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CO2-Feuerlöscher
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CO2-Feuerlöscher: Funktionsweise, Vorteile und Risiken

  • 03.02.2022
  • Rafael de la Roza
  • 3 Min.

CO2 ist farblos, geruchlos und schwerer als Luft. Zudem kann ein CO2-Feuerlöscher mit einigen Vorzügen punkten. Doch bevor Sie sich für einen CO2-Feuerlöscher entscheiden, sollten Sie ebenfalls die Nachteile beziehungsweise die Risiken des Löschers kennen.

Wie funktioniert ein CO2-Feuerlöscher?

Ein CO2-Feuerlöscher hat eine erstickende Wirkung. Durch die Verdrängung des Sauerstoffs mit CO2 wird das Feuer also gezielt eingedämmt. Im Gegensatz zu anderen Feuerlöschern hinterlässt der CO2-Feuerlöscher keine Rückstände. Aus diesem Grund wird Kohlendioxid (CO2) als Löschmittel bevorzugt in Bereichen mit empfindlichen technischen Geräten eingesetzt, z. B. in elektrischen Betriebsräumen, Serveranlagen und Laboratorien.

Was sind die Vorteile von einem CO2-Feuerlöscher?

Ein CO2-Feuerlöscher birgt zahlreiche Vorteile. Erstens ist es ein natürliches Gas, dessen Herstellung daher besonders umweltfreundlich ist. Außerdem ist der CO2-Feuerlöscher das einzige Löschmittel, das völlig rückstandslos löscht. Zudem ist der CO2-Feuerlöscher elektrisch nicht leitend und breitet sich nicht in Gehäusen und EDV-Schränken ungehindert aus.

Wollte man dagegen in einem Rein- oder Serverraum Pulverlöscher benutzen, würde sich das Löschpulver im ganzen Raum verteilen und empfindliche Geräte und Einrichtungen unbrauchbar machen – der Löschschaden wäre oft größer als der Brandschaden selbst. Aus diesem Grund sind hier CO2- Löscher gegenüber Pulver-, Schaum- oder Wasser-Feuerlöschern klar im Vorteil.

Was sind die Risiken eines CO2-Feuerlöschers?

Der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschgeräten kann in kleinen und engen Räumen jedoch lebensgefährlich sein. Denn das beim Löschen innerhalb von Sekunden freigesetzte CO2 kann sehr schnell eine hohe Konzentration in der Raumluft erreichen. Bereits ab 5 bis 8 Volumen-% CO2 in der Atemluft droht Erstickungsgefahr. Als erstes Warnzeichen tritt oft Atemnot auf.

Ab welcher Raumgröße dürfen Sie einen CO2-Feuerlöscher nutzen?

Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ im Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV ist durch praktische Löschversuche zu neuen Erkenntnissen für kleine und enge Räume gekommen. Sie wurden im Dezember 2017 veröffentlicht und gelten beispielsweise für Schaltschrank-, Server-, Lager- oder (Aufzug-) Triebwerksräume. Danach müssen die bisherigen, auf das gesamte Raumvolumen bezogenen Berechnungen hinsichtlich der zu erwartenden CO2-Konzentration korrigiert werden.

Das Raumvolumen muss jetzt mit einer anrechenbaren Raumhöhe von maximal 2 m statt der tatsächlichen Raumhöhe berechnet werden. Beispiel: Bei einem Raum von 5 m Länge, 5 m Breite und 3 m Höhe ist das anrechenbare Volumen nicht mehr 75 m3 (5 x 5 x 3), sondern nur noch 50 m3 (5 x 5 x 2).

Das bedeutet: Damit eine Person, die einen Brand in einem engen Raum löscht, durch das freigesetzte CO2 nicht gefährdet wird, muss pro Kilogramm CO2-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 m2 vorhanden sein. Berechnungsbeispiel:

  • 2 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 11 m2 freie Grundfläche,
  • 5 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 27,5 m2 freie Grundfläche.

Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse sollten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung möglichst schnell anpassen. Überprüfen Sie daher die bereitgestellten CO2-Löschmittelmengen (Feuerlöscher) in Bezug auf die Raumgrößen. Gegebenenfalls müssen Sie andere technische Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden in kleinen Räumen treffen. Das könnten z. B. andere Löschmittel, von außen zu betätigende Löscheinrichtungen oder Kleinlöschanlagen sein.

Mehr zum Thema: In welchen Fällen Löschdecken nicht verwendet werden sollten

So löschen Sie Brände in kleinen Räumen mit einem CO2-Feuerlöscher

  • Wenn das Verhältnis von Raumgröße (freie Grundfläche!) zu Löschmittelmenge kleiner als 5,5 (m2/kg) ist, löschen Sie den Brand nur von außen durch den geöffneten Türspalt.
  • Schließen Sie danach die Tür.
  • Stellen Sie sicher, dass der Brandraum anschließend erst nach wirksamen Belüftungsmaßnahmen betreten wird. Ist das nicht möglich, müssen Personen, die hineingehen, mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät geschützt sein.