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Dacharbeiten: Vorgaben und Maßnahmen für das sichere Arbeiten in der Höhe

  • 27.06.2023
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 4 Min.

Überall wo gearbeitet wird, spielt die Sicherheit eine entscheidende Rolle. Besonders wichtig werden Sicherheitskonzepte und -vorkehrungen aber, wenn am Arbeitsplatz ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Hierzu gehören auch Arbeiten an oder auf Dächern. Ganz gleich, ob es um Reparaturen, die Installation einer Photovoltaikanlage oder das Verlegen von Dachpfannen geht: Die Sicherheitsvorkehrungen beginnen mit der richtigen Vorbereitung und einer professionellen Absturzsicherung. In diesem Rahmen gilt es selbstverständlich rechtliche Vorgaben und Empfehlungen von Experten zu beachten.

Die häufigsten Gefahrenquellen bei Dacharbeiten

Zweidrittel aller Arbeitsunfälle, zu denen es auf deutschen Dächern kommt, sind auf Abstürze zurückzuführen. Zuletzt stieg die Anzahl der tödlichen Dachstürze im Jahr 2020 erneut an. Der Grund ist häufig ein zu lapidarer Umgang mit gewissen Gefahrenquellen.

Nicht selten sind unsicher aufgestellte Leitern die Unfallursache. Eigentlich gehört es zum Grundwissen jedes Handwerkers, der des Öfteren auf Leitersprossen stehen muss, dass eine gewisse Standsicherheit gegeben sein muss. Darüber hinaus sollte immer auch geprüft werden, ob eine zusätzliche Verankerung notwendig ist, um die benötigte Stabilität herzustellen.

Eine weitere zentrale Gefahrenquelle ist eine nicht tragfähige Dachkonstruktion. Die Prüfung sollte daher als vorbereitende Maßnahme erfolgen, noch bevor man selbst oder ein Mitarbeiter das Dach betritt.

Immer öfter werden auch Oberlichter und Lichtbänder aus Kunststoff zur Falle. Aufgrund von Witterungsbedingungen wird das Material mit der Zeit spröde und kann unerwartet schnell brechen. Zu diesen Gefahrenquellen kommen weitere Faktoren wie das Wetter, fehlende Erfahrung oder unzureichende Sicherungsmaßnahmen, die einen Unfall begünstigen können.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Dacharbeiten?

Selbstverständlich gibt es auch ganz offizielle Gesetze und Vorschriften, die sich mit der Sicherheit bei Dacharbeiten befassen. Die Anforderungen werden gleich an mehreren Stellen formuliert. Je nach Natur der spezifischen durchgeführten Dacharbeit gibt es eine große Zahl an Regularien und Normen, die beachtet werden müssen – so gibt es beispielsweise allein für die Installation von Photovoltaikanlagen eine Vielzahl an Sicherheitsvorkehrungen für Dacharbeiten und arbeitstechnischen Normen, die beachtet werden müssen.

Diese setzen sich zusammen aus fachspezifischen Vorschriften der PV- und Elektrotechnik, und generellen Regelungen zur Arbeitssicherheit. Darunter in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Am konkretesten sind jedoch die DGUV-Vorschriften, die den gesetzlichen Standpunkt für ausführende Handwerksbetriebe ausformulieren. Im Bereich gewerblich ausgeführter Dacharbeiten sind die dort zu findenden Anforderungen für „Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten“ daher sehr wichtig. Der Text unterscheidet verschiedene Anforderungskategorien:

  • Die Beachtung bauseitiger Bedingungen (Informationen zu den vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen, Feststellung baulicher Risiken, Fluchtwege, etc.)
  • Voraussetzungen für die sichere Durchführung der Arbeiten (Flächen zum Aufstellen von Gerüsten, gesicherte Deckenöffnungen, Befestigungsmöglichkeiten von Sicherungsausrüstung, etc.)
  • Organisatorische Vorgaben (Leitung von einem kundigen Vorgesetzten, Aufsicht durch qualifiziertes Personal, Abstimmung über sicherheitsrelevante Themen mit Dritten, etc.)

Vor der anschließenden Durchführung lohnt sich zudem ein Blick in die Berufsgenossenschaftliche Verordnung (BGV). Dort sind weitere Vorgaben zur Absturzsicherung zu finden. Festzuhalten ist, dass für alle Arten von Dacharbeiten eine Absturzsicherung vorgeschrieben wird. Ein sicheres Montagesystem für Dacharbeiten wie der Installation oder Wartung von Photovoltaikanlagen sowie Gerüsten für Flachdächer gelten als sog. „kollektive Absturzsicherungen“.

Weitere Beispiele sind Geländer, oder Netze. Demgegenüber steht die „individuelle Absturzsicherung“. Hier ist jede Form der angemessenen „Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz“ (PSAgA) gemeint, die den einzelnen Arbeiter bei einem drohenden oder tatsächlichen Absturz schützt. Zu dieser gehören Schutzhelme, Auffanggurte, Anschlagpunkte und auch Falldämpfer. Strenggenommen schließt die PSAgA selbst Zubehör wie Taschen, Verbindungsmittel und Karabinerhaken mit ein.

Organisatorische Punkte und Arbeitsvorbereitung bei Dacharbeiten

Die organisatorischen Vorgaben zur Arbeitssicherheit beziehen sich einerseits auf die Qualifikation der eingesetzten Belegschaft und zudem auf verschiedene organisatorische Teilaspekte. Die Leitung muss laut DGUV 201-054 eine geeignete Person übernehmen, die über eine Ausbildung sowie genügend Erfahrung mit den durchgeführten Tätigkeiten verfügt.

Umfassende Kenntnisse der Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung sind ebenfalls eine Voraussetzung. Gleiches gilt für aufsichtsführende Personen. Letztere sind auch für die Kontrolle der Gerätschaften und Schutzvorrichtungen zuständig und fungieren als Ansprechpartner für Mitarbeiter in Sicherheitsfragen.

Zu den weiteren organisatorischen Maßnahmen gehört die Absprache mit anderen Unternehmen, die in dieselben oder parallel laufende Arbeiten involviert sind. Die enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten sowie die Einhaltung der Baustellenverordnung werden an dieser Stelle vorausgesetzt. Vor Beginn der Dacharbeiten hat außerdem eine Gefährdung

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Rangfolge der Sicherungsmaßnahmen

Trotz guter organisatorischer Vorbereitung muss selbstverständlich immer mit unerwartet eintretenden Unfallsituationen gerechnet werden. Die Arbeitssicherheit bei Dacharbeiten umfasst daher auch Szenarien, in denen der Absturz wahrscheinlich oder sogar unvermeidbar ist. Neben weiteren wichtigen „Maßnahmen zur Verhütung von mechanischen Gefährdungen“ wie der Absperrung von Bodenbereichen nimmt die Absturzsicherung deshalb viel Raum ein. Die Schutzmaßnahmen stehen sich jedoch nicht gleichrangig gegenüber, sondern sind einer Priorisierung unterworfen. Demnach ist folgende Rangfolge einzuhalten:

Die Priorisierung gibt beispielsweise vor, dass die Auffangeinrichtung nur dann an erster Stelle steht, wenn eine kollektive Absturzsicherung aus baulichen Gründen nicht möglich ist. Ein Grundsatz sieht aber vor, dass vorhandene Sicherungsmöglichkeiten in jedem Fall genutzt werden.

Rettungskonzepte für den Notfall

Tritt der Ernstfall ein, dann verhindern die Schutzmaßnahmen das Schlimmste. Doch diese stellen eigentlich nur die Voraussetzung für anschließende Rettungs- und Hilfsmaßnahmen dar. Bei einem Absturz hängt die Person in der PSAgA und solange bis die Bergung abgeschlossen ist, muss dieser Umstand als Notfall behandelt werden. Wichtig sind daher konkrete Rettungskonzepte, die den Mitarbeiter in möglichst kurzer Zeit zurück zum Boden bringen. Hierfür ist ein zügiges und professionelles Handeln aller Anwesenden gefragt. Gute Vorbereitung und eine ausführliche Unterweisung hinsichtlich des Ablaufs einer Rettung machen sich spätestens in dieser Situation bezahlt. Eine häufig genutzte Lösungen ist beispielsweise das Herunterlassen per Flaschenzug, bei dem über eine Teleskopstange eine Schlinge am Auffanggurt des Abgestürzten angebracht wird. Hierfür müssen sich die Retter nicht selbstständig bis zur Unfallstelle abseilen, was Folgeunfälle vermeidet.