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Legionellen
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Schutz vor Legionellen: Beispiel Kühltürme, Kühlanlagen und Co.

  • 21.04.2022
  • Stefan Küst und Christian Schweizer
  • 2 Min.

Neue Verordnung im Immissionsschutz zum Schutz vor Legionellen: Die sogenannte Verdunstungskühlanlagen-Verordnung (42. BImSchV), die seit dem Sommer 2017 in Kraft ist, sieht unter anderem eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen und einen besseren Schutz vor Legionellen vor.

Vielleicht kennen Sie diese Problematik: Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Aerosole (kleinste Wassertröpfchen) ausscheiden. Für Menschen können diese Wassertröpfchen beim Einatmen zu schweren Lungenentzündungen führen, die auch tödlich verlaufen können. Deshalb sollten Sie Schutzmaßnahmen treffen, durch die die Legionellen gar nicht erst entstehen können.

Legionellen als Hygienefrage

Legionellen treten in natürlicher Form in Gewässern auf. Bei einem Temperaturbereich von 25°C – 45°C vermehren sie sich schnell.Da sich der Eintrag von Legionellen in das Wassersystem von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nicht verhindern lässt, ist es umso wichtiger, die Legionellen nicht verbreiten zu lassen. Ziel ist also der hygienisch einwandfreie Betrieb solcher Anlagen. Eine regelmäßige Wartung und Reinigung der Kühlanlagen ist daher unumgänglich.

Außerdem empfiehlt sich regelmäßig eine wasserbiologische Untersuchung, um die Anzahl der Legionellen zu definieren. Eine Qualitätsprüfung des eingespeisten Wassers ist ebenfalls eine Maßnahme, um den Legionellenbefall gering zu halten.

Beachten Sie den Stand der Technik bei Verdunstungskühlanlagen

Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen (42. BImSchV) gibt die Anwendung des Stands der Technik sowie unmittelbar anwendbare technische und organisatorische Pflichten bei der Errichtung und dem Betrieb solcher Anlagen vor. Sie betrifft alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird. Das bedeutet, dass neben Industriebetrieben auch öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Bürogebäude und Dienstleistungsunternehmen wie Hotels oder Rechenzentren betroffen sind, wenn sie derartige Verdunstungskühlanlagen betreiben.

Die Verordnung schreibt die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern sowie die Maßnahmen bei Störungen des Betriebs vor:

  • Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde,
  • das Führen eines Betriebstagebuchs,
  • die regelmäßige Überprüfung der Anlagen sowie
  • Informationspflichten bei Überschreitung der Maßnahmenwerte oder bei Störung des Betriebs.

Unser Praxistipp: Den Stand der Technik zum hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen gibt die VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 „Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)“ (Januar 2015) vor.