
Persönliche Schutzausrüstung – das sind die Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Verwendung einer PSA (Persönliche Schutzausrüstung) ist das letzte Mittel zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit. Und zwar, wenn andere Maßnahmen wie Substitution oder Prozessänderungen, technische oder organisatorische Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung nicht greifen. Weil in solchen Fällen keine weiteren Alternativen zum Schutz der Beschäftigten mehr verfügbar sind, fordert die richtige Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung eine besonders hohe Sorgfalt. Aus rechtlicher Sicht genauso wie zur Wahrnehmung Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber gegenüber Ihren Mitarbeitern.
PSA Arbeitsschutz: der letzte Baustein
Unter persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird die Ausrüstung verstanden, die zur Abwehr und Minderung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit einer Person bestimmt ist. Es geht dabei im Allgemeinen um Vorrichtungen und Mittel, die am Körper oder an Körperteilen gehalten oder getragen werden, vor Gesundheitsgefährdungen schützen und somit den Arbeitsschutz gewährleisten. Doch auch wenn geeignete PSA für viele Einsatzbereiche schnell verfügbar und vermeintlich einfach einzusetzen ist, bedarf es einer genauen Prüfung alternativer Schutzmaßnahmen, bevor Sie Ihren Beschäftigten entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Persönliche Schutzausrüstung Arbeitgeber: Diese 4 Punkte sollte man kennen

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