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Sifa: Aufgaben und Pflichten der Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • 12.07.2023
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 7 Min.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds und der Einhaltung arbeitssicherheitsrelevanter Vorschriften in Unternehmen - und ist somit für Unternehmen verpflichtend. Doch welche konkreten Aufgaben hat eine Sifa? Und braucht jedes Unternehmen eine Sifa? Welche Aufgaben und Pflichten die Sifa hat, ob diese bestellt werden muss und auch ob sie haftbar ist, sowie welche Vorteile die Fachkraft für Arbeitssicherheit Unternehmen bietet, verraten wir Ihnen in diesem umfassenden Ratgeber.

Was ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, als Sifa abgekürzt, unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Anwesenheit einer Sifa ist von großer Bedeutung, da sie dazu beiträgt, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Sie gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und sorgt dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer sicheren Umgebung arbeiten können.

Die Hauptaufgabe einer Sifa besteht darin, Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln. Dies beinhaltet die regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, um potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu empfehlen. Die Sifa arbeitet eng mit dem Management und den Mitarbeitern zusammen, um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu überwachen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Ist eine Sifa im Betrieb Pflicht?

Gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz (kurz: ASiG) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit „schriftlich zu bestellen” – insofern dies unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie zum Beispiel den betriebsindividuellen Gefahren oder der Anzahl der Beschäftigten, nötig ist. 

Kurz gesagt: Eine Sifa muss bestellt werden, wenn die Anzahl der Beschäftigten und die Art der Tätigkeiten dies erfordern.

Es empfiehlt sich jedoch, unabhängig der Unternehmensgröße eine oder sogar mehrere Sifas zu bestellen. Denn die Bestellung einer Sifa ist auch eine wichtige Maßnahme zur Sicherung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die erforderliche Anzahl von Fachkräften für Arbeitssicherheit haben, um die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und zugleich potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.

Was sind die konkreten Aufgaben der Sifa?

In allen Fragen der Arbeitssicherheit beziehungsweise des Arbeitsschutzes kommen Sicherheitsfachkräften eine Schlüsselrolle im Betrieb zu. Sie sind allerdings nicht für die Arbeitssicherheit an sich zuständig. Diese Aufgabe fällt dem Unternehmer zu. Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber in allen sicherheitstechnischen Fragen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Gemäß § 6 ASiG gehören folgende Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich der Sifa:

  • Beratung und Unterstützung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Unterstützung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln sowie der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Beratung bei der Auswahl und dem Test von Körperschutzmitteln (Persönliche Schutzausrüstung)
  • Empfehlungen geben bei der Gestaltung der einzelnen Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung sowie in allen Fragen der Ergonomie
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen 
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme 
  • Beobachtung bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung 
  • Begehung der Arbeitsstätten und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitteilen oder dem Sicherheitsbeauftragten im Betrieb, der ehrenamtlich für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich ist
  • Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vorschlagen
  • Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen
  • Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen dem Arbeitgeber vorschlagen
  • Unterstützung des Arbeitgebers dabei, dass alle Beschäftigten im Betrieb die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beachten und die entsprechenden Schutzmaßnahmen bei der Arbeit einhalten

In der DGUV Vorschrift Anhang 2 werden die Aufgaben der Sifa nochmals konkret erläutert.

Müssen die Aufgaben von internen Sifas arbeitsvertraglich geregelt werden?

Ja, wenn ein Beschäftigter zum internen Sifa bestellt wird, müssen die Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag stehen. Auch die Haftungsausschlüsse sollten im besten Fall im Arbeitsvertrag geregelt werden. Für den Schutz der Arbeitnehmer ist gemäß ArbSchG der Arbeitgeber zuständig. Eine Haftung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich geregelten Aufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllt und sie fahrlässig handelt.

Wie viele Arbeitsstunden müssen Sifas arbeiten?

Es gibt keine konkrete Regelung darüber, wieviel Arbeitsstunden beziehungsweise wie hoch die Gesamtarbeitszeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit sein soll. Eine Rolle spielt in diesem Zusammenhang die DGUV Vorschrift 2. Hierbei handelt es sich um eine einheitliche Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und definiert unter anderem die Pflichten für Sicherheitsfachkräfte. 

Gemäß der DGUV Vorschrift muss der Arbeitgeber die Einsatzzeiten für die Sifas selbst ermitteln. Allerdings müssen Unternehmen dann eine weitere Fachkraft für Arbeitssicherheit einstellen, wenn die Zahl der für den Betrieb erforderlichen Einzelstunden die Gesamtarbeitszeit einer Sifa übersteigt.

Darüber hinaus richtet sich die Gesamtarbeitszeit nach der Größe und der Branche der Unternehmen. Für Betriebe im chemischen Bereich sind beispielsweise mehr Schulungen durch Sifas notwendig als für Büros.

Was ist der Unterschied zwischen der Sifa und Sicherheitsbeauftragten?

Zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten besteht ein eklatanter Unterschied. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte des Betriebs und nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.

Zudem unterstützen sie den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen und weisen die Kollegen bei Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften kollegial darauf hin. An der Gefährdungsbeurteilung ist der Sicherheitsbeauftragte meistens beteiligt.

Welche Qualifikationen benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Gemäß des Arbeitssicherheitsgesetzes darf eine Person nur dann zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, wenn sie über die bestimmte berufliche Qualifikation verfügt. In der Regel ist die Qualifikation als Meister oder Techniker Voraussetzung für die Tätigkeit als Sifa.

Darüber hinaus können weitere Berufsgruppen Sifa werden:

  • Ingenieure oder
  • Personen mit Bachelor- und Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurswissenschaften.

Außerdem ist die ausreichende Berufserfahrung eine weitere und wichtige Voraussetzung, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig zu sein. Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Meister, Techniker oder Ingenieur sollten Sifas vorweisen.

Zudem müssen sie einen entsprechenden Sifa-Lehrgang erfolgreich abschließen. Erst dann können sie von Unternehmen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden und ihn bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung qualifiziert beraten.

Welche Ausbildungsinhalte werden in dem Sifa-Lehrgang vermittelt?

Laut Angaben der DGUV gibt es sowohl den Ausbildungslehrgang im gewerblichen als auch die im öffentlichen Bereich.

Ausbildung im gewerblichen Bereich

Sie erfolgt im Wechsel von Präsenzphasen und Selbstlernphasen. Ein Teil des zu erwerbenden Wissens muss in Form des computergestützten Lernens erfolgen. Ein PC oder ein Notebook sind hier Voraussetzungen. 

Bei der Selbstlernphase erhalten die Teilnehmer fach- und sozialkompetente Unterstützung der Ausbildungsträger. So können auftretende Fragen schnell geklärt werden. In der Selbstlernphase werden die angehenden Sifas nicht allein gelassen. In der Präsenz- als auch in der Selbstlernphase werden den Teilnehmern grundlegende fachlich-methodische sowie soziale Komponenten vermittelt. 

Laut DGUV müssen die Teilnehmer während der Ausbildungslehrgänge insgesamt vier Leistungskontrollen erfolgreich bestehen. Darüber hinaus ist ein vierwöchiges Praktikum in einem geeigneten Betrieb vorgesehen. Während des Praktikums müssen sie eine Praktikumsaufgabe erledigen. Die Ausbildung endet dann mit einer branchenbezogenen Ausbildungsphase. 

Ausbildung öffentlicher Bereich

Die DGUV bietet diese Ausbildung in Form eines Fernlehrgangs an. Es richtet sich an die Unternehmen, die über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand versichert sind. 

Für die Ausbildung zur Sifa im öffentlichen Bereich sind drei Präsenzseminare notwendig. Zudem sind es 14 bis 19 Fernlehreinheiten. Am Ende einer Lektion müssen die Teilnehmer Aufgaben lösen und einsenden. Darüber hinaus übernehmen sie im Rahmen der Ausbildung praktische Aufgaben im Betrieb. Im Verlauf der Ausbildung müssen die angehenden Sifas erfolgreich Lernkontrollen bestehen. 

Ein Vorteil: Teilnehmer können das Lerntempo selbst bestimmen und den betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Innerhalb von drei Jahren muss die Ausbildung abgeschlossen sein.  
 

Inwieweit haftet die Sifa?

Die Frage der Haftung von Fachkräften für Arbeitssicherheit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung war in der Vergangenheit oft ein Thema juristischer Auseinandersetzungen.

Fakt ist: Verstößt der Arbeitgeber gegen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) kann die Sifa nicht haftbar gemacht werden, sondern allein der Arbeitgeber. Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist allein das Unternehmen beziehungsweise der Arbeitgeber verantwortlich.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit können allerdings auch in die Haftung genommen werden, wie ein Urteil des OLG Nürnberg aus dem Jahr 2014 (Az. 4 U 1706/12) zeigt. Verhandelt wurde ein Arbeitsunfall an einer Maschine. Das OLG stellte als Unfallursache die fehlende Gefährdungsbeurteilung der Maschine fest und verurteilte die beteiligte Sicherheitsfachkraft zu einem Schadensersatz.

Begründet wurde das Urteil für die Sifa mit der falschen Beratung des Unternehmers. Für die Arbeitsmängel an der Maschine kann die Sifa nicht zur Verantwortung gezogen werden, für die mangelnde Qualität seiner Beratung allerdings schon.

Vorteile: Warum sind Sifas im Unternehmen so wichtig?

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in einem Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören unter anderem:

  • Risikominimierung: Eine Sifa identifiziert potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz und entwickelt geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung. Dadurch werden Unfälle, Verletzungen und arbeitsbedingte Erkrankungen reduziert, was sowohl die Mitarbeiter als auch das Unternehmen schützt.
  • Kostenreduktion: Durch die Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsproblemen können Unternehmen erhebliche Kosten einsparen. Unfälle und Krankheitsfälle führen zu Arbeitsausfällen, Produktivitätsverlusten, möglichen Schadenersatzansprüchen und höheren Versicherungsprämien. Eine Sifa trägt dazu bei, diese Kosten zu minimieren.
  • Rechtliche Sicherheit: Eine Sifa unterstützt das Unternehmen dabei, arbeitssicherheitsrelevante Vorschriften und Gesetze einzuhalten. Dadurch wird das Risiko von rechtlichen Konsequenzen wie Strafen, Sanktionen oder Betriebsstilllegungen verringert.
  • Mitarbeitergesundheit und -zufriedenheit: Eine sichere Arbeitsumgebung fördert das Wohlbefinden der Mitarbeiter und steigert ihre Zufriedenheit. Eine Sifa sorgt dafür, dass die Mitarbeiter über Sicherheitsmaßnahmen informiert und geschult werden, was ihr Vertrauen in die Arbeitsplatzsicherheit stärkt.
  • Verbesserung des Unternehmensimages: Ein Unternehmen, das Arbeitssicherheit ernst nimmt und mehrere Sifas beschäftigt, erweckt den Eindruck von Verantwortungsbewusstsein und Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern. Dies kann sich positiv auf das Image des Unternehmens auswirken und die Attraktivität als Arbeitgeber steigern.