Betriebsanweisung wiederum die rechtliche Grundlage (§ 14 GefStoffV).

Zum professionellen Gefahrstoffmanagement gehören Betriebsanweisungen © luchschenF | Adobe Stock

Demnach müssen Arbeitgeber die Mitarbeiter über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe informieren. Zu Betriebsanweisung gehört die Bezeichnung der Gefahrstoffe, die Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Darüber hinaus müssen die Betriebsanweisungen gemäß § 14 GefStoffV Hygienevorschriften enthalten sowie Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer Explosion ergriffen werden. Zudem enthält die Betriebsanweisung Informationen zum Tragen und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung.

Software für Gefahrstoffmanagement

Damit man beim Gefahrstoffmanagement nicht Gefahr läuft, sich zu verzetteln, helfen bestimmte Software-Lösungen bei der Organisation und Verwaltung. Die Software hilft Betrieben dabei, den Überblick zu behalten und die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz und zur Gefahrstoffverordnung einzuhalten.

Auf dem Markt gibt es verschiedene Anbieter von Software-Lösungen mit unterschiedlichen Funktionen. Beispielsweise liefert die Prüfgesellschaft Dekra Software-Lösungen für das Gefahrstoffmanagement an. Daneben können sich Unternehmen an den TÜV Rheinland wenden. Auch diese Organisation bietet Lösungen für Betriebe an.

Die einzelnen Programme unterstützen Betriebe zum Beispiel bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sowie bei der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Darüber hinaus können Grenzwerte mit den Software-Lösungen berechnet und die Daten für die Gefährdungsbeurteilung verwaltet werden. Zudem benutzt man die einzelnen Programme häufig für die Lagerung und den Einkauf von Gefahrstoffen.

Die unterschiedlichen Dienstleister der Software-Lösungen geben den Betrieben in der Regel eine ausführliche Einweisung in das jeweilige System. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass alle Mitarbeiter an der Schulung teilnehmen und danach mit dem System arbeiten können.

Entsorgung von Gefahrstoffen

Ein weiterer Aspekt des Gefahrstoffmanagements ist die Entsorgung von Gefahrstoffen. Damit keine Gefährdungen von Gefahrstoff-Abfällen ausgehen, müssen sie gesammelt werden. Die Behältnisse für die Gefahrstoff-Abfälle müssen unter den gleichen Bedingungen wie die Gefahrstoffe gelagert werden.

Betriebe müssen bei der Lagerung der Gefahrstoff-Abfälle darauf achten, dass die Behältnisse nicht komplett geschlossen sind. Ansonsten können sich entzündbare Gase bilden, was unter Umständen zu Explosionen führen kann.

Hinweise zum Notfallmanagement bei Gefahrgutunfällen

Explosionen gehören zum schlimmsten Szenario für Unternehmen, die Gefahrguttransporte durchführen. In jedem Fall sollten Betriebe, insbesondere Speditionen, auf Gefahrguttransport-Unfälle vorbereitet sein und für diesen Fall ein professionelles Notfallmanagement in der Rückhand haben.

Das Notfallmanagement gibt unter anderem Hinweise darauf, wer im Notfall welche Aufgaben übernimmt. Darüber hinaus beschreibt ein professionelles Notfallmanagement Verhaltensweisen bei Unfällen mit Gefahrgütern.