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Handarbeitsmaschinen
Foto: © somogyi Laszlo - Shutterstock

Handarbeitsmaschinen: Mitarbeiter richtig unterweisen!

  • 07.02.2022
  • Holger Kück
  • 6 Min.

Der richtige Umgang mit Handarbeitsmaschinen scheint ein heikles Thema zu sein. Anders ist nicht zu erklären, dass Mitarbeiter mit der Flex arbeiten und den 2. Handgriff abschrauben. Oder dass der Elektrogeselle mit der Mauerfräse auf der Leiter in einer Staubwolke steht, seine rötliche Färbung lustig findet, aber keinen Augen-, Atem- und Gehörschutz trägt. Jetzt sind Sie als Unterweisende gefragt!

Handarbeitsmaschinen gehören zum Alltag. In Bau- und Heimwerkermärkten sind diese in großen Mengen im Regal zu finden. Deswegen kann natürlich auch jedermann damit umgehen. Was ist da schon dabei? Also kann auch jeder Vorgesetzte und jede Fasi darin unterweisen?

Handarbeitsmaschinen: Unterweisung setzt Kenntnisse voraus

Wer im Umgang mit Handarbeitsmaschinen unterweisen will, muss die wesentlichen Regeln in Bezug auf das zu unterweisende Arbeitsmittel auch kennen. Sonst kann er sie nicht an die Beschäftigten weitergeben. Aus genau diesem Grund lehnen viele Fasis es ab, eine solche Sicherheitsunterweisung alleine vorzunehmen.

Außerdem kommt das Wort „Unterweisung“ ja auch von „weisen“ im Sinne von „anweisen“. Die Fasi ist nicht weisungsbefugt, das ist nur der Vorgesetzte.

Aus beiden Gründen ist es sinnvoll, die Verantwortlichen mit in die Pflicht zu nehmen. Denn die kennen sich in ihrem Arbeitsbereich aus. Sie wissen, was dort wie abläuft. Sie müssen wissen, wie ihre Mitarbeiter mit den Arbeitsmitteln umzugehen haben. Sonst könnten sie den richtigen Umgang ja gar nicht überwachen und die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sicherstellen. Daher bietet es sich an, dass Führungskraft und Fasi die Unterweisung gemeinsam durchführen. So stehen sie sich auch gleich unterstützend zur Seite.

unterweisung-plus.de

Welche Vorteile hat eine Unterweisung durch die Führungskraft?

  1. Die Akzeptanz der Mitarbeiter, den Inhalt der Unterweisung anzunehmen und umzusetzen, ist deutlich größer, wenn der betriebliche Vorgesetzte unterweist, als wenn „da mal wieder irgendjemand immer das Gleiche zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erzählt“.
  2. Der betriebliche Vorgesetzte kennt den Arbeitsalltag. Er weiß auch, wo seine Beschäftigten ihre Schwachstellen im Umgang mit der Sicherheit haben und kann diese somit gezielt ansprechen.
  3. Der betriebliche Vorgesetzte kommuniziert den Arbeitsschutz auf einer Ebene mit den Beschäftigten. Damit wird der Arbeitsschutz zum wichtigen Bestandteil des Alltags. Es kommt nicht schon wieder der „Arbeitsschutzheini“, der „… uns mal wieder sagt, wie wir’s zu machen haben“. Das stärkt insbesondere auch die Rolle des betrieblichen Vorgesetzten.
  4. Wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit nur unterstützend tätig wird und den Vorgesetzten dabei auf keinen Fall öffentlich infrage stellt, verstärkt das die Wichtigkeit des Themas zusätzlich.

Wenn Sie sich als Vorgesetzter beispielsweise nicht selber mit den Arbeitsmitteln auskennen, ist das kein Beinbruch. Sicher haben Sie einen Mitarbeiter, der sich auskennt. Vielleicht sogar einen Sicherheitsbeauftragten, der Ihnen helfen kann. Warum nicht? Wichtig ist nur, dass der Vorgesetzte anwesend ist und hervorhebt, dass das alles seine Anweisungen sind.

Zweckbestimmung ist entscheidend

Jede Maschine darf nur so verwendet werden, wie es der Hersteller in seiner Betriebsanleitung vorgesehen hat. Darauf weist die BetrSichV seit ihrer Neufassung in 2015 noch einmal ausdrücklich hin. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob eine bestimmte Tätigkeit mit der Maschine ausgeführt werden darf, müssen Sie in die Anleitung schauen oder den Hersteller fragen.

Benutzungsbedingungen oder Einsatzbeschränkungen, die vom Hersteller vorgegeben worden sind, müssen Sie unbedingt beachten! Zu den vom Hersteller gemachten Beschränkungen gehören beispielsweise Hinweise wie

  • welche Werkzeuge für die Maschine überhaupt geeignet (z. B. Sägeblätter, Schleif- und Trennscheiben, Bohrer) sind und
  • welche Verwendungsbeschränkungen es unter Umständen in besonderen Bereichen gibt (z. B. in explosionsgefährdeten Räumen oder feuchter und nasser Umgebung).

Übrigens: Den käuflich zu erwerbenden Einhandwinkelschleifer gibt es nicht! Er ist immer mit 2 Händen zu führen. In der Anleitung werden Sie diesen Herstellerhinweis finden. Und trotz der Bezeichnung finden sie den 2. Handgriff in der Verpackung.

Auf was muss man beim Jugendschutz achten?

Nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Aufgaben und Tätigkeiten betraut werden, die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind. Und zwar solchen Unfallgefahren, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung noch nicht erkennen/einschätzen oder nicht abwenden können. Jugendliche dürfen also nicht mit jeder Maschine arbeiten!

Jugendlicher im Sinne des Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Also in der Regel Auszubildende, die vor Erreichen des 18. Lebensjahres mit der Ausbildung beginnen oder Schülerpraktikanten. Dieses Verbot gilt aber nicht, wenn die Tätigkeit zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist. In diesem Fall muss der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht eines zuverlässigen Fachkundigen gewährleistet sein. Gewährleistet sein heißt, dass diese Person eingriffsbereit daneben steht. Es reicht nicht, wenn sich diese Person im Raum aufhält, aber anderen Arbeiten nachgeht.

PSA: Die Persönliche Schutzausrüstung als Teil der Unterweisung

Auf die anzuwendende Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und den richtigen Umgang damit müssen Sie im Rahmen Ihrer Unterweisung eingehen. Die einzusetzende PSA richtet sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Fast bei allen Handarbeitsmaschinen können Sie davon ausgehen, dass diese Lärm erzeugen und deswegen bei ihrer Anwendung ein Gehörschutz getragen werden muss.

Haben Sie auch schon einmal Beschäftigte gesehen, bei denen die Gehörschutzstöpsel nicht richtig im Ohr angebracht waren? Diesen Beschäftigten müssen Sie den richtigen Einsatz erklären. Oft stellt sich im Gespräch heraus, dass diese Mitarbeiter gar nicht wissen, wie der Stöpsel richtig in den Gehörgang einzuführen ist.

Meist kommt auch die Schutzbrille dazu, weil mit Späneflug u. Ä. zu rechnen ist. Wenn es um Handschuhe geht, wird es schwierig. Grundsätzlich gehört auch der Handschutz vielfach zum Einsatz von Handarbeitsmaschinen. Aber Achtung: nicht bei rotierenden Arbeitsmitteln!

Eine Ausnahme kann der Winkelschleifer („Flex“) bilden. Sie müssen das in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und abwägen. Denn trotz gut eingestellter Schutzabdeckung ist fast bei allen Tätigkeiten mit Funken- und Späneflug zu rechnen. Es kann also auch angeraten sein, beim Umgang mit der Flex den Mitarbeitern enganliegende Schutzhandschuhe zu überlassen.

Gleichzeitig muss dann aber auf die besonderen Gefahren hingewiesen werden. Im Rahmen der Unterweisung muss auf die erforderliche Schutzausrüstung hingewiesen und ggf. im Umgang mit dieser unterwiesen werden. Die PSA muss auch in der Betriebsanweisung beschrieben und ihr Tragen damit angeordnet sein. Es ist daher wichtig, in der Unterweisung auch einen Bezug zu geltenden Betriebsanweisungen herzustellen.

Warum ist der Zustand der Maschine wichtig für jeden Mitarbeiter?

Immer wieder sind auf Baustellen und in Werkshallen defekte Handarbeitsmaschinen anzutreffen. Gerissene Gehäuse, fehlende Schutzabdeckungen und Handgriffe oder defekte Kabel gehören leider zum Alltag. Ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Unterweisung muss es daher sein, den Beschäftigten zu erklären, dass sie nur die Arbeitsmittel benutzen dürfen, die sie vorher auf ihren augenscheinlich einwandfreien Zustand hin überprüft haben. Eine Sichtkontrolle reicht also aus. Erklären Sie bei dieser Gelegenheit außerdem gleich die üblichen Schwachstellen. Nachfolgend einige Beispiele:

  • defekte oder geknickte Kabel
  • angebrochene oder gar zerbrochene Stecker
  • defekte Gehäuse oder Schalter
  • fehlende Schutzeinrichtungen
  • defekte, falsche oder abgenutzte Werkzeuge
  • fehlende Prüfkennzeichnung

Ohne Werkzeug geht es nicht

Erklären Sie den Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung unbedingt, dass nur das Werkzeug in eine Maschine eingespannt werden darf, das dafür geeignet, vom Hersteller freigegeben und von Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Oft genug kommt es zu Unfällen, weil ungeeignetes oder abgenutztes Werkzeug in eine Maschine eingespannt worden ist.

Es ist Aufgabe des Beschäftigten, genau das vor Aufnahme der Arbeit zu prüfen. Sie müssen diesen jedoch dazu anhalten. Natürlich muss das Werkzeug während der Arbeit immer wieder auf Verschleiß hin überprüft und, falls erforderlich, ausgetauscht werden. Auch das müssen Sie im Rahmen der Unterweisung weitergeben.

Warum stehen Vorgesetzte immer in der Verantwortung?

Oft ist von betrieblichen Vorgesetzten zu hören, dass Sie die Beschäftigten unterwiesen haben. Damit glauben sie, Ihrer Pflicht ausreichend nachgekommen zu sein. Das ist falsch! Wenn Vorgesetzte bei Ihren Mitarbeitern beobachten, dass diese sich nicht an die Regeln (Betriebsanweisung!) halten, müssen sie eingreifen! Sie müssen den/die Beschäftigten erneut und anlassbezogen unterweisen. Das müssen sie auch mit einer Aktennotiz oder einem Unterweisungsnachweis dokumentieren.