Navigation

Foto: © Björn Wylezich | Adobe Stock

Gefahrgutklassen: Die Zuordnung der Gefahrstoffe zu 9 ADR-Klassen

  • 10.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 12 Min.

Gefahrstoffe werden bestimmten Gefahrgutklassen zugeordnet. Welche charakteristischen Merkmale die einzelnen Gefahrgutklassen auszeichnen und was Unternehmen beim Gefahrguttransport beachten müssen.

Benzin, Ethanol oder Glycerintrinitrat zählen zu den Gefahrstoffen. In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden sie genau definiert. Demnach handelt es sich hierbei um Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die aufgrund ihrer Eigenschaften die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen können. Darüber hinaus gehen von Gefahrstoffen physikalische Gefahren aus. Beispiele für diese Gefahren sind unter anderem Brandbildung, Entzündung oder Explosion.

Werden die Stoffe auf verschiedenen Verkehrswegen (Straße, Schiene, Luft, Wasser) transportiert, spricht man von Gefahrgut. Hierbei handelt es sich um Substanzen und Produkte, von denen bei der Beförderung Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt ausgehen können. Der Grund dafür sind die Eigenschaften und die Zustände der Gefahrgüter. Bei einem Unfall können Gefahrstoffe und Gefahrgut beispielsweise das Grundwasser vergiften oder schwere Explosionen auslösen.

Gefahrguttransporte unterliegen innerhalb der Europäischen Union den Regeln des „Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Die Abkürzung für dieses europäische Übereinkommen lautet ADR.

ADR-Klassen: Einteilung in Gefahrgutklassen

Gefahrgut wird wiederum in verschiedene Gefahrgutklassen unterteilt. Die UN-Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter (UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods) nehmen diese Einteilung vor und ordnen das Gefahrgut den unterschiedlichen Klassen zu.  Auf der Webseite der UN stehen die Empfehlungen auf englisch zur Verfügung.

Obwohl es nur Empfehlungen und daher nicht gesetzlich festgeschrieben sind, werden sie in den meisten Ländern in den Gesetzen berücksichtigt. Zudem bilden sie die gesetzliche Grundlage für grenzüberschreitende Abkommen zum Gefahrguttransport – auch für das europäische ADR.

Alle Gefahrzettel inklusive ihrer Gefahrklassen und gefährlichen Eigenschaften finden Sie auf der "ADR Infotafel". Außerdem erklärt das Poster, wie Sie Versandstücke oder Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern richtig kennzeichnen müssen. 

ADR Gefahrgutklassen im Detail

Grundsätzlich gibt es folgende 9 Gefahrgutklassen die weltweit Gültigkeit haben:

  • Klasse 1: Explosive Stoffe
  • Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
  • Klasse 3: Flüssige Stoffe
  • Klasse 4: Feste Stoffe und Gegenstände
  • Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe
  • Klasse 6: Giftige Stoffe
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die genauen Merkmale der jeweiligen Gefahrgutklassen:

GefahrgutklasseMerkmale der ADR Klasse
1: Explosive StoffeKönnen durch Feuer oder Funkenschlag schnell explodieren.

Es sind massenexplosive Substanzen und Stoffe.

Es besteht die Gefahr, dass das Transportfahrzeug bei einem Gefahrguttransport in die Luft fliegt, wenn die Stoffe und Substanzen dazu angeregt werden.
2: Gase und gasförmige StoffeDie Stoffe gelten als selbstentzündlich und teilweise als giftig. Wenn die Stoffe hohem Druck ausgesetzt sind, können Gefahren entstehen.
3: Flüssige StoffeFlüssige Stoffe sind leicht entzündlich.
4: Feste Stoffe und GegenständeSie haben selbstentzündliche Eigenschaften. Bei den selbstentzündlichen Stoffen und Gegenständen können Gefahren auch dann von ihnen ausgehen, wenn sie Luft ausgesetzt sind.
5: Entzündend wirkende StoffeDie Stoffe müssen nicht zwingend selbst brennbar sein. Sie können allerdings dafür sorgen, dass andere Stoffe bei einem Gefahrguttransport in Brand geraten, wenn sie mit diesen in Berührung kommen.
6: Giftige StoffeDiese Stoffe können der menschlichen Gesundheit schaden, wenn sie in den Organismus gelangen. Krankheitserreger gehören ebenfalls in diese Gefahrgutklasse. Darüber hinaus zählen Pestizide zu der Gefahrgutklasse.
7. Radioaktive StoffeVon diesen Stoffen und Substanzen geht radioaktive Strahlung aus. Dementsprechend können sie der menschlichen Gesundheit schwere Schäden zufügen. Wenn die Atomkerne der Stoffe zerfallen, wird radioaktive Strahlung freigesetzt.
8: Ätzende StoffeKönnen sowohl Menschen als auch Gegenständen schaden
9: Verschiedene gefährliche StoffeEs sind Stoffe und Gegenstände, die keiner anderen Gefahrgutklasse zugeordnet werden können. Airbags gehören beispielsweise zu der Gefahrgutklasse. Unter hohem Druck können sie zu einer Art Explosion führen.

ADR Klassen 1-9: Details zu den Gefahrgutklassen

Gefahrgutklasse 1

Die Gefahrgutklasse 1 fasst alle Stoffe und Gegenstände mit explosiven Eigenschaften zusammen. Darüber hinaus wird die Gefahrgutklasse nochmals in sechs Unterklassen eingeteilt.

Diese werden wiederum durch Buchstaben voneinander getrennt. Stoffe, die als massenexplosionsfähig gelten und bei der Ladung und Beförderung explodieren können, gehören zur Unterklasse 1.1. Weniger explosive Stoffe werden mit der Gefahrgutklasse 1.4 S deklariert. Zu dieser Unterklasse gehören beispielsweise Feuerwerkskörper.

Gefahrgutklasse 2

Bei der Beförderung von Gasen oder Gasgemischen mit einem oder mehreren Stoffen, muss man diese als Gefahrgutklasse 2 kennzeichnen. Beispiel für die Gefahrgutklasse 2 sind Haarspray, Propangas oder Wasserstoff. Bei der Beförderung von Gasen oder Gasgemischen sind vor allem zwei Dinge notwendig:

1. Die Kennzeichnung dieser Gefahrgutklasse muss mit Großbuchstaben erfolgen. Die Buchstaben sind die Anfangsbuchstaben der englischen Bezeichnung.

2. Bei der Bezeichnung steht der Buchstabe A beispielsweise für „asphyxiant“ und hat erstickende Eigenschaften. Dagegen steht das O für „oxidizing“ – brandfördernd. Der Buchstabe F steht für „flammable“ (entzündlich). Das T bedeutet „toxic“ (gifitg) und das C bedeutet „corrosive“ (ätzend).

Gefahrgutklasse 3

Die entzündbaren Stoffe und Gegenstände sind ab einer bestimmten Temperatur und ab einem bestimmten Druck entflammbar. Benzin und Alkohol sind die bekanntesten Beispiele für diese Gefahrgutklasse.

Im Gegensatz zu den anderen Klassen gibt es hier eine Besonderheit: Im Zusammenhang mit der Gefahrgutklasse 3 werden in den meisten Fällen die Verpackungsgruppen genannt. Diese geben den Gefährlichkeitsgrad an.

Die Kennzeichnung erfolgt in der Regel mit VG und der jeweiligen Nummer des Stoffes. VG steht als Abkürzung für Verpackungsgruppe. VG I bedeutet zum Beispiel, dass die Stoffe während des Transports oder der Lagerung eine hohe Gefahr darstellen. Darüber hinaus bedeutet VG I, dass der Siedebeginn der Stoffe unter 35 Grad Celsius liegt. VG II dagegen bedeutet eine mittlere Gefahr. VG III steht für eine niedrige Gefahr.

Gefahrgutklasse 4

Die entzündbaren festen Stoffe der Gefahrgutklasse 4 werden nochmals unterteilt in die Unterklassen 4.1, 4.2 und 4.3. Die Gefahrgut-Unterklasse 4.1 fasst die selbstzersetzenden und desensibilisierten Stoffe zusammen. Die Unterklassen 4.2 und 4.3 beschreiben die selbstentzündlichen Stoffe und Gegenstände, die bei der Berührung mit Wasser empfindliche Gase bilden.

Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 4.1 sind leicht entzündbar. Hier reicht lediglich eine leichte Reibung oder ein Funkenflug. Somit kann schnell ein Brand ausgelöst werden. Darüber hinaus werden mit der Gefahrgut-Unterklasse 4.1 Stoffe beschrieben, die sich bei hohen Temperaturen selbst zersetzen. Darüber hinaus neigen die Stoffe bei extremen Temperaturen zu Zersetzungen. Dies ist dann der Fall, wenn sie mit Verunreinigungen in Berührung kommen.

Beispiele für die desensibilisierten Güter und festen entzündbaren Stoffe der Klasse 4.1 sind Streichhölzer, Schwefel und Kautschukreste. Zur Gefahrgut-Unterklasse 4.2 zählen beispielsweise Fischmehl, pflanzliche Kohle und weißer Phosphor. Natrium und Zinkstaube zählen zur Unterklasse 4.3. Für den Transport muss auch bei dieser Gefahrgut-Unterklasse die korrekte Bezettelung vorhanden sein.

Gefahrgutklasse 5

Wie in der Tabelle erwähnt, werden in der Gefahrgutklasse 5 die entzündend wirkenden Stoffe zusammengefasst. Die Unterteilung erfolgt in die Unterklassen 5.1 und 5.2. Stoffe der Unterklasse 5.1 können durch die Abgabe von Sauerstoffe, Brände bei anderen Stoffen auslösen. Beispiele für die Unterklasse 5.1 sind Ethylalkohol und Aceton. Wenn bei diesen Stoffen eine Kombination mit Wasserstoffperoxid erfolgt, werden sie explosiv.

Wasserstoffperoxid wird vor allem dann gefährlich, wenn es hoch konzentriert ist. Für den menschlichen Organismus kann Wasserstoffperoxid gesundheitliche Folgen haben. Gelangt es über die Haut in den Körper, kann es zu Durchfall, Kopfschmerzen und Erbrechen kommen.

Weitere Beispiele für die Gefahrgut-Unterklasse 5.1 sind Sauerstoff, Salpetersäure sowie ammoniumhaltige Düngemittel. Zur Gefahrgut-Unterklasse zählen organische Peroxide mit mehr als ein Prozent Aktivsauerstoff, mehr als ein Prozent Wasserstoffperoxid. Zudem können organische Peroxide mehr als 0,5 Prozent Aktivsauerstoff und mehr als sieben Prozent Wasserstoffperoxid enthalten.

Gefahrgutklasse 6

Bei der Gefahrgutklasse 6 gibt es die Unterklassen 6.1 (giftige Stoffe) und 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe). Wenn Stoffe der Gefahrgutklasse 6 eingeatmet oder verschluckt werden, können gesundheitsschädliche Schäden entstehen.

Dies ist auch bei Berührungen mit der Haut der Fall. Bei Kontakt reichen bereits kleine Mengen für Gesundheitsschädigungen aus. Beispiele für die Gefahrgut-Unterklasse sind Arsen, Pestizide und Cyanwasserstoff (Blausäure)

Zur Unterklasse 6.2 zählen die ansteckungsgefährlichen Stoffe. Diese enthalten Krankheitserreger, die für Menschen und Tiere gefährlich sind. Zudem sind in beiden Gefahrgutklassen auch Stoffe enthalten, die nicht zur Beförderung zugelassen sind.

Wie in der Tabelle erwähnt, gehören Pestizide zu der Gefahrgutklasse. Die Pestizide werden vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt und ziehen Schäden für die Umwelt und den Menschen nach sich.

Gefahrgutklasse 7

Die Gefahrgutklasse 7 fasst die radioaktiven Stoffe zusammen. Diese Klasse wird nicht in weitere Unterklassen eingeteilt. Atommüll mit radioaktivem Abfall aus Uran oder Plutonium sind Beispiele für die Gefahrgutklasse. Darüber hinaus zählen medizinische Geräte und technische Anlagen zur Gefahrgutklasse 7.

Gefahrgutklasse 8

Ätzende Stoffe fallen unter die Gefahrgutklasse 8. Bei Berührung greifen die Stoffe die Haut an und schädigen beim Einatmen die Schleimhäute. Darüber hinaus gehören Stoffe zur Gefahrgutklasse 8, die beim Gefahrguttransport andere Güter und Transportmittel beschädigen und zerstören.

Zu diesen Transportmitteln gehören beispielsweise Container oder Fahrzeuge. Darüber hinaus gehören Stoffe zur Gefahrgutklasse, die mit Wasser ätzende Flüssigkeiten oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe bilden. Weitere Beispiele für die Gefahrgutklasse 8 sind Natronlauge, Salz- und Schwefelsäure. Auch diese Gefahrgutklasse wird nicht in weitere Unterklassen aufgeteilt.

Gefahrgutklasse 9

Die Gefahrgutklasse 9 vereint die verschiedenen gefährlichen Stoffe und Gegenstände. Diese können beim Gefahrguttransport gefährlich werden. Die Stoffe und Gegenstände sind deshalb in dieser Klasse, da sie keiner anderen Klasse zugeordnet werden können. Auch diese Gefahrgutklasse wird nicht nochmals unterteilt. Lithiumbatterien gehören beispielsweise in diese Gefahrgutklasse.

Gefahrguttransport nach den ADR-Vorschriften

Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen sich die Transporteure an die sogenannten ADR-Vorschriften halten. Das europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr mit Blick auf Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.

Die ADR-Vorschriften regeln unter anderem Folgendes:

  • Gefahrguttransporte auf dem Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftweg
  • Die zu transportierenden Güter werden als Gefahrgut eingestuft. Je nachdem welcher Gefahrstoff transportiert wird, werden die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zugeordnet.
  • Durch die ADR-Vorschriften wird die Bezettelung (Kennzeichnung) durch die Gefahrzettel geregelt. Zudem schreiben die ADR-Vorschriften die Dokumentation über den Gefahrguttransport vor. Hier sind vor allem die Beförderungspapiere sowie die schriftliche Weisung eines Gefahrguttransports gemeint.
  • Die Vorschriften regeln, wie die Behälter, Tanks und Fahrzeuge für Gefahrguttransporte beschaffen sein müssen.
  • Die Vorschriften regeln, wann Unternehmen davon befreit sind.
  • LKW-Fahrer müssen einen Gefahrgutführerschein besitzen. Seit 2013 müssen sie im Besitz der sogenannten ADR-Karte sein.
  • Der Fahrer des LKW muss bei einer Kontrolle entsprechende Kenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen.
  • Alle Unternehmen, bei denen Gefahrstoffe im Umlauf sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. In den meisten Fällen ist dies ein Beschäftigter der Firma. Allerdings kann auch ein externer Berater ins Unternehmen geholt werden.

Gefahrzettel bei Gefahrgutklassen

Im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten spielen die Gefahrzettel eine wichtige Rolle. Sie dienen zur Kennzeichnung der Gefahrgüter als Versandstücke. Ob auf der Straße, auf Schienen, auf dem Wasser oder in der Luft – das Gefahrgut muss äußerlich gut sichtbar mit dem Gefahrzettel gekennzeichnet werden.

Das wichtigste Merkmal von Gefahrzetteln: sie sind in zwei Hälften unterteilt. Mit Ausnahme der Gefahrgut-Unterklasse 1.4, 1.5 und 1.6 ist die obere Hälfte des Gefahrzettels ausschließlich für das Symbol der Gefahrgutklasse reserviert. In der unteren Hälfte des Gefahrzettels stehen der Text, die Nummer der Klasse und der Buchstabe der Verträglichkeitsgruppe.

Diese gibt einen weiteren Aufschluss über die Eigenschaften des Explosivstoffs. Zudem gibt die Verträglichkeitsgruppe dem Transporteur des Gefahrguts Hinweise darauf, welche verschiedenen Explosivstoffe gemeinsam transportiert werden dürfen.

Gefahrzettel versus Großzettel

Der Unterschied zwischen einem Gefahrzettel und einem Großzettel liegt in der Größe sowie dem Ort der Platzierung. Die kleineren Gefahrzettel sind für die Anbringung am Transportgut selbst gedacht. Dies können beispielsweise Kisten, Paletten oder Fässer sein.

Die Großzettel, die auch als Placards bezeichnet werden, müssen zusätzlich an der Außenseite von Containern oder Fahrzeugen befestigt werden. Gefahrzettel machen das Gefahrenpotenzial der Güter, Großzettel die des gesamten Gefahrguttransport deutlich.

Zahlreiche Hersteller bieten die Gefahrzettel als Gefahrgutaufkleber an. In der Regel sind die Aufkleber in unterschiedlichen Größen und Materialien erhältlich. Es gibt beispielsweise Exemplare aus Selbstklebefolie. Daneben sind die Gefahrzettel auch als Kunststoff und Aluminium erhältlich.

Warntafel bei einem LKW

Eine LKW, der Gefahrgut transportiert, muss eine orangefarbene und gut sichtbare Warntafel mitführen, die am Fahrzeug angebracht wird. Zudem muss sie 40 mal 30 Zentimeter groß und in der Dunkelheit gut erkennbar sein. Die Warntafel muss auch dann noch erkennbar sein, wenn sie rund 15 Minuten Feuer ausgesetzt war.

In der Regel besteht eine solche Warntafel aus zwei Teilen, die mit einem schwarzen Balken voneinander getrennt sind und das Gefahrgut durch Nummern ausdrücken. Der untere Teil der Tafel enthält die UN-Nummer. Der obere Teil definiert die Gefahr, die von diesem Gefahrgut ausgeht.

Gefahrstoffklassen Übersicht: Erforderliche Symbole bei ADR Klassen

Nachfolgend werden die einzelnen Unterklassen der Gefahrgutklassen sowie die Farben und das Symbol des Großzettels nochmals in einer Tabelle zusammengefasst.

Unterklasse Farbe des Großzettels Symbol des Großzettels
1.1, 1.2, 1.3orangeExplosions-Symbol
1.4orange1.4
1.5orange1.5
1.6orange1.6
2.1rotFlamme
2.2grünGasflasche
2.3weißTotenkopf
3rotFlamme
4.1senkrecht, rot-weiß, gestreiftFlamme
4.2obere Hälfe weiß, untere Hälfe rotFlamme
4.3blauFlamme
5.1gelbFlamme auf Kreis
5.2gelbFlamme auf Kreis
6.1weißTotenkopf
6.2weißBiohazard-Symbol
7AweißRadioaktivitäts-Symbol, ein roter Strich
7BObere Hälfte gelb, untere Hälfte weißRadioaktivitäts-Symbol, zwei rote Striche
7Cobere Hälfte gelb, untere Hälfte weißRadioaktivitäts-Symbol, drei rote Striche
7Eweiß„spaltbar“
8Obere Hälfte weiß, untere Hälfte schwarzzwei Reagenzgläser, deren Flüssigkeit eine Hand und eine Oberfläche verätzen
9verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeKein Symbol

Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Gefahrgutklassen

Im Zusammenhang mit Gefahrgutklassen tauchen immer wieder Begriffe auf, die nachfolgend kurz und knapp erläutert werden.

UN-Nummern

Neben der Einordnung der Stoffe und Gegenstände in die einzelnen Gefahrgutklassen werden die Gefahrgüter mit sogenannten UN-Nummern gekennzeichnet. Jedem Stoff wird die vierstellige UN-Nummer zugeordnet.

Im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten spielen die UN-Nummern eine wichtige Rolle. Auf der orangefarbenen Tafel sind die Nummern angebracht. Die Nummer selbst steht auf der oberen Hälfte der Tafel. Daneben gibt es eine zweite Nummer, die auf der unteren Hälfte der Tafel steht.

Diese untere Nummer wird als Gefahrennummer oder als Kemmler-Zahl bezeichnet. Sowohl die UN-Nummer als auch die Kemmler-Zahl sagen bei einem Gefahrguttransport aus, was für Güter transportiert werden. Die UN-Nummern werden von einer Expertengruppe der UN erstellt. Sie wird für Stoffe, Stoffgemische und Gegenstände sowie für gefährliche Güter erstellt.

Flammpunkt bei Gefahrgutklassen

Vor dem Hintergrund der Gefahrgutklassen muss der Flammpunkt erwähnt werden. Hierbei handelt es sich um die niedrigste Temperatur, bei der eine Flüssigkeit bei Normaldruck brennbares Gas oder brennbaren Dampf in einer solchen Menge abgibt, dass bei Kontakt der Dampfphase mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt. (Quelle: BG Bau)

Wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) weiter ausführt, wird der Flammpunkt in Temperatur (Grad Celsius) und der Prüfmethode angegeben. Es gibt verschiedene Prüfmethoden. Bekannt sind beispielsweise die Gleichgewichtsmethode, die Nicht-Gleichgewichtsmethode. Die BG Bau verweist in diesem Zusammenhang auf die Prüfmethoden-Verordnung.

Diese gilt nicht nur für Stoffe, sondern auch für Stoffgemische. Darüber hinaus verweist die BG Bau, dass eine Methode im geschlossenen Tiegel verwendet werden muss.

Der Flammpunkt wird zudem immer mit „größer als“ oder „unter“ angegeben. Hier müssen nach BG Bau allerdings die nationalen und internationalen Einstufungs-Transport- und Lagervorschriften eingehalten werden. Wie die BG Bau weiter mitteilt, ist bei Angaben „größer als“ für die Einstufung die angegebene untere Flammpunktgrenze entscheidend.

Der Flammpunkt ist zudem ein Kriterium zur Einstufung in „entzündbar“, „leicht entzündbar“ sowie in „extrem entzündbar“. Zudem gilt der Flammpunkt als feste Größe zur Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahr von Flüssigkeiten. Dies gilt auch für massenexplosionsfähige Flüssigkeiten, von denen während des Gefahrguttransports eine extreme Gefahr ausgeht.

Ein Stoff erreicht am Flammpunkt einen Dampfdruck, der so hoch ist, dass sich das entsprechende Gas-Luft-Gemisch mit einer Zündquelle kurzzeitig entflammen lässt. Als Dampfdruck wird ein stoff- und temperaturunabhängiger Gasdruck bezeichnet.

Darüber hinaus bezeichnet man den Dampfdruck auch als Umgebungsdruck, unterhalb dessen eine Flüssigkeit beginnt, bei einer konstanten Temperatur in den gasförmigen Zustand überzugehen.

Klassifizierungscode von Gefahrgutklassen

In den meisten Fällen wird der Klassifizierungscode zu den einzelnen Gefahrgutklassen genannt. Der Klassifizierungscode charakterisiert die gefährlichen Eigenschaften, die von einem Stoff oder Gegenstand ausgehen. Diese Eigenschaften sind beispielsweise giftig (T) oder entzündliche (F).

Darüber hinaus können diese Eigenschaften auch in Kombination miteinander auftreten. Beispiele hierfür sind Güter, die gleichzeitig giftig und ätzend (TC) sind. Für Stoffe, Gemische und Gegenstände der Gefahrgutklasse 1 wird zum Beispiel der Klassifizierungscode aus der Unterklasse und der Verträglichkeitsgruppe gebildet. Die Bezeichnung hierfür ist 1.1F.

Bei den Stoffen und Gegenständen der Gefahrgutklasse 2 besteht der Code aus einer Ziffer und einem oder mehreren Buchstaben. Letzterer gibt die gefährlichen Eigenschaften der jeweiligen Güter wieder.