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Foto: © Sikov | Adobe Stock

Richtlinien und Gesetze zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit– das sollten Sie wissen

  • 14.01.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 7 Min.

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Vorschriften und Richtlinien des Arbeitsschutzes einzuhalten. Doch welche Verordnungen und Pflichten gibt es konkret zu beachten? Im folgenden Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Richtlinien des Arbeitsschutzes.

Die meisten Unternehmer haben ein hohes Eigeninteresse daran, den Arbeitsschutzmaßnahmen und die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb zu fokussieren. Die Sicherung der Angestellten vor Arbeitsunfällen oder langfristigen Erkrankungen ist letztlich entscheidend, um die Ziele des Unternehmens erreichen zu können. Darüber hinaus hängt Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz eng mit Motivation und Effizienz zusammen.

Um Einheitlichkeit und äquivalente Standards beim Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit zu gewährleisten, sind Betriebe europaweit an Gesetze und Verordnungen gebunden. Diese Richtlinien garantieren bei Streitfällen, dass einheitliche Maßstäbe in der Rechtsprechung vorgenommen werden können. Europäische Richtlinien müssen in den meisten Fällen in nationales Recht überführt werden.

Für den deutschen Rechtsraum gilt vor allem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als Maßstab bei allen Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz. Darüber hinaus spielt die Richtlinie 89/391 (EG-Richtlinie) eine wichtige Rolle. Basierend auf dem § 153 des Europäischen Vertrages zählen unterschiedliche Rahmenrichtlinien ebenfalls zu den bindenden und umzusetzenden Verordnungen.

Die über 2.050 aktuell gültigen VDI-Richtlinien gelten des Weiteren als Richtschnur im Bereich der Ingenieurwissenschaften. Sie werden vom Verein Deutscher Ingenieure aufgestellt und enthalten Empfehlungen und Regeln für Industriebetriebe. Spezifische Vorschriften für einzelne Arbeitsbereiche oder Branchen, zum Beispiel:

runden den rechtlichen Rahmen für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit ab.

Das Arbeitsschutzgesetz und seine Inhalte – maßgebliche für alle Unternehmen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verfolgt das Ziel:

Die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Es ist mit Ausnahmen für nahezu alle Beschäftigten in Deutschland, zum Beispiel für abhängig Beschäftigte, Auszubildende oder Soldatinnen und Soldaten maßgeblich. Neben der Privatwirtschaft gilt es ebenfalls für den öffentlichen Dienst und andere kommunale und staatliche Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Zu den Grundpflichten von Arbeitgebern gehört gemäß § 3 des ArbSchG:

  • Erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Betrieb zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
  • Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und anzupassen.

Die Tätigkeit der Betriebsangehörigen ist auf Grundlage von § 4 ArbSchG in einer Weise zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung am Arbeitsplatz gering gehalten wird.

Arbeitgeber sind ferner verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen und innerbetriebliche Maßnahmen zu dokumentieren. Ein Vorgesetzter darf Mitarbeitern ausschließlich Zugang zu gefährlichen Arbeitsbereichen geben, wenn diese zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben.

Das Arbeitsschutzgesetz geht im weiteren Verlauf auf:

  • Maßnahmen der Ersten Hilfe,
  • Auf die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie
  • Die korrekte Unterweisung und Schulung zum Arbeitsschutz im Betrieb ein.

Arbeitgeber haben zusammenfassend die Verpflichtung, die Vorschriften und Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes vollumfänglich im Betrieb zu beachten und umzusetzen.

Die EG-Richtlinie 89/391 – Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern

Die Richtlinie 89/391/EWG des Europäischen Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit legt Mindeststandards für den Gesundheitsschutz und für Arbeitsschutzvorschriften sowie für die Arbeitsmedizin in der Europäischen Union vor.

Die Richtlinie findet Anwendung auf alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten als Mindestanforderung für den Arbeitsschutz. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, die Richtlinien der EU zu beachten. Gleichzeitig sind Verordnungen und Rechtsvorschriften einem deutschen Gesetz, zum Beispiel dem Arbeitsschutzgesetz, nachrangig. Europäische Rechtsvorschriften werden in den meisten Fällen äquivalent oder in ähnlicher Weise in nationale Gesetze übernommen.

Die EU-Richtlinien – essenziell für Arbeitsschutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit

Eine EU-Richtlinie ist ein im geltenden EU-Vertrag vorgesehener Rechtsakt. Aus diesem Grund sind Richtlinien in allen ihren Teilen verbindlich. Mitgliedstaaten wie die Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Der Artikel 153 des EU-Vertrages gibt der Europäischen Union das Recht, explizite Richtlinien zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu erlassen. Rahmenrichtlinien bilden die Grundlage für die europäischen Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Folgende Rahmenrichtlinien für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz sind bekannt und müssen beachtet werden:

Rahmenrichtlinie Inhalt der Verordnung
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Richtlinie 89/391/EWG Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der EU. Mitgliedsstaaten können strengere Regeln erlassen.
Arbeitsstätten, Arbeitsmittel, Kennzeichnung, persönliche Schutzausrüstung   Unterschiedliche Vorgaben und Richtlinien für die Arbeit in Atmosphären, Kennzeichnungen im Betrieb oder Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe und Stoffsicherheit Liste indikativer Grenzwerte für die berufliche Exposition.
Gefährdung durch physikalische Gefahren Unter anderem Verordnungen zu: Grundlegenden Sicherheitsstandards zum Schutz vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung. Schutz vor Risiken physikalischer Einwirkungen (elektromagnetische Felder).
Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe Schutz der Arbeitnehmer vor Risiken im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit.
Bestimmungen zur Arbeitsbelastung und zu den ergonomischen und psychosozialen Risiken Unter anderem Verordnungen zu: Mindestsicherheits- und Gesundheits-anforderungen für die Arbeit mit Bildschirmgeräten. Aspekten der Arbeitsbedingungen mobiler Arbeitnehmer, die im Eisenbahnsektor grenzüberschreitende Dienste anbieten.
Sektorspezifische und auf den Arbeitnehmer bezogene Bestimmungen Arbeit im Fischerei-Sektor. Rahmenvereinbarung zur Prävention von Verletzungen im Krankenhaus- und Gesundheitssektor. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit von schwangeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen.

Alle Rahmenrichtlinien und ihre Unterpunkte müssen von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Verbindliche Regelungen und Richtlinien zu SARS-CoV-19

Neben den EG- und EU-Richtlinien sowie den verbindlichen deutschen Gesetzen, zum Beispiel dem Arbeitsschutzgesetz, beherrscht seit Beginn der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 der Schutz vor Infektionskrankheiten die Nachrichten. Für Unternehmen ist es essenziell, die gültigen Allgemeinverfügungen der einzelnen Bundesländer zu kennen und umzusetzen. Der Arbeitsalltag in den letzten Jahren hat gezeigt, dass die aktuell gültigen Bestimmungen häufig dem Verlauf der Pandemie angepasst werden müssen. Umso wichtiger ist daher, sich regelmäßig zu informieren, welche Regeln konkret ab welchem Stichdatum für den eigenen Betrieb anzuwenden sind. So gilt zum Beispiel für Angestellte in Gesundheits- und Pflegeberufen ab März 2022 eine gesonderte und nicht allgemeingültige Impfpflicht. Dazu zählen sowohl Verschärfungen wie mögliche Lockerungen. Dabei gilt: Jede Änderung kann sich den Umständen geschuldet wieder ändern.

Aufgrund des in Deutschland geltenden föderalen Systems legen die einzelnen Bundesländer die Maßnahmen zum Pandemieschutz fest. Diese haben Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz und den Arbeitsschutz im Unternehmen. Das Bundesministerium für Gesundheit informiert auf seiner Internetseite allgemein zum Umgang mit Covid-19 und zu den Reise- und Quarantänebestimmungen.

Die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen in den einzelnen Bundesländern können auf der Internetpräsenz der Bundesregierung im Detail nachgelesen werden.

Allgemeingültige Vorschriften zum Schutz vor Covid-19 betreffen:

  • Das Abstandhalten von im Mindestfall 1,5 Metern zu anderen Personen.
  • Das Tragen von Atemschutzmasken (Alltagsmasken), sobald der erforderliche Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
  • Konsequente Umsetzung der Basishygiene einschließlich der Händehygiene in allen Bereichen des Gesundheitswesens.
  • Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten.

Abhängig von den Fallzahlen in den einzelnen Bundesländern können die Allgemeinverfügungen und Verordnungen der Bundesländer gelockert oder verschärft werden. Aus betrieblicher Sicht ist ein umfassendes und nachvollziehbares Hygienekonzept, aufbauend auf den Hinweisen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und der zuständigen Betriebsärzte entscheidend, um den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und weiterer geltender Richtlinien nachzukommen.

Fazit: Vorschriften und Richtlinien sind essenziell für den Arbeitsschutz

Jeder Mensch und jedes Unternehmen haben ein persönliches Interesse daran, im beruflichen Alltag die Direktiven und Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit umzusetzen. Um einen eindeutigen rechtlichen Rahmen festzulegen, gelten gleichzeitig Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Diese geben zahlreiche verschiedene Vorschriften zum Arbeitsschutz vor, darunter die Pflicht der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sowie die anschließende Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen passend zum jeweiligen Tätigkeitsbereich.

In den meisten Fällen werden europäische Gesetze und Verordnungen in nationales Recht überführt. Europäische Gesetze zur Arbeitssicherheit gelten als Mindeststandards für den Schutz von Beschäftigten. Die Nationalstaaten sind frei, einzelne Verordnungen zu präzisieren und zu verschärfen.

Ziel aller nationalen oder europäischen Vorschriften ist der umfassende Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz und die Verhinderung von Arbeitsunfällen.

FAQ: Fragen und Antworten zu Gesetzen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit

Welche europäische Richtlinie zum Arbeitsschutz gilt als europäischer Mindeststandard?

Die Richtlinie 89/391/EWG gilt als europäische Leitlinie und gibt die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Arbeitsschutz vor. Ihr Ziel ist es, Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer zu implementieren. Die Mitgliedsstaaten der EU müssen die Vorgaben übernehmen und in nationales Recht übertragen.

Wie wichtig ist das Arbeitsschutzgesetz für Unternehmen?

Es ist für Unternehmen essenziell, die Vorgaben und Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes zu beachten. Das ArbSchG fokussiert sich darauf, Beschäftigte vor Arbeitsunfällen zu schützen und chronische, arbeitsplatzbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Die Vorgaben des ArbSchG im Betrieb zu implementieren, trägt entscheidend dazu bei, dem Arbeitsschutz einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Was sind die wichtigsten Präventionsmaßnahmen gegen Covid-19?

Um die Ausbreitung von Covid-19 im Unternehmen zu verhindern, ist ein durchdachtes Hygienekonzept notwendig. Das Tragen von Masken, eine regelmäßige Händedesinfektion und konsequentes Abstandhalten gelten als wesentlichste Regeln, um nicht an Covid-19 zu erkranken.

Welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind aus Unternehmenssicht wesentlich?

Der § 3 des ArbSchG beschreibt eindeutig die beiden wichtigsten Stellschrauben für einen nachhaltigen Arbeitsschutz. Unternehmen werden aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Betrieb zu treffen. Diese sollten fortlaufend überprüft und angepasst werden. Ziel ist die Sicherung der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit.