Sicherheitsunterweisung: Beispiele und Grundlagen

Sicherheitsunterweisung: Beispiele und Grundlagen

Die Unterweisungspflicht jedes Arbeitgebers gibt es aus gutem Grund: Denn Sicherheitsunterweisungen sind nicht nur essenziell wichtig, um den Gesundheits- und Arbeitsschutz der gesamten Belegschaft zu sichern. Auch das Unternehmen profitiert von regelmäßig geschulten und somit hochqualifizierten Fachkräften.

    Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sollten in jedem Unternehmen fokussiert werden. Neben nachvollziehbaren Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen ist die kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter essenziell wichtig, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

    Eine Schulung oder ein individuelles Coaching zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz wird jedem Arbeitgeber vorgeschrieben. Gleichzeitig besteht neben der Unterweisungspflicht des Vorgesetztes ein hohes Eigeninteresse, die Belegschaft individuell und professionell zu schulen und in Bezug auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Gefährdungen und sicherheitswidrigem Verhalten zu unterweisen.

    Die Sicherheitsunterweisung und ihre gesetzlichen Grundlagen

    Im § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) heißt es zum Thema Sicherheitsunterweisung auszugsweise:

    • „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
    • Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.“

    Doch auch die DGUV Vorschrift 1 enthält wichtige gesetzliche Vorgaben zur Unterweisungspflicht:

    • „Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung (..) zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“

    In welchen Abständen eine Sicherheitsunterweisung vorgenommen werden muss

    Die Unterweisung zu Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen am Arbeitsplatz muss in folgenden Zeitabschnitten vorgenommen werden:

    1. Bei der Einstellung – als sogenannte Erstunterweisung.
    2. Bei Veränderungen im Aufgabenbereich.
    3. Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel vor Aufnahme der Tätigkeit.

    Der Gesetzgeber verfügt eindeutig, dass Sicherheitsunterweisungen als Pflicht im Unternehmen fortlaufend angelegt sein sollten. Vor allem in Berufen mit hohem Gefährdungs- und Gefahrenpotenzial ist es für Arbeitgeber sinnvoll, regelmäßige Schulungen und Follow-ups vorzunehmen. Dies minimiert zusätzlich die Gefahr eines sicherheitswidrigem Verhaltens, das sich durch Selbstüberschätzung oder Routine ergeben. Hierbei kann es zudem sinnvoll sein, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen, welche die Unterweisung mit zusätzlichem Fachwissen bereichert.

    Die Sicherheitsunterweisung sollte sich an konkreter Gefährdungsentwicklung orientieren

    Die Sicherheitsunterweisung sollte grundsätzlich an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein. Arbeitet ein Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung, trägt das entleihende Unternehmen beziehungsweise sein direkter Vorgesetzter die Pflicht, die Sicherheitsunterweisung durchzuführen und den Arbeitnehmer über die Gefährdungen an diesem Arbeitsplatz aufzuklären. Dem externen Mitarbeiter kann jedoch auch eine Betriebsordnung zur Verfügung gestellt werden, die alle wichtigen Inhalte zum Arbeitsumfeld und dessen Gefährdungen liefert

    Es ist aus betrieblicher Sicht und im Sinne des Gesetzgebers essenziell, die Arbeitsschutzunterweisung auf den jeweiligen Arbeitsplatz auszurichten. Ausschließlich durch ein solches Vorgehen können der Arbeitnehmer und die Belegschaft in ihrer Gesamtheut situativ und objektiv unterwiesen und vor Gefährdungen geschützt werden.

    Erfolgt eine Schulung allgemeingültig, fehlen individuell auf den Arbeitsplatz ausgerichtete Schulungspunkte. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Arbeitgeber, gut durchdachte, professionelle und ansprechend gestaltete Unterlagen für die Sicherheitsunterweisungen zu erstellen. Solche, mit visuellen Elementen konzipierten Schulungen sind effektiv. Sie vermitteln die wichtigsten Aspekte zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, ausgerichtet auf den spezifischen Arbeitsplatz.

    Die verschiedenen Sicherheitsunterweisungen – ein Überblick

    Die im § 12 ArbSchG beschriebene fortlaufende Sicherheitsunterweisung muss als Oberbegriff verstanden werden. Abhängig von der Branche und der Aufgabenbeschreibung können unterschiedliche Arten von Sicherheitsunterweisungen unterschieden werden, die jeweils andere Unterweisungsinhalte und Ziele aufweisen.

    Bezeichnung Unterweisungsinhalte und Ziele
    Erstunterweisung Essenziell bei Einstellung gemäß Arbeitsschutzgesetz
    Umfassende Informationen zu den spezifischen Gefahren des Arbeitsplatzes und den dazugehörigen Schutzmaßnahmen
    Abfallkonzept-Unterweisung Korrekte Mülltrennung
    Umweltschutzaspekte
    Umweltbewusstes Verhalten
    Atemschutz-Unterweisung Grundlagen des Atemschutzes
    Anlegen des Atemschutzes
    Absturz-Unterweisung Korrekte Sicherung zur Vermeidung von Arbeitsunnfällen
    Brandschutz-Unterweisung Schutzmaßnahmen gegen Brände
    Verhalten im Brandfall
    Wichtige Vorschriften zur Vermeidung von Bränden
    Unterweisung: Anschlagen von Lasten Korrekte Sicherung von Maschinen
    Zustand der Anschlagmittel professionell überprüfen
    Unterweisung: Arbeiten in Kälte Information über die 5 Kältebereiche
    Schutzmaßnahmen, um Unterkühlungen oder Erfrierungen zu vermeiden
    Unterweisung „Heben und Tragen“ Die richtige Hebe- und Tragetechnik
    Hilfsmittel, um Überlastung und Arbeitsunfällen vorzubeugen
    Unterweisung „AugenschutzUnterschiedliche Gefährdungsklassen und der richtige Augenschutz
    Unterweisung „Bildschirmarbeit Informationen zur Verhinderung von Erkrankungen und gesundheitlichen Spätfolgen durch Bildschirmarbeit
    Tipps zur Entspannung und Rückenschonung
    Unterweisung „Corona – der neue Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 Professionelle Hinweise, um die Allgemeinverfügungen und Vorschriften im Betrieb umzusetzen
    Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung zu SARS-CoV-2 erstellen
    Unterweisung Reinigungsarbeit Kompetente Schulung zum Umgang mit Gefahrstoffen, die eine Gefährdung darstellen
    Schutz von Augen und der Haut vor Gefahrstoffen
    Unterweisung „Elektrische Geräte“ und Handarbeitsmaschinen Allgemeiner Umgang, Verhalten und Schutz- sowie Vorsichtsmaßnahmen bei der Arbeit mit elektrischen Geräten
    Sekundärunfälle und ihre Folgen
    Unterweisung „LärmschutzVorbeugen von Hörschäden und Lärmschwerhörigkeit
    Korrekter Gebrauch von Lärmschutz im Alltag
    Unterweisung „HomeofficeIndividuelle Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter im Homeoffice

    Zusätzlich zu den genannten Arten von Sicherheitsunterweisungen gibt es viele weitere spezifische Aufgabenfelder und Tätigkeiten, zu denen Vorgesetzte Sicherheitsunterweisungen durchführen müssen. Dies begründet sich darin, dass jeder Arbeitsplatz unterschiedliche Gefährdungen aufweist, andere Schutzmaßnahmen erfordert und die Unterweisungsinhalte somit stark varieren.

    Diese Pflicht gilt zum Beispiel für

    • Arbeitnehmer in medizinischen Berufen,
    • für Außendienstmitarbeiter, die ein Dienstfahrzeug nutzen oder
    • Allgemein für die korrekte Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).

    Auf der Internetseite Unterweisung Plus finden Arbeitgeber, Unternehmen und Sicherheitsbeauftragte wertvolle Hinweise und Pflichten, vorgefertigte Präsentationen von Unterweisungsinhalten sowie rechtssichere Dokumentationen für eine professionelle Sicherheitsunterweisung.

    Sicherheitsunterweisung in der Werkstatt

    An vielen Arbeitsplätzen müssen unterschiedliche Sicherheitsunterweisungen durchgeführt und von den Mitarbeitern beachtet werden. In einer Kfz-Werkstatt müssen zum Beispiel Sicherheitsunterweisungen zu:

    • Unfallverhütungsvorschriften mit Kränen, Flurförderfahrzeugen und Fahrzeugen,
    • Unterschiedliche Regeln der DGUV, zum Beispiel zur Handhabung von Atemschutzgeräten oder zur Benutzung von Schutzhandschuhen sowie
    • Technische und arbeitsplatzspezifische Regelungen

    geschult und beachtet werden.

    Um die verschiedenen Vorgaben und Vorschriften der DGUV einhalten zu können, ist es essenziell, ein sicherheitsgerechtes Schulungskonzept im Betrieb zu implementieren. Eine durchdachte und nachvollziehbare Vorgehensweise und das Einbeziehen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit garantiert dem Arbeitgeber, dass Deadlines eingehalten und die Arbeitssicherheit im Betrieb ernst genommen wird.

    Beispiel: Sicherheitsunterweisung „Erste-Hilfe“

    Eine Sicherheitsunterweisung kann medial durch eine Power-Point-Präsentation durchgeführt werden. Sie sollte gleichzeitig schriftlich unterstützt werden. In einem Unterweisungsnachweis werden die Kernpunkte der Schulung dargestellt. Diese können von den Teilnehmern in der Folge repetiert werden.

    Thema: Erste Hilfe im Unternehmen

    Fragestellung 1: Warum ist Erste-Hilfe  wesentlich?

    Unfälle im Betrieb sind spezifisch und erfordern schnelles und entschlossenes Handeln. Maßnahmen der Ersten Hilfe können den Heilungsverlauf nachweislich beeinflussen oder schwer verletzten Kollegen das Leben retten. Jeder Mensch ist verpflichtet, anderen Personen in einer Notsituation zu helfen. Neben Sofortmaßnahmen muss der Rettungsdienst unter 112 benachrichtigt werden.

    Fragestellung 2: Welche Maßnahmen gehören zur Ersten Hilfe?

    Zur Ersten Hilfe gehört:

    1. Das Erkennen und Beurteilen einer Gefahrensituation.
    2. Das korrekte Handeln, um die Gefahr zu minimieren und den Kollegen zu schützen.
    3. Das Ergreifen von Sofortmaßnahmen.

    Sofortmaßnahmen können sein:

    • Rettungsdienst umgehend kontaktieren.
    • Erste Hilfeleistung, zum Beispiel Anlegen eines Verbands.
    • Atem- und Pulskontrolle bei Schwerverletzten.
    • Beatmung- und Herz-Druck-Massage.
    • Stabile Seitenlage.
    • Kontrolle von Atmung, Bewusstsein und Kreislauf bis zum Eintreffen des Arztes

    Fragestellung 3: Was beinhaltet die 5-W-Regel bei der Kommunikation mit Rettungskräften

    • Wo ist der Unfall geschehen?
    • Wer ruft an?
    • Was ist geschehen?
    • Wie viele Verletzte und welche Verletzungen wurden lokalisiert?
    • Warten auf Rückfragen!

    Ein Verinnerlichen der 5-W-Regel kann Ersthelfern in konkreten Notsituationen helfen, beim Gespräch mit der Leitzentrale der Feuerwehr die Ruhe zu bewahren. Sie können in der Folge die wichtigsten Informationen ruhig und mit Bedacht weitergeben. Dieses Vorgehen hilft den Rettern, alle Schutzmaßnahmen konkret und professionell durchführen zu können.

    Die Sicherheitsunterweisung korrekt dokumentieren – so geht’s

    Neben der Sicherheitsunterweisung zu einem spezifischen Thema zu den Bereichen:

    • Arbeitssicherheit,
    • Gesundheitsschutz oder
    • Arbeitsschutz

    muss die Durchführung der Schulung dokumentiert werden. Eine schriftliche Dokumentation des Unterweisungsinhaltes mit Unterschrift aller beteiligten Personen ist im Schadensfall essenziell. Sie zeigt auf, dass die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter korrekt durchgeführt wurde. Ein Dokumentationsvorblatt sollte die folgenden Komponenten enthalten:

    Dokumentationsinhalte Beispiel
    Konkrete Überschrift Dokumentation nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
    Firma und Abteilung  
    Name des Unterwiesenen  
    Name des Vorgesetzten  
    Angabe zur Unterweisung Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit
    Turnusmäßige Folgeunterweisung
    Thema Erste-Hilfe-Maßnahmen im Unternehmen
    Stichpunkte zur Unterweisung Warum Erste Hilfe wesentlich ist
    Welche Maßnahmen zur Ersten Hilfe gehören
    Die 5-W-Regel und ihre Umsetzung
    Datum und Unterschrift des Unterwiesenen  

    Eine Dokumentation kann personenspezifisch oder für eine Gruppe von Personen, zum Beispiel für eine Abteilung oder ein Team ausgearbeitet werden. Entscheidend ist, dass alle Teilnehmer einer Sicherheitsunterweisung bestätigen, dass sie an der Schulung teilgenommen und deren Inhalte verstanden haben.

    Sicherheitsunterweisungen im Betrieb sind essenziell für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

    Sicherheitsunterweisungen werden Unternehmen aller Größenordnungen durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und sind somit Pflicht. Eine Unterweisung zu sicherheitsrelevanten Punkten, die durch die Gefährdungsbeurteilung identifiziert wurden, erfolgt bei der Einstellung sowie bei sich verändernden innerbetrieblichen Rahmenbedingungen.

    Es ist aus Sicht des Unternehmens sinnvoll, ein Konzept für Sicherheitsunterweisungen zu implementieren. Ein solches Schema hilft, alle Mitarbeiter an ihrem spezifischen Arbeitsplatz professionell zu schulen und zu unterweisen. Es verhindert Arbeitsunfälle und stellt den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit im Betrieb sicher.

    Autor: Redaktion SafetyXperts

    Worauf müssen Arbeitgeber bei Sicherheitsunterweisungen achten?

    Arbeitgeber sind auf Grundlage des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitnehmer über Aspekte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu unterweisen. Die Unterweisung muss spezifisch auf den Arbeitsplatz ausgerichtet, ausreichend und angemessen sein.

    Wie häufig müssen Sicherheitsunterweisungen vorgenommen werden?

    Sicherheitsunterweisungen sind aus Sicht des Unternehmens in mehrfacher Hinsicht essenziell. Mit einer Sicherheitsunterweisung kommen Betriebe zum einen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach. Auf der anderen Seite verhindern professionelle Sicherheitsunterweisungen Unfälle im Betrieb. Dies führt zu mehr Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz. Eine Erstunterweisung hat grundsätzlich bei der Einstellung zu erfolgen. Weitere Sicherheitsunterweisungen sind vorgeschrieben, wenn sich der Aufgabenbereich des Mitarbeiters verändert oder neue Arbeitsmittel, zum Beispiel eine neue Maschine im Betrieb installiert wird.

    Wie sollten Sicherheitsunterweisungen aufgebaut werden?

    Sicherheitsunterweisungen sollten grundsätzlich die relevanten Informationen und Aspekte enthalten, die für Mitarbeiter und ihre Sicherheit wichtig sind. Neben der Informationsweitergabe sollten Unternehmen auf eine ausreichende Visualisierung achten. Interaktive PowerPoint-Präsentationen, die kurzweilig aufzeigen, in welchen Bereichen spezifische Gefahren liegen, sind zielführend. Mitarbeiter werden derart aufgebauten Sicherheitsunterweisungen besser folgen und die wesentlichen Kernpunkte verinnerlichen.

    Was beinhaltet die 5-W-Regel?

    Im Falle eines Unfalls ist es Sicht des Ersthelfers wichtig, kurzfristig Hilfe für den Verletzten zu organisieren. In diesem Fall ist die 5-W-Regel hilfreich, die aufzeigt, wie mit Rettungskräften und der Rettungsleitstelle kommuniziert werden sollte. Es ist entscheidend, der Leitstelle mitzuteilen, wo der Unfall geschehen ist und wer anruft. Ebenso sollte detailliert erklärt werden, was geschehen ist und wie viele Verletzte zu beklagen sind. Die Art und Intensität der Verletzungen ist ebenfalls relevant. Zum Schluss ist es für Ersthelfer wichtig, auf Rückfragen zu warten und das weitere Vorgehen der Rettungskräfte abzuwarten.