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Strahlenschutzbeauftragter
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Strahlenschutzbeauftragter: Definition, Aufgaben und Bestellung

  • 09.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 3 Min.

Belastungen durch ionisierende Strahlung, die beispielsweise beim Röntgen entstehen, stellen für viele Beschäftigte im Gesundheitswesen ein gesundheitliches Risiko dar. Da bereits geringe Dosen Gesundheitsschäden verursachen können, muss der Strahlenschutz betrieblich organisiert werden. Deshalb braucht jede Einrichtung oder Praxis Fachkräfte, die die Schutzvorschriften umsetzen und überwachen. Oft übernimmt diese Aufgabe ein Strahlenschutzbeauftragter.

Was ist ein Strahlenschutzbeauftragter?

Ein Strahlenschutzbeauftragter unterstützt den betrieblichen Strahlenschutz, indem er die erforderlichen Schutzvorschriften und -maßnahmen einleitet, überwacht und kontrolliert. Demnach leistet der Strahlenschutzbeauftragte einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Strahlenschutzes in einem Betrieb.

Was ist der Unterschied zwischen einem Strahlenschutzbeauftragten und Strahlenschutzverantwortlichen?

An erster Stelle wird ein Strahlenschutzverantwortlicher gefordert, der dafür zu sorgen hat, dass ein sicherer Betrieb der Röntgeneinrichtung sichergestellt ist. Verantwortlich für den Strahlenschutz ist zunächst derjenige, der eine Röntgeneinrichtung betreiben will.

Das ist im Gesundheitswesen normalerweise der niedergelassene Arzt oder bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter wie etwa der Geschäftsführer. Der Strahlenschutzverantwortliche hat folgende Pflichten:

  • für die Einhaltung aller Vorschriften sorgen
  • geeignete Räume, Ausrüstung und Geräte bereitstellen
  • den Betriebsablauf regeln
  • ausreichendes und geeignetes Personal benennen und fortbilden
  • Strahlenschutzanweisung erlassen
  • Vorgehen im Fall eines Unfalls oder Notfalls festlegen

Somit steckt der Strahlenschutzverantwortliche den Rahmen. Er kann die Aufgaben jedoch delegieren und sich die Unterstützung eines Strahlenschutzbeauftragten einholen.

Wann muss ein Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden?

Da die Leitung einer Einrichtung oder Praxis im Alltag nicht alle Aufgaben und Tätigkeiten im Strahlenschutz selbst durchführen kann, ist mindestens ein Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen.

Die Rechtsbasis für die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten sind § 31 StrSchV und 13 RöV. Das betrifft Betriebe mit Röntgeneinrichtungen oder anderen Anlagen, die aufgrund ionisierender Strahlung die Anforderungen an den Strahlenschutz umsetzen müssen. Das kann z. B. ein metallverarbeitender Betrieb sein, in dem Schweißnähte mit Röntgenstrahlen geprüft werden, oder ein Forschungslabor, das radioaktive Isotope zur Erforschung von Stoffwechselwegen nutzt.

Davon unabhängig kann eine Behörde die Bestellung anordnen.

Wie viele Strahlenschutzbeauftragte sind nötig?

Für das Betreiben der Röntgeneinrichtung muss der Strahlenschutzbeauftragte physisch anwesend sein, das heißt, ist der Strahlenschutzbeauftragte im Urlaub oder krank, darf das Röntgengerät nicht betrieben werden. Daher ist es in größeren Einrichtungen oder in Fällen, in denen mehrere Röntgengeräte im Einsatz sind, sinnvoll, 2 oder mehr Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. So kann eine sinnvolle Vertretungsregelung getroffen werden.

Wie erfolgt die Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten?

Der Strahlenschutzbeauftragte muss schriftlich bestellt werden. Die Bestellung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Betriebes
  • Name der bestellten Person
  • Datum der Bestellung
  • Hinweis auf den Rechtsbezug (§ 13 Abs. 2 RöV)
  • Innerbetrieblicher Entscheidungsbereich
  • Übertragene Aufgaben
  • Nachweis der Fachkunde
  • Unterschriften

Um die rechtlichen Pflichten zu erfüllen, sollten die Bestellungen in regelmäßigen Abständen auf deren Aktualität hin überprüft werden.

Wer kann Strahlenschutzbeauftragter werden?

Voraussetzung für eine Bestellung ist die nötige Zuverlässigkeit sowie Fachkunde. Die Fachkunde wird in der Regel durch eine geeignete medizinische Ausbildung, praktische Erfahrungen und die erfolgreiche Teilnahme an behördlich anerkannten Strahlenschutzkursen erworben.

Die Ausbildung kann durch Zeugnisse, die praktische Erfahrung durch Nachweise und die Kursteilnahme mit Bescheinigungen belegt werden. Die Fachkunde muss durch die zuständigen Stellen der jeweiligen Bundesländer bescheinigt und alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Was sind die Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten?

Der Strahlenschutzbeauftragte leitet, überwacht und führt Tätigkeiten und Maßnahmen des betrieblichen Strahlenschutzes durch. Der Strahlenschutzbeauftragte ist weisungsbefugt, d. h., seinen Anweisungen müssen alle Beschäftigten folgen. Zu seinen Aufgaben gehören vor allem:

  • die Unterweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen
  • die Planung und Festlegung technischer und organisatorischer Strahlenschutzmaßnahmen (z. B. Festlegung von Strahlenschutzbereichen)
  • die Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der für den Strahlenschutz bestimmten Einrichtungen, Geräte und Ausrüstungsgegenstände
  • Kontrolle der Personendosimeter (Tragen der Dosimeter, regelmäßiger Wechsel der Filme)
  • die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften

Zusammengefasst muss der Strahlenschutzbeauftragte als das Einhalten der Schutzvorschriften und ggf. Auflagen überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Selbstverständlich ist dabei – insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung – die enge Zusammenarbeit mit der Sifa unverzichtbar.