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Feuerlöscher im Betrieb: Was Arbeitgeber beachten müssen

  • 03.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 15 Min.

Feuerlöscher im Betrieb sind mehrfach vorhanden. Aufgrund von Brandschutzauflagen und des Schutzes der Mitarbeiter, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, dass Feuerlöscher (Löschgeräte) griffbereit stehen. Somit kann man plötzlich auftretende und kleine Brände schnell von den Beschäftigten löschen lassen.

Wer Sie über die Ursachen der Brandentstehung aufklärt und wann eine konkrete Brandgefahr besteht, verrät der folgende Text.

Feuerlöscher im Büro: Pflicht & Vorschrift bei der Grundausstattung

Egal ob es sich um ein kleines oder mittelständisches Unternehmen oder um einen großen Konzern handelt. Pflicht ist, Feuerlöscher (Feuerlöscheinrichtungen) gehören auf der Arbeitsstätte zur Grundausstattung. Je nach Art und Umfang der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe, der Brandgefährdung sowie der Grundfläche der Arbeitsstätte, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass ausreichend Feuerlöscher bzw. Löschgeräte vorhanden sind.

Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Feuerlöschern stellt dabei die Arbeitsstättenverordnung sowie die ASR A2.2 dar.

Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zu Feuerlöschern im Betrieb

Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit von Beschäftigten im Betrieb hat täglich oberste Priorität bei Arbeitgebern. Die Maßnahmen dafür sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgeschrieben. Ziel der Verordnung ist es, Beschäftigte in Betrieben zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen.

Eine Regel der Arbeitsstättenverordnung ist die ASR A2.2. Das Ziel der Regel ist die Schaffung der maximalen Sicherheit in den Betrieben, indem organisatorische und präventive Brandschutzmaßnahmen getroffen werden. Darüber hinaus müssen die Betriebe sicherstellen, dass geeignete Löschvorrichtungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

Mit der Überarbeitung der ASR A2.2 im Jahr 2018 wurden die Anforderungen in Bezug auf die geforderte Grundausstattung der Feuerlöscher bei normaler Brandgefährdung konkretisiert.

Gegenstand weiterer Überarbeitungen waren die Bestimmungen zu den Löschmitteleinheiten sowie die Regeln zu den organisatorischen Maßnahmen. Hierzu zählen vor allem die Bestimmung eines Brandschutzbeauftragten sowie von Brandschutzhelfern im Betrieb. Im Zuge der Überarbeitung wurde außerdem die Brandschutzordnung erweitert.

Weitere Informationen zu Feuerlöschern im Betrieb finden Sie in folgenden Artikeln von Saftey Xperts:

Entstehungsbrände: Bei welchen Bränden kommen Feuerlöscher zum Einsatz?

Immer dort, wo ein Brand ausbricht, gibt es einen Entstehungspunkt. In den meisten Fällen handelt es sich um giftige oder gefährliche Stoffe. Auch nicht unüblich sind Schwefelbrände. Zu unterscheiden sind Entstehungsbrände wie folgt:

Man unterscheidet zwischen drei Arten von Bränden © LIGHTFIELD STUDIOS | Adobe Stock

Kleinbrand: Diese Art der Brände kommt am häufigsten vor und in der Regel muss die Feuerwehr hier nicht ausrücken. Kleinbrände entstehen häufig in Küchen (Privat, Büroküche)

Mittelbrand: Bei diesen Entstehungsbränden rückt die Feuerwehr auf jeden Fall aus. Der Einsatz eines Feuerlöschers kann zwar im ersten Moment unterstützen, allerdings steht meist das Leben des Löschenden auf dem Spiel. Mittelbrände sind häufig zu finden als: Zimmerbrand, Gebäudebrand, kleiner Waldbrand (Lagerfeuer) aber auch in Kfz-Werkstätten sind diese nicht unüblich.

Großbrand: Hier rückt die Feuerwehr mit großen Löschgeräten an. Das Löschen mit einem Feuerlöscher im Betrieb, wo der Entstehungsherd liegt, ist unmöglich. Mit welchen Feuerlöschern gelöscht wird, entscheidet die Feuerwehr.

Welche Arten von Feuerlöschern gibt es?

Es gibt zwei Feuerlöscherarten, die man unterscheidet. Einerseits gibt es die Dauerdruck-Feuerlöscher. Andererseits können in Betrieben die Auflade-Feuerlöscher vorhanden sein.

Dauerdruck-Feuerlöscher: Definition sowie Vor- und Nachteile

Dauerdruck-Feuerlöscher sind werkseitig mit Druck beaufschlagt. Wie der Name es verrät, sind diese Modelle ständig unter Druck und somit sofort einsatzbereit. Obwohl diese Art der Feuerlöscher in der Anschaffung günstig sind, ist die Wartung aufwendig. Zum Öffnen des Feuerlöschbehälters muss zunächst der Druck über ein kleines Prüf- und Füllventil abgelassen werden, was vor allem bei Schaumfeuerlöschern längere Zeit andauern kann.

Auflade-Feuerlöscher: Definition, Vor- und Nachteile

Auflade-Feuerlöscher stehen im Gegensatz zu den Dauerdruck-Feuerlöschern nicht ständig unter Druck. Diese Modelle werden erst unmittelbar nach dem Bedienen unter Druck gesetzt und können so zur Brandlöschung verwendet werden. Diese Feuerlöscher verfügen über eine interne oder externe CO2-Partrone. Bei einem Einsatz wird das in der Patrone enthaltene CO2 unter Druck gesetzt und der Feuerlöscher wird aufgeladen.

Auflade-Feuerlöscher lassen sich nochmals unterteilen in Schlagknopf-Feuerlöscher sowie in Feuerlöscher mit Druckhebelarmatur. Bei beiden Typen muss zunächst eine Sicherung gezogen werden.

Während bei dem Schlagknopf-Feuerlöscher die CO-Patrone angestochen und der Feuerlöscher somit unter Druck gesetzt wird, wird bei der Druckhebelarmatur die CO2-Patrone durch den Druck auf den Druckhebel angestochen und der Feuerlöscher somit unter Druck gesetzt. Geregelt wird der Austritt des Löschmittels über die Feuerlöscharmatur. Bei einem Schlagknopf-Feuerlöscher wird der Löschmittelaustritt durch eine Löschpistole kontrolliert und kann jederzeit unterbrochen werden.

Im Gegensatz zum Dauerdruck-Feuerlöscher ist der Wartungsaufwand bei den Auflade-Feuerlöschern gering, da sie leicht geöffnet werden können. Darüber hinaus kann der Füllstand der CO2-Patronen durch das aufgedruckte Gewicht auf den Feuerlöschern leicht überprüft werden.

Ein weiterer Unterschied zwischen Dauerdruck- und Auflade-Feuerlöschern: Letztere sind in der Anschaffung deutlich kostenintensiver, werden jedoch von zahlreichen Experten für kleine, mittlere und große Betriebe empfohlen.

Welche Arten von Löschmitteln gibt es?

Nicht nur bei den Feuerlöschern selbst gibt es Unterschiede, sondern auch bei den Löschmitteln. Im Folgenden werden die einzelnen Löschmittel detailliert vorgestellt.

CO2-Löschmittel im Feuerlöscher

Bei der Beschreibung der genannten Feuerlöscher wurde bereits CO2 als Löschmittel genannt. Der Vorteil: CO2 verdrängt den Sauerstoff und das Feuer wird somit erstickt. Die Art des Löschens mit Kohlendioxid gilt als sauber. Darüber hinaus bleiben wenig Rückstände vom Löschen übrig.

In Bereichen mit elektrischen Geräten oder empfindlichen Anlagen sollten Sie daher Kohlendioxidlöscher vorhalten. Diese löschen rückstandsfrei, sind aber nicht ungefährlich.

Der Grund: Kohlendioxid ist schwerer als Luft und verdrängt die Raumluft. Besonders bei langen Löschvorgängen sowie in tiefgelegenen und/ oder kleinen Räumen kann es daher für die löschende Person zu akutem Sauerstoffmangel kommen.

Ein weiterer Nachteil beim CO2-Feuerlöscher: Es kann nur die Brandklasse B (flüssige und flüssig werdende Stoffe) und die Brandklasse C (gasförmige Stoffe) löschen. Grund dafür sind die physikalischen Eigenschaften von CO2. Die Feuerlöscher mit Kohlendioxid werden überwiegend zur Löschung bei Bränden von elektrischen Anlagen verwendet – beispielsweise bei einem Serverbrand.

Wasserfeuerlöscher im Betrieb

Wasser gilt als klassisches Löschungsmittel, ist allerdings ausschließlich für die Brandklasse A geeignet. Arbeitsbereiche, in denen sich große Mengen an Papier, Umkartons, Verpackungsmaterial oder auch Holz usw. befinden, sollten Sie also mit Wasserlöschern ausstatten. Diese sind insbesondere für das Löschen von festen, glutbildenden Stoffen zugelassen. Für die Löschung von mehreren Brandtypen ist der Wasserfeuerlöscher jedoch nicht geeignet.

Die heutigen modernen Wasserfeuerlöscher sind außerdem mit Zusätzen versehen. Dadurch wird die Löschleistung des Wassers deutlich verstärkt.

Schaum-Löschmittel beim Feuerlöscher im Büro

Neben Wasser und CO2 gilt Schaum als weitverbreitetes Löschmittel in Feuerlöschern. Schaum hat sich in der Vergangenheit bewährt. Ein Grund dafür ist, dass es umweltfreundlich ist. Darüber hinaus verfügen die heutigen Schaumlöscher über eine höhere Löschleistung als in der Vergangenheit.

Ein weiterer Grund für die Beliebtheit der Feuerlöscher: Im Gegensatz zu den mit Löschpulver gefüllten Modellen bleiben bei der Löschung mit Schaum weniger bis keine Rückstände. Sollte es im Betrieb brennen, muss nach der Löschung mit Schaum nicht die gesamte Büroeinrichtung entsorgt werden.

Pulverlöscher als Löschgerät

Pulverlöscher, auch als ABC-Löschpulver bekannt, hat sich in der Vergangenheit als Löschmittel bewährt. Zu den Hauptbestandteilen vom Pulverlöscher zählen Phosphat und Amoniumsulfat. Weitere Bestandteile sind Rieselhilfsmittel sowie Stoffe zur Vermeidung von Verklumpung und Wasseraufnahme.

Diese Trockenlöscher haben ein breites Einsatzspektrum und eine hohe Löschleistung. Sie zeigen bei Bränden von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen eine gute Löschwirkung. Mit Pulver als Löschmittel können daher Brände der Brandklassen A, B und C gelöscht werden.

Der Nachteil: Einrichtungsgegenstände werden stark verschmutzt. Außerdem reagieren Elektrogeräte auf das ABC-Löschpulver. Der Staub, der dadurch entsteht, kann den Geräten schaden.

Beim Löschen entsteht zudem eine große Löschmittelwolke. Dadurch wird ein kontrolliertes Löschen erschwert, da der Brandherd schlecht zu erkennen ist. Daher sollten Sie solche Löscher nur vorhalten, wenn ein Gasbrand ausbrechen kann. Gerät eine Gaskartusche mit geringem Inhalt in Brand, sollten Sie diese kontrolliert ausbrennen lassen. Sofern möglich, ist auf jeden Fall die Gaszufuhr durch das Schließen des Ventils zu unterbrechen.

Brandklassen: Welcher Feuerlöscher eignet sich für welche Brandklasse?

Für jede Brandklasse gibt es das geeignete Löschmittel © Daniel CHETRONI | Adobe Stock

Die unterschiedlichen Brandklassen wurden bereits angesprochen. Bei der Einteilung in die unterschiedlichen Klassen werden die Brände nach ihrem brennenden Stoff klassifiziert. Diese Klassifikation ist unerlässlich bei der Auswahl der geeigneten Löschmittel. Entsprechend der Europäischen Norm (EN 2) werden die brennbaren Stoffe in die Brandklassen A bis F eingeteilt. Nachfolgend werden die einzelnen Klassen nochmals genauer definiert – um die Übersicht zu wahren, in einer Tabelle.

Tabelle: Die verschiedenen Brandklassen und dafür geeignete Löschsysteme

BrandklassenBeispiele der Brandklassen und Löschsysteme
Brandklasse AIn dieser Klasse gehören die Brände fester Stoffe, die hauptsächlich organischer Natur sind.

Beispiele für die Brandklasse A: Holz, Papier, Heu und Stroh.

Darüber hinaus zählen einige Kunststoffe zur Brandklasse A. Diese Stoffe verbrennen üblicherweise unter Glutbildung. Löschmittel, wie Wasser, Schaum oder Pulver werden normalerweise verwendet, um Brände der Brandklasse A zu löschen.
Brandklasse BDiese Brandklasse beschreibt die flüssigen oder flüssig werdenden Stoffe.

Beispiele für die Brandklasse B: Benzin, Ethanol oder Teer. Zu der Klasse zählen auch Stoffe, wie beispielsweise verschiedene Lacke und Harz.

Zu den Stoffen der Brandklasse B gehören auch diejenigen, die durch die rasche Temperaturentwicklung erst flüssig werden.In der Regel werden Löschmittel, wie Schaum, CO2 oder ABC-Pulver als Löschmittel verwendet.
Brandklasse CDiese Klasse beschreibt die Brände von Gasen.

Beispiele für die Brandklasse C: Wasserstoff, Erdgas, Methan oder Propan sind die bekanntesten Gase.

In der Regel werden die Brände dieser und weiterer Gase mit ABC-Pulver gelöscht. In seltenen Fällen wird CO2 verwendet, da es hier spezielle Feuerlöscher mit Gasstrahldüse gibt.
Brandklasse DDie vorletzte Brandklasse beschreibt die Brände von Metallen.

Beispiele für die Brandklasse D: Magnesium, Aluminium oder Kalium.

Zur Löschung von Bränden dieser Stoffe wird in der Regel Metallbrandpulver verwendet, das auch als D-Pulver bezeichnet wird. Darüber hinaus kann trockener Sand oder trockenes Streu- oder Viehsalz als Löschmittel bei der Brandklasse verwendet werden.

Löschmitteleinheiten: Wie viele Feuerlöscher werden benötigt?

Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass Feuerlöscher und weitere Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Zahl vorhanden sind. Was für Feuerlöscher in welcher Anzahl verwendet werden müssen, hängt von den baulichen Gegebenheiten des Betriebs ab. Dafür wird die Arbeitsstätte meistens in Teilbereiche unterteilt, die wiederum in unterschiedliche Brandgefährdungen eingestuft werden.

Je größer ein Betrieb und die Grundfläche des Betriebs ist, desto mehr Feuerlöscher sind im Betrieb nach der Feuerlöscher Pflicht notwendig. Einen großen Einfluss darauf nehmen die Laufwege. Als Richtwert gelten 20 Meter. Darüber hinaus gilt: Verteilen sich die Beschäftigten in einem Betrieb über mehrere Etagen auf einer großen Grundfläche, so kann jede Etage eine eigene Brandgefährdung bedeuten mit unterschiedlicher Anzahl von Feuerlöschern und Feuerlöscheinrichtungen.

Das Löschvermögen der Feuerlöscher im Betrieb

Das Löschvermögen steht auf dem Feuerlöscher und wird dort durch eine Zahlen-Buchstabenkombination angegeben. In dieser Kombination steht die Zahl für die Größe des abgelöschten Normbrandes. Der Buchstabe bedeutet die jeweilige Brandklasse.

Das Löschvermögen von Feuerlöschern kann nicht addiert werden. Aus diesem Grund wird zur Berechnung der Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher die genannte Hilfsgröße LE (Löschmitteleinheit) verwendet. Mit dieser Einheit wurde eine Hilfsgröße eingeführt, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöschbauarten zu vergleichen und das Gesamtlöschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher zu ermitteln.

Bei einer Grundfläche bis zu 50 Quadratmetern muss ein Feuerlöscher mit 6 LE ausgestattet sein. Verfügt der Betrieb über eine Fläche von 100 Quadratmetern sind es 9 LE. Die Zahlen sind der Webseite des BVBF Brandschutz entnommen.

Wie viele Feuerlöscher Sie mit entsprechenden notwendigen Löscheinheiten tatsächlich benötigen, können Sie in der ASR A2.2 konkret nachlesen.

Brandschutzzeichen: Wie werden Feuerlöscher markiert?

Egal um was für einen Typ es sich bei dem Feuerlöscher handelt: im Betrieb muss mit Hilfe eines Brandschutzzeichens auf den Feuerlöscher hingewiesen werden. Diese dienen zur Kennzeichnung von Feuerlöschern. Zudem sind sie gemäß ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 als weißes Piktogramm auf einem quadratischen roten Schild definiert. Die Brandschutzzeichen besitzen internationale Gültigkeit und sind daher ohne Text verständlich. Im Ernstfall können die Brandschutzzeichen Leben retten. Deshalb ist eine Kennzeichnung mit den Zeichen und den entsprechenden Richtungspfeilen unerlässlich.

Brandschutzzeichen machen kenntlich, wo sich ein Feuerlöscher befindet © Narin | Adobe Stock

Brandschutzzeichen können Betriebe in entsprechenden Online-Shops erwerben. In Bezug auf die Ausführung gibt es verschiedene Variationen. Sie sind einerseits als selbstklebende und nichtleuchtende Folie erhältlich. Andererseits sind die Brandschutzzeichen als 1 Millimeter starker Kunststoff erhältlich, der selbstklebend und nachtleuchtend ist – welche zu bevorzugen sind.

Zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung

Betriebe, in denen beispielsweise Chemikalien hergestellt oder die zur Weiterverarbeitung genutzt und deshalb gesondert gelagert werden, sind einer erhöhten Brandgefährdung ausgesetzt. Die gesonderte Regel der Arbeitsstättenverordnung schreibt deshalb zusätzliche Maßnahmen zum Brandschutz und somit zum Schutz der Mitarbeiter vor. Welche der Maßnahmen umgesetzt werden, die in der Verordnung stehen, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung entscheiden.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird analysiert, in welchen Bereichen es im Betrieb zu einer Brandausbreitung kommen kann. Sollte es trotz aller Sicherheit zu einer Brandausbreitung kommen, sollten die Mitarbeiter auf eine solche Situation vorbereitet sein (s. Aufgaben des Brandschutzbeauftragten).

Nachfolgend sind einige der zusätzlichen Maßnahmen aufgeführt, die vom Arbeitgeber ergriffen werden müssen, wenn erhöhte Brandgefahr besteht.

  • Ausrüstung bestimmter Bereiche mit Brandmeldeanlagen.
  • Erhöhung der Anzahl an Feuerlöschern, die gleichmäßig in den Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung verteilt werden.
  • Anbringung mehrerer Feuerlöscher der gleichen Bauart in den Bereichen des Betriebs mit erhöhter Brandgefahr. Somit kann mit Hilfe der Beschäftigten der größtmögliche Löscheffekt erzielt werden.
  • Bereitstellung von zusätzlichen Feuerlöscheinrichtungen, die mit der entsprechenden Brandklasse kompatibel sein müssen. Diese müssen an Arbeitsplätzen errichtet werden, die ebenfalls eine erhöhte Brandgefährdung aufweisen. Beispiele hierfür sind Kohlendioxidlöscher in Laboren, Fettbrandlöscher an Fritteusen und anderen Fettbackgeräten. Darüber hinaus zählen zu den zusätzlichen Löscheinrichtungen fahrbare Feuerlöscher mit einer höheren Wurfweite sowie Wandhydranten in Gebäuden.

Die zusätzlichen Maßnahmen zum Brandschutz, die Arbeitgeber ergreifen müssen, stehen ebenfalls in der Arbeitsstättenverordnung und detailliert auf der Webseite der BAuA.

Betriebe müssen hohe Anforderungen erfüllen, um Mitarbeiter vor Bränden zu schützen © silentalex88 | Adobe Stock

Fakt ist: Feuerlöscher gehören zur Grundausstattung eines Betriebs und sollten mehrfach vorhanden sein. Obwohl in Deutschland keine Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten besteht, können die einzelnen Bundesländer in ihrem Baurecht oder die Versicherer die Bestellung vorschreiben.

In diesem Kontext sind vor allem Krankenhäuser, größere Verkaufsstätten, wie beispielsweise Einkaufszentren und größere Industriebauten gemeint, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren gerechnet werden muss.

Achtung bei Entzündbarkeit von Stoffen

Achtsamkeit gilt auch bei Stoffen, deren Entzündbarkeit hoch ist. Entzündbare Stoffe zählen zu den gefährlichen Stoffen, für die es besondere Regeln in Bezug auf die Lagerung gibt. Diese sind unter anderem in der Gefahrgutverordnung festgeschrieben.

Die Entzündbarkeit von Stoffen oder Gegenständen muss zudem Thema bei der Gefährdungsbeurteilung in Betrieben sein. Unter anderem muss der Fokus darauf liegen – vor allem dann, wenn Mitarbeiter in Gefährdungsbereichen arbeiten, wo entzündbare Stoffe gelagert werden.

Einige Verhaltensregeln, die im Fall einer Brandausbreitung beachtet werden sollten

  • Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen
  • Andere Mitarbeiter und Betriebsangehörige warnen
  • Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen ausschalten
  • Gefahrenbereiche des Betriebs verlassen
  • Entsprechende Maßnahmen der Brandschutzverordnung durchführen

Weitere und ausführliche Verhaltensregeln gibt der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe auf seiner Webseite.

Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer

Wird ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen benannt, muss der Zuständigkeitsbereich, die Aufgabenbeschreibung sowie der dafür veranschlagte Zeitbedarf zwischen ihm und dem Arbeitgeber genau benannt werden. Zu dem Aufgabenbereich eines Brandschutzbeauftragen gehört unter anderem:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirkung an der Beurteilung zur Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Zuarbeit bei der Installation von Feuerlöscheinrichtungen
  • Unterstützung bei der Unterweisung der Mitarbeiter bezüglich der Brandentstehung
  • Ausbildung von Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern
  • Regelmäßige Überprüfung der Löschgeräte sowie der Grundausstattung im Allgemeinen
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehr und Feuerversicherer sowie Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, in Bezug auf Löschmittel und Löschmitteleinheiten
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz
  • Die Flucht- und Rettungswege überwachen
  • Planung und Durchführung von Räumungsübungen
  • Erstellen eines Brandschutzkonzeptes
  • Aufstellen des Brandschutzplanes, z. B. Brandalarmplan, Flucht- und Rettungsplan
Der Aufgabenbereich des Brandschutzbeauftragten ist umfangreich © Eakrin | Adobe Stock

Erforderlich ist der Einsatz und die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift (z. B. für diverse Sonderbauten) gefordert ist. Ein Brandschutzbeauftragter ist eine Person mit nachgewiesener Fachkunde. Er soll die Verantwortlichen im Unternehmen in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes unterstützen, wie z.B.

Brandschutzhelfer: Diese sind in einem Betrieb für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig. Daher sollte man in allen Bereichen Unternehmens, auch unter Beachtung von Schicht- und Nachtarbeit Brandschutzhelfer einsetzen. Sie unterstützen auch den Brandschutzbeauftragten.

Fazit zu Feuerlöscher im Büro

Feuerlöscher im Betrieb sind ein Muss, der gesetzlich vorgeschrieben ist und an dem kein Weg vorbeiführt. Je größer das Gebäude (Arbeitsstätte) ist, desto mehr Feuerlöscher müssen vorhanden sein, um eine Brandausbreitung zu verhindern. Aus diesem Grund sollten Betriebe in regelmäßigen Abständen eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, in denen genau erörtert wird, welche Arbeitsbereiche besonders gefährdet sind. Ein Gutachten sollte einerseits die Entzündbarkeit von Gefahrstoffen und Chemikalien thematisieren und andererseits die Brandgefahr in den einzelnen Arbeitsbereichen des Betriebs näher beleuchten. Darüber hinaus müssen innerhalb des Betriebs Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festgeschrieben werden.

Die Installation zusätzlicher Löscheinrichtungen ist ebenfalls ein Thema, mit dem sich Betriebe befassen müssen. Feuerlöscher sind nicht die einzigen Geräte, mit denen Brände gelöscht werden. Zu den weiteren Löscheinrichtungen gehören unter anderem Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Regenvorhänge sowie Löschanlagen mit Kohlendioxid. Letztere kommen beispielsweise in Spritzlackieranlagen oder in Lagern, in denen brennbare Flüssigkeiten aufbewahrt werden, zum Einsatz.

Zur Aufgabe des Betriebs gehört es auch, das Löschvermögen der Feuerlöscher und der zusätzlichen Löscheinrichtungen in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und den Bestand der Löschmittel zu überprüfen. Darüber hinaus müssen Feuerlöscher einer Wartung unterzogen werden. Spätestens nach zwei Jahren muss der Feuerlöscher überprüft und gewartet werden. Bei der Wartung durch einen geprüften Sachverständigen bekommt der Feuerlöscher eine neue Prüfplakette – ähnlich wie beim TÜV. Außerdem bekommt der Betrieb im Anschluss an die Wartung einen schriftlichen Prüfbericht, in dem die Mängel am Feuerlöscher aufgeführt werden, die behoben werden müssen.

FAQ zum Thema Feuerlöscher im Betrieb

Wie lange halten Feuerlöscher?

Druckgeräte – zu denen Feuerlöscher gehören – unterliegen natürlichen Umwelt- und unterschiedlich starken mechanischen Belastungen, selbst wenn sie nie gebraucht werden, und haben deshalb nur eine begrenzte Lebensdauer. Denn sie stehen je nach Bauart ständig (Dauerdruckfeuerlöscher) bzw. im Einsatzfall (Aufladelöscher) unter erhöhtem Betriebsdruck. Auch bei normaler Nutzung treten daher alterungsbedingte Materialermüdungen auf.

Ist die Herstellerempfehlung von Feuerlöschern zu beachten?

Ja, dringend! Herstellerempfehlung sagen aus, dass Dauerdruckfeuerlöscher nach 20 Jahren und alle anderen tragbaren Feuerlöscher nach 25 Jahren ausgesondert werden sollen. Bei neueren Feuerlöschern ist dies in der Betriebsanleitung ausdrücklich angegeben. Nach der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ müssen Feuerlöscher außerdem spätestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen (in der Praxis ist das der Hersteller oder ein spezieller Brandschutz-Dienstleister) auf deren Funktionssicherheit geprüft werden. Für überalterte Feuerlöscher darf der Prüfer keine Prüfplakette mehr erteilen.

Drohen dem Chef bei Nichteinhaltung Haftungsrisiken?

Lässt Ihr Chef die Prüfungen nicht durchführen oder verwendet Feuerlöscher nach Ablauf ihrer Lebensdauer, können Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzämter dem Betrieb Bußgelder auferlegen. Schlimmer kommt es aber noch dann, wenn ein überalterter Feuerlöscher im Brandfall seinen Dienst versagt und dadurch jemand verletzt wird: Dann ist Ihr Chef persönlich haftbar, nicht nur zivilrechtlich (= Schadensersatz), sondern ggf. auch in strafrechtlicher Hinsicht. Hinzu kommt noch: Auch von der Feuerversicherung ist dann in der Regel nichts zu erwarten.