Sifa: Aufgaben und Pflichten der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sifa: Aufgaben und Pflichten der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Sifa, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, nimmt eine zentrale Stellung im Arbeitsschutz ein. Was ihre Aufgaben und Pflichten sind und wann sie haftbar gemacht werden können.

Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmen müssen sich mit dem Thema Arbeitsschutz auseinandersetzen. Der Gesetzgeber legt mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Gemäß § 5 ArbSchG sind Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze verpflichtet. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist die Unfallverhütung sowie der bestmögliche Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um Unfälle am Arbeitsplatz auf ein Mindestmaß zu reduzieren oder bestenfalls ganz zu verhindern. 

    Wichtiger Hinweis: Wenn Unternehmen ihrer Unternehmerpflicht zur Gefährdungsbeurteilung nicht nachkommen, müssen sie mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen (§ 25 Abs. 2 ArbSchG)

    Nimmt der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung allein vor?

    Nein, für die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze muss er gemäß § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sogenannte Sifa, bestellen.

    Darüber hinaus hat der Arbeitgeber laut ASiG dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Daneben muss er sie unterstützen und ihnen gegebenenfalls Hilfspersonal oder Räume mit Einrichtungen oder Geräten zur Verfügung stellen. 

    Die Sifa kann entweder ein Angestellter des Unternehmens sein, der über die notwendige Sachkunde verfügt. Arbeitgeber können allerdings auch eine externe Sicherheitsfachkraft bestellen, die ihn bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützt. 

    Interne Sifas (Angestellte des Unternehmens) tragen in der Regel einen Meistertitel oder sind Techniker. Externe Sifas dagegen sind meistens Ingenieure für Sicherheitstechnik und sind auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb spezialisiert. 

    Was sind die konkreten Aufgaben der Sifa?

    In allen Fragen der Arbeitssicherheit beziehungsweise des Arbeitsschutzes kommen Sicherheitsfachkräften eine Schlüsselrolle im Betrieb zu. Sie sind allerdings nicht für die Arbeitssicherheit an sich zuständig. Diese Aufgabe fällt dem Unternehmer zu. Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber in allen sicherheitstechnischen Fragen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

    Gemäß § 6 ASiG gehören folgende Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich der Sifa: 

    • Beratung und Unterstützung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen 
    • Unterstützung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln sowie der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen 
    • Beratung bei der Auswahl und dem Test von Körperschutzmitteln (Persönliche Schutzausrüstung) 
    • Empfehlungen geben bei der Gestaltung der einzelnen Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung sowie in allen Fragen der Ergonomie
    • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
    • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme
    • Beobachtung bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
    • Begehung der Arbeitsstätten und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitteilen oder dem Sicherheitsbeauftragten im Betrieb, der ehrenamtlich für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich ist 
    • Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vorschlagen 
    • Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen 
    • Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen dem Arbeitgeber vorschlagen 
    • Unterstützung des Arbeitgebers dabei, dass alle Beschäftigten im Betrieb die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beachten und die entsprechenden Schutzmaßnahmen bei der Arbeit einhalten

    In der DGUV Vorschrift Anhang 2 werden die Aufgaben der Sifa nochmals konkret erläutert. 

    Wichtiger Hinweis: Zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten besteht ein eklatanter Unterschied. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte des Betriebs und nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr. Zudem unterstützen sie den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen und weisen die Kollegen bei Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften kollegial darauf hin. An der Gefährdungsbeurteilung ist der Sicherheitsbeauftragte meistens beteiligt.

    Welche Qualifikationen benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Gemäß des Arbeitssicherheitsgesetzes darf eine Person nur dann zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, wenn sie über die bestimmte berufliche Qualifikation verfügt. In der Regel ist die Qualifikation als Meister oder Techniker Voraussetzung für die Tätigkeit als Sifa. 

    Darüber hinaus können weitere Berufsgruppen Sifa werden: 

    • Ingenieure
    • Personen mit Bachelor- und Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurswissenschaften

    Außerdem ist die ausreichende Berufserfahrung eine weitere und wichtige Voraussetzung, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig zu sein. Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Meister, Techniker oder Ingenieur sollten Sifas vorweisen. 

    Zudem müssen sie einen entsprechenden Sifa-Lehrgang erfolgreich abschließen. Erst dann können sie von Unternehmen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden und ihn bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung qualifiziert beraten. 

    Welche Ausbildungsinhalte werden in dem Sifa-Lehrgang vermittelt?

    Laut Angaben der DGUV gibt es sowohl den Ausbildungslehrgang im gewerblichen als auch die im öffentlichen Bereich. 

    • Ausbildung im gewerblichen Bereich
      Sie erfolgt im Wechsel von Präsenzphasen und Selbstlernphasen. Ein Teil des zu erwerbenden Wissens muss in Form des computergestützten Lernens erfolgen. Ein PC oder ein Notebook sind hier Voraussetzungen. 

      Bei der Selbstlernphase erhalten die Teilnehmer fach- und sozialkompetente Unterstützung der Ausbildungsträger. So können auftretende Fragen schnell geklärt werden. In der Selbstlernphase werden die angehenden Sifas nicht allein gelassen. In der Präsenz- als auch in der Selbstlernphase werden den Teilnehmern grundlegende fachlich-methodische sowie soziale Komponenten vermittelt. 

      Laut DGUV müssen die Teilnehmer während der Ausbildungslehrgänge insgesamt vier Leistungskontrollen erfolgreich bestehen. Darüber hinaus ist ein vierwöchiges Praktikum in einem geeigneten Betrieb vorgesehen. Während des Praktikums müssen sie eine Praktikumsaufgabe erledigen. Die Ausbildung endet dann mit einer branchenbezogenen Ausbildungsphase. 

       
    • Ausbildung öffentlicher Bereich
      Die DGUV bietet diese Ausbildung in Form eines Fernlehrgangs an. Es richtet sich an die Unternehmen, die über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand versichert sind. 

      Für die Ausbildung zur Sifa im öffentlichen Bereich sind drei Präsenzseminare notwendig. Zudem sind es 14 bis 19 Fernlehreinheiten. Am Ende einer Lektion müssen die Teilnehmer Aufgaben lösen und einsenden. Darüber hinaus übernehmen sie im Rahmen der Ausbildung praktische Aufgaben im Betrieb. Im Verlauf der Ausbildung müssen die angehenden Sifas erfolgreich Lernkontrollen bestehen. 

      Ein Vorteil: Teilnehmer können das Lerntempo selbst bestimmen und den betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Innerhalb von drei Jahren muss die Ausbildung abgeschlossen sein.  

    Inwieweit können Sifa in die Verantwortung genommen werden?

    Die Frage der Haftung von Fachkräften für Arbeitssicherheit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung war in der Vergangenheit oft ein Thema juristischer Auseinandersetzungen. 

    Fakt ist: Verstößt der Arbeitgeber gegen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) kann die Sifa nicht haftbar gemacht werden, sondern allein der Arbeitgeber. Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist allein das Unternehmen beziehungsweise der Arbeitgeber verantwortlich.

    Fachkräfte für Arbeitssicherheit können allerdings auch in die Haftung genommen werden, wie ein Urteil des OLG Nürnberg aus dem Jahr 2014 (Az. 4 U 1706/12) zeigt. Verhandelt wurde ein Arbeitsunfall an einer Maschine. Das OLG stellte als Unfallursache die fehlende Gefährdungsbeurteilung der Maschine fest und verurteilte die beteiligte Sicherheitsfachkraft zu einem Schadensersatz. 

    Begründet wurde das Urteil für die Sifa mit der falschen Beratung des Unternehmers. Für die Arbeitsmängel an der Maschine kann die Sifa nicht zur Verantwortung gezogen werden, für die mangelnde Qualität seiner Beratung allerdings schon. 

    Sind Sifas an der Unterweisung über Gefahren von Jugendlichen beteiligt?

    Ja, gemäß § 29 des Jugendschutzarbeitsgesetz (JarbSchG) beteiligen Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit an der Planung, Durchführung und Überwachung der Vorschriften, die für die Sicherheit und Gesundheit bei der Beschäftigten von Jugendlichen gelten. 

    Arbeitgeber müssen Jugendliche vor Beginn der Beschäftigten und bei einer Änderung der Arbeitsbedingungen über die Gefahren an Maschinen und anderen gefährlichen Arbeitsstellen unterweisen. Diese Unterweisungen müssen in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt werden – mindestens halbjährlich.

    Müssen die Aufgaben von internen Sifas arbeitsvertraglich geregelt werden?

    Ja, wenn ein Beschäftigter zum internen Sifa bestellt wird, müssen die Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag stehen. Auch die Haftungsausschlüsse sollten im besten Fall im Arbeitsvertrag geregelt werden. Für den Schutz der Arbeitnehmer ist gemäß ArbSchG der Arbeitgeber zuständig. Eine Haftung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich geregelten Aufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllt und sie fahrlässig handelt.

    Wieviel Arbeitsstunden müssen Sifas arbeiten?

    Es gibt keine konkrete Regelung darüber, wieviel Arbeitsstunden beziehungsweise wie hoch die Gesamtarbeitszeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit sein soll. Eine Rolle spielt in diesem Zusammenhang die DGUV Vorschrift 2. Hierbei handelt es sich um eine einheitliche Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und definiert unter anderem die Pflichten für Sicherheitsfachkräfte. 

    Gemäß der DGUV Vorschrift muss der Arbeitgeber die Einsatzzeiten für die Sifas selbst ermitteln. Allerdings müssen Unternehmen dann eine weitere Fachkraft für Arbeitssicherheit einstellen, wenn die Zahl der für den Betrieb erforderlichen Einzelstunden die Gesamtarbeitszeit einer Sifa übersteigt.

    Darüber hinaus richtet sich die Gesamtarbeitszeit nach der Größe und der Branche der Unternehmen. Für Betriebe im chemischen Bereich sind beispielsweise mehr Schulungen durch Sifas notwendig als für Büros.

    Müssen alle Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

    Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz für seine Mitarbeiter sicher zu gestalten und die Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Allerdings gelten Sonderregelungen für die Unternehmen mit einer begrenzten Anzahl an Beschäftigten. 

    Gemäß DGUV Vorschrift 2 Anlage 3 können diese Betriebe Informationsveranstaltungen von externen Sifas durchführen lassen. Die Unternehmen bestimmen selbst den Zeitpunkt, wann dies notwendig ist oder nicht.