Navigation

Mobbing Anzeige
Foto: © esthermm - fotolia.com

Mobbing Anzeige: So reagieren Sie angemessen und zielführend

  • 28.02.2022
  • Jürgen Loga
  • 3 Min.

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Das wissen Personalverantwortliche spätestens seit dem aufsehenerregenden Urteil des Amtsgerichts Cottbus: Es hat einen Chef wegen Mobbings seiner Angestellten zu 30.000 € Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 08.07.2009, Az. 7 Ca 1960/08). Doch wie reagieren Sie angemessen, wenn ein Arbeitnehmer eine Mobbinganzeige abgibt? Aufgrund meiner Berufspraxis habe ich für Sie eine Vorgehensweise entwickelt, die angemessen und zielführend ist.

Immer häufiger kommt es in Unternehmen zu einer Mobbing Anzeige. Und dabei handelt es sich um keine Kleinigkeit: Zuverlässige Studien zeigen für diese Form von psychischer Belastung mittlerweile, dass der angerichtete Schaden sehr groß ist, und zwar auf allen Seiten: Arbeitnehmer werden krank oder verlassen das Unternehmen, Entscheidungen werden unvollständig oder falsch getroffen, Arbeitgeber erhalten deutlich schlechtere qualitative und quantitative Ergebnisse etc.

Konflikt oder Mobbing? Oft verwechseln die Beteiligten die Begriffe. Deshalb an dieser Stelle:

  • Nicht jeder Konflikt ist automatisch Mobbing
  • Gelegentliche Hänseleien oder Konflikte sind KEIN Mobbing
  • Lang andauernde Konflikte zwischen zwei gleichberechtigten Partnern sind KEIN Mobbing.

Was ist eine Mobbing Anzeige?

Es ist ein formloser schriftlicher Hinweis eines Betroffenen (auch per E-Mail), der also später auch nachweisbar ist. Darin muss die Aufforderung enthalten sein, etwas gegen den Missstand zu unternehmen. Behinderte Menschen können außerdem das Integrationsamt hinzuziehen. Die üblichen vertraglichen Ausschlussklauseln, die häufig eine Frist für Klagen setzen, greifen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt übrigens nicht (Az. 8 AZR 280/12), der Betroffene kann also auch noch eine längere Zeit nach dem Mobbingvorfall klagen.

5 Schritte, wie Sie mit einer Mobbing Anzeige umgehen

Um die Unterstützung für Betroffene zielführend zu gestalten, sollten Sie Abläufe einführen, die sich im Wesentlichen am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) orientieren. Natürlich müssen Sie die jeweiligen Inhalte anpassen. Liegt also eine Mobbing Anzeige vor, sollten Sie diese 5 Schritte gehen:

  1. Laden Sie den gemobbten Arbeitnehmer zu einem Gespräch ein. Fordern Sie ihn auf, ein Mobbingtagebuch mitzubringen, das dokumentiert, was wann wo von wem getan oder unterlassen wurde.
  2. Wird die Einladung abgelehnt, sprechend Sie den Arbeitnehmer nochmals persönlich darauf an, um ihn zu einem Gespräch zu bewegen. Beim Gespräch sollten neben dem Arbeitnehmer auch der Betriebsrat, die Sicherheitsfachkraft und die Personalabteilung anwesend sein. Der Verursacher ist bei diesem Termin nicht anwesend. Bewerten Sie das Mobbingtagebuch nach den folgenden Kriterien:
    a) Welche Verhältnisse, d.  h. welche Rahmenbedingungen, haben zu dem Mobbing geführt? Wie können diese Verhältnisse angepasst / korrigiert werden?
    b) Welches Verhalten hat zu dem Mobbing geführt? Wie kann ein Verhalten angeregt / eingefordert werden, damit eine Verbesserung eintritt?
  3. Bei einem zweiten Termin besprechen Sie die Vorwürfe und die daraus resultierenden Vorschläge mit dem Mitarbeiter, der als „Auslöser“ gilt. Auch hier sind die gleichen Teilnehmer dabei – nur nicht der gemobbte Arbeitnehmer.
  4. In dem letzten Termin legen Sie schriftlich alle Regeln und Sanktionen fest, die künftig für die beiden Parteien – Gemobbter und Mobber – gelten, und zwar unabhängig davon, ob der Vorwurf gerechtfertigt war. Es geht hier nicht primär um Rechtsprechung, sondern darum, dass der Betriebsfrieden wiederhergestellt wird. An diesem Gespräch nehmen alle Parteien teil.
  5. 6 Monate nach dem in Schritt 4 dargestellten Vorgehen laden Sie wieder alle Parteien ein und klären, ob es weiteren Handlungsbedarf gibt.

Das bedeutet für Sie:

Mit Mobbing umzugehen ist gar nicht so schwer, aber: Die Vorbereitung ist entscheidend! Feste Abläufe einzuplanen und bekannt zu geben nimmt dem Thema seinen Schrecken.

Wann liegt Mobbing vor?

Prüfen Sie anhand der nachstehenden Checkliste, ob in Ihrem Betrieb Mobbing vorliegt.

Nr.Welche Punkte sind zutreffend? Bitte ankreuzenAntwort
1Mitarbeiter werden daran gehindert, sich zu äußern. 
2Es wird psychischer Druck ausgeübt, z. B. durch Schreien, ungerechtfertigte Kritik, Telefonterror, Drohungen etc. 
3Der Kontakt zu dem Mobbingopfer wird auf abwertende Weise verweigert, z. B. durch Gesten oder Gespräche. 
4Mobbingopfer werden systematisch isoliert, z. B. durch räumliche, technische oder organisatorische Verhältnisse. 
5Arbeitsaufgaben werden zur Strafe ohne fachliche Begründung geändert. 
6Die Reputation des Mobbingopfers wird geschädigt oder zerstört, etwa durch Gespräche, Handlungen, Verbreitungen von (negativen) Informationen. 
7Es gibt Gewalt oder Gewaltandrohungen. 
8Es gibt sexuelle Belästigung oder Stalking. 

Wenn eine oder mehrere der aufgeführten Handlungen mindestens einmal in der Woche über einen Zeitraum von 6 Monaten stattfinden, kann eindeutig von Mobbing gesprochen werden.