Navigation

Notausgang
Foto: © marqs - fotolia.com

Notausgang im Betrieb: Alle Vorschriften und Anforderungen

  • 19.04.2019
  • Rafael de la Roza
  • 3 Min.

In der ArbStättV und der Landesbauordnung ist genau festgelegt, wie ein Notausgang aufgebaut und gekennzeichnet werden muss. Folgende 6 Punkte müssen Sie dabei beachten.

Stellen Sie sich einmal vor, Sie werden in einem Möbelmarkt von einem Brand überrascht. Sie folgen dem ausgeschilderten Fluchtweg bis zum vermeintlich rettenden Notausgang – und dort hängt ein Zettel: „Bitte gehen Sie den ganzen Weg wieder zurück zum Treppenhaus!“

Dies erlebten Tester der Verbraucherzentrale NRW, als sie die Notausgänge in 30 Kaufhäusern und Fachmärkten in Bonn und Köln unter die Lupe nahmen. Die meisten bekamen schlechte Noten: Oft war die Ausschilderung der Rettungswege rätselhaft, Fluchttüren mit Waren verstellt oder ließen sich nicht öffnen. So macht auch ein Notausgang natürlich keinen Sinn.

Damit das genannte Beispiel in Ihrem Betrieb nicht passiert, sollten Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihre Notausgänge regelmäßig prüfen (zu empfehlen: einmal jährlich sowie nach besonderen Ereignissen wie etwa Umbauten).

Welche Anforderungen müssen Notausgänge erfüllen?

Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Die Anforderungen an Notausgänge regeln die Landesbauordnungen und die Arbeitsstättenverordnung. Daraus ergeben sich die zahlreiche Punkte, auf die Sie bei einem Notausgang besonders achten müssen.

Hierzu gehört beispielsweise die Breite des Notausgangs, die Öffnungsrichtung der Tür sowie die Zugänglichkeit und Markierung der Notausgänge.

Wie breit muss ein Notausgang sein?

Damit sich alle im Betrieb befindlichen Menschen schnellstmöglich retten können, muss der Notausgang je nach Mitarbeiteranzahl eine Mindestbreite vorweisen. Laut ASR A2.3 müssen folgende Maße eingehalten werden:

  • bis zu 5 Personen 87,5 cm
  • bis zu 20 Personen 100 cm
  • bis zu 200 Personen 120 cm
  • bis zu 300 Personen 180 cm
  • bis zu 400 Personen 240 cm

Wie müssen Notausgänge markiert sein?

Notausgänge müssen stets deutlich gekennzeichnet sein, damit jeder Mitarbeiter weiß, wo sich der Notausgang befindet und wie man diesen schnellstmöglich erreicht.

Demnach muss die Tür des Notausganges mit einem Zeichen beziehungsweise Piktogramm, dass der Anforderung der ISO 7010 entspricht, gekennzeichnet sein. Das Schild sollte oberhalb der Tür befestigt werden.

Neben der Tür muss jedoch auch der Weg zu dem Notausgang markiert werden. Hier eignen sich Schilder sowie Bodenmarkierungen.

In welche Richtung müssen sich die Türen von Notausgängen öffnen lassen?

Laut der Arbeitsstättenverordnung müssen die Türen der Notausgänge immer von innen nach außen zu öffnen sein. Dies begründet sich darin, dass Türen, die nach innen zu öffnen sind, zu Menschenansammlungen führen können, die den Ausgang versperren oder Panik hervorrufen können.

Aus diesem Grund stellen solche Türen eine große Gefahrenquelle dar, die es zu vermeiden gilt.

Wie müssen Notausgänge geöffnet werden können?

Notausgänge müssen leicht zu öffnen sein, d. h. von Hand und ohne Schlüssel oder sonstige Hilfsmittel. Das gilt auch für Behinderte, wenn es in Ihrem Betrieb welche gibt. Außerdem darf kein besonderer Kraftaufwand nötig sein. Hierzu gibt es verschiedene Spezialsysteme wie Panikschlösser, Panikstangen oder elektromagnetische Vorrichtungen mit Nottasten.

Die Türen müssen zudem jederzeit zu öffnen sein, solange sich auch nur ein Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte aufhält, auch nachts. Im Konflikt zwischen Diebstahlsicherheit und Personenschutz hat Letzterer Vorrang!

Wichtig: Beachten Sie in der Notfallplanung, dass grundsätzlich der Schutz von Menschen Vorrang vor dem Schutz von Sachen hat. Sorgen Sie dafür, dass die Notausgänge immer freigehalten werden. Das geht am besten, wenn grundsätzlich Ordnung herrscht und wenn Sie mit regelmäßigen Begehungen prüfen, ob die Fluchtwege frei sind.

Empfehlung: Beziehen Sie die Lage der jeweiligen Notausgänge in Ihre Unterweisungen ein.

Auch interessant: Das müssen Sie bei der Erstellung des Flucht- und Rettungsplans beachten.