Schweißarbeiten: So sorgen Sie für Gesundheit und Sicherheit

Schweißarbeiten: So sorgen Sie für Gesundheit und Sicherheit

Bei Schweißarbeiten kommen mehrere gesundheitsbelastende Bedingungen zusammen, sei es durch Schadstoffpartikel und gefährliche Gase, Hitze und Elektrizität. Sicherheitsverantwortliche müssen eine Vielzahl von sicherheitsgefährdenden Bedingungen im Auge behalten.

    Der Beitrag liefert Ihnen eine Übersicht zu Gefahren für Schweißarbeiten und mögliche Schutzmaßnahmen.

    Belastungen und Gefährdungen bei Schweißarbeiten

    Ob Autogenschweißen oder Lichtbogenschweißen, MetallInertgas (MIG) oder Metall-Aktivgas (MAG) – Schweißverfahren sind immer noch die Methode, metallische Werkstücke zu verbinden. Weltweit arbeiten zwischen 6 und 7 Millionen Menschen in der Schweißtechnik.

    Für den Arbeitsschutz sind Schweißarbeiten eine große Herausforderung. Denn Schweißen ist aus mehreren Gründen gesundheitsbelastend und gefährlich für ihre Umgebung. Von weltweit rund 200.000 Unfällen bei Schweißarbeiten pro Jahr enden etwa 400 tödlich.

    Die Gesundheitsgefahren haben vielfältige Ursachen, die je nach Schweißtechnik unterschiedliches Gewicht haben. Die folgenden Gefährdungen sollten Sie als Sicherheitsverantwortlicher kennen:

    Gefahren für schweißende Mitarbeiter

    Gefährliche sichtbare und unsichtbare Strahlung von Brennerflamme, Lichtbogen oder Schweißbad

    • Gefährdung der Augen durch Funken, Metallspritzer und UV-Strahlung (Verblitzen, s. u.)
    • Gefahr von Verbrennungen und Hitzeschäden durch Schweißfunken, Metallspritzer und heiße Oberflächen (Infrarot-Strahlung)
    • gasförmige Gefahrstoffe, die beim Schweißvorgang entstehen (Kohlenmonoxid, Ozon, nitrose Gase)
    • Elektrische Gefährdung beim Elektro-Schweißen/Lichtbogenverfahren
    • Starke Lärmbelastungen bei z. B. Brennschneidverfahren, Lichtbogen-, MIG- und MAG-Schweißen
    • Mechanische Gefahren, z. B. durch Umkippen von Gasflaschen oder schweren Werkstücken
    • Einatmen gesundheitsgefährlicher Schadstoffe in Schweißrauchen (Metalloxid-Stäube)
    WICHTIG
    Schweißrauche sind Gemische aus Gasen und partikelförmigen Emissionen, die beim Schweißen entstehen. Diese gehören zur
    • alveolengängigen Staubfraktion (A-Staub, Partikel bis 10 nm),
    • zur einatembaren Staubfraktion (E-Staub)
    • oder es handelt sich um Nanopartikel.
    • Verletzungsgefahren durch Metall-Grate und scharfkantige Oberflächen
    • Belastungen von Muskeln und Skelett durch ungünstige Körperhaltung, Arbeiten in engen Räumen und das Heben schwerer Metallteile

    Gefahren für die Umgebung

    • Explosionsgefahren: durch Gaslecks oder Fehler beim Öffnen und Schließen von Ventilen, Umkippen ungesicherter Gasfl aschen oder wenn sich z. B. Lösungsmittel in Hohlräumen ansammeln und explosionsfähige Gasgemische bilden
    • erhöhte Brandgefahren: Brennerflamme, Lichtbogen und Funken sind ständige Zündquellen

    Typische Gesundheitsgefahren beim Schweißen

    Verblitzen: Eine hohe Dosis UV-Strahlung kann die Augen bereits in kurzer Zeit schädigen. Was Bergsteiger als „Schneeblindheit“ kennen, wird bei Schweißern als „Verblitzen“ bezeichnet. Wird z. B. beim Elektroschweißen kein Augenschutz getragen, können die äußersten Zellen der Hornhaut und Bindehaut zerstört werden. Einige Stunden später kommt es zu starken Augenschmerzen; die Augen brennen. Ein starker Sonnenbrand im Gesicht kann dazukommen.

    Siderofibrose: Die Wirkung eingeatmeter Schadstoffe in Schweißrauchen und Schweißgasen kann zu chronischer Bronchitis und Asthma führen. In schweren Fällen bei langjähriger Belastung kann es zu einer krankhaften Vermehrung des Bindegewebes in der Lunge kommen. Mediziner bezeichnen dies als Fibrose. Schweißrauche oder Schweißgase treten bei praktisch allen Schweißverfahren auf. Als Siderofibrose ist die Erkrankung seit 2009 offiziell als Berufskrankheit (Nr. 4115) anerkannt.

    Metallrauchfieber: Schweißer wie auch Beschäftigte in Gießereien oder Galvaniken können unter Kopfschmerzen, Fieber und Schleimhautreizungen leiden. Ursache dieser grippeähnlichen Erkrankung ist das Einatmen von Metalloxiden (Kupferoxid, Zinkoxid).

    Nur unter diesen Voraussetzungen dürfen Mitarbeiter schweißen

    Aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials sind Schweißarbeiten verboten für Schüler, Jugendliche, Ferienjobber usw. Mitarbeiter unter 18 Jahren sowie ungelernte Kräfte dürfen Schweißarbeiten nur in Ausnahmefällen durchführen, und zwar:

    • nur unter Aufsicht durch einen Fachmann
    • nur, wenn es für die Ausbildung notwendig ist
    • nur, wenn der Luftgrenzwert bei gesundheitsgefährlichen Stoffen unterschritten ist

    In engen Räumen, an Behältern mit gefährlichem Inhalt sowie in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahren dürfen grundsätzlich keine Jugendlichen Schweißarbeiten übernehmen.

    Alle Beschäftigten, die Schweißarbeiten übernehmen, müssen über Gesundheitsgefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen sein.

    Schweißerlaubnisscheine werden vom Arbeitgeber ausgestellt, sobald schweißtechnische Arbeiten mit einer besonderen Gefahr verbunden sind, etwa bei Brand- und Explosionsrisiken. Schweißerlaubnisscheine beziehen sich immer auf eine Tätigkeit, nicht auf einen Ort (Betrieb, Arbeitsplatz) oder einen Zeitraum.

    In der Praxis können Sie Schweißerlaubnisscheine als eine Art Sicherheitscheckliste nutzen. Der Aussteller des Scheins und der Schweißer versichern sich gegenseitig, alle sicherheitstechnischen Punkte überprüft zu haben und die Schutzmaßnahmen einzuhalten (Schweißer). Ein Beispiel für eine Schweißerlaubnis finden Sie in Anhang 1 der BGR 500, Teil 2, Kap. 2.26.

    ACHTUNG
    Beim Einsatz von Fremdfi rmen tritt gelegentlich die Frage auf, welches Unternehmen den Schweißerlaubnisschein auszufüllen hat. Hier gelten die Vorschriften über die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber aus § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Demnach sind die Arbeitgeber verpfl ichtet, sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über alle Gefahren zu unterrichten und Schutzmaßnahmen abzustimmen. Verantwortlich ist der Arbeitgeber des Schweißers (BGR 500, Kap. 2.26).

    Werden in Ihrem Unternehmen Laser der Klassen 3B, 3R oder 4 zum Laserschweißen eingesetzt, müssen Sie einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen.

    Stoffspezifische Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für viele beim Schweißen emittierte Substanzen fi nden Sie in der TRGS 900. Für andere Substanzen, z. B. beim Schweißen von Stahl entstehende Eisenoxide, gilt der allgemeine Staubgrenzwert mit

    • 3 mg/m³ für die alveolengängige (A-Staub) und
    • 10 mg/m³ für die einatembare Fraktion (E-Staub)

    Der Arbeitgeber muss Mitarbeitern bei Schweißarbeiten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Ab einer Schweißrauchkonzentration von 3 mg/m³ (AStaub) sind diese Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend.

    Die sogenannte „Schweißaufsicht“ ist ein Begriff aus der ISO-Norm 14731. Er bezeichnet die Person, die verantwortlich ist für die Koordination der Schweißarbeiten im Betrieb. Dazu gehören auch vorbereitende und mit dem Schweißen verbundene Tätigkeiten sowie die Auswahl der Mitarbeiter.

    Angehörige der Schweißaufsicht müssen über die erforderlichen allgemeinen und schweißtechnischen Kenntnisse verfügen, also z. B. Schweißfachingenieur oder Schweißtechniker sein. Die Schweißaufsicht prüft Werkstoffe und Schweißzusätze und legt die Schweißparameter und Arbeitsanweisungen fest. Sie hat selbstverständlich Sicherheits- und Gesundheitsaspekte zu berücksichtigen, übernimmt jedoch nicht per se sämtliche Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft. Hier ist Abstimmung gefragt.

    Das sollten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung bei Schweißarbeiten beachten

    Risiken und Gefährdungen bei Schweißtätigkeiten sind komplex und ihre Bewertung muss alle oben genannten Aspekte berücksichtigen. Hilfreich sind hier das Technische Regelwerk sowie die Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaften, besonders:

    TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“

    • BGR 117: BG-Regel „Richtlinien für Arbeiten in Behältern und engen Räumen“
    • BGR 500: BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ 500, Teil 2, Kapitel 2.26 „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“
    • BGI 544: BG-Information „Gasschweißer“
    • BGI 593: BG-Information „Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren“

    Ein Schweißrauchdatenblatt gemäß der internationalen Norm DIN EN ISO 15011-4 enthält Angaben zur Emissionsrate und chemischen Zusammensetzung eines Rauchs, vor allem der Leitkomponenten. Diese Angaben können Sie für die Gefährdungsbeurteilung verwenden.

    Berücksichtigen Sie die folgenden elementaren Bestandteile bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung von Schweißarbeiten: Prüfen Sie, ob Lüftungen und Absaugungen wirksam funktionieren. Legen Sie fest, welche Persönliche Schutzausrüstung die Mitarbeiter benötigen. Denken Sie (beim Elektroschweißen) an eine Sichtprüfung von Elektrodenhalter und Schweißleitungen.

    Das folgende Beispiel zeigt, wie Sie die Gefährlichkeit von Schweißrauchen beurteilen können. Die Schritte und Zahlenangaben beruhen auf Empfehlungen der BG Holz und Metall (BGHM).

    Schweißrauche sind in aller Regel komplexe Gemische von partikel- und gasförmigen Stoffen. Die Bewertung ihrer Gefährlichkeit muss die Inhaltsstoffe und deren Menge berücksichtigen.

    Schritt 1: Teilen Sie die Schweißverfahren anhand der emittierten Partikel in 4 Emissionsklassen ein (s. Tabelle I).

    I Verfahrensspezifische Faktoren –> Emissionsklasse
    EmissionsrateBeispiele
    Niedrig< 1 mg/sWolfram-Inertgasschweißen1
    Mittel1 – 2 mg/sLaserstrahlschweißen2
    Hoch2 – 25 mg/sLichtbogenhandschweißen3
    Sehr hochØ  25 mg/sMetall-Aktivgasschweißen (Fülldraht)4

    Schritt 2: Teilen Sie die entstehenden Schweißrauche anhand ihrer Wirkung in 3 Wirkungsklassen ein (s. Tabelle II).

    II Wirkungsspezifische Faktoren –> Wirkungsklasse
    BelastungBeispiele
    Atemweg- und lungenbelastende StoffeFe2O3A
    Toxische oder toxisch-irritative StoffeF, MnO, CuOB
    Krebserzeugende StoffeCr-VI, NiOC

    Schritt 3: Ordnen Sie anhand der ermittelten Emissionsklasse und der ermittelten Wirkungsklasse die Gefährdungen den Schweißrauchklassen zu (s. Tabelle III).

    III Schweißrauchklasse –> Gefährdung
    A1 –>Niedrig
    A2, B1, C1 –>Mittel
    A3, B2, B3, C2, C3 –>Hoch
    A4, B4, C4 –>Sehr hoch

    Vorsicht: Um die Wirkung eines Schweißrauchs einzuschätzen, genügt es nicht, die verwendeten Werkstoffe zu kennen. Denn bei der Entstehung oder Freisetzung von Schadstoffen spielen auch Oberflächenbeschichtungen, Lacke, Korrosionsschutzmittel und Verschmutzungen der Metalloberflächen (Fette, Öle) eine große Rolle. Befinden sich an einem Werkstoff Reste von Kaltreinigern (Kohlenwasserstoffe), kann durch Schweißvorgänge sogar das äußerst giftige Phosgen (Kampfgas) entstehen. Aus Beschichtungsstoffen kann sich hochgiftige Blausäure bilden.

    In der Praxis wird oft mit sogenannten Leitkomponenten gearbeitet. Damit sind diejenigen Stoffe gemeint, die bei einer bestimmten Schweißtechnik in großer Menge entstehen oder besonders schädlich sind. Beim Gasschweißen z. B. ist Stickstoffdioxid die Leitkomponente, bei anderen Schweißverfahren kann es Nickeloxid oder Ozon sein.

    Bei Autogen-Schweiß- und Schneidverfahren werden häufig Acetylen und Sauerstoff eingesetzt. Für die Arbeitssicherheit ist das eine ganz heikle Situation. Denn Acetylen (chemisch: Ethin) ist extrem gefährlich, weil das farblose Gas mit Luft oder mit Sauerstoff meist sehr schnell explosionsfähige Atmosphären bildet.

    Deshalb ist es lebenswichtig, dass Armaturen, Schläuche und Ventile dicht sind. Sonst kann ein Funke heftigste Explosionen verursachen. Eine Acetylenanlage muss vom Flaschenanschluss bis zum Brenner immer absolut dicht sein.

    Bei Schweißarbeiten an geschlossenen Behältern (Tonne, Kessel, Tank usw.) besteht ein erhöhtes Risiko. Hier sollten Sie vorab klären:

    • Ist der Behälter sicher komplett entleert?

    Sofern dies nicht der Fall ist:

    TIPP
    Mit folgendem Trick können Sie in vielen Fällen die Sicherheit erhöhen: Füllen Sie nach dem Ausspülen Wasser in den Behälter. Falls möglich, positionieren Sie den Behälter, z. B. ein Fass, so, dass die zu schweißende Stelle oben liegt. Lassen Sie so viel Wasser einlaufen, dass nur noch ein kleiner Luftraum direkt unter der zu schweißenden Stelle frei ist. Alternativ können Sie einen Behälter auch mit Stickstoff oder einem anderen fl ammenerstickenden Schutzgas spülen.

    Die zentralen Schutzmaßnahmen bei Schweißarbeiten

    Bei der Wahl der Schutzmaßnahmen gehen Sie nach dem bewährten STOP-Prinzip vor, d. h. Substitution vor technischen vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen:

    1. Substitution: Wählen Sie möglichst schadstoffarme Verfahren und schadstoffarme Werkstoffe, sofern dies technisch möglich ist.
    2. (Lüftungs-)Technische Maßnahmen: Saugen Sie Rauche, Gase und Stäube an der Quelle ab und sorgen Sie für Frischluftzufuhr. Schweißkabinen und Schweißervorhänge schützen Mitarbeiter.
    3. Organisatorische Maßnahmen: Trennen Sie Schweißarbeiten räumlich oder zeitlich von anderen Arbeitsplätzen und weniger belastenden Tätigkeiten.
    4. PSA: Nutzen Sie das breite Spektrum der Persönlichen Schutzausrüstung (s. u.).

    Schweißarbeitsplätze können Sie im Betrieb nicht nach Belieben einrichten. Werkstätten, in denen geschweißt werden soll, müssen sorgsam geplant werden. Sie sollten die folgenden Anforderungen im Voraus mit Sicherheitsingenieuren, Schweißexperten, Brandschutzbeauftragtem usw. absprechen:

    • Anforderungen an die Räumlichkeiten (Fußböden, Wände, Decken)
    • Anforderungen an Schweißtische, z. B. Werkstückhalter, Aufhänger für Elektrodenhalter, umkippsichere Befestigungsmöglichkeiten für Gasflaschen
    • die Möglichkeiten für Lüftung, Frischluftzufuhr und Absaugeinrichtungen
    • die Anforderungen an die Beleuchtung des Arbeitsplatzes
    • die Möglichkeiten zur Abschirmung benachbarter Arbeitsplätze gegen Strahlung, Blendung und Schall
    • die Anforderungen an die Geräte und Maschinen laut BGV D 1 „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“
    • sachgerechte Installation der Energieversorgung mit Gas und Strom (Kabel, Verteiler, Anschlüsse, Rohrleitungen, Lage von Gasversorgungsstützpunkten)
    • korrekte Farben bzw. Kennzeichnungen von Rohrleitungen, Gasschläuchen und Druckminderern
    • den ordnungsgemäßen Brand- und Explosionsschutz (Feuerlöscheinrichtungen)
    • den Schutz vor Funkenfl ug in genügend großer Reichweite durch Abdichten von Öffnungen, Fugen, Mauerdurchbrüchen usw.
    WICHTIG
    Die genannten Aspekte beeinfl ussen sich gegenseitig. So ist z. B. eine Abschirmung gegen optische Strahlung zum Schutz Unbeteiligter erwünscht, gleichzeitig soll jedoch der freie Luftzutritt am Schweißerarbeitsplatz möglichst wenig behindert werden. Abschirmungen sollten daher nicht bis zum Boden reichen, dies wiederum schirmt Lärm weniger gut ab.

    Achten Sie darauf, dass Tauch- und Spülbäder zum Entfetten von Werkstücken möglichst nicht in der Nähe von Schweißtischen aufgestellt werden.

    Hinweis: Partikelförmige Schadstoffe entstehen nicht nur beim Schweißen, sondern auch bei der mechanischen Nachbearbeitung (Schleifen, Putzen, Trennen usw.). Hier gelten ähnliche Sicherheitsbetrachtungen wie beim Schweißen. Auch beim Schneiden oder Trennen von metallenen Werkstoffen kommt es – bis auf die Schweißrauche selbst – zu vergleichbaren Gefährdungen.

    Als enge Räume gelten laut BGR 117-1:

    • Keller, Schächte, Baugruben, Gräben, Tanks, Kessel usw. mit weniger als 100 m3 Luftvolumen

    oder

    • Räume mit einer Abmessung (Höhe, Länge, Breite, Durchmesser) von weniger als 2 m

    Bei Schweißarbeiten in solchen engen Räumen muss der Arbeitgeber durch Lüftung oder Absaugung sicherstellen, dass

    • keine gesundheitsgefährlichen Stoffe vorhanden sind,
    • sich weder Brenngas noch Sauerstoff anreichern kann und
    • es zu keiner Verarmung von Sauerstoff kommen kann.

    Können diese Gefährdungen durch lüftungstechnische Maßnahmen nicht verhindert werden, so müssen die Mitarbeiter Atemschutzgeräte benutzen.

    Rechnen Sie bei Schweißarbeiten außerhalb von Schweißwerkstätten immer mit einer erhöhten Brandgefahr. Schweißen ist immer wieder Auslöser von Bränden und Explosionen in Unternehmen. Nicht nur die Flamme oder der Lichtbogen beim Schweißen selbst, sondern Funken, Schweißperlen und weggeschleuderte glühende Metallspritzer können brennbares Material noch Stunden später entzünden.

    Auch bei dem Brand 1996 im Flughafen Düsseldorf, bei dem 17 Menschen starben und 88 verletzt wurden, wurde die Katastrophe ausgelöst, weil Arbeiter beim Schweißen die Brandschutzvorschriften missachtet haben.

    Hinsichtlich des Explosionsschutzes gilt: Wenn Sie trotz Sicherheitsmaßnahmen nicht ausschließen können, dass sich eine explosionsfähige Atmosphäre bildet, dürfen schweißtechnische Arbeiten nicht durchgeführt werden. Je nach verwendeten Gasen kann es nötig sein, Gaswarngeräte zu installieren.

    ACHTUNG Sauerstoff als Luftverbesserer tabu!
    Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass es streng verboten ist, die „schlechte Luft“ beim Schweißen durch Sauerstoff zu „verbessern“. Denn durch reinen Sauerstoff können sich nicht nur Öle und Fette selbstentzünden, sogar die Arbeitskleidung kann Feuer fangen! Alle Teile, die mit Sauerstoff in Verbindung kommen können (Ventile, Dichtungen, Schläuche), sind immer von Fetten und Ölen frei zu halten

    Diese PSA benötigt ein Schweißer

    Schweißen ist eine gefährliche und körperlich belastende Tätigkeit. Die gute Nachricht ist, dass der Markt eine Fülle von speziellen Arbeitsschutzprodukten bietet, die Schweißarbeiten sicherer machen und die Arbeitsbedingungen für Ihre Mitarbeiter erleichtern.

    Augen- und Gesichtsschutz ist unverzichtbar. Augenverletzungen sind die häufigsten Unfälle von Schweißern. Doch Schädigungen der Hornhaut und Verbrennungen der Netzhaut lassen sich durch hochwertige Schutzbrillen oder Schweißermasken verhindern.

    Automatikschweißfilter schalten automatisch von der Hellstufe auf die gewünschte Schutzstufe. Somit kann der Schweißer beim Heften punktgenau die Elektrode ansetzen. Das lästige Hoch- und Runterklappen (Abnicken) der Schweißmaske entfällt. Das steigert neben der Sicherheit auch die Schweißqualität und Effizienz.

    Ein neues Informationsblatt (Stand März 2012) des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) erläutert die Emission von UV-Strahlung beim Elektroschweißen. Spektren und Tabellen stellen die Strahlungsemissionen in Abhängigkeit von Schweißverfahren und Schweißparametern dar. Download unter http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/uv_emission_schweissen.pdf.

    Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung des Atemschutzes. Jeder Schweißrauch enthält Schadstoffe, selbst bei rostfreiem Edelstahl werden Chrom- und Nickelpartikel emittiert. Einrichtungen zur Schweißrauchabsaugung lassen sich nicht immer punktgenau nachführen und in die Arbeitsabläufe integrieren. Schweißer haben ein um 40 % erhöhtes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Besonders gefährdet sind schweißende Mitarbeiter, die Raucher sind.

    Vorsicht: Die beim MIG-Schweißen eingesetzten Gase Argon und Helium sind zwar selbst nicht gesundheitsschädlich, können aber gefährlich werden, indem sie den Sauerstoff der Luft verdrängen.

    Atemschutz wird spätestens dann nötig, wenn Arbeitsplatzgrenzwerte nicht eingehalten werden oder wenn die Konzentration an A-Staub am Arbeitsplatz > 3 mg/m³ beträgt.

    Atemschutzmasken bieten einen einfachen Schutz gegen Stäube und Rauchpartikel. Moderne Schweißerhelme integrieren Augen-, Gesichts- und Atemschutz. Sie bieten Wechselfilterkassetten und Gebläseunterstützung. Setzen Sie bei schlechter Belüftung oder hochbelasteter Luft wie beim Schweißen in engen Räumen spezifische Atemschutzfilter oder Atemschutzgeräte mit Druckluftzufuhr ein. Atemschutzsysteme werden nach Typ und Schutzfaktor klassifiziert. Nutzen Sie die Tabellen der Hersteller, um anhand der Stoffe am Arbeitsplatz geeignete Filter auszuwählen.

    Sie dürfen Druckluftsysteme oder Gebläse nicht einsetzen, wenn die Atmosphäre in der Arbeitsumgebung mit dem Störfallreferenzwert IDLH eingestuft wurde („Immediately Dangerous to Life and Health“ = unmittelbare Lebens- und Gesundheitsgefahr).

    Beachten Sie bei allen Atemschutzsystemen die Herstellerhinweise zur Reinigung, Wartung und Pflege.

    Nicht nur Augen und Gesicht, die komplette Haut muss zum Schutz vor Hautkrebs vor UV-Strahlung geschützt werden. Das verlangt bereits das Minimierungsgebot der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV). Auch unterhalb von Grenzwerten müssen Sie die UV-Belastung so gering wie möglich halten.

    ACHTUNG
    UV-Strahlung wird refl ektiert! Wenn an oder in der Nähe spiegelnder („blanker“) Metalloberfl ächen geschweißt wird, müssen die Schweißer nicht nur ihr Gesicht, sondern auch ihren Nacken schützen, z. B. durch ein Nackenleder oder eine Kopfmaske.

    Ob Schutzhandschuhe, Schweißerschürze oder Schweißercape, die Schutzkleidung eines Schweißers muss schwer entflammbar sein. Sicherheitsschuhe schützen vor Verletzungen durch umkippende oder herunterfallende Werkstücke.

    Die Anforderungen an Schutzhandschuhe für Schweißer

    Schweißerschutzhandschuhe werden je nach der Gefährdung des Schweißverfahrens gemäß EN 12477 in 2 Klassen A und B eingeteilt:

    • Für Typ A gelten besonders hohe Anforderungen an Abrieb-, Stich- und Reißfestigkeit sowie an den Schutz gegen Brand, Hitze und Metallspritzer. Nachteil ist die geringere Beweglichkeit. Typ-A-Handschuhe sind unverzichtbar für MIG- und MAG-Schweißen sowie für alle Schweißarbeiten mit hohen Strömen.
    • Typ B bietet eine etwas geringere Schutzwirkung, dafür höhere Fingerbeweglichkeit und ein besseres Tragegefühl.

    Schutzhandschuhe für Schweißer zählen zur PSA der Kategorie II und unterliegen deshalb einer Baumusterprüfung. Folgende Angaben sollten Sie auf diesen Schutzhandschuhen finden:

    • C E-Konformitätszeichen mit Kennnummer der beteiligten benannten Stelle
    • eindeutiger Name oder Code zur Identifizierung
    • Angaben zur Größe
    • Angaben zum Hersteller (Firmenzeichen, Handelsmarke)
    • Piktogramme mit Leistungsstufen

    Schweißerschutzhandschuhe sollten 2 Piktogramme tragen:

    Piktogramm „Hammer“ für den Schutz vor mechanischen Gefährdungen (EN 388). Unter dem Zeichen stehen 4 Ziffern für die Leistungsstufe des Handschuhs laut den Prüfkriterien der EN 388: (s. Abbildung). Die Klassen laufen von 1 bis 4 (nur bei Reißfestigkeit bis 5). Eine höhere Ziffer bedeutet einen besseren Schutz. Finden Sie an einer der 4 Stellen (a, b, c, d in der Abbildung) ein X, so bedeutet dies, dass die entsprechende Eigenschaft nicht geprüft wurde.

    Piktogramm „Hammer“Schutz vor mechanischen Gefährdungen gemäß EN 388
     
    Schweißarbeiten
    a: Abriebfestigkeit

     

    b: Schnittfestigkeit

    c: Reißfestigkeit

    d: Durchstichfestigkeit

    Piktogramm „Hitze und Flamme“ für den Schutz vor thermischen Risiken (EN 407): Unter diesem Piktogramm finden Sie einen 6-stelligen Zifferncode. Die Ziffern geben die Leistungsstufen/Prüfkriterien an (s. Abbildung). Auch hier ist der Schutz umso höher, je größer die Ziffer ist.

    Piktogramm „FlammeSchutz vor thermischen Risiken gemäß EN 388
     
    Schweißarbeiten
    a: Brennverhalten/Brandfestigkeit

     

    b: Festigkeit gegen Kontaktwärme

    c: Festigkeit gegen konvektive Hitze

    d: Festigkeit gegen Strahlungswärme

    e:  Beständigkeit gegen kleine Metallspritze

    f:  Beständigkeit gegen große Mengen flüssigen Metalls

    WICHTIG
    Achten Sie bei der Auswahl von Modellen darauf, dass Spritzer von geschmolzenem Metall keine Möglichkeit haben, sich festzusetzen, etwa an den Kanten von Nähten. Metallspritzer sollten sich immer am Handschuhmaterial außen abrollen können.

    Die typische Lärmbelastung beim Schweißen beträgt etwa 100 dB, das ist lauter als eine Bohrmaschine. Für den Gehörschutz ist die Produktpalette groß, vom Einweg-Schutzstöpsel bis zum Kapselgehörschützer.

    Nicht vergessen: den Schutz für Helfer und Unbeteiligte

    Nicht immer arbeiten Schweißer in abgetrennten Schweißerkabinen oder separaten Schweißwerkstätten. Gerade, wo nur hin und wieder mal etwas zu Schweißen ist, sind oft andere Mitarbeiter in der Nähe oder müssen mithelfen, z. B. um ein Werkstück zu halten. Hier bedarf es klarer Regeln, um wechselseitige Gefährdungen zu vermeiden.

    Als Anstoß einige kritische Fragen zum Selbstcheck:

    • Ist festgelegt und kommuniziert, welche Mitarbeiter zu welchen Zeiten an welchen Orten welche Schweißgeräte benutzen dürfen?
    • Wurden Verhaltensregeln für Mitarbeiter aufgestellt, die nicht am Schweißvorgang direkt beteiligt sind, aber im selben Raum arbeiten?
    • Sind innerbetriebliche Gehwege und Verkehrswege (auch für Gabelstapler) so festgelegt, dass niemand bei Schweißarbeiten in die Quere kommt?
    • Stehen für Fälle, in denen dies z. B. bei übergroßen Werkstücken nicht möglich ist, Abschrankungen bereit?
    • Ist geklärt, welcher Mitarbeiter für die Organisation solcher temporärer Zutritts- und Durchfahrtsverbote zuständig ist?
    • Werden Beschäftigte umliegender Arbeitsplätze durch Schweißarbeiten nicht gefährdet (z. B. Schweißarbeiten zu den Pausenzeiten der sonstigen Mitarbeiter; Vorhänge oder bewegliche Stellwände)?
    • Schützen auch Mitarbeiter in der Nähe Augen und Haut vor Strahlung?
    • Stehen auch für diese Mitarbeiter Persönliche Schutzausrüstungen (Augenschutz!) zur Verfügung?

    Nicht nur Kinder werden von Blitzen und sprühenden Funken magisch angezogen. Wie verhindern Sie, dass unbeteiligte Zuschauer zu Schaden kommen, wenn z. B. im Sommer die Werkstatttore offen stehen?

    Legen Sie Sicherheitsabstände fest, treffen Sie Zugangsregelungen, sorgen Sie für Absperrungen oder Stellwände.

    Erste Hilfe bei Elektrounfällen durch Schweißarbeiten

    Typisch für Elektrounfälle durch Schweißarbeiten sind Atemstillstand und Herzstillstand oder Herzkammerflimmern. So reagieren Sie richtig:

    1. Unterbrechen des Stromflusses durch Ausschalten oder Ziehen des Steckers oder Sicherung betätigen
    2. Kann der Stromfluss nicht sicher unterbrochen werden: Verunfallten durch nicht-leitende Gegenstände (trockenes Holz) von den spannungführenden Teilen entfernen und aus dem Gefahrenbereich retten.
      Der Helfer muss selbst isoliert stehen, z. B. auf einem trockenen Holzbrett oder trockenen Textilien.
    3. Möglichst schnell Ersthelfer und Notarzt alarmieren.
    4. Bei Atemstillstand sollten die Ersthelfer sofort eine Beatmung und Herz-Lungen-Wiederbelebung einleiten.
    5. Schaulustige wegschicken oder einbeziehen, z. B. zum Absichern einer Unfallstelle.

    Autor: Friedhelm Kring

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