Um die Verkehrs- und Betriebssicherheit bei gewerblich genutzten Fahrzeugen auf einem beständig hohen Niveau zu halten, gibt es unerwartete technische Kontrollen. Seit 2018 ist eindeutig geregelt, worauf die Behörde bei Kontrolle der Ladungssicherung von Gefahrgut achtet.
Viel zu oft wird die Aufgabe der Ladungssicherung von Gefahrgut als lästiger Zusatzauftrag angesehen. Das zeigt sich auch in den Statistiken der BAG, denn mangelhafte Ladungssicherung macht ganze 7,8% der Verstöße bei Kontrollen im Gefahrgutbereich aus! Dabei bringt unsachgemäße Ladungssicherung nicht nur den gesamten Straßenverkehr in Gefahr, sondern Sie als Verantwortlicher müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
Daher hat die EU-Kommission die Kontroll-Richtlinien (Richtlinie 2014/47 EU) deutlich verschärft. Seit 2018 wird bei der technischen Unterwegskontrolle, die Ladungssicherung mitkontrolliert. Außerdem wird sich sich die Kontrolltätigkeit deutlich erhöhen. Und Sie als Versender, Verlader oder Fahrzeughalter sind verantwortlich! Denn jeder entlang der Prozesskette muss die ordnungsgemäße Umsetzung der Ladungssicherung kontrollieren oder es drohen teure Strafgelder.
Wie sichert man Ladung ordnungsgemäß?
Die Ladung in Nutzfahrzeugen muss so gesichert sein, dass der Fahrbetrieb nicht beeinträchtigt wird und keine Gefährdung von Leben, Gesundheit, Sachwerten oder der Umwelt besteht. Das
gilt für alle Einsatzbedingungen des Fahrzeugs, einschließlich Notsituationen oder beim Anfahren bergaufwärts. Um das zu gewährleisten, muss die Ladungssicherung folgenden Kräften (vgl. Abbildung, unten) beim Beschleunigen bzw. Abbremsen des Fahrzeugs standhalten:
- in Fahrtrichtung dem 0,8-Fachen des Gewichts der Ladung,
- in seitlicher Richtung dem 0,5-Fachen des Gewichts der Ladung,
- entgegen der Fahrtrichtung dem 0,5-Fachen des Gewichts der Ladung.

Das Kippen oder Umstürzen der Ladung muss generell verhindert werden.
Wie verteilt man Ladung richtig?
Bei der Ladungsverteilung haben Sie die höchstzulässigen Achslasten sowie die erforderlichen Mindestachslasten im Rahmen der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs zu berücksichtigen, wie sie in den Rechtsvorschriften über Fahrzeuggewichte und -abmessungen vorgesehen sind.
Welche Methoden zur Ladungssicherung gibt es?
Sie können Ihre Ladung durch eine, mehrere oder eine Kombination der folgenden Methoden u. a. durch Zurrgurte (siehe Abbildung rechts) sichern:
- Verriegeln,
- Blockieren (lokal, gesamt),
- Direktzurren,
- Niederzurren.
Ebenfalls wichtig: Beachten Sie bei der Ladungssicherung die geltenden Anforderungen an die Festigkeit bestimmter Fahrzeugbauteile wie Stirn-, Seiten- und Rückwände, Rungen oder Zurrpunkte,
wenn diese Teile zur Ladungssicherung verwendet werden.
So kontrollieren die Behörden
Das Kontrollverfahren besteht aus einer Sichtprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung geeigneter Maßnahmen in dem Umfang, der zur Sicherung der Ladung erforderlich ist. Zusätzlich
oder alternativ erfolgen eine Messung der Zugkräfte, eine Berechnung der Wirksamkeit der Sicherung und, falls zutreffend, eine Prüfung der Bescheinigungen. Festgestellte Mängel werden in 3 Mängelgruppen eingestuft:
Geringer Mangel | Erheblicher Mangel | Gefährlicher Mangel |
Ein geringer Mangel liegt vor, wenn die Ladung zwar sachgerecht gesichert ist, aber möglicherweise ein Sicherheitshinweis angezeigt ist. | Ein erheblicher Mangel liegt vor, wenn die Ladung nur unzureichend gesichert ist und eine erhebliche Verlagerung oder ein Umkippen der Ladung oder von Ladungsteilen möglich ist. | Ein gefährlicher Mangel liegt vor, wenn die Verkehrssicherheit aufgrund der Gefahr des Verlusts der Ladung oder von Ladungsteilen oder aufgrund einer von der Ladung unmittelbar ausgehenden Gefahr unmittelbar beeinträchtigt ist oder wenn Menschen direkt gefährdet werden. |
Fazit
Die Regelung basiert auf der Richtlinie 2014/47/EU. Sie enthält in Anhang III eine Tabelle mit einer Mängelliste mit einer differenzierten Bewertung. Zur Umsetzung in nationales Recht wird die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollV)“ entsprechend geändert. Der Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung sieht Bußgelder von bis zu 75 € und einen Punkt in Flensburg bei ungenügender oder gar fehlender Ladungssicherung vor.
Autor: Gabriele Janssen