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Schutzbrillen
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Die richtige Auswahl bei Schutzbrillen: Wichtige Tipps für Arbeitgeber mit Checklist

  • 06.04.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 9 Min.

Schutzbrillen beugen schlimmen Augenverletzungen vor. Doch Arbeitgeber müssen einiges beachten – auch bezüglich der Anschaffung.

Die richtige Auswahl bei Schutzbrillen: Wichtige Tipps für Arbeitgeber mit Checkliste

Die Augen sind wichtige und gleichzeitig sehr empfindliche Sinnesorgane des Menschen. Aus diesem Grund müssen sie besonders geschützt werden. Zahlreiche Arbeitsplätze können allerdings nicht vollständig gesichert werden, so dass stets ein Restrisiko für Arbeitsunfälle bestehen bleibt, aus denen Augenverletzungen hervorgehen können.

Deshalb müssen Arbeitgeber im Rahmen ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht für Schutzbrillen für die Beschäftigten sorgen, um solche Verletzungen zu vermeiden oder das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um einen Arbeitsplatz handelt, bei denen die Augen potenziellen Verletzungen ausgesetzt sind. Beispiele hierfür sind medizinisch-technische Labore oder Werkhallen, in denen Schweißerarbeiten durchgeführt werden. Diese Laborschutzbrillen und Schweißerbrillen gehören zur sogenannten PSA – der persönlichen Schutzausrüstung.

Schutzbrillen: Für was dient der Augenschutz?

Der Augenschutz am Arbeitsplatz dient laut einer Erläuterung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) vor mechanischen (Staub und andere Festkörper) sowie vor optischen Gefährdungen (UV-Strahlung, Laserstrahlung). Darüber hinaus sollen durch den Augenschutz folgende Gefährdungen ausgeschlossen werden:

  • chemische (Säuren, Basen)
  • thermische (Hitze und Kälte)
  • biologische (Bakterien)
  • elektrische

Wie wichtig sind Schutzbrillen bei Arbeitsunfällen?

Wie wichtig Schutzbrillen im Unternehmen sind, zeigt ein Blick auf die Statistik. Laut Angaben der Steinbruch-Berufsgenossenschaft hat eine Auswertung ergeben, dass 56 Prozent der an den Augen verletzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Unfalls keine Schutzbrille trugen. Darüber hinaus war bei weiteren 22 Prozent die Brille entweder nicht korrekt angepasst, für die jeweilige Tätigkeit nicht geeignet oder es kam trotz Tragens zu einer Verletzung. Zudem ergab die Auswertung, dass 13 Prozent der Betroffenen sich einer möglichen Gefahr zum Unfallzeitpunkt erst gar nicht bewusst waren, da sie am eigentlichen Arbeitsgeschehen nicht unmittelbar beteiligt waren.

Die Zahlen verdeutlichen zwei Dinge:

  • Die Beschäftigten müssen für Augenverletzungen am Arbeitsplatz sensibilisiert werden.
  • Arbeitgeber müssen den Fokus verstärkt auf die Schutzbrille sowie auf die Auswahl der passenden Schutzbrille legen.

Arbeitsunfälle, bei denen die Augen verletzt werden, ereignen sich in Unternehmen aller Größen. Wie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) mitteilt, gehen bei Betrieben mit 250 Beschäftigten etwa 15 Prozent der Arbeitsunfälle mit Augenverletzungen einher.

Nach Angaben der BGHM lohnt es sich für Arbeitgeber, bei diesen Arbeitsunfällen genauer hinzusehen – auch mit Blick auf die Kosten sowie den Arbeitsausfall. 2016 hatte die BGHM laut eigener Aussage für diese Art der Arbeitsunfälle Aufwendungen in Höhe von 5,9 Millionen Euro zu erbringen. Darüber hinaus fällt ein Betroffener für durchschnittlich zwei Arbeitstage aus. Arbeitsschutzbrillen sind demnach elementar und müssen für bestimmte Arbeiten vom Arbeitgeber gestellt werden.

Was müssen Arbeitgeber bei der Auswahl von Schutzbrillen beachten?

Neben der Schutzleistung müssen die Brillen über einen entsprechenden Tragekomfort verfügen. Wenn dieser gegeben ist, steigt auch die Tragebereitschaft. Daher sollten Arbeitgeber bei der Auswahl der Schutzbrille auch die individuellen Bedürfnisse der Benutzer bzw. der Mitarbeiter berücksichtigen. Die zentrale Norm im Bereich der Schutzbrillen ist die europäische Norm EN166. Die Norm enthält die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung.

Müssen Mitarbeiter in die Auswahl der Schutzbrillen mit einbezogen werden?

Es empfiehlt sich, dass Arbeitgeber die Beschäftigten in die Auswahl der Schutzbrillen mit einbeziehen. Dabei sollten folgende fünf Fragen im Vordergrund stehen:

  1. Ist der Tragekomfort durch zu hohes Gewicht, verstärktes Schwitzen, mangelhaften Sitz oder zu hohe Ausdruckskraft beeinträchtigt?
     
  2. Wird bei der Auswahl der Schutzbrille auf die individuelle Form des Gesichts und den Augenabstand geachtet? 
     
  3. Wird auch die eventuelle Fehlsichtigkeit des Beschäftigten berücksichtigt und benötigt die Schutzbrille für bestimmte Benutzer auch die nötige Sehstärke?
  4. Führt der Augen- und Gesichtsschutz zu Hautunverträglichkeiten?
     
  5. Wird möglicherweise das Sehvermögen durch unpassende optische Eigenschaften, wie beispielsweise Spiegelungen, beeinflusst?

Wenn neben den Augen auch das Gesicht und der Hals geschützt werden müssen, genügt eine Schutzbrille nicht. Für solche Fälle wird entweder ein Visier, eine Schutzscheibe oder ein Schutzschild notwendig. Für Beschäftigte, die den Großteil ihrer Arbeitszeit mit Schweißerarbeiten beschäftigt sind, sind solche persönlichen Schutzausrüstungen erforderlich. Bei Schweißerarbeiten sind in der Regel Gesichtsschutzschilde aus flammenhemmenden Materialien die beste Wahl, um Augenverletzungen zu vermeiden.

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Was müssen Unternehmen berücksichtigen, wenn Sie Arbeitsschutzbrillen zur Verfügung stellen?

Die Einbeziehung der Mitarbeiter bezüglich der Auswahl der Schutzbrillen ist ein wichtiger Punkt. Darüber hinaus geben die folgenden Fragen und Antworten Hinweise darauf, welche Faktoren Unternehmen zusätzlich beachten müssen, wenn sie Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Antworten auf die Frage, welche Punkte berücksichtigt werden müssen, gibt unter anderem die DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen.

Was sind Korrektionsschutzbrillen und müssen Arbeitgeber sie zur Verfügung stellen?

Bei Korrektionsschutzbrillen handelt es sich um eine Kombination aus der persönlichen Augenschutzbrille sowie der Korrektionsbrille zum Ausgleich der Fehlsichtigkeit und Verbesserung der Sehstärke.

Wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ergibt, dass die Korrektionsschutzbrille zum Augenschutz notwendig ist, müssen Arbeitgeber die Brillen grundsätzlich zur Verfügung stellen. Darin eingeschlossen sind auch fehlsichtige Mitarbeiter, für die eine solche Brille dann erforderlich ist.

Korrektionsbrillen verschaffen Arbeitgebern gleichzeitig Kostenvorteile. Die Brillen werden von Beschäftigten viel getragen und halten laut eines finnischen Studienergebnis bis zu sechsmal länger als herkömmliche Schutzbrillen. Demnach senken sich die Anschaffungskosten für Unternehmen. 

Gibt es eine Alternative zu den Korrektionsschutzbrillen?

Überbrillen stellen eine Alternative zu den Korrektionsschutzbrillen dar. Allerdings sollten sie nur für Tätigkeiten genutzt werden, bei denen nur selten und kurzfristig ein Augenschutz notwendig ist. Darüber hinaus sollten Überbrillen nur dann von den Beschäftigten getragen werden, wenn durch sie keine zusätzlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz entstehen.

Wer kommt für die Kosten für die Korrektionsschutzbrille auf?

Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder der Arbeitgeber kommt komplett für die Kosten der Brille auf oder die Kosten werden mit dem Arbeitnehmer geteilt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen keine Zweitbrille mehr, wozu die Korrektionsschutzbrille gehört. Bei jedem ortsansässigen Optiker sind die Brillen erhältlich. Außerdem bieten viele Brillenhersteller Korrektionsschutzbrillen an. Im Handel werden die Korrektionsschutzbrillen auch als Schutzbrillen mit Sehstärke beworben.

Sind Schutzbrillen erhältlich, die einen vollständigen Schutz der Augen bieten?

Tatsächlich gibt es Augenschutzbrillen, die einen ganzheitlichen Schutz bieten. Die sogenannten Korbbrillen müssen gemäß der europäischen Augenschutznorm EN 166 mit dem Kurzzeichen 4 oder 5 gekennzeichnet sein. Diese Kurzzeichen bedeuten einen Schutz vor Grobstaub sowie vor Gasen, Dämpfen, Nebel und Rauch.

Der Arbeitsbereich, in denen eine solche Korbbrille getragen wird, ist unterschiedlich. In der Regel werden sie bei der Bearbeitung von Gestein oder Beton verwendet. Darüber hinaus tragen Beschäftigte die Korbbrille bei der Gewinnung von Steinen oder von Kohle. Die bei diesen Arbeiten freigesetzten Staubpartikel können Reizungen der Augen verursachen.

Gibt es Mindestanforderungen an Schutzbrillen als Persönliche Schutzausrüstung?

Die rechtliche Grundlage für die Mindestanforderung an Augenschutzbrillen ist die 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8.ProdSV). Demnach müssen alle Arbeitsschutzbrillen, die im Betrieb verwendet werden, mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Vor dem Inverkehrbringen muss der Hersteller die Produkte durch eine akkreditierte Stelle prüfen und zertifizieren lassen.

Es gibt mehrere europäische Normen, in denen die Mindestanforderungen an den Augenschutz stehen.

  • EN 165 “Persönlicher Augenschutz, Wörterbuch”
  • EN 166 “Persönlicher Augenschutz, Anforderungen”
  • EN 167 “Persönlicher Augenschutz, optische Prüfverfahren”
  • EN 168 “Persönlicher Augenschutz, nicht optische Prüfverfahren”

Gibt es bei den Schutzbrillen eine Einteilung in verschiedene Klassen?

Die Schutzbrillengläser werden in drei optische Klassen unterteilt. Sie stehen dafür, in welchem Ausmaß eine Arbeitsschutzbrille benutzt werden soll.

  • Klasse 1 

    Hierbei handelt es sich um eine Schutzbrille für den Dauergebrauch. Diese eignen sich für Tätigkeiten mit besonders hohen Anforderungen an die Sehleistung sowie an eine vollständige Sicht. 
     
  • Klasse 2

    Schutzbrillen mit Gläsern in dieser Klasse eignen sich für Arbeiten mit durchschnittlichen Anforderungen an die Sehleistung und wenn nur zeitweilig ein Augenschutz notwendig ist. 
     
  • Klasse 3

    Die Schutzbrillengläser sind für die kurzzeitige Benutzung in Ausnahmefällen, nicht aber für den Dauergebrauch geeignet. 

    Weitere Zahlenwerte stehen für Filtertyp und Filterschutzstufe, den Schutz gegen UV-Strahlung oder den Grad der Tönung und Lichtdurchlässigkeit. Die Bedeutung dieser Angaben sollte aus den Herstellerinformationen zur Brille hervorgehen. Weitere Details zu speziellen Kennzeichnungen gibt es in der EN 166 sowie in der DGUV-Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“.

Gibt es neben der Korrektionsschutz- und Korbbrille weitere Schutzbrillen und Augenschutz?

Um es abzukürzen: Ja, es gibt weitere Brillen, die Augenverletzungen vermeiden sollen.

  • Gestellbrillen

    Es sind Schutzbrillen, die mit den Ohrbügeln oder mit den Traghilfen für die Befestigung am Schutzhelm ausgerüstet sein können. 

    Darüber hinaus verfügen sie über einen seitlichen Schutz und sind mit Seitenschutzkörben oder Seitenschutzplatten versehen. Aufgrund des Aufbaus können die Gestellbrillen die Augen von oben schützen. 
     
  • Bügelbrille

    Die Bügelbrille eignet sich für den längeren Gebrauch. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sie einen hohen Tragekomfort für die Beschäftigten hat. Darüber hinaus gibt es bei Bügelbrillen Modelle mit einer sogenannten Antibeschlag-Beschichtung. Mit Hilfe dieser Beschichtung beschlagen die Gläser nicht und der Träger hat eine ungehinderte Sicht. 
     
  • Vorstecker

    Vorstecker sind Tragkörper mit Fassungen für Sicherheits- oder Filtersichtscheiben. Vorstecker werden in der Regel auf die Korrektionsschutzbrille aufgesteckt. 
     
  • Schutzschilde

    Diese gehören zur persönlichen Schutzausrüstung und schützen neben dem Gesicht Teile des Halses. Die Schutzschilde werden mit der Hand gehalten. Zu den Einsatzbereichen zählen unter anderem Schweißerarbeiten. 
     

Welche Anforderungen müssen Schutzbrillen erfüllen?

In erster Linie müssen die verschiedenen Schutzbrillen die Augen schützen und die Risiken für Augenverletzungen auf ein Minimum reduzieren. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber bei der Anschaffung auf das Material achten. Je nach Einsatzbereich müssen die Brillen kratzfest sein und Fremdkörper, wie zum Beispiel Späne, vom Augenbereich fernhalten. Zu den Mindestvorschriften bei Laborschutzbrillen gehört zum Beispiel, dass sie chemikalienbeständig sind. Aus diesem Grund müssen Unternehmen bei der Beschaffung auch auf die Qualität der einzelnen Brillen achten. Inzwischen gibt es zahlreiche Hersteller von Schutzbrillen, die ihre Kunden dahingehend ausführlich informieren und beraten.

Checkliste: Welche Fragen sind vor der Anschaffung von optimalen Schutzbrillen wichtig?

Die folgenden Fragen dienen als Checkliste sowie als Entscheidungshilfe für Arbeitgeber, um die optimalen Schutzbrillen für die Beschäftigten zu finden.

  • Wird eine Brille mit besonders breiten und hohen Brillengläsern für ein weites Sichtfeld benötigt?
  • Ist zur höheren Sicherheit ein Seitenschutz notwendig?
  • Sollen die Polycarbonatscheiben durch Beschichtung kratzfest sein?
  • Benötigt die Brille eine spezielle Antistatik-Beschichtung, um elektrostatische Aufladungen zu vermeiden?
  • Soll die Sicherheitsbrille sicher vor Flüssigkeitsspritzern, Dämpfen und Stäuben schützen? Dann wäre eine Schutzbrille mit Vollsicht und dichtem Abschluss am Gesicht geeignet.
  • Welchen besonderen Belastungen muss die Sichtscheibe einer Brille mit Vollsicht standhalten? Muss die Sicherheitsbrille zum Beispiel beständig bei Chemikalien oder säurefest sein?
  • Soll die Brille bei Freilandarbeiten getragen werden? Dann wäre eine Tönung als Sonnenschutz und Blendschutz vorteilhaft.
  • Sollen die Brillengläser bzw. die Sichtscheibe als Funktion über eine Antireflex-Beschichtung verfügen?
  • Wird im Betrieb ein Augenschutz zum Schutz vor optischer Strahlung gebraucht? Dann sind spezielle Schutzfilter gegen UV-Strahlung, Infrarot-Strahlung, Laserstrahlung oder für Schweißarbeiten angesagt.
  • Muss beim Tragen der Brille auch über Kopf gearbeitet werden? Dann sind Spezialschutzbrillen zweckmäßig, die über eine Dichtlippe am oberen Rand vor Stäuben oder Spritzern von oben schützen.
  • Soll die Brille aus 2 Gläsern oder Scheiben bestehen oder über eine gemeinsame Scheibe für beide Augen verfügen?
  • Soll die Schutzbrille entspiegelt sein, um störende Reflexionen zu verhindern, zum Beispiel für Arbeitsplätze mit starker Beleuchtung oder bei wechselnden Lichtverhältnissen?
  • Ist eine besonders gute Erkennung von Farben ohne Verfälschungen notwendig, etwa in der Qualitätskontrolle, und damit besonders hochwertige Gläser, eventuell mit speziellen Filtern?
  • Ist es aufgrund der Arbeitsumgebung wichtig, dass die Brillengläser beschlagfrei sind?
  • Ist erwünscht, dass die Länge der Bügel individuell einstellbar ist?
  • Soll die Neigung der Bügel vom Brillenträger anpassbar sein?
  • Muss die Sicherheitsbrille besonders rutschfest sein, weil sie bei Tätigkeiten getragen wird, die mit heftigen Körperbewegungen verbunden sind?
  • Wollen Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ein Brillenband zu befestigen?
  • Soll der Nasensteg besonders weich oder gepolstert sein, um auch bei längerer Benutzung einen höheren Tragekomfort zu bieten?
  • Wünschen Unternehmen (bei Vollsichtbrillen) die Möglichkeit, die Scheiben auszuwechseln oder Vorsatzscheiben anzubringen?

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