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Schnee räumen
Foto: © Kathrin Uhlenbruch - Shutterstock

Neue Vorgaben zum sicheren Schneeräumen auf Dachflächen

  • 09.04.2022
  • Dr. Friedhelm Kring
  • 3 Min.

Richtiges Schneeräumen: Der Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall im Jahr 2006 war einer der spektakulärsten Fälle in Deutschland. Doch auch an vielen anderen Orten sind in den letzten Jahren Dachstühle und Dachkonstruktionen privater und gewerblicher Bauten eingebrochen, weil sie die Schneelasten nicht tragen konnten. Dazu kommen die Absturzunfälle bei gefährlichen Räumungsversuchen. Wie kann ein Betrieb die Schneeräumung von Dächern sicher organisieren und durchführen? Eine neue Information der DGUV liefert dazu hilfreiche Ansätze.

Schneeräumen kann leben Retten

In einigen Regionen ist der erste Schnee nicht mehr weit oder sogar schon gefallen. Heftige Schneefälle könnten auch in diesem Winter wieder problematisch werden. Denn nach Angaben der DGUV sind bestehende Gebäude bei außergewöhnlich starken Schneefällen, wie sie in den  letzten Jahren öfters aufgetreten sind, „häufig unterdimensioniert“. Dazu kommt, dass Aufbauten wie Photovoltaikanlagen die Belastungsreserven bei Schnee weiter verringern.

Die DGUV-Information 212-002 „Schneeräumung auf Dachflächen“ gibt nützliche Handlungsanweisungen,

  • anhand welcher Kriterien Sie die Notwendigkeit einer Schneeräumung
    beurteilen.
  • wie Sie die aktuelle Schneelast eines Daches ermitteln.
  • wie Sie Konzepte zur Schneeräumung erstellen und dabei Gefährdungen für die beteiligten Mitarbeiter vermeiden.

Bei gefährlichen Schneelasten können Sie nicht allein auf eine mögliche Unterstützung durch Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder Hausmeisterdienste bauen. Diese sind in akuten Notfällen oft überlastet. Sie benötigen jedoch eine schnelle Lösung, um Dächer von Schnee und Eis zu befreien. Wenn Sie dann unter Zeitdruck Ihre Mitarbeiter aufs Dach schicken, ohne dass Zugangswege gesichert, Durchsturz- und Absturzrisiken geklärt und das Vorgehen genau geplant ist, besteht ein nicht zu unterschätzendes Absturzrisiko.

Auch die Gefahr von Dach- oder anderen Gebäudeschäden durch Schneelasten rechtfertigt nicht, dass Sie Ihre Mitarbeiter ohne Gefährdungsbeurteilung und festgelegte Sicherheitsmaßnahmen für Räumaktionen einsetzen. Als Sifa ist es Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass auch akute Notsituationen nicht zulasten der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kollegen gehen dürfen.

Von der „Gefährdungsbeurteilung Schnee“ zu einem Schneemanagement

Die DGUV verwendet den Begriff „Schneemanagement“. Gemeint ist damit, dass Sie alle mit heftigen Schneefällen verbundenen Gefahren und Risiken systematisch erfassen und bewerten und auf dieser Grundlage ein sicheres Schneeräumen organisieren. Dieses Vorgehen erinnert nicht zufällig an den Ablauf klassischer Gefährdungsbeurteilungen. Wenn an Ihrem Unternehmensstandort aufgrund der klimatischen Bedingungen mit Schneelasten zu rechnen ist, sollten sich Betriebsleitung und Sicherheitsverantwortliche über folgende Punkte im Klaren sein:

  1. Der Gebäudebetreiber muss rechtzeitig ermitteln, ob eine Schneeräumung erforderlich ist.
  2. Das Schneeräumen von Dächern muss vor einem Notstand erfolgen.
  3. Das heiß, es ist ein proaktives Schneemanagement erforderlich. Durch sorgsam geplante und vorbereitete Maßnahmen soll es erst gar nicht zu Unglücken, drohenden Räumungen von Betriebsteilen o. Ä. kommen.
  4. Eine fachkundige Person sollte einen Grenzwert mit einem Sicherheitsfaktor für die Belastung bzw. Statik des Gebäudes bestimmen. Eine Schneeräumung ist nur unterhalb dieses Grenzwertes zulässig.

Analog zu einer Gefährdungsbeurteilung erfassen Sie in einem solchen „Risikomanagement Schnee“ alle Risiken, die beim Bewältigen hoher Schneelasten auftreten können, z. B.

  • Zugänge und Aufstiege auf und von Dächern
  • Absturz von Dachflächen nach außen
  • Einstürzen nach innen durch nichtdurchtrittsichere Dachflächen, die bei Schnee zudem meist nicht erkannt werden können, wie Oberlichter, Lichtbänder usw.
  • Rutschgefahren durch vereiste Dachflächen oder mit Kunststoff abgedichtete Flachdächer
  • Stolperrisiken durch Blitzschutzeinrichtungen, Anschlagpunkte oder andere unter Schnee kaum sichtbare Installationen
  • Stromschlaggefahren durch beschädigte Photovoltaikanlagen und Hausanschlussleitungen
  • Gefahren für Verkehrswege und Personen auf dem Boden an den Stellen, an denen der Schnee abgeworfen wird
  • Gesundheitsrisiken durch das Arbeiten bei Kälte, Wind, Schneefall usw.

Treffen Sie Vorsorgemaßnahmen

Die DGUV-Information erläutert ausführlich, wie Sie Schneelasten direkt oder indirekt ermitteln und bewerten und im Schneeräumungsfall für sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze sorgen. Dazu gehören:

  • bauliche Maßnahmen wie verstärkte Dachkonstruktion, Geländer, dauerhafte Umwehrung einer Lichtkuppel usw.
  • organisatorische Maßnahmen wie Absperrungen und Zugangsbeschränkungen, das Bereithalten von geeigneten Arbeitsmitteln, Betriebsanweisungen zum Winterdienst u. a.
  • personenbezogene Maßnahmen wie PSA gegen Absturz sowie zum Schutz vor Kälte und Wind

Falls Ihr Arbeitgeber ein solches Schneemanagement als zu aufwendig abtut, verdeutlichen Sie ihm die immensen Haftungsrisiken (s. S. 11 und S. 29 der DGUV-Information).

DOWNLOAD HINWEIS
Die DGUV-Information 212-002 „Schneeräumung auf Dachflächen“ liefert viele Informationen zum Thema Schneeräumen. 

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