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Brandschutzübung
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Brandschutzübung: Vorschriften, Inhalte & Häufigkeit

  • 03.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 3 Min.

Die Pflicht zur Brandschutzunterweisung ist allen Arbeitgebern bekannt, aber nur knappe zwei Drittel der Unternehmen führen auch eine Brandschutzübung durch. Dabei ist die praktische Übung unerlässlich, um die Notfallmaßnahmen auch für den Ernstfall zu verinnerlichen.

Wann haben Sie in Ihrem Betrieb die letzte Brandschutzübung durchgeführt? Vor ein, 2, 3 Jahren? Glückwunsch, denn dann bilden Sie eine lobenswerte Ausnahme: 69 % der Beschäftigten kennen eine Brandschutzübung nur vom Hörensagen; bei weiteren 11 % liegt die letzte schon mehr als 4 Jahre zurück.

Das ergab eine repräsentative Untersuchung des Bundesverbands der Brandschutz-Fachbetriebe, deren Ergebnisse im Dezember 2007 vorgestellt wurden. Die Zahlen haben sich bis heute kaum verbessert und das obwohl die Brandschutzunterweisung und Übungen Pflicht sind.

Vorschriften: Ist die Brandschutzübung Pflicht?

Es gibt mehrere Vorschriften, woraus sich Brandschutzpflichten ergeben. Die Notwendigkeit von Unterweisungen und Brandschutzübungen sowie Räumungs- und Evakuierungsübungen ergibt sich aus § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Hier wird der Arbeitgeber in die Pflicht genommen, alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

Auch die Gefahrstoffverordnung verlangt gemäß § 13 die Festlegung von Notfallmaßnahmen und das regelmäßige Durchführen von Sicherheitsübungen.

Warum sind Brandschutzübungen wichtig?

Reine Unterweisungen per PowerPoint-Präsentation sind in der Regel nicht ausreichend, um die Inhalte zu verinnerlichen. Wenn es brennt, können die meisten Menschen nicht mehr klar denken und machen das, was ihnen als Erstes in den Sinn kommt.

Je häufiger Sie das Verhalten im Brandfall durchsprechen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch im Ernstfall alle daran erinnern und richtig handeln. Deswegen sind auch regelmäßige Übungen besonders wichtig, damit die Mitarbeiter die Theorie auch einmal praktisch durchspielen können. Die theoretische Unterweisung allein ist im Regelfall zu wenig.

Empfehlung: Die Brandschutzübungen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr durchzuführen ist nicht vorgeschrieben. Gerade in größeren Betrieben bietet es sich aber an, auch die Rettungskräfte zur Übung einzuladen. So kann im Ernstfall alles reibungslos ablaufen.

Durchführung: Was umfasst eine Brandschutzübung?

Grundsätzlich umfassen Brandschutzübungen sowohl Übungen zur Brandbekämpfung als auch sogenannte Räumungs- und Evakuierungsübungen.

Löschübung: Den Umgang mit Feuerlöschern trainieren

Wichtigster Punkt im Zusammenhang der Brandschutzübung ist die Brandbekämpfung mit Feuerlöschern. Immerhin können nach Expertenschätzungen rund 80 % aller Brände ohne Einschalten der Feuerwehr vor Ort gelöscht werden. Ein Brand, der schnell durch fachkundige Personen unter Kontrolle kommt, ist fast so gut wie gar keiner.

Trotzdem sollte auch bei einem kleinen Brand immer zuerst die Feuerwehr gerufen werden. Wenn Sie den Brand mit einem Feuerlöscher danach allein unter Kontrolle bekommen und die Feuerwehr „umsonst“ anrückt, ist nichts verloren. Umgekehrt vergeht viel zu viel Zeit, wenn Sie zuerst selbst einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr erst dann rufen, wenn der Brand außer Kontrolle geraten ist.

Räumungsübung: Ablauf einer Evakuierung

Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ konkretisiert worden.

Demnach haben Sie Ihre Mitarbeiter über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig in verständlicher Form vorzugsweise mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege zu informieren. Bei einer Räumungs- oder auch Evakuierungsübung genannt, überprüfen Sie, ob im Ernstfall alle beteiligten Bereiche schnell und sicher evakuiert werden können.

Wann brauchen Sie einen Evakuierungshelfer im Unternehmen?

Wie häufig sollten Brandschutzübungen durchgeführt werden?

In § 12 des Arbeitsschutzgesetzes fordert der Gesetzgeber die jährliche Unterweisung zum Brandschutz. Besser wäre es noch, wenn Sie 2- bis 3-mal jährlich über den Brandschutz informieren könnten. Weil Brandfälle nur selten im Bewusstsein von Menschen verankert sind, müssen sie möglichst oft an den möglichen Notfall erinnert werden.

Deswegen ist auch die regelmäßige Brandschutzübung so wichtig. Es empfiehlt sich daher, auch Brandschutzübungen, die die praktische Umsetzung einer Räumungs- beziehungsweise Evakuierungsübung umfasst, regelmäßig durchzuführen. Die Häufigkeit einer solchen Übung ist dabei abhängig von der individuellen Brandgefahr eines Unternehmens. Bei hohen Brandrisiken in einem Betrieb ist es empfehlenswert, Brandschutzübungen einmal jährlich durchzuführen.

Autor: Günther Stein, Gabriele Janssen