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Nadelstichverletzung
Foto: © Guido Grochowski - fotolia.com

Nadelstichverletzung: Das müssen Sie bei Prävention und Notfall beachten

  • 08.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 3 Min.

Nehmen Sie eine Nadelstichverletzung nicht auf die leichte Schulter: Experten schätzen, dass sich jährlich mehr als 500.000 Nadelstichverletzungen in Deutschland ereignen. Davon wird jedoch nur ein Bruchteil von etwa 13 % gemeldet.

Eine Nadelstichverletzung kann erhebliche Folgen für die betroffene Person haben – gerade im Gesundheitswesen. Denn Kanülen, Spritzen, Skalpelle etc. sind oft durch Blut oder andere Körpersubstanzen verunreinigt. Sie können erhebliche Infektionsrisiken bergen, von Hepatitis bis HIV.

So reduzieren Sie das Risiko der Nadelstichverletzung

Um die Ansteckungsgefahr einer Nadelstichverletzung wirkungsvoll auf ein Minimum zu reduzieren, ist es entscheidend, streng nach dem TOP-Prinzip vorzugehen. Dies besagt, dass Sie als Verantwortlicher

  • Technische
  • Organisatorische und
  • Personenbezogene

Schutzmaßnahmen treffen müssen.

Technische Maßnahmen gegen Nagelstichverletzungen

Dazu müssen wenig verletzungssichere Instrumente durch sichere ersetzt werden, z. B. Injektionsnadeln, die sich nach Gebrauch in eine Schutzhülle zurückziehen. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) schreibt vor, dass die Beschäftigen bei der Auswahl beteiligt werden müssen. Auch die Entsorgung benutzter Nadeln etc. muss sicher erfolgen.

Gemäß TRBA 250 sind Einwegbehälter zu verwenden, die u. a. verschließbar, druck-, stoß- und fallfest sowie möglichst optimal auf das zu entsorgende Gut abgestimmt sind.

Organisatorische Maßnahmen

Für einen optimalen Schutz sind auch organisatorische Maßnahmen unumgänglich. Als gefährlich erkannte Handgriffe werden verboten. Dazu zählt die BioStoffV ausdrücklich das Recapping, bei dem die Schutzkappe wieder auf die Nadel oder Spritze gesetzt wird, es sei denn, es kommen Verfahren zum Einsatz, die ein sicheres Zurückstecken mit einer Hand ermöglichen.

Zudem muss der Arbeitgeber Arbeitsanweisungen für die Entnahme von Blutproben etc. erstellen und das Personal entsprechend schulen. Bei der Entsorgung ist zu beachten: Abfallbehälter müssen an Ort und Stelle zur Verfügung stehen und dazu z. B. für eine Blutentnahme am Krankenbett mitgeführt werden. Entsprechende Abfälle dürfen nicht umgefüllt, sortiert oder weiter behandelt werden.

Personenbezogene Maßnahmen: Schulen Sie zur Vermeidung der Nadelstichverletzung

Personenbezogene Maßnahmen – insbesondere das Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) – kommen immer nur nachgeordnet in Frage. Die PSA ist laut der BioStoffV auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und kommt nur in Betracht, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen.

Unabhängig davon ist eine Schutzimpfung sinnvoll, insbesondere gegen Hepatitis B. Der Arbeitgeber muss diese Impfungen bezahlen. Allerdings gibt es gegen einige Erreger (Hepatitis C, HIV) keinen Impfschutz.

Bei Unfällen: Sofortmaßnahmen und Konsequenzen

Eine Nadelstichverletzung ist immer ein Notfall. Die Einwirkung von möglicherweise infektiösen Erregern können Sie mit folgenden Sofortmaßnahmen minimieren:

  • Einstichstelle zum Bluten bringen und ggf. erweitern,
  • mehrere Minuten nachspülen,
  • keinen Druck ausüben – die Erreger könnten so noch tiefer ins Gewebe gelangen.

Wenden Sie sich umgehend an den Betriebsarzt für eine Postexpositionsprophylaxe. Eine Behandlung gegen Aids muss 20–30 Minuten nach dem Einstich beginnen!

WICHTIG: Die BioStoffV schreibt vor, dass es ein entsprechendes Notfallkonzept und ein Verfahren für Unfallmeldungen und -untersuchungen geben muss. Letzteres ist wichtig, um Fehlerquellen zu identifizieren und Schutzmaßnahmen zu optimieren.

Beachten Sie die Biostoffverordnung

Für jeden einzelnen möglicherweise auftretenden Biostoff (Blut- und Gewebeproben, Viren, Bakterien etc.) müssen Sie gemäß der BioStoffV arbeitsplatzbezogen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dazu ist eine der Gefährdung entsprechende Fachkunde notwendig. Kooperieren Sie hierfür z. B. umfassend mit dem Betriebsarzt. Die Beurteilung muss alle 2 Jahre wiederholt werden sowie bei Änderungen im Betriebsablauf, neuen Erkenntnissen und nach jedem Zwischenfall.

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