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Foto: © Blue Planet Studio - Adobe Stock

Persönliche Schutzausrüstung gegen Corona – das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die PSA wissen

  • 07.04.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 7 Min.

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 gehört zu den Beta-Coronaviren und ist unter Säugetieren und Vögeln seit Jahrzehnten weit verbreitet. Schon vor der aktuellen Pandemie mit Covid-19 erkrankten jedes Jahr Millionen von Menschen an einer Form des Coronavirus, das seinen Namen seiner äußeren Hülle verdankt.

In der Regel äußert sich eine Infektion mit einem Coronavirus durch milde Erkältungssymptome wie Schnupfen, Husten, Abgeschlagenheit und Fieber. In einzelnen Fällen kann, wie bei SARS-CoV-2, eine schwere Lungenentzündung die Folge sein. Sie zieht viele andere Komplikationen im geschwächten Körper einer infizierten Person nach sich. Viele Menschen sterben in der Folge an Begleiterscheinungen, zum Beispiel einem Herzinfarkt. Aus diesen Gründen wird dem Infektionsschutz aktuell ein besonders hoher Stellenwert beigemessen.

Die Bezeichnung „persönliche Schutzausrüstung“ (PSA) ist vor allem aus dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit bekannt. Man versteht unter PSA alle Arten von Schutzkleidung, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit erhöhen und ihre Gesundheit schützen. Zur persönlichen Schutzausrüstung können Schutzmasken, Handschuhe, eine Schutzbrille, Schutzmäntel, Arbeitsschutzschuhe oder ein Helm gehören.

Mit dem Aufflammen der Corona-Pandemie, die seit Anfang 2020 weltweit grassiert, hat die Bedeutung einer persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz sowie grundsätzlich für jeden Menschen eine besondere Signifikanz bekommen.

Infektion mit Corona – so steckt man sich mit dem Virus an

Um sich fortlaufend und ausreichend vor einer Ansteckung mit Covid-19 schützen zu können, ist es wichtig, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu kennen. Der Hauptübertragungsweg für das neuartige Coronavirus besteht in der Aufnahme virushaltiger Partikel über die Schleimhäute. Das Virus kann sowohl in größeren Partikeln, die zum Beispiel beim Niesen entstehen. Alternativ können beim Atmen, Sprechen, Schreien oder Singen kleinste Aerosole von Mensch zu Mensch übertragen werden.

Ein weiterer Übertragungsweg ist die Kontaktübertragung. In seltenen Fällen ist es möglich, sich ebenfalls über kontaminierte Flächen, zum Beispiel einen Tisch, eine Computermaus oder andere Arbeitsgeräte zu infizieren. Hierfür muss ein infizierter Mensch die Oberflächen großflächig mit der Hand berührt oder diese durch Niesen oder Husten verseucht haben.

Da sich Menschen im Durchschnitt zwischen 400 bis 800-mal am Tag ins Gesicht fassen, ist die Chance groß, dass Viren über die Schleimhäute, zum Beispiel die Nase in den eigenen Körper gelangen. Eine hohe Viruslast in geschlossenen Räumen oder eine längerfristige Begegnung mit einer infizierten Person begünstigt die Übertragung von Mensch zu Mensch.

Zusammenfassend kann festgehalten werden:

  • SARS-CoV-2 verbreitet sich über Aerosole und eine sogenannte Tröpfchen-Infektion.
  • Diese entstehen beim Sprechen, Singen oder Husten und Niesen.
  • Gelangen die Viren auf die Schleimhäute einer Person, besteht die Gefahr einer unbemerkten Infektion mit Covid-19.

Schutz vor COVID-19 – was zur persönlichen Ausrüstung gehört

Der hauptsächliche Übertragungswege von SARS-Cov-2 besteht in der Infektion der Schleimhäute eines Menschen. Die Nase, der Mund und die Augen sind das Einfallstor für Viren. Sie müssen wirksam und fortlaufend geschützt werden, sobald ein Kontakt mit Menschen besteht. Aus diesem Grund wurden die sogenannten AHA-Regeln definiert, die die Kernbereiche der persönlichen Schutzausrüstung und allgemeine Schutzmaßnahmen enthalten, bis ein Impfstoff verfügbar ist:

So schützen Sie sich vor eine Corona-Infektion

AbstandEinhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen im öffentlichen Raum.
HygieneBefolgen der vom RKI empfohlenen Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie für gründliches Händewaschen.
(Husten und Niesen in die Armbeuge, Händewaschen 20 Sekunden)
Alltagsmaske tragenKann der Mindestabstand bei Arbeiten und Tätigkeiten nicht eingehalten werden, sollte eine Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) getragen werden. Diese ist in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verpflichtend. Das Tragen kann ebenfalls vom Arbeitgeber am Arbeitsplatz im Rahmen eines abgestimmten Hygienekonzepts vorgeschrieben werden.
Zusätzlich in den Wintermonaten: Regelmäßig lüftenRegelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen garantiert, dass eine mögliche Kontamination und Viruslast wirksam reduziert wird. Stoßlüften alle 20 – 30 Minuten ist vor allem in Großraumbüros oder anderen Firmenbereichen wichtig, in denen viele Menschen in Teams zusammenarbeiten.

Zur persönlichen Schutzausrüstung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz und grundsätzlich von Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen gehören:

  • Alltagsmaske.
  • Hygieneartikel wie Desinfektionsmittel, wenn keine Waschgelegenheit verfügbar ist.

Wissenswertes zum Mund-Nase-Schutz

Es gibt unterschiedliche Arten des Mund-Nase-Schutzes. Eine Alltagsmaske, die im Rahmen der AHA-Regeln empfohlen wird, besteht aus Stoff und bedeckt Mund und Nase permanent. Alltagsmasken können im Einzelhandel oder im Internet in verschiedenen Farben und Designs erworben oder in Handarbeit hergestellt werden. Wie Sie eine Alltagsmaske in wenigen Arbeitsschritten persönlich anfertigen können, zeigt zum Beispiel die Anleitung auf der Internetseite sewsimple.de.

Neben Alltagsmasken, die aufgrund ihrer Durchlässigkeit für kleinste Aerosole nur einen rudimentären Schutz vor Covid-19 bieten, sind OP-Masken, die als Einmalmasken verkauft werden, im Besonderen bekannt. Hierbei handelt es sich um Medizinprodukte. Darüber hinaus bietet der Fachhandel für Arbeitsschutz Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) an, die zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gehören.

Mit ihnen wird das Ziel erreicht, 95 bis 98 Prozent aller Viren zu filtern. Die Pflege und Behandlung von viruzider Covid Patienten im Krankenhaus oder der Abstrich in einer Arztpraxis erfolgt ausschließlich mit solchen Gesichtsmasken, über Schutzhandschuhe, Schutzanzüge, Kittel und durch Bedeckungen der Haare.

Sie werden ebenfalls im Rahmen des Arbeitsschutzes in Unternehmen eingesetzt und sind aufgrund ihres mehrlagigen Aufbaus in der Lage, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Man unterscheidet Masken ohne Ausatemventil sowie Masken mit Ausatemventil. Partikelfiltrierende Halbmasken sind anhand ihrer Zertifizierung am CE-Zeichen zu erkennen. Das Inverkehrbringen dieser Produkte ist erst nach Prüfung der Wirksamkeit möglich.

Professionelle FFP-Masken bieten den höchsten Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2. Gleichzeitig sind Alltagsmasken in den meisten Fällen ausreichend. Dies gilt vor allem,wenn der Kontakt zu anderen Menschen temporär erfolgt und die Masken nach Gebrauch gewaschen werden.

Verordnung und Richtlinie zur persönlichen Schutzausrüstung und zum Arbeitsschutz bei Covid-19

Grundsätzlich haben Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern eine Unterstützungs- und Fürsorgepflicht. Der § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber eindeutig, eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben.

Im April 2020 zum ersten Mal verbindliche Arbeitsschutzregeln für den Umgang mit SARS-CoV-2 erlassen. Diese wurden zum 20.08.2020 konkretisiert. Die aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln gelten für den gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz festgestellten Zeitraum der epidemischen Lage als national bindend. Sie vermitteln eindeutige Vorgaben in Bezug auf:

  1. Allgemeine Schutzmaßnahmen,
  2. Arbeitsmedizinische Prävention,
  3. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Arbeitsplatz,
  4. Gefährdungsbeurteilungen,
  5. Berücksichtigung psychischer Belastungen sowie
  6. Zum Verhalten bei Verdachtsfällen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Vorgaben und Bestimmungen im Betrieb anzuwenden und umzusetzen. Darüber hinaus gelten die Anweisungen regionaler Behörden, zum Beispiel des örtlichen Gesundheitsamtes.

Nationale Gesundheitsreserve Corona: PSA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Update – 7. Dezember 2020: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen haben während der Corona-Pandemie einen besonders hohen Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung. Denn nirgendswo sonst tummeln sich mehr Risikogruppen und Infizierte auf engstem Raum. Damit ein kontinuierlicher Infektionsschutz auch trotz eventueller Lieferkettenunterbrechungen für alle Menschen gegeben ist, errichtet die Bundesregierung nun eine Nationale Gesundheitsreserve.

Die Initiative zur verbesserten Widerstandsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens umfasst 19 Standorte, an denen wichtige Materialien wie Schutzmasken, Beatmungsgeräte und Medikamenten zukünftig in hohen Mengen gelagert werden. Die gelagerten Materialien sollen jeweils für den Bedarf eines kompletten Monats ausreichen.

Zusammenfassung und Fazit: Die persönliche Schutzausrüstung – essenziell zum Schutz vor Covid-19

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt in Unternehmen seit langem als effektive Schutzmaßnahme vor Unfällen und Kontamination. In Pandemiezeiten ist es für Angestellte und grundsätzlich für alle Menschen wichtig, sich persönlich vor einer Infektion mit Sars-Cov-2 zu schützen.

Dies gelingt durch das Einhalten der AHA-Regel, durch das Unterbinden sozialer Kontakte und durch präventive Maßnahmen wie beispielsweise Homeoffice oder Videokonferenzen. Wer grundsätzlich eine Alltagsmaske trägt und Hygieneregeln beachtet, verringert das Risiko, sich am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Bereichen mit dem neuartigen Coronavirus anzustecken.

FAQ – Persönliche Schutzausrüstung zu Zeiten von Corona

Wo finde ich die aktuellen Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu Covid-19?

Die aktuellen Hygieneempfehlungen sind auf der Internetpräsenz des RKI unter folgendem Link zu finden. Händedesinfektion und Atemschutz mit Schutzmasken gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen.

Ist es möglich, Alltagsmasken oder medizinische Schutzmasken mehrfach zu verwenden?

Grundsätzlich sollten Einmalmasken einmalig verwendet werden. Medizinische FFP-Schutzmasken sollten nach einer Nutzungszeit von 8 – 12 Stunden entsorgt werden. Essenziell sind die Hinweise der Hersteller zur Wiederverwendbarkeit.
Achten Sie bei importierten Masken auf die Ausfuhrgenehmigung, einen Hinweis des Bundesgesundheitsministeriums oder des BMWI, der KBV oder EU Kommission oder anderer Marktüberwachungsbehörden. Stoffmasken können in der Waschmaschine mit Vollwaschmittel gewaschen und wiederverwendet werden.

Muss mein Arbeitgeber Schutzausrüstung zur Verfügung stellen?

Die Pflicht zur Bereitstellung der persönlichen PSA kann aus dem § 3 des ArbSchG abgeleitet werden. Nach diesem Gesetz obliegt es dem Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Hierbei muss er Umstände berücksichtigen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Die spezifischen Maßnahmen leiten sich aus einer Gefährdungsbeurteilung ab, die im § 5 ArbSchG beschrieben wird. Sind alle technischen und organisatorischen Mittel ausgeschöpft, muss der Arbeitgeber individuelle Schutzmaßnahmen ergreifen. Zu diesen gehört die Beschaffung und Versorgung der Mitarbeiter mit PSA während der Epidemie.