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Sicherheitsunterweisung: Beispiele und Grundlagen

  • 08.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 7 Min.

Die Unterweisungspflicht jedes Arbeitgebers gibt es aus gutem Grund: Denn Sicherheitsunterweisungen sind nicht nur essenziell wichtig, um den Gesundheits- und Arbeitsschutz der gesamten Belegschaft zu sichern. Auch das Unternehmen profitiert von regelmäßig geschulten und somit hochqualifizierten Fachkräften.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sollten in jedem Unternehmen fokussiert werden. Neben nachvollziehbaren Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen ist die kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter essenziell wichtig, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

Eine Schulung oder ein individuelles Coaching zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz wird jedem Arbeitgeber vorgeschrieben. Gleichzeitig besteht neben der Unterweisungspflicht des Vorgesetztes ein hohes Eigeninteresse, die Belegschaft individuell und professionell zu schulen und in Bezug auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Gefährdungen und sicherheitswidrigem Verhalten zu unterweisen.

Die Sicherheitsunterweisung und ihre gesetzlichen Grundlagen

Im § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) heißt es zum Thema Sicherheitsunterweisung auszugsweise:

  • „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
  • Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.“

Doch auch die DGUV Vorschrift 1 enthält wichtige gesetzliche Vorgaben zur Unterweisungspflicht:

  • "Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung (..) zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden."

In welchen Abständen eine Sicherheitsunterweisung vorgenommen werden muss

Die Unterweisung zu Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen am Arbeitsplatz muss in folgenden Zeitabschnitten vorgenommen werden:

  1. Bei der Einstellung – als sogenannte Erstunterweisung.
  2. Bei Veränderungen im Aufgabenbereich.
  3. Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel vor Aufnahme der Tätigkeit.

Der Gesetzgeber verfügt eindeutig, dass Sicherheitsunterweisungen als Pflicht im Unternehmen fortlaufend angelegt sein sollten. Vor allem in Berufen mit hohem Gefährdungs- und Gefahrenpotenzial ist es für Arbeitgeber sinnvoll, regelmäßige Schulungen und Follow-ups vorzunehmen. Dies minimiert zusätzlich die Gefahr eines sicherheitswidrigem Verhaltens, das sich durch Selbstüberschätzung oder Routine ergeben. Hierbei kann es zudem sinnvoll sein, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen, welche die Unterweisung mit zusätzlichem Fachwissen bereichert.

Die Sicherheitsunterweisung sollte sich an konkreter Gefährdungsentwicklung orientieren

Die Sicherheitsunterweisung sollte grundsätzlich an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein. Arbeitet ein Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung, trägt das entleihende Unternehmen beziehungsweise sein direkter Vorgesetzter die Pflicht, die Sicherheitsunterweisung durchzuführen und den Arbeitnehmer über die Gefährdungen an diesem Arbeitsplatz aufzuklären. Dem externen Mitarbeiter kann jedoch auch eine Betriebsordnung zur Verfügung gestellt werden, die alle wichtigen Inhalte zum Arbeitsumfeld und dessen Gefährdungen liefert

Es ist aus betrieblicher Sicht und im Sinne des Gesetzgebers essenziell, die Arbeitsschutzunterweisung auf den jeweiligen Arbeitsplatz auszurichten. Ausschließlich durch ein solches Vorgehen können der Arbeitnehmer und die Belegschaft in ihrer Gesamtheut situativ und objektiv unterwiesen und vor Gefährdungen geschützt werden.

Erfolgt eine Schulung allgemeingültig, fehlen individuell auf den Arbeitsplatz ausgerichtete Schulungspunkte. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Arbeitgeber, gut durchdachte, professionelle und ansprechend gestaltete Unterlagen für die Sicherheitsunterweisungen zu erstellen. Solche, mit visuellen Elementen konzipierten Schulungen sind effektiv. Sie vermitteln die wichtigsten Aspekte zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, ausgerichtet auf den spezifischen Arbeitsplatz.

Die verschiedenen Sicherheitsunterweisungen – ein Überblick

Die im § 12 ArbSchG beschriebene fortlaufende Sicherheitsunterweisung muss als Oberbegriff verstanden werden. Abhängig von der Branche und der Aufgabenbeschreibung können unterschiedliche Arten von Sicherheitsunterweisungen unterschieden werden, die jeweils andere Unterweisungsinhalte und Ziele aufweisen.

Bezeichnung Unterweisungsinhalte und Ziele
Erstunterweisung Essenziell bei Einstellung gemäß Arbeitsschutzgesetz
Umfassende Informationen zu den spezifischen Gefahren des Arbeitsplatzes und den dazugehörigen Schutzmaßnahmen
Abfallkonzept-Unterweisung Korrekte Mülltrennung
Umweltschutzaspekte
Umweltbewusstes Verhalten
Atemschutz-Unterweisung Grundlagen des Atemschutzes
Anlegen des Atemschutzes
Absturz-Unterweisung Korrekte Sicherung zur Vermeidung von Arbeitsunnfällen
Brandschutz-Unterweisung Schutzmaßnahmen gegen Brände
Verhalten im Brandfall
Wichtige Vorschriften zur Vermeidung von Bränden
Unterweisung: Anschlagen von Lasten Korrekte Sicherung von Maschinen
Zustand der Anschlagmittel professionell überprüfen
Unterweisung: Arbeiten in Kälte Information über die 5 Kältebereiche
Schutzmaßnahmen, um Unterkühlungen oder Erfrierungen zu vermeiden
Unterweisung „Heben und Tragen“ Die richtige Hebe- und Tragetechnik
Hilfsmittel, um Überlastung und Arbeitsunfällen vorzubeugen
Unterweisung „AugenschutzUnterschiedliche Gefährdungsklassen und der richtige Augenschutz
Unterweisung „Bildschirmarbeit Informationen zur Verhinderung von Erkrankungen und gesundheitlichen Spätfolgen durch Bildschirmarbeit
Tipps zur Entspannung und Rückenschonung
Unterweisung „Corona – der neue Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 Professionelle Hinweise, um die Allgemeinverfügungen und Vorschriften im Betrieb umzusetzen
Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung zu SARS-CoV-2 erstellen
Unterweisung Reinigungsarbeit Kompetente Schulung zum Umgang mit Gefahrstoffen, die eine Gefährdung darstellen
Schutz von Augen und der Haut vor Gefahrstoffen
Unterweisung „Elektrische Geräte“ und Handarbeitsmaschinen Allgemeiner Umgang, Verhalten und Schutz- sowie Vorsichtsmaßnahmen bei der Arbeit mit elektrischen Geräten
Sekundärunfälle und ihre Folgen
Unterweisung „LärmschutzVorbeugen von Hörschäden und Lärmschwerhörigkeit
Korrekter Gebrauch von Lärmschutz im Alltag
Unterweisung „HomeofficeIndividuelle Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter im Homeoffice

Zusätzlich zu den genannten Arten von Sicherheitsunterweisungen gibt es viele weitere spezifische Aufgabenfelder und Tätigkeiten, zu denen Vorgesetzte Sicherheitsunterweisungen durchführen müssen. Dies begründet sich darin, dass jeder Arbeitsplatz unterschiedliche Gefährdungen aufweist, andere Schutzmaßnahmen erfordert und die Unterweisungsinhalte somit stark varieren.

Diese Pflicht gilt zum Beispiel für

  • Arbeitnehmer in medizinischen Berufen,
  • für Außendienstmitarbeiter, die ein Dienstfahrzeug nutzen oder
  • Allgemein für die korrekte Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).

Auf der Internetseite Unterweisung Plus finden Arbeitgeber, Unternehmen und Sicherheitsbeauftragte wertvolle Hinweise und Pflichten, vorgefertigte Präsentationen von Unterweisungsinhalten sowie rechtssichere Dokumentationen für eine professionelle Sicherheitsunterweisung.

Sicherheitsunterweisung in der Werkstatt

An vielen Arbeitsplätzen müssen unterschiedliche Sicherheitsunterweisungen durchgeführt und von den Mitarbeitern beachtet werden. In einer Kfz-Werkstatt müssen zum Beispiel Sicherheitsunterweisungen zu:

  • Unfallverhütungsvorschriften mit Kränen, Flurförderfahrzeugen und Fahrzeugen,
  • Unterschiedliche Regeln der DGUV, zum Beispiel zur Handhabung von Atemschutzgeräten oder zur Benutzung von Schutzhandschuhen sowie
  • Technische und arbeitsplatzspezifische Regelungen

geschult und beachtet werden.

Um die verschiedenen Vorgaben und Vorschriften der DGUV einhalten zu können, ist es essenziell, ein sicherheitsgerechtes Schulungskonzept im Betrieb zu implementieren. Eine durchdachte und nachvollziehbare Vorgehensweise und das Einbeziehen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit garantiert dem Arbeitgeber, dass Deadlines eingehalten und die Arbeitssicherheit im Betrieb ernst genommen wird.

Beispiel: Sicherheitsunterweisung „Erste-Hilfe“

Eine Sicherheitsunterweisung kann medial durch eine Power-Point-Präsentation durchgeführt werden. Sie sollte gleichzeitig schriftlich unterstützt werden. In einem Unterweisungsnachweis werden die Kernpunkte der Schulung dargestellt. Diese können von den Teilnehmern in der Folge repetiert werden.

Thema: Erste Hilfe im Unternehmen

Fragestellung 1: Warum ist Erste-Hilfe  wesentlich?

Unfälle im Betrieb sind spezifisch und erfordern schnelles und entschlossenes Handeln. Maßnahmen der Ersten Hilfe können den Heilungsverlauf nachweislich beeinflussen oder schwer verletzten Kollegen das Leben retten. Jeder Mensch ist verpflichtet, anderen Personen in einer Notsituation zu helfen. Neben Sofortmaßnahmen muss der Rettungsdienst unter 112 benachrichtigt werden.

Fragestellung 2: Welche Maßnahmen gehören zur Ersten Hilfe?

Zur Ersten Hilfe gehört:

  1. Das Erkennen und Beurteilen einer Gefahrensituation.
  2. Das korrekte Handeln, um die Gefahr zu minimieren und den Kollegen zu schützen.
  3. Das Ergreifen von Sofortmaßnahmen.

Sofortmaßnahmen können sein:

  • Rettungsdienst umgehend kontaktieren.
  • Erste Hilfeleistung, zum Beispiel Anlegen eines Verbands.
  • Atem- und Pulskontrolle bei Schwerverletzten.
  • Beatmung- und Herz-Druck-Massage.
  • Stabile Seitenlage.
  • Kontrolle von Atmung, Bewusstsein und Kreislauf bis zum Eintreffen des Arztes

Fragestellung 3: Was beinhaltet die 5-W-Regel bei der Kommunikation mit Rettungskräften

  • Wo ist der Unfall geschehen?
  • Wer ruft an?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Verletzte und welche Verletzungen wurden lokalisiert?
  • Warten auf Rückfragen!

Ein Verinnerlichen der 5-W-Regel kann Ersthelfern in konkreten Notsituationen helfen, beim Gespräch mit der Leitzentrale der Feuerwehr die Ruhe zu bewahren. Sie können in der Folge die wichtigsten Informationen ruhig und mit Bedacht weitergeben. Dieses Vorgehen hilft den Rettern, alle Schutzmaßnahmen konkret und professionell durchführen zu können.

Die Sicherheitsunterweisung korrekt dokumentieren – so geht’s

Neben der Sicherheitsunterweisung zu einem spezifischen Thema zu den Bereichen:

  • Arbeitssicherheit,
  • Gesundheitsschutz oder
  • Arbeitsschutz

muss die Durchführung der Schulung dokumentiert werden. Eine schriftliche Dokumentation des Unterweisungsinhaltes mit Unterschrift aller beteiligten Personen ist im Schadensfall essenziell. Sie zeigt auf, dass die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter korrekt durchgeführt wurde. Ein Dokumentationsvorblatt sollte die folgenden Komponenten enthalten:

Dokumentationsinhalte Beispiel
Konkrete Überschrift Dokumentation nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Firma und Abteilung  
Name des Unterwiesenen  
Name des Vorgesetzten  
Angabe zur Unterweisung Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit
Turnusmäßige Folgeunterweisung
Thema Erste-Hilfe-Maßnahmen im Unternehmen
Stichpunkte zur Unterweisung Warum Erste Hilfe wesentlich ist
Welche Maßnahmen zur Ersten Hilfe gehören
Die 5-W-Regel und ihre Umsetzung
Datum und Unterschrift des Unterwiesenen  

Eine Dokumentation kann personenspezifisch oder für eine Gruppe von Personen, zum Beispiel für eine Abteilung oder ein Team ausgearbeitet werden. Entscheidend ist, dass alle Teilnehmer einer Sicherheitsunterweisung bestätigen, dass sie an der Schulung teilgenommen und deren Inhalte verstanden haben.

Sicherheitsunterweisungen im Betrieb sind essenziell für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Sicherheitsunterweisungen werden Unternehmen aller Größenordnungen durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und sind somit Pflicht. Eine Unterweisung zu sicherheitsrelevanten Punkten, die durch die Gefährdungsbeurteilung identifiziert wurden, erfolgt bei der Einstellung sowie bei sich verändernden innerbetrieblichen Rahmenbedingungen.

Es ist aus Sicht des Unternehmens sinnvoll, ein Konzept für Sicherheitsunterweisungen zu implementieren. Ein solches Schema hilft, alle Mitarbeiter an ihrem spezifischen Arbeitsplatz professionell zu schulen und zu unterweisen. Es verhindert Arbeitsunfälle und stellt den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit im Betrieb sicher.