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Foto: © Suteren Studio | Adobe Stock

Arbeitsmedizinische Vorsorge - gezielte Prävention von Berufskrankheiten

  • 17.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 6 Min.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist wichtig, um jeden einzelnen Mitarbeiter vor den arbeitsbedingten Gefährdungen und somit vor Berufskrankheiten zu schützen. Welche Arten arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen es gibt und welche Pflichten auf den Arbeitgeber zukommen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Warum ist die arbeitsmedizinische Vorsorge wichtig?

Arbeitgeber und Ärzte sind im Rahmen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes dazu angehalten, die Richtlinien zur Früherkennung, Prävention und Vermeidung von berufsbedingten Erkrankungen der Mitarbeiter einzuhalten. Aus diesem Grund sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen neben der Gestaltung und Organisation der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsausstattung ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagement (kurz: BGM). Seit 2008 ist die arbeitsmedizinische Vorsorge in der sogenannten Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, kurz ArbMedVV, geregelt.

Abgrenzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge von Eignungsuntersuchungen

Die ArbMedVV unterscheidet dabei klar zwischen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie den sogenannten Eignungsuntersuchungen. Denn bei einer Eignungsuntersuchung wird untersucht, ob ein Arbeitnehmer für bestimmte Tätigkeiten qualifiziert ist. Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann also nicht mit einer Eignungsuntersuchung gleichgestellt werden.

Gesetzliche Grundlagen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Neben der ArbMedVV enthält ebenfalls das Arbeitsschutzgesetz klare Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß §11 des Arbeitsschutzgesetzes haben Arbeitnehmer das Recht auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen.

Was sind die Ziele der arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Die Regelungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge verfolgen gleich mehrere Ziele:

  1. Berufserkrankungen erkennen 
  2. Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern erhalten 
  3. Betrieblichen Gesundheitsschutz kontinuierlich fortzuschreiben. 

Schließlich müssen Mitarbeiter im Sinne des Arbeitsschutzes so gut es geht, vor Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden. Gleichzeitig ist es für den Arbeitgeber problematisch, sollte ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung, zum Beispiel bei psychischen Problemen, viele Fehltage anhäufen. 

Wie erfolgt die Gefährdungsbeurteilung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Basis der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Untersuchung ist zunächst eine Gefährdungsbeurteilung, die von einem Betriebsarzt in Kooperation mit dem Arbeitgeber erstellt wird, sowie die daraus resultierenden Erkenntnisse. Laut Paragraf 3, Absatz 1 der ArbMedVV hat:

der Arbeitgeber (…) auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Dabei hat er die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten (…).

Nicht für alle, aber für viele Berufe ist die Untersuchung Pflicht. Grundsätzlich unterliegt der Betriebsarzt der Schweigepflicht und darf dem Arbeitgeber keine Details zum Gesundheitszustand des jeweiligen Mitarbeiters nennen. Was er darf: Den Arbeitgeber über seine Erkenntnisse informieren, sollten gesundheitliche Bedenken bestehen.

Was sind die drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge?

  • Pflichtvorsorge (muss vom Arbeitgeber veranlasst werden, und zwar in regelmäßigen Abständen)
  • Angebotsvorsorge (muss regelmäßig vom Arbeitgeber angeboten werden. Der Beschäftigte entscheidet, ob er das Angebot wahrnimmt)
  • Wunschvorsorge (muss vom Arbeitgeber regelmäßig ermöglicht werden. Die Initiative geht vom Arbeitnehmer aus)

Ein Beispiel für eine Angebots- oder Wunschvorsorge ist beispielsweise ein Test auf Heuschnupfen bei Arbeiten im Freien oder bei möglichen Zusammenhängen zwischen psychischen Erkrankungen und dem Arbeitsplatz. 

Auch zu Diabetes kann der Betriebsarzt im Rahmen einer Wunschvorsorge beraten. Schließlich betrifft die Erkrankung große Teile der Beschäftigten. Ziel ist hier in erster Linie die Erhaltung der Arbeitskraft, der Gesundheits- und Arbeitsschutz.

Untersuchungen müssen grundsätzlich von einem Betriebsarzt vorgenommen werden und auf die speziellen Gefährdungen im Betrieb abgestimmt sein. Der betreuende Arzt muss eine Qualifikation als Facharzt für Arbeitsmedizin erworben haben oder sich für Betriebsmedizin zusätzlich qualifiziert haben. Das ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. 

Diese Punkte fallen unter arbeitsmedizinische Vorsorge: 

  • Beurteilung der Belastung und Gefährdung der Mitarbeiter im Betrieb
  • Beurteilung, wie Arbeitsbedingungen verbessert werden können 
  • Fortschreibung des Gesundheitskonzepts im Betrieb 
  • Vorsorgeuntersuchungen, um Berufskrankheiten zu diagnostizieren 
  • Beratung und Aufklärung der Beschäftigten

Beispiel für arbeitsmedizinische Vorsorge: Vorsorgeuntersuchung nach G42

Die Kriterien einer arbeitsmedizinischen Untersuchung variieren je nach Berufsfeld. Denn jeder Beruf bringt seine ganz eigenen Einwirkungen auf den Arbeitnehmer mit sich. In Berufen, bei denen Beschäftigte vor schweren Infektionserkrankungen wie Tollwut oder Hepatitis geschützt werden müssen, gilt zum Beispiel die verpflichtende Vorsorgeuntersuchung nach G42.

Folgende Berufsgruppen sind betroffen:

  • Personal im Pflege- und Alteneinrichtungen
  • Medizinisches Personal wie Ärzte, Krankenschwestern/-pfleger, auch Medizintechniker
  • Erzieher, Kinderbetreuer
  • Forstarbeiter, Gärtner, Landschaftsbau
  • Beschäftigte in der Tiermedizin
  • Arbeitnehmer in der Abwasserwirtschaft und Abfallbeseitigung

Die erste Untersuchung muss direkt bei der Einstellung erfolgen, eine Nachuntersuchung steht innerhalb der nächsten zwölf Monate an. Anschließend nimmt der Betriebsarzt die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in 3-Jahres-Intervallen vor. Sollte jedoch eine Risikosituation eingetreten sein, schließt sich die Untersuchung sofort an das Ereignis an. 

Was beinhaltet die arbeitsmedizinische Untersuchung genau?

Als Voraussetzung für eine arbeitsmedizinische Untersuchung steht der Betriebsarzt in engem und regelmäßigem Kontakt mit einem Mitarbeiter des Unternehmens, der gleichzeitig als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz fungiert. 

So können die Arbeitsbedingungen analysiert und die Vorsorge darauf abgestimmt werden. Auf Basis dieser Kooperation wird zunächst eine Gefährdungsanalyse erstellt, bevor schließlich die Untersuchung erfolgt. Entsprechende Leitmerkmalmethoden, also Werkzeuge, die der Ermittlung der Arbeitsbelastung dienen, helfen dabei. 

Wie läuft die arbeitsmedizinische Vorsorge ab?

Bei der eigentlichen Untersuchung beurteilt der Arzt, ob sich gesundheitliche Auswirkungen bei einem Beschäftigten auf die Arbeitsumstände zurückführen lassen. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und ausgewertet. 

Danach erfolgt die Beratung: Der Betriebsarzt bespricht die Ergebnisse mit dem Beschäftigten, benennt Risiken und Gefährdungen und informiert über Möglichkeiten, bestehende Symptome zu beseitigen oder zu lindern (zum Beispiel Rückenschule). 

Auch Präventionsmaßnahmen werden bei diesem Gespräch in Betracht gezogen. In diesem Zusammenhang berät der Arzt auch den Arbeitgeber und spricht Empfehlungen zu arbeitsschutztechnischen Maßnahmen aus. Bei Pflichtuntersuchungen besteht zudem eine Informationspflicht (ohne dass der Arzt Befunde und Diagnosen weitergeben darf). 

Wann sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Pflicht?

Ob Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge: Verschiedene Listen innerhalb der Verordnung geben darüber Aufschluss, ob sich der Beschäftigte regelmäßig arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen unterziehen muss oder kann. Im Sprachgebrauch ist dabei von „G“-Untersuchungen die Rede, Handlungsanleitungen für Ärzte, die sich auf die rechtsverbindliche Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beziehen. 

Bei diesen Tätigkeiten oder Arbeitsplätzen müssen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig vom Arbeitgeber veranlasst beziehungsweise angeboten werden: 

  • Wenn Arbeitnehmer Stäuben, Gefahrstoffen und Gasen ausgesetzt sind
  • Wenn Risiken durch Infektionsquellen bestehen
  • Wenn beim Arbeiten die Haut belastet wird
  • Bei Bildschirmarbeiten
  • Bei Steuer- und Fahrtätigkeiten
  • Bei Atemschutzträgern
  • Bei Auslandsreisen
  • In Laboren und Forschungsinstituten
  • Bei Absturzgefahr
  • Wenn Beschäftigte physikalischen Risiken ausgesetzt sind (zum Beispiel Druck, Temperaturen)

Was sind häufige arbeitsmedizinische Untersuchungen?

Zu den häufigsten arbeitsmedizinischen Untersuchungen gehört die G25 und G27.

Inhalte der G25-Untersuchung

Die sogenannte G25-Untersuchung gehört zu den häufigsten arbeitsmedizinischem Überprüfungen und richtet sich in erster Linie an Berufsgruppen wie 

  • Führer von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen oder Flurförderzeugen
  • Benutzer von Regalbediengeräten und Luftfahrtbodengeräte
  • Hebezeugen und ähnlichen Geräten

Während dieser Untersuchungen durch den Arzt wird zunächst überprüft, ob der Arbeitnehmer für arbeitsbedingte Aufgaben, die mit Steuer-, Fahr- und Überwachungstätigkeiten zusammenhängen, die körperlichen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus leistet der Arbeitsmediziner Aufklärungsarbeit und erteilt möglicherweise Auflagen für bestimmte Arbeitsaufgaben oder gibt Empfehlungen für verschiedene Schutzmaßnahmen, um den Gesundheits- und Arbeitsschutz dauerhaft sicherzustellen.

Häufige Erkrankungen, die bei der G25-Untersuchung überprüft werden Beispiele
Muskelerkrankungen Rückenprobleme
Skeletterkrankungen Gelenkschäden
Suchterkrankungen Alkoholabhängigkeit
Psychische Erkrankungen Depression

Nicht zu vernachlässigen ist auch das Alter der Beschäftigten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge beschäftigt sich in diesem Zusammenhang ebenfalls mit Belastungen am Arbeitsplatz durch höheres Alter. Das Ziel:  Alternsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Inhalte der G37-Untersuchung

Auch die G37, die Bildschirmergänzungsarbeit wird häufig vorgenommen. Sie ist wichtig, um Augenleiden und andere Einschränkungen, die durch PC-Arbeit entstehen können, rechtzeitig zu erkennen. Die erste Untersuchung erfolgt dabei bei Arbeitsaufnahme.

Bei Beschäftigten bis 40 Jahren muss die erste Nachuntersuchung bis spätestens 60 Monate nach der Erstuntersuchung erfolgen (bei Personen über 40 Jahren vor dem Ablauf von 36 Monaten). Untersucht wird zunächst die Vorgeschichte (Medikamente, bestehende Augenleiden, Erkrankungen des Bewegungsapparats, Stoffwechsel- und neurologische Erkrankungen, Bluthochdruck) durch einen Haus- oder Facharzt. Anschließend ist es Aufgabe eines Augenarztes, die Sehfähigkeit zu überprüfen. 

FAQ: Die Antworten auf Ihre Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Was umfasst arbeitsmedizinische Vorsorge?

Die Vorsorge setzt sich aus einem Beratungsgespräch mit Befundstellung und Arbeitsanamnese zusammen. Klinische und körperliche Untersuchungen dürfen vom Arzt angeboten, aber nicht verlangt werden. 

Was passiert, wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hält?

Dann droht ihm entweder ein Bußgeld oder andere strafrechtilche Konsequenzen. 

Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung auch ein Eignungstest?

Nein, die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung hat lediglich zum Ziel, ob bei bestimmten Tätigkeiten an Arbeitsplätzen gesundheitliche Risiken bestehen. Tests zur Eignung müssen getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge vorgenommen werden. 

Gehören Impfungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Impfpflicht besteht nicht. Eine Impfung kann als vorbeugende Maßnahme angeboten werden, dürfen aber nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers vorgenommen werden. 

Darf ein Mitarbeiter die Arbeit auch gegen den Rat des Arztes fortführen?

Ja, darf er. In der ArbMedVV wird in diesem Fall kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. 

Wann findet eine arbeitsmedizinische Vorsorge statt?

Die Untersuchung/Aufklärung soll laut ArbMedVV während der Arbeitszeit stattfinden.