Navigation

Brandschutzhelfer
Foto: © Waler - fotolia.com

Brandschutzhelfer: Aufgaben, Anzahl und Ausbildung

  • 03.02.2022
  • Dr. Friedhelm Kring
  • 4 Min.

Brandschutzhelfer sind wichtige Personen in der Löschkette und übernehmen einen Teil der Brandschutzaufgaben. Deshalb sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Brandschutzhelfer Sie ausbilden müsse und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Sind Brandschutzhelfer Pflicht?

Vorgaben zu den betrieblichen Brandschutzhelfern finden sich in der Technischen Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ definiert. Darin wird eindeutig die Pflicht des Arbeitgebers beschrieben, einen Teil seiner Belegschaft zu Brandschutzhelfern auszubilden.

„Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.“ (ASR A2.2, Abschnitt 6.2)

Die Ausbildung zu Brandschutzhelfern befreit Sie allerdings nicht von der allgemeinen Unterweisungspflicht. Denn zusätzlich müssen Sie die gesamte Belegschaft zum Verhalten im Brandfall unterweisen und z. B. jährliche Notfall- und Evakuierungsübungen durchführen.

Was sind die Aufgaben der Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer übernehmen zahlreiche wichtige Aufgaben im Rahmen des Brandschutzes. Dazu gehören beispielsweise folgende Aufgaben:

  • Unterstützung bei der Brandprävention wie Unterweisungen und praktische Übungen
  • Eindämmung von Entstehungsbränden
  • Unterstützung in akuten Notfallen wie beispielsweise bei Evakuierungen
  • Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten
  • Einweisung der Feuerwehr

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt ein Betrieb?

Konkret fordert die Technische Arbeitsstättenregel, dass mindestens 5 % Ihrer Beschäftigten als Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis ausgebildet worden sind. Diese Zahl ist jedoch nur eine Mindestforderung. Maßgeblich ist letztlich immer Ihre Gefährdungsbeurteilung. Stellen Sie dort besondere Risiken fest, müssen Sie über die 5 % hinausgehen.

Diese besonderen Risiken sind z. B.

  • eine erhöhte Brandgefährdung durch gelagerte „brandlastige“ Güter,
  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen Substanzen,
  • die Anwesenheit vieler Personen,
  • Mitarbeiter, Kunden oder Patienten mit ein- geschränkter Mobilität oder
  • eine große räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte.

Wichtig: Die Brandschutzhelfer müssen immer in der festgelegten Zahl anwesend sein – für Urlaubs- und Krankheitsfälle sollten darum mehr Personen benannt sein, als rein zahlenmäßig erforderlich sind. Dies gilt auch bei Schichtarbeiten. Deshalb sollten Sie auf Nummer sicher gehen und mehr als 5% der Belegschaft unterweisen.

Prüfen Sie die Zahl der ausgebildeten Brandschutzhelfer regelmäßig. Denn sollte die Behörden eine zu geringe Anzahl feststellen, kann dies einen Bußgeldbescheid von bis zu 2.000€ nach sich ziehen.

Was umfasst die Ausbildung des Brandschutzhelfers?

Brandschutzhelfer müssen fachkundig unterwiesen werden. Dazu gehören die

  • die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
  • die Brandschutzorganisation Ihres Betriebs
  • besondere Brandgefahren wie bei elektrischen Anlagen oder durch leicht entzündbare Stoffe
  • die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • die Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung inkl. praktischer Löschübungen sowie
  • das Verhalten im Brandfall.

Wenn Ihr Betrieb besondere Produktionsabläufe hat oder mit brennbaren Stoffen tätig ist, dann sollten auch diese Sonderfälle Teil der Ausbildung sein.

Details zu Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern finden Sie in der DGUV- Information 205-023.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist nach 2 Einheiten à 45 Minuten abgeschlossen. Darüber hinaus müssen Sie auch praktische Übungen pro Teilnehmer einbauen, wie z. B. den Umgang mit Löschmitteln.

Sie sollten Ihren Brandschutzhelfern ermöglichen, ihre Kenntnisse spätestens alle 3 bis 5 Jahren aufzufrischen. Außerdem ist es empfohlen, die Kenntnisse aufzufrischen, sollte es Änderungen in der Brandschutzordnung geben oder nach einem Brandfall in Ihrem Betrieb.

Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?

Die Verantwortung der Ausbildung von Brandschutzhelfern liegt beim Arbeitgeber. Er kann die Brandschutzhelfer selbst ausbilden oder andere fachkundige Personen damit beauftragen. Außerdem ist es möglich, externe Anbieter für die Schulung zu buchen.

Wichtig ist, dass der Ausbilder selbst fachkundig ist, das heißt er besitzt entsprechende Berufserfahrung und bildet sich im Bereich des Brandschutzes fort. Sollte Ihr Betrieb einen Brandschutzbeauftragten haben, eignet sich diese Person gut für die Organisation und Ausbildung der Brandschutzhelfer.

Wie erfolgt die Bestellung zum Brandschutzhelfer?

Die schriftliche Bestellung zum Brandschutzhelfer ist zwar nicht vorgeschrieben, aber sehr nützlich. Ein unterschriebenes Blatt Papier gibt dem Mitarbeiter ein Gefühl von Verpflichtung. Außerdem können Sie so die Zahl der Helfer auf dem Papier nachweisen.

Tipp: Hängen Sie die Brandschutzhelfer namentlich am schwarzen Brett aus. So weiß im Notfall jeder Bescheid, an wen er sich wenden kann und Entstehungsbrände können schnell bekämpft werden.

Brandschutzhelfer ersetzen keinen Brandschutzbeauftragten

Während Brandschutzhelfer Aufgaben der Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden übernehmen, handelt es sich bei Brandschutzbeauftragten um Personen, die den Arbeitgeber zu Themen des betrieblichen Brandschutzes beraten und unterstützen. Nach ASR A2.2 kann die Benennung eines Brandschutzbeauftragten in Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung zweckmäßig sein. Zudem kann sich die Notwendigkeit der Bestellung aufgrund anderer Rechtsvorschriften ergeben. Den Brandschutzbeauftragten müssen Sie somit zusätzlich zu den 5% an Brandschutzhelfer bestellen.

Brauchen Sie einen Brandschutzbeauftragten? – Das sind seine Aufgaben

Wichtiger Hinweis: In der letzten Neuerung der ASR A2.2 (Mai 2018) wurde die Funktion der Brandschutzhelfer insofern konkretisiert, als ihre Aufgaben bei der Brandbekämpfung mit dem Zusatz „bei Entstehungsbränden“ ergänzt wurden. Vermutlich soll damit klargestellt werden, dass Brandschutzhelfer keine professionellen Feuerwehrkräfte ersetzen können. Außerdem berichtigt dieser Zusatz die Erwartungshaltung an die Helfer. Denn es ist keineswegs ihr Aufgabe einen Großbrand zu löschen.

Mehr zum Thema: ASR A2.2 – Was sich durch die Neufassung im Brandschutz verändert