Unterweisung bei Reinigungsarbeiten: Sicherheit für Reinigungskräfte

Unterweisung bei Reinigungsarbeiten: Sicherheit für Reinigungskräfte

Reinigungsarbeiten: Putzen, Wischen, Saubermachen … was soll hier schon passieren? Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Mitarbeiterunterweisungen sind dazu ja wohl etwas übertrieben. Vorsicht, wer so denkt, nimmt Unfälle und Verletzungen leichtfertig in Kauf, wie zahlreiche Unfallbeispiele immer wieder belegen.

    Gefährdung bei Reinigungsarbeiten

    Auch bei Reinigungsarbeiten können Mitarbeiter gefährdet werden, ein Beispiel aus einer Fabrik: Reinigungskräfte waren damit beschäftigt, einen Fußboden zu reinigen. Nach Angaben der Polizei kippte durch Unachtsamkeit ein Gebinde mit einer Reinigungsflüssigkeit um. Die auslaufende Flüssigkeit vermischte sich mit einer anderen Reinigungsflüssigkeit, die bereits auf dem Boden ausgebracht worden war.

    Dadurch entstanden salzsäurehaltige Dämpfe, die bei den in der Nähe arbeitenden Mitarbeitern zu Atemwegsbeschwerden führten. 5 Personen kamen mit Atemnot ins Krankenhaus. Zudem musste die Produktion vorübergehend eingestellt werden, bis die Räumlichkeiten ausgiebig belüftet waren.

    Ein ähnlicher Unfall: Bei Reinigungsarbeiten an der Abwasserentsorgung einer Hochschule war Schwefeldioxid ausgetreten. Insgesamt 19 Menschen wurden verletzt, 2 von ihnen waren bewusstlos, so die alarmierte Feuerwehr. 70 Feuerwehrleute waren im Einsatz, sogar eine Straße musste gesperrt werden.

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    Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung auch bei Reinigungsarbeiten

    Diese Fälle zeigen, dass auch bei vermeintlich harmlosen Reinigungstätigkeiten aus unterschiedlichen Gründen gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Wer unterschiedliche Reinigungsmittel miteinander mischt, weil er glaubt, dass er damit schneller fertig werde oder eine bessere Reinigungskraft erzielt, riskiert seine Gesundheit. Je nach verwendeten Substanzen besteht die Gefahr auch dann, wenn Mittel nacheinander angewendet werden.

    Ein chlorhaltiger Reiniger zum Desinfizieren, für Fliesenfugen oder Wasserkocher, an schließend ein Entkalkungsmittel auf Basis von Essig oder Zitronensäure … und es entstehen chlorhaltige Gase. Da gerade für Reinigungstätigkeiten oft Auszubildende, angelernte oder gering qualifizierte Beschäftigte eingesetzt werden, können Sie nicht davon ausgehen, dass betroffene Mitarbeiter solche Gefährdungen selbst einschätzen können und sich schützen.

    Achten Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung daher nicht nur auf die direkten Gefährdungen und Gesundheitsrisiken, die Sie den Etiketten auf den Gebinden oder den Sicherheitsdatenblättern von Konzentraten entnehmen. Fragen Sie stets auch – ggf. mit fachkundiger Hilfe eines Chemikers –, welche Stoffe durch und bei Reinigungsarbeiten entstehen können,

    • wenn die in Ihrem Unternehmen eingesetzten Reinigungsmittel miteinander
      reagieren,
    • wenn Reinigungsmittel mit Schmutz, Ablagerungen, Produktionsabfall, Stäuben, eingetrockneten Flüssigkeitsresten usw. zusammenkommen,
    • wenn Reinigungsmittel nicht wie vorgesehen verdünnt, sondern versehentlich zu konzentriert eingesetzt werden,
    • wenn es in einem Bereich, in dem Reinigungsmittel gelagert werden,
      brennt.

    Unterweisung bei Reinigungsarbeiten – das sind die Inhalte

    Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter anhand der Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Jedem Mitarbeiter muss klar sein, was die Symbole und Hinweise auf den Etiketten bedeuten und dass er diese strikt zu beachten hat. Das gilt nicht nur für das Reinigen von Böden und Wänden. Auch Putzmittel für Autos oder Maschinen können gefährliche Stoffe enthalten, Substanzen in Felgenreinigern z. B. schädigen die Lunge. Erstellen Sie für Reinigungsarbeiten mit Gesundheitsgefährdungen Betriebsanweisungen.

    Sorgen Sie dafür, dass stets eine Persönliche Schutzausrüstung ( PSA) (Handschutz, Augenschutz, Hautschutzmittel usw.) vorhanden ist. Bestehen Sie auch bei an externe Dienstleister vergebenen Reinigungsarbeiten darauf, dass deren Auftragnehmer diese Punkte erfüllen, eine Sicherheitsunterweisung durchlaufen und alle Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einhalten.

    Tipp: Lagern Sie Putzmittel nicht zur freien Verfügung beim allgemeinen Sanitärbedarf neben Handseife, Spülmittel oder WC-Papier. Für besonders aggressive oder potenziell gefährliche Reinigungsmittel, wie etwa Schimmelvernichter auf Chlorbasis, Abflussreiniger oder fettlösende Backofensprays, ist ein spezieller Raum oder Schrank die bessere Lösung.

    Autor: Dr. Friedhelm Kring