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Brandschutz im Büro
Foto: © Andrey_Popovic - Shutterstock

Brandprävention: Wie Sie Brände durch Elektrogeräte vermeiden

  • 03.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 3 Min.

Beim Brandschutz denken wir an leichtentzündliche Chemikalien oder besondere Anforderungen an Krankenhäuser oder Hotels. Doch Brandschadensfälle durch Elektrogeräte belegen immer wieder, dass Sie auch in Büros und Verwaltungsbetrieben den vorbeugenden Brandschutz nicht vernachlässigen dürfen.

Ende August musste in Mönchengladbach ein Löschzug der Feuerwehr ausrücken. Als Ursache des Alarms stellte sich eine defekte Wandsteckdose heraus. Die Einsatzkräfte fanden eine Verkohlung vor, doch zu einer Ausbreitung von offenen Flammen war es noch nicht gekommen. Es genügte, die Wohnung am Sicherungskasten stromlos zu schalten. Die Mieter wurden aufgerufen, die Steckdose durch eine Elektrofachkraft instand setzen zu lassen.

Elektrogeräte als häufige Ursache von Bränden

Szenarien, bei denen Elektrogeräte als Brandursache gelten, sind nicht selten. Nicht immer gehen die Einsätze der Feuerwehren so glimpflich aus. Ein Schwelbrand in einer bayerischen Softwarefirma kostete 200.000 €. Ursache: ein defekter Heizlüfter.

Von 3,7 Mio. Brandschaden in einem Betrieb in Niedersachsen berichtet die HDI-Versicherung. Ursache: Die private Kaffeemaschine eines Mitarbeiters war überhitzt und hatte sich entzündet.

Fernab von hohen Brandlasten und erhöhten Brandrisiken ist Elektrizität die häufigste Brandursache, denn:

  • Die vorhandenen Elektroinstallationen sind – gerade im Altbau – nicht immer auf dem neuesten Stand.
  • Mitarbeiter bringen Wasserkocher, Radios oder Heizlüfter von zuhause mit, die meist gebraucht sind, teils schon recht alt.
  • Defekte an Elektrogeräten, Mehrfachsteckern oder Steckdosen werden nicht immer rechtzeitig bemerkt.
  • Die Wärmeleistung von Elektrogeräten wird falsch eingeschätzt. Sie werden zu nah an brennbaren Materialien aufgestellt oder so, dass die Wärmeabfuhr behindert ist.

Brandschutzvorschriften zu elektronischen Geräten

Jedes Arbeitsmittel muss gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV) und als elektrisches Betriebsmittel nach der DGUV-Vorschrift 3

  • von einer Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht
  • in regelmäßigen Abständen

geprüft werden.

Erst wenn die Elektrofachkraft die Betriebssicherheit des Geräts feststellt, darf es am Arbeitsplatz benutzt werden. Arbeitgeber, die diese Pflicht nicht beachten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Ein Auge zuzudrücken, um Mitarbeiter nicht zu verärgern, ist keine gute Idee und kann teuer werden. Schlaumeier mögen nun einwerfen, dass ein von zuhause an den Arbeitsplatz mitgebrachtes Elektrogerät gar kein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV sei, da es weder der Arbeit dient noch vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.

Dem entgegnen Sie, dass die Überwachungspflicht des Arbeitgebers und die Verantwortung einer Sifa oder eines Brandschutzbeauftragten unabhängig davon bestehen, wer im juristischen Sinne der Eigentümer des Elektrogeräts ist. Ob Tablet oder Radiator, Wasserkocher oder Zimmerspringbrunnen, ob vom Betrieb oder privat angeschafft, jedes Elektrogerät am Arbeitsplatz muss sicher sein. Ein Mitarbeiter hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass er ein privat erworbenes Elektrogerät an seinem Arbeitsplatz benutzen darf. Der Brandschutz im Büro wird also hier, besonders auf die Probe gestellt.

Brandprävention: So vermeiden Sie Brände durch Elektrogeräte

Als Sicherheitsverantwortlicher haben Sie grundsätzlich 2 Möglichkeiten, diese Elektrogefahren in den Griff zu bekommen. Sie können erstens das Mitbringen privat angeschaffter Elektrogeräte und das Nutzen am Arbeitsplatz untersagen.

Bei einem solchen generellen Verbot sollten Sie sich jedoch zuvor mit dem Betriebsrat abstimmen und z. B. eine Betriebsvereinbarung erwägen. Sie können zweitens ein definiertes Prozedere festlegen, welches

  • eine Erlaubnis des Arbeitgebers,
  • eine Prüfung vor dem ersten Verwenden am Arbeitsplatz,
  • die Aufnahme des Gerätes in eine Bestandsliste sowie
  • die regelmäßige Teilnahme an Wiederholungsprüfungen

zur obersten Voraussetzung macht. Denkbar wäre außerdem, dass der Betrieb seinen Beschäftigten auferlegt, selbst einen Nachweis über die Betriebssicherheit eines Gerätes zu erbringen und die Kosten dafür zu tragen. Ob man sich damit die Sicherheitsorganisation vereinfacht oder erschwert, muss man selbst entscheiden.

Erfahren Sie hier auch, welche Löschsysteme bei Ihnen Sinn machen könnten und welche Voraussetzungen eine Brandschutztür erfüllen muss.

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