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Energiemanagement: Kosten, Verbrauch und Effizienz

  • 11.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 18 Min.

Das Energiemanagement kommt vor allem im gewerblichen und industriellen Sektor zum Einsatz, insbesondere in den Bereichen Produktion und Logistik. Außerdem spielt es beim Wohnungsbau eine maßgebliche Rolle, ebenso als Gebäudeenergiemanagement für komplexe Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kaufhäuser oder Polizeiwachen. Wichtig ist auch das kommunale Energiemanagement, das sich mit Maßnahmen für öffentliche Gebäude beschäftigt. Darunter fallen beispielsweise Schulen, Kindergärten, Rathäuser und andere öffentliche Einrichtungen.

Vorteile eines Energiemanagements gibt es im Einzelnen jede Menge: Dazu gehört die Beseitigung von „Energieverschwendern“, die Reduzierung des Klimakillers CO2, die Verringerung von Instandhaltungskosten, eine verbrauchsorientierte Kostenzuordnung, auch Umweltschutz und Imagepflege sowie die Erfüllung gesetzlicher Rahmenrichtlinien.

So können mithilfe eines entsprechenden Verfahrens der Wasser- und Gasverbrauch, die Blindstromüberwachung, die Spannungsqualität und der Stromverbrauch gesammelt und bewertet werden. Dabei schaffen durchgängige Energiemanagementsysteme über die Netzebenen hinweg eine Durchlässigkeit, die es ermöglicht, ineffiziente Prozesse aufzudecken.

Energiemanagement: Gesamtkonzept und Detailkonzept

Grundsätzlich wird bei der Planung für ein modernes Energiemanagement zwischen dem Gesamtkonzept und den jeweiligen Detailkonzepten, zum Beispiel Wärmeschutz und -dämmung, Deckung des Strombedarfs oder Kraft-Wärme-Kopplung unterschieden. Das Gesamtkonzept, auch Strategiekonzept genannt, ermittelt zunächst die generellen Ziele des zu erarbeitenden Konzepts.

Hierzu zählen auch Fragen und Überlegungen nach der

  • Unabhängigkeit in der Energieversorgung
  • Kostenoptimierung
  • Erhöhung der Spannungsqualität.

Im Anschluss daran werden eine Bestandsaufnahme und eine Auswertung unter den Gesichtspunkten der Analyse des derzeitigen Energieverbrauchs der Liegenschaft durchgeführt. Diese stützt sich dabei auf Aussagen zu Lastgängen, Energiekennzahlen und angenommenen Entwicklungen. Am Ende dieses Prozesses steht zunächst ein allumfassendes Konzept, das sowohl das Gesamtkonzept abdeckt als auch den aktuellen und zukünftigen Energiebedarf ermittelt.

Notwendig dabei ist eine ausführliche Bearbeitung der jeweiligen Detailkonzepte, damit eine abschließende Variantenrechnung gewährleistet ist. Diese Varianten können sich beispielsweise auf den Einsatz verschiedener Primärenergieträger, den Grad der avisierten Wärmedämmung eines Gebäudes oder auch auf die Fahrweise eines Blockheizkraftwerks beziehen. Abschließend wird das erarbeitete Energiemanagementkonzept umgesetzt und evaluiert.

Ökologisches Verantwortungsbewusstsein durch Emissions-Management-System

Weil umsichtiges Energiemanagement einen Prozess darstellt, muss dieser regelmäßig kontrolliert werden, um weitere Optimierungspotenziale ausloten zu können. Zum Beispiel durch die Einführung eines Emissionsmanagement-Systems. Dafür gibt es viele gute Gründe. Ein solches System wird zum Beispiel als ein Zeichen nachhaltigen Wirtschaftens erkannt.

Insbesondere für die Unternehmenskommunikation ist es unerlässlich, ökologisches Verantwortungsbewusstsein und die Berücksichtigung von Emissionsgesichtspunkten zu dokumentieren. Die Gesichtspunkte, die Energiemanagement zu einem wichtigen Faktor machen, sind neben der Erkenntnis und dauerhaften Umsetzung von Einsparpotenzialen auch Ziele einer nachhaltigen Reduzierung von Emissionen.

Nicht zu vernachlässigen ist dabei die Tatsache, dass Konkurrenten am Markt ebenfalls immer häufiger nach ökologischen Vergleichskriterien eingeschätzt werden. Deren eigenes Emissionsmanagement kann also ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil sein.

Aktiver Beitrag zum Umweltschutz

Natürlich wird mit einem umsichtigen Emissionsmanagement auch Transparenz geschaffen, so dass der Ausstoß klimarelevanter Treibhausgase kontrolliert, standardisiert und überwacht werden kann, um am Ende die Einhaltung entsprechender Vorschriften zu gewährleisten. Außerdem ist die Einrichtung eines Energiemanagements ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz, was auch die Identifikation der Angestellten mit dem Unternehmen steigern kann. Unterm Strich ist ein Energiemanagement also Wirtschaftlichkeit – und zwar langfristig gedacht.

Effizientes Energiemanagement schont die Umwelt und kann langfristig Geld einsparen © Farknot Architect | Adobe Stock

Allerdings ist hier eine konkrete Verankerung nötig, um Managementprozesse im Unternehmen durchsetzen zu können. Deshalb ist es notwendig, zunächst die Verantwortlichen festzulegen und das Zusammenspiel der Entscheidungsträger klar zu regeln. Empfohlen wird auch, die Delegation der Aufgaben vom obersten Management bis hin zu den ausführenden Stellen reichen zu lassen.

In größeren Betrieben sollte Energiemanagement darüber hinaus als eine eigenständige Einheit geführt werden. In kleineren und mittleren Unternehmen obliegt diese Aufgabe auch Kapazitätsgründen meist nur einer Führungskraft. Hier könnte eine Auslagerung sinnvoll sein.

Viele Regeln innerhalb Deutschlands und der EU

Ein umfangreiches Regelwerk, bei dem sich durch öffentliche Förderung auch einiges an Geldern einsparen lässt, sind die für den europäischen Raum zahlreichen Energiegesetze und Verordnungen, die sich mit Strom, Gas und Kraft-Wärme-Kopplung beschäftigen.

Dazu zählen unter anderem

  • Stromnetzentgeltverordnung
  • Gasgrundversorgungsverordnung
  • Gasnetzentgeltverordnung
  • Energiewirtschaftsgesetz
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz
  • Energieeinsparverordnung
  • Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
  • Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
  • Konzessionsabgabeverordnung.

Sie alle entfalten für den Endkunden rechtliche Wirkungen. Ein kurzer Überblick erklärt, was jeweils gemeint ist:

VerordnungZusammenfassung
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) Die Stromgrundversorgungsverordnung ist eine Verordnung mit den Rahmenbedingungen, die die Grundversorgung mit Strom zwischen Endverbraucher und Stromanbieter regeln.
Dabei geht es auch um vertragliche Rechte und Pflichten, von der Vertragsgestaltung über die Stromversorgung bis zum Abrechnungsverfahren.
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Die Verordnung regelt die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungswerken. Sie legt die Rahmenbedingungen für die Ermittlung der Netznutzungsentgelte fest.
Diese ergeben sich dadurch, dass Strom durch Netze von Stromnetzbetreibern zum Verbraucher geliefert wird.
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) Sie beinhaltet die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden sowie die Ersatzversorgung aus dem Niederdrucknetz.
Festgeschrieben sind hier in erster Linie Regeln, wie Haushalte von den Gasversorgungsunternehmen im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden müssen.
Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) Eine Verordnung, die für alle in Deutschland vorhandenen Gasversorgungsnetze gilt. Diese Regelung befasst sich mit der Ermittlung der Netznutzungsentgelte. Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Dieses Gesetz hat zum Ziel, eine möglichst sichere, umweltverträgliche, effiziente, preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung mit Gas, Strom und auch erneuerbaren Energien sicherzustellen.
Darüber hinaus soll ein „wirksamer und unverfälschter Wettbewerb zwischen den Anbietern gewährleistet sein. Als Mittel zur Einhaltung dieses Gesetzes dienen unter anderen die Genehmigungs- und Anzeigepflicht, die eigentumsrechtliche Entflechtung und die freie Preisbindung.“ (Quelle: Energielexikon Deutsch, New Energie)
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien konzentriert sich auf die Einspeisung von Strom in das Stromnetz, welcher aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Hintergrund für dieses Gesetz ist ein Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes. Das EEG garantiert feste Einspeisevergütungen. Ziele sind eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung und die Reduzierung der volkswirtschaftlichen Kosten an der Energieversorgung.
Gleichzeitig strebt man mit diesem Gesetz die Schonung der fossilen Ressourcen an und möchte neue Technologien fördern.
Energieeinsparungsverordnung (EnEV) Sie gehört zum Wirtschaftsverwaltungsrecht und gilt zunächst für Wohn- und Bürogebäude, bei bestimmten Voraussetzungen auch für Betriebsgebäude.
Hintergrund ist das Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Zustand der Gebäude zu erreichen.
In der ersten Kategorie sind Objekte gemeint, die normale Innentemperaturen von 19 Grad Celsius aufweisen und länger als vier Monate/Jahr beheizt werden sowie Gebäude, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden.
Zweite Gruppe bilden Gebäude mit niedrigeren Innentemperaturen (zwischen zwölf und 19 Grad Celsius) und länger als vier Monate/Jahr beheizt werden. Gemeint sind hier auch Anlagen zu Heizzwecken, zur Trinkwarmwasserbereitung und auch raumlufttechnische Belange.
Das Gesetz gilt unter anderem nicht für die Benutzung von Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder für betriebliche Gebäude, die der Tierhaltung dienen.
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) Dieses Gesetz regelt die Bedingungen zur Kennzeichnungspflicht von Produkten, die in Zusammenhang mit dem Verbrauch von Energie und anderen wichtigen Ressourcen stehen (zum Beispiel CO2-Emissionen).
Das Gesetz bezieht sich auch auf Angaben in der Werbung. Gemeint sind alle in Bezug auf einen Energieverbrauch relevanten Produkte, auch Kraftfahrzeuge und Reifen.
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) Das Gesetz wird auch Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz genannt. Es regelt die Einspeisung und Vergütung von Strom aus derartigen Anlagen.
Dabei hat der Strom, der in einer KWK-Anlage hergestellt wird, denselben Einspeisevorrang wie solcher, der nach dem EEG erzeugt wird.
Konzessionsabgabenverordnung Damit sind Entgelte gemeint, die für eine erteilte Konzession an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger abgegeben werden.
Unter anderem Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen und Wasserversorgungsunternehmen an Gemeinden zahlen, weil sie Leitungen verlegen und betreiben dürfen, die der Versorgung des Endverbrauchers dienen.

Pflichten der Energiesparverordnung

Unterm Strich sind die Pflichten der Energiesparverordnung, die Gebäudebesitzer grundsätzlich beachten müssen, umfangreich. Das gilt für Betriebsgebäude ebenso wie für Wohneigentum. Zunächst gelten für Neubauten besonders umfangreiche Anforderungen, weil bei ihnen der Primärenergiebedarf reduziert werden soll. Auch bei Bestandsbauten werden Eigentümer mittlerweile in die Pflicht genommen, was viele Hausbesitzer allerdings nicht wissen.

Die Energieeinsparverordnung ist eines der wichtigsten Instrumente der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik © neirfy | Adobe Stock

Hier gilt in vielen Fällen eine Austausch- und Nachrüstverpflichtung. Darüber hinaus ist der häufigste Grund für den Geltungsbereich der EnEV eine geplante Sanierung, Veränderung oder Modernisierung. Weitere Pflichten sind außerdem der Besitz eines Energieausweises bei Vermietung oder Verkauf, die regelmäßige Überprüfung von Klima- und Lüftungsanlagen, die Einhaltung der EnEV-Anforderungen sowie die Verpflichtung der kontinuierlichen Prüfung durch den Bezirksschornsteinfeger.

Systematisches Energiemanagement

Die Energiekosten in Firmen betragen durchschnittlich ein Viertel der Gesamtkosten, also 25 Prozent. Wer sich mit dem Gedanken trägt, im eigenen Betrieb oder für seine Organisation ein Energiemanagement einzuführen, kann sich dabei an die Energiemanagementnorm DIN ISO 50001 halten. Mit der Herangehensweise unter diesen zertifizierungsfähigen Gesichtspunkten können Firmen ihre Energieeffizienz systematisch erhöhen. Mit diesem Verfahren, das man individuell anpassen kann, geht es um die vom Unternehmen beeinflussbaren Faktoren. Diese Form des Energiemanagement kann als geeignetes Instrument dienen.

Insgesamt nutzt man das systematische Management bereits weltweit. Es stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, indem es hilft, Betriebskosten zu senken. Laut Bundesumweltamt nimmt systematisches Energiemanagement Einfluss auf organisatorische und technische Abläufe sowie auf Verhaltensweisen.

So senke es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten den betrieblichen Gesamtenergieverbrauch und den Verbrauch von Grund- und Zusatzstoffen und verbessert kontinuierlich die Energieeffizienz im Unternehmen.“ Mit der DIN ISO 50001 für alle Branchen und alle Betriebsgrößen ist zum ersten Mal ein internationaler Standard für ein Energiemanagementsystem aus der Taufe gehoben worden.

Dieses System stellt eine klassische Managementsystemnorm dar, die bei unterschiedlichsten Organisationen, von Unternehmen und Behörden Anwendung findet. Generell gibt dieses Verfahren einen Rahmen vor, der mit individuellem Engagement ausgekleidet ist. Jedes Unternehmen steht also dabei vor der Aufgabe, die Vielfalt der Ausgestaltungsmöglichkeiten angemessen für sich zu nutzen. Dabei kann dieses System auch bereits bestehenden hinzugefügt werden.

Facility-Manager bearbeitet Zielvorgaben

In Unternehmen ist auch das sogenannte Facility-Management ein wichtiger Bestandteil des umsichtigen Wirtschaftens und gehört zum Energiemanagement dazu. Beim Facility-Management geht es überwiegend um bestehende Anlagen in einem Unternehmen, die mit dem eigentlichen Unternehmensgegenstand nichts zu tun haben.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Brandschutz
  • Klimatechnik
  • Warmwasser

Alles in allem umfasst es alle Leistungen zum Betreiben und Bewirtschaften von Gebäuden, inklusive baulicher und technischer Anlagen. Hauptaufgabe ist hier, entstehende Kosten für die Energiebereitstellung zu senken. Ein Facility-Manager muss sich in seinem Aufgabenbereich mit verschiedenen Zielvorgaben beschäftigen, zum Beispiel mit ökonomischen und qualitätsorientierten.

Im Grunde stellt das Facility-Management, das auch unter den Begriffen Objektbetreuung oder Liegenschaftsverwaltung bekannt ist, eine eigene Wissenschaftsdisziplin dar. Diese beinhaltet sowohl technische, kaufmännische als auch infrastrukturelle Aufgaben.

Kostentreiber: Gerade Raumluft-Anlagen oft überaltert

Insgesamt erkennt man mit einem klugen Energiemanagement das Optimierungspotenzial eines Unternehmens. Das kann im Einzelnen die Anschaffung neuer Anlagen bedeuten, aber auch eine Anpassung der Gegebenheiten. Ob Heizung, Warmwasser, Strom – es gibt viele Möglichkeiten, energieeffizient zu handeln und dabei auch die Umwelt im Blick zu haben. Raumlufttechnik- bzw. RLT-Anlagen zum Beispiel sind häufig überaltert und verbrauchen zu viel Energie.

Ihre Aufgaben bestehen unter anderem darin, ausreichend Sauerstoff in die Betriebsräume zu bringen und auch Schadstoffe zu beseitigen. Sie stellen außerdem den Wärmebedarf sicher, leiten zu viel Wärme ab und regulieren die Feuchtigkeit. Durch Wärmerückgewinnung können sie grundsätzlich auch helfen, Energiekosten zu senken und damit für Einsparungen zu sorgen.

Viele Raumluftanlagen sind Energiefresser © auremar | Adobe Stock

Mittlerweile reicht eine vernünftige Belüftung nur über Fenster in den meisten Betrieben nicht mehr aus. Darüber hinaus erfordern bestimmte Fertigungsverfahren oder Arbeitsprozesse ein entsprechendes Raumklima. Dazu gibt es auch Regelungen, wie zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Fest steht jedenfalls, dass die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz stark durch das Raumklima beeinflusst wird. Zu heiß, zu feucht, zu trocken – all das wirkt sich negativ auf die Konzentrationsfähigkeit aus. Deshalb können Lüftungsanlagen in Büros, Hotels, Krankenhäusern, in Läden und auch in der Industrie durchaus sinnvoll sein.

Allerdings ist die Effizienz einer solchen Anlage oft fragwürdig. Laut Schätzungen sind allein bei Raumlufttechnik-Anlagen häufig bereits Einsparungen von bis zu 25 Prozent möglich. Die größten Kostentreiber sind etwa veraltete Lüftungsanlagen, eine fehlende Regelung der Anlage und auch wenig effiziente Zusatzfunktionen wie Heizen und Kühlen. Auch die Bauart des Rohrnetzes steht in Zusammenhang mit mangelnder Effizienz.

Ob eine entsprechende Anlage im eigenen Unternehmen Sinn macht, ist gut zu kalkulieren: Entscheidend ist die Betrachtung aller anfallenden Kosten. Zunächst die Investitionskosten, langfristig aber, und das ist ausschlaggebend, sind es laufende Betriebs- und Wartungskosten, die Energie-, Reinigungs-, Reparatur- und Instandhaltungskosten, die ebenfalls zu beachten sind.

Energieeffizienzklassen stehen bei Verbrauchern im Fokus

Nicht nur der Unternehmer, auch der Endverbraucher fragt sich vor dem Hintergrund einer Senkung des globalen Energiebedarfs zunehmend, wie sich sinnvoll Energie einsparen lässt. Für ihn ist dabei auch das Stichwort „Energieeffizienzklasse“ von Bedeutung, denn mittlerweile achten über 85 Prozent der Konsumenten auf das Energielabel der Europäischen Union.

Kürzlich hat ein neues System zur Einordnung der Energieeffizienz von Elektrogeräten das alte abgelöst. Grund war die bisherige unübersichtliche Klassifizierung. Gerade die Einordnung von Produkten mit der Kennung A+ bis A+++ erwies sich als verwirrend und konnte den Eindruck erwecken, allein schon beim Kauf eines A-Gerätes ein besonders energiesparendes Produkt erworben zu haben.

Die neue Skala für das Energielabel reicht für manche Produktgruppen nach wie vor von A bis G. Im aktuell ersten Schritt wird das Label für Geräte wie Waschmaschinen, Lampen und Fernseher eingeführt. Für andere Produkte – Staubsauger, Dunstabzugshauben oder Heizungen – folgt die Anpassung erst später. Wie die EU-Kommission errechnet hat, soll das neue Energieeffizienzlabel Haushalten jedes Jahr Einsparungen einbringen, die bis zu 500 Euro ausmachen können.

Ein Fünftel der Kosten für die Beleuchtung

Für ein Fünftel des weltweiten Energieverbrauchs ist die Beleuchtung verantwortlich – ein großes Thema für ein verantwortungsvolles Energiemanagement. Eine Sparmöglichkeit sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich kann die Montage von LED-Beleuchtung sein.

Generell sind Lampen mit externer Zündung neueste Entwicklung am Markt. Die Zündung des Plasmas oder Gases erfolgt durch Induktion oder Mikrowellen. Diese Art der Entladungslampen besitzt eine Lebenszeit von über 60.000 Stunden – höher als bei bisherigen Entladungslampen. Zu Beleuchtungszwecken haben sich sogenannte LED-Lampen etabliert. Sie senden einen stark gerichteten Lichtstrahl aus, der mithilfe von Prismen und unterschiedlichen Anordnungsmöglichkeiten zur Beleuchtung genutzt werden kann.

Für die Optimierung der Beleuchtung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Um die Umwelt zu schonen, sind neben Glühbirnen seit September 2018 auch rund 90 Prozent aller Halogenlampen EU-weit verboten (Halogenlampenverbot). Fast alle Hochvolt-Modelle, bis auf einige der energieeffizientesten, sind vom Markt verbannt.

Energiemanagement gehört zur Gesamtstrategie

Eine gut durchdachte Energiestrategie als langfristige Maßnahme sollte sich in jede Gesamtstrategie eines Unternehmens einfügen. Mithilfe der passenden Strategie haben Unternehmer auch Gelegenheit, sich gegenüber ihren Mitbewerbern einen Vorteil zu sichern und können darüber hinaus auch Risiken minimieren. Bei der Wahl der richtigen Methoden können Betriebe auf verschiedene Strategien setzen (nach Kals). Unter anderem auf die passive Methode ohne systematische Planung.

Energie und Umwelt sind hier keine eigenständigen Themenbereiche. Bearbeitet werden nur die nötigsten Themen. Eine weitere Möglichkeit ist die Strategie der kurzfristigen Gewinnoptimierung. Hier geht es darum, Maßnahmen einzuleiten, die in einem möglichst kurzen Amortisierungszeitraum hohe Rentabilität versprechen. Weiterhin kann die gewählte Strategie auch auf eine langfristige Gewinnoptimierung abzielen. Hier ist eine große Kenntnis der Energiepreis- und Technologieentwicklung nötig.

Schließlich kann die Anschaffung von Anlagen wie Wärmetauscher oder Kraftwerksbauten lange Laufzeiten mit sich bringen. Eine weitere Strategie im Energiemanagement zielt darauf ab, alle Maßnahmen mit positiver Rentabilität umzusetzen (Realisierung aller wirtschaftlichen Energiemaßnahmen).

Zuletzt könnte ein Unternehmer dazu bereit sein, für den Klimaschutz sogar das Unternehmensziel zu verändern. In diesem Fall spricht man von „maximaler Strategie“. Normalerweise setzen Unternehmen in ihren Maßnahmen Mischformen dieser Strategien ein.

So gelingt die Einführung des Energiemanagements

Energiemanagementsysteme (EnMS) bringen einige Vorteile. Die Einführung kann einige Herausforderungen mit sich bringen. Nachfolgend eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die die wichtigsten Aspekte noch einmal erklärt und dabei helfen soll, typische Probleme bei der Einführung von Energiemanagementsystemen zu vermeiden.

Der Grund hierfür sind vor allem steuerliche Vergünstigungen. So müssen energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen, die nach EMAS oder DIN EN ISO 50001 zertifiziert sind, nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Gleichzeitig besteht für diese Firmen auch das größte Potenzial zur Reduzierung von Kosten. Wer viel verbraucht, kann auch viel einsparen. So können energieintensive Betriebe mit verhältnismäßig wenig Aufwand große Einsparungen von Ressourcen erzielen.

Damit Unternehmen die Vergünstigung der „Besonderen Ausgleichsregelung“ in Anspruch nehmen zu können, müssen sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag stellen. Alle wichtigen Formulare können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle heruntergeladen werden.

Was ist die DIN EN ISO 50001?

Diese Norm setzt den notwendigen rechtlichen Rahmen dafür, dass Unternehmen ein sogenanntes Energiemanagementsystem einführen oder fortführen können. Dabei müssen diese alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um innerhalb ihrer Organisation Energien (besonders Strom, aber auch alle anderen Energien) zu sparen bzw. effizient zu nutzen.

Die internationale Norm schreibt nicht explizit jede Handlung vor, die dafür notwendig ist, sondern gibt nur die Struktur und den Rahmen vor, innerhalb derer Sie sich dabei bewegen müssen.

Insbesondere wird dabei der Energieverbrauch für Messungen, Dokumentationen und Berichtwesen, Beschaffung, alle Systeme, Prozess und das Personal angesprochen. Durch ein entsprechendes Energieaudit können Sie die Faktoren überwachen und durch stetige Verbesserung beeinflussen!

Warum gerade DIN EN ISO 50001?

Die internationale Norm wurde vom ISO-Projektkomitee ISO/PC 242 „Energy Management“ erarbeitet und beinhaltet den aktuellen Stand der Technik und aller Möglichkeiten, die bei der Anwendung berücksichtigt werden müssen. Die Norm ist hervorragend geeignet für jede Art von Unternehmen, ohne Rücksicht auf die Branche oder Größe und kann entweder allein oder zusammen mit anderen Managementsystemen eingeführt werden.

Besonders beliebt und häufig gemeinsam verwendet werden daher die ähnlich gelagerten Normen DIN EN ISO 9001 (für Qualitätsmanagementsysteme) und DIN EN ISO 14001 (für Umweltmanagementsysteme).

Die ISO 50001 den größtmöglichen Spielraum für eigene Ideen und Interpretationen zur Einführung optimaler Prozesse und gibt dem Unternehmer dennoch ein aussagekräftiges Regelwerk an die Hand.

Wann ist die Einführung der DIN EN ISO 50001 Pflicht?

Nicht jeder ist verpflichtet, diese Norm in seinem Unternehmen einzuführen, obwohl es sich aufgrund der möglichen Einsparungen sowie zusätzlicher Steuervorteile durchaus lohnen würde. Nur Unternehmen mit hohem Energieeinsatz, die Steuerrückerstattungen oder Förderungen in der Produktion anstreben, ist die Einführungen dieses Systems Pflicht!

Als Nachweis für die erfolgreiche Einführung der DIN EN ISO 50001 muss eine Zertifizierung. Dadurch werden neue Möglichkeit eröffnet, denn als besonders energieintensives Unternehmen ist es möglich, eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage oder eine Erleichterung im Bereich Strom- und Energiesteuer zu erhalten.

Welche möglichen Förderungen und Steuervorteile gibt es?

Für Unternehmer gibt es einige mögliche Förderungen und Steuervorteile im Rahmen des Energiemanagements.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Spitzenausgleich
  • EEG-Härtefallregelung
  • KMU-Förderung (Österreich) / KfW-Förderung (Deutschland)

ISO 50001 Anforderungen

Wie bereits erwähnt, gibt die Norm recht allgemeine Informationen und setzt nur den Rahmen, der mit eigenen Prozessen und Handlungen ausfüllen werden muss.

So verlangt diese Norm in Abschnitt 4 („Energieplanung“): nämlich, dass alle geltenden Rechtsvorschriften und andere Anforderungen (also auch interne Regelwerke!) zu denen sich Unternehmen bezüglich des Einsatzes und Verbrauchs der Energien verpflichtet haben, ermitteln, einführen, umsetzen und aufrechterhalten.

Welche Gesetze kommen dabei infrage?

Je nach Betrieb können energiesparwillige Unternehmen von unterschiedlichen Gesetzen betroffen sein, daher kann hier keine allgemeine und abschließende Aufzählung gegeben werden.

Die wichtigsten Vorschriften, mit denen diese aber konfrontiert werden könnten, finden sich in:

  • Energieeinspargesetz (EnEG)
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Zu den beiden Letzten könnte es noch eine Reihe landesrechtlicher Ergänzungen geben. Falls in der Firma Abgas produziert werden, könnte auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) relevant werden.

Energiesparwillige Betriebe müssen unterschiedliche Gesetze und Vorschriften brücksichtigen © leowolfert | Adobe Stock

ISO 50001 Zertifizierung

Für die Zertifizierung sind bestimmte Abläufe vorgegeben, die Sie nach der Einführung des Energiemanagementsystems durchlaufen müssen, um von einer Zertifizierungsstelle (meist TÜV) das Zertifikat zu erhalten.

  1. Vor-Audit: zur ersten Beurteilung des Systems: Das Vor-Audit ist nicht verpflichtet, ist aber hilfreich bei der Ersteinführung, damit das betroffenen Unternehmen erkennen kann, wo noch nachgebessert werden sollte
  2. Audit Stufe 1: Im ersten Schritt informieren sich jetzt die Experten vor Ort über die von eingeführten Prozesse und alle wichtigen Bedingungen sowie vorhandenen Dokumentationen. Daraus wird das eigentliche Audit vorbereitet.
  3. Zertifizierungsaudit (oder Stufe 2): Jetzt prüfen die Experten vor Ort, ob das Energiemanagementsystem in der Praxis funktioniert und auch tatsächlich der Norm entspricht.
  4. Wenn die Experten die Unterlagen des Audits an die Zertifizierungsstelle weitergeleitet haben, werden sie auch eine Empfehlung dazu aussprechen (entweder sie empfehlen eine Zertifizierung oder eine Ablehnung).

Gültigkeit der Zertifizierung

Da das Zertifikat nur drei Jahre gilt, wird in diesem Zeitabstand jeweils ein neues Audit, ein sogenanntes Rezertifzierungsaudit, notwendig. Außerdem steht jedes Jahr ein sogenanntes Überwachungsaudit an, welches überprüft, ob wirklich laufend an der Optimierung gearbeitet wird.

Auch KMU profitieren vom Energiemanagementsystem

Aber nicht nur energieintensive Unternehmen können von der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems profitieren.

Auch für KMU bergen diese Systeme einige Vorteile wie:

  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Senkung von Betriebskosten
  • Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs
  • Verbesserung von organisatorischen und technischen Abläufen und Verhaltensweisen
  • Erhöhung der Stakeholder-Akzeptanz
  • Verbesserung der Außendarstellung des Unternehmens
Auch für KMU sind Energiemanagementsysteme sinnvoll © safetyxperts.de

Einführung eines EnMS

Aller Anfang ist schwer. Die Einführung von Managementsystemen in bestehende Strukturen ist keine einfache Aufgabe. Insbesondere, wenn im Unternehmen falsche „Wahrheiten“ kursieren.

Häufige Aussagen, die mir in diesem Zusammenhang immer wieder begegnen, sind

  • „Energiekosten sind Fixkosten und lassen sich nicht reduzieren!“
  • „Unsere Prozesse sind schon optimiert, da muss nichts verbessert werden!“

Mit guten Argumenten allein kommt man hier häufig aber nicht weiter. Beachten Sie deswegen die folgenden fünf Schritte, um die Einführung so effizient wie möglich zu gestalten.

Schritt 1: Bestimmen Sie Verantwortlichkeiten

In dieser ersten sehr wichtigen Phase sollte von der Geschäftsführung oder Unternehmensleitung selbst ein Managementbeauftragter bzw. „Energiemanager“ benannt und mit einer umfänglichen Handlungsbefugnis ausgestattet werden. Wichtig dabei ist, dass die damit einhergehenden Aufgaben dokumentiert und im Unternehmen auch kommuniziert werden.

Der Energiemanager sollte ein Energieeffizienzteam bilden. Da der Verbrauch von Energie ein bereichsübergreifendes Thema ist, sollte sich die Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern aller relevanten Abteilungen zusammensetzen.

Schritt 2: Beachten Sie gesetzliche Vorschriften

Bei der Umsetzung der DIN EN ISO 50001 sind die aktuell gültigen und relevanten Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Gesetze, die sich auf den Energieverbrauch, den Energieeinsatz und die Energieeffizienz beziehen.

Folgende Regelwerke sind hierbei zu berücksichtigen und im Rahmen eines Rechtskatasters stets aktuell zu halten:

  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)
  • Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz, EBPG)
  • BVT-Merkblatt Energieeffizienz
  • Umweltrecht, Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetzgebung
  • Ihre Betriebsgenehmigung und eigenen Energieziele

Schritt 3: Erfassen Sie den gesamten Energieverbrauch im Unternehmen

Um Einsparpotenziale aufzudecken und Veränderungen festzustellen, muss der gesamte Energiefluss des Unternehmens erfasst und dokumentiert werden.

Eine Systematisierung nach folgendem Schema kann hierbei sinnvoll sein:

  • Eingang: Wie fließt die Energie in Ihren Betrieb ein?
  • Verwendung: Wie und wo wird Energie verwendet? (Beispiele: Produktionsstätten, Hallen, Büros, Maschinen, Geräte, Fuhrpark, Beleuchtung, Steuerung, Regelung, Heizung, Lüftung, Prozesswärme, Kälte)
  • Ausgang: Wie verlässt die Energie Ihren Betrieb wieder? (Beispiele: Einspeisung EEG, Verkauf Fernwärme oder andere Energieträger, Herstellung)

Wichtig ist, dass Sie in diesem Schritt alle verfügbaren Daten so detailliert wie möglich dokumentieren:

  • Messzeitraum: 1.1.–31.1.
  • Bereich: Halle 1
  • Energieträger: Strom
  • Menge: 1.500
  • Verbrauch: kWh
  • Kosten: 350 Ð
  • Datenquelle: Rechnung Stromlieferant, Zählerablesung
  • Messfehler: 4 %

Nur wenn die Energieflüsse in geordneter und systematisierter Form vorliegen, können Sie Ihre Energieverbräuche besser verstehen und managen. Und erst dann wird eine Analyse der erhobenen Energiedaten möglich.

Schritt 4: Aufbereitung der erfassten Energiedaten

Bei einem Energiemanagementsystem spielt die Dokumentation eine zentrale Rolle. Daher ist es besonders wichtig, von Anfang an eine übersichtliche und nachvollziehbare Struktur aufzubauen. Da die Energieflüsse über einen längeren Zeitraum gespeichert werden müssen, empfiehlt sich der Einsatz von Programmen (z. B. Excel). Die Verwaltung der gesammelten Daten wird auf diese Weise erleichtert.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, die folgenden drei Punkte bei der Datenaufbereitung zu beachten:

  1. Betriebliche Kennzahlen bilden, z. B. spezifischer Energieverbrauch in kWh pro Einheit, Energieintensität in %, spezifische Kosten pro Energieträger in Ð pro kWh.
  2. Umrechnungsfaktoren für alle eingesetzten Energieträger nutzen, z. B. Heizwert, Brennwert, CO2-Äquivalente etc.
  3. Zeitanalysen für Verbräuche erstellen. So können der Energieverbrauch und die ergriffenen Maßnahmen besser kontrolliert werden.

Insbesondere Programme, die die Erstellung von SankeyDiagrammen ermöglichen, können bei der Aufbereitung sehr hilfreich sein. Energieflüsse können so nach Einsatzbereichen und Prozessen abgebildet werden.

Schritt 5: Formulieren Sie strategische und operative Energieziele

Wenn Sie die ersten vier Schritte erfolgreich umgesetzt haben und Ihre Energiedokumentation steht, können Sie Ihre strategischen und operativen Energieziele formulieren.

Diese sollten SMART gestaltet werden, um die Erfolge besser erkennen und bewerten zu können:

  • Spezifisch: Das Ziel ist unmissverständlich und lässt keinen Interpretationsspielraum.
  • Messbar: Es ist objektiv erkennbar, ob das Ziel erreicht wurde oder nicht.
  • Attraktiv: Das Ziel wird von allen Beteiligten (im Idealfall von allen Mitarbeitern) als erstrebenswert betrachtet.
  • Terminiert: Es wird ein konkreter Zeitpunkt festgelegt, wann das Ziel erreicht werden muss.

In dieser Phase sollten alle relevanten Unternehmensbereiche involviert werden. Nur so schaffen Sie es, dass das EnMS von allen akzeptiert wird und die vorgenommenen Ziele auch erreicht werden.