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Evakuierungsplan
Foto: © ambrozinio - shutterstock

Evakuierungsplan: Warum er für den Arbeitsschutz so wichtig ist

  • 04.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 5 Min.

Mit einem Evakuierungsplan kann festgelegt werden, wie sich Menschen im Gefahrenfall verhalten sollten und wer welche Verantwortung trägt. Grundlagen für die Erstellung von Evakuierungsplänen sowie Evakuierungsübungen liefern u.a. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Gefahrstoffverordnung. Evakuierungspläne können außerdem in die betriebliche Unterweisung integriert werden.

Was ist ein Evakuierungsplan?

Bei einem Evakuierungsplan handelt es sich um klar definierte Verhaltensregeln, die im Falle drohender Gefahr zu befolgen sind, um Schäden an Menschen, Tieren oder Sachwerten zu vermeiden.

Evakuierungspläne haben zum Ziel, dass Menschen Räume oder Gelände im Gefahrenfall sicher und strukturiert verlassen, ohne dass Panik entsteht. Für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit im Betrieb sind diese unabdingbar.

Abgrenzung zum Feuerwehrplan und Rettungsplan

Die einzelnen Pläne können sich jedoch unterscheiden und haben unterschiedliche Schwerpunkte:

PlanDefinition
FeuerwehrpläneEin Feuerwehrplan enthält allgemeine Informationen zur jeweiligen Immobilie sowie eine Übersicht über alle baulichen und technischen Anlagen. Darüber hinaus zeichnet man im Feuerwehrplan alle möglichen Löschwasserentnahmestellen ein. Feuerwehrpläne müssen immer auf dem aktuellen Stand gehalten und sind spätestens nach zwei Jahren von einem Brandschutzbeauftragten zu prüfen.
RettungspläneEin Rettungsplan enthält alle Flucht- und Rettungswege in einem Gebäude bzw. auf einem Gelände. Darüber hinaus sind in diesem Plan Erste-Hilfe-Stellen sowie Einrichtungen zum Brandschutz eingezeichnet. Ein Rettungsplan muss mindestens DIN A3-Format haben. Um die Übersicht des Rettungsplans zu wahren, werden unterschiedliche Flucht- und Rettungswege in unterschiedlichen Grüntönen sowie der eigene Standort in Gelb gehalten.
EvakuierungspläneEin Evakuierungsplan umfasst konkrete Verhaltensregeln für Personen. Der Plan besteht in der Regel aus einem Textteil und einem grafischen Teil. Im Plan vergibt man Verantwortlichkeiten, wer was im Gefahrenfall zu tun hat.

Welche Inhalte umfasst der Evakuierungsplan?

Bestandteile von Evakuierungsplänen sind sowohl Alarmierungspläne als auch Flucht- und Rettungspläne. Darüber hinaus enthalten Pläne zur Evakuierung konkrete Angaben zu Rettungsmaßnahmen. Üblicherweise bestehen Evakuierungspläne aus einem grafischen Teil mit Piktogrammen oder Darstellungen und einem Textteil.

Zur Erhöhung der Sicherheit erstellt man nicht nur Evakuierungspläne. Damit man im Ernstfall vorbereitet ist, muss man Evakuierungen gemäß der aufgestellten Evakuierungspläne regelmäßig im Rahmen der betrieblichen Unterweisung üben. So leitet man im Vorfeld zum Beispiel Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung ab.

Typischerweise erstellt man Evakuierungspläne für öffentliche Gebäude und Einrichtungen wie Schulen und Behörden oder Krankenhäuser. Größere Unternehmen setzen ebenfalls auf entsprechende Planungen für den Notfall.

Da ein Notfall immer aus heiterem Himmel geschieht, ist es umso wichtiger, jederzeit darauf vorbereitet zu sein. Sich bei einem Notfall richtig zu verhalten, ist oft sogar überlebenswichtig.

Wie wird der Evakuierungsplan optimiert?

Um die Wirksamkeit eines Evakuierungsplans zu testen, sind regelmäßig Evakuierungsübungen durchzuführen. Im Rahmen dieser Notfallübungen lassen sich mögliche Mängel an der Planung aufdecken und Pläne optimieren.

Dabei sollten folgende Aspekte im Fokus stehen:

  • Wann und wie oft wurde vom Evakuierungsplan abgewichen?
  • Welche Fluchtwege wurden gewählt?
  • Waren die vorhandenen Fluchtwege ausreichend und frei?
  • Wurde der Alarm von allen Anwesenden bemerkt?
  • Wussten alle Verantwortlichen über ihre Aufgaben Bescheid?
  • Gab es während der Evakuierung gefährliche Situationen?

Die Evakuierungsübungen bearbeitet man mit entsprechenden Fragebögen nach, um die vorhandenen Evakuierungspläne nachhaltig zu verbessern.

10 Regeln für eine erfolgreiche Evakuierung

  1. Festlegen, wie viele Helfer vorhanden sein müssen, damit alle Menschen unverletzt evakuiert werden können.
  2. Regelmäßig Evakuierungsübungen durchführen.
  3. Sinnvolles Ausschildern von Fluchtwegen. Freihalten von Fluchtwegen.
  4. Bestimmen von Brandschutzhelfern.
  5. Personen haben bei der Rettung Vorrang vor Sachwerten.
  6. Eigenschutz geht vor Fremdschutz.
  7. Im Notfall die 112 alarmieren.
  8. Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer tragen Warnwesten und nehmen die festgelegte Position aus dem Evakuierungsplan ein.
  9. Personenrettung erfolgt über festgelegte Sammelpunkte.
  10. Anweisungen von eintreffenden Einsatzkräften befolgen.

Müssen Betriebe Evakuierungshelfer weiterbilden?

Betriebe sind nicht dazu verpflichtet, spezielle Evakuierungshelfer weiterzubilden. Es hat sich in der Praxis bewährt, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern im Rahmen ein betrieblichen Unterweisung besondere Aufgabe für den Fall einer Evakuierung zuzuteilen. Diese Aufgaben sind im Rahmen einer regelmäßig durchgeführten Evakuierungsübung einzuüben.

Sind Evakuierungspläne und Evakuierungsübungen Pflicht?

Evakuierungspläne sind nicht grundsätzlich Pflicht in Unternehmen. Allerdings können sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstätten- oder Gefahrstoffverordnung entsprechende Pflichten zur Erstellung eines Evakuierungsplans ableiten.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.

Paragraph 4 Absatz 4, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Ergänzt wird dieser Absatz durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3. Betriebe müssen im Rahmen der Evakuierungsübungen prüfen, ob ein Alarm jederzeit ausgelöst werden kann und ob dieser Alarm alle Menschen erreicht, die sich im Gebäude aufhalten. Darüber hinaus soll kontrolliert werden, ob alle Personen im Gebäude wissen, was der Alarm bedeutet. Schließlich gibt die ASR A2.3 die Prüfung vor, ob alle Fluchtwege schnell und sicher verwendet werden können.

Die Technische Regel gibt keinen Hinweis darauf, wie oft die Evakuierungsübungen (im Text „Räumungsübungen“ genannt) durchzuführen ist. Sie verweist an dieser Stelle auf weitere Regelwerke wie das Bauordnungsrecht oder das Gefahrstoffrecht.

Zu was ist der Arbeitgeber laut Gefährdungsbeurteilung verpflichtet?

Der Umfang und die Art der Evakuierungsübungen sollte sich nach der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber richten, zu welcher er laut Arbeitsgesetz verpflichtet ist.

Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.

Paragraph 10 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchg)

Das Arbeitsschutzgesetz gibt keine konkreten Angaben zu einem Evakuierungsplan vor, sondern sagt, dass ein solcher Plan sich nach der Arbeitsstätte und den Tätigkeiten richten soll. Wichtig ist, dass man Personen berücksichtigt, die nicht unmittelbar zum Betrieb gehören, zum Beispiel Besucher oder Kunden.

In öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern oder Geschäften kann ein Notfall- bzw. Evakuierungsplan aufgrund von baurechtlichen Verordnungen vorgeschrieben sein.

Evakuierungspläne sind wichtig für die Sicherheit in Gefahrensituationen

Auch wenn Arbeitsrecht oder Arbeitsstättenverordnung keine konkreten Vorgaben zum Evakuierungsplan machen, sollten Firmen jeglicher Größe sich mit dem Thema vertraut machen, entsprechende Pläne erstellen und Übungen durchführen. So wissen alle Beteiligten, was im Gefahrenfall zu tun ist und können Menschenleben retten.