Brandschutzkonzept erstellen und prüfen

Brandschutzkonzept erstellen und prüfen

Werden Gebäude neu errichtet oder wesentlich umgebaut, dient ein Brandschutzkonzept als Grundlage für die Planung und die Ausführung aller betrieblichen Brandschutzmaßnahmen. Fehler im Konzept können im späteren Verlauf von Bauprojekten zu oft teuren Anpassungen und erheblichen Zeitverzögerungen führen. Doch welche Inhalte umfasst ein Brandschutzkonzept und wie wird dieses geprüft?

    Warum braucht man ein betriebliches Brandschutzkonzept?

    Ein Brandschutzkonzept bezieht sich auf das Zusammenspiel des vorbeugenden Brandschutzes inklusive der baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen, sowie dem abwehrenden Brandschutz. Auf Basis einer Risikobeurteilung legen Sie Schutzziele und Maßnahmen fest.

    Inhalte: Was umfasst ein Brandschutzkonzept?

    Im Zentrum eines guten Brandschutzkonzepts steht zunächst die Frage, wie hoch das Brandrisiko tatsächlich ist oder ob das existierende Konzept entsprechend der neuen Gefährdungen angepasst werden muss.

    Ihr Brandschutzkonzept muss zudem auch festlegen, wie ein Brandherd im Ernstfall gestoppt werden kann. Wie ein Brand schnell erkannt und bekämpft werden kann, zum Beispiel die Wahl des Löschmittels und der Feuerwehrplan, werden im Brandschutzkonzept hinterlegt.

    Darüber hinaus umfasst ein Brandschutzkonzept stets alle organisatorischen, technischen und baulichen Brandschutzmaßnahmen, die für die Brandprävention und die Brandbekämpfung unerlässlich sind.

    Wie hoch ist die Brandgefahr in Ihrem Betrieb?

    Um die Brandrisiken zu bewerten, benötigen Sie Informationen zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens und zum möglichen Schadensausmaß. Die Brandschutznorm sieht vor, dass die betrieblichen Schutzziele über bauliche Brandschutzmaßnahmen plus, soweit erforderlich, zusätzliche technische Brandschutzmaßnahmen und ein Löschanlagenkonzept erreicht werden.

    Ist die Brandgefahr besonders hoch, müssen die Maßnahmen erweitert werden. Die jeweilige Behörde prüft die brandschutzrelevanten Konzepte und Nachweise auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität.

    Wann besteht erhöhte Brandgefahr?

    In Ihrem Brandschutzkonzept müssen Sie auf die besonderen Begebenheiten Ihres Unternehmens eingehen. Erhöhte Brandgefahr besteht immer dann, wenn:

    • räumliche Gegebenheiten eine Brandentstehung begünstigen könnten;
    • damit zu rechnen ist, dass ein Entstehungsbrand sich schnell ausbreitet;
    • Stoffe mit hoher Entzündbarkeit, leichter Entflammbarkeit oder sonstigen brandfördernden Eigenschaften vorhanden sind (z. B. bei Lagerung von Altpapier, Holz, Brennstoffen, Lösungsmitteln);
    • brennbare Gase vorhanden sind;
    • brandgefährliche Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Löten durchgeführt werden;
    • brandgefährliche Verfahren wie Farbspritzen oder Flammarbeiten eingesetzt werden;
    • die Gefahr einer Selbstentzündung von Stoffen besteht.

    Zahlreiche Betriebe wie Holz- oder Elektrowerkstätten, chemische Reinigungen, Großküchen oder Druckereien erfüllen eines oder mehrere dieser Kriterien. Erhöhte Brandgefährdung betrifft aber auch Einrichtungen, in denen viele hilflose oder ortsunkundige Personen anwesend sind, also z. B. auch Krankenhäuser, Pflegeheime oder Hotels.

    Wie Sie nicht sichtbare Brandrisiken vermeiden

    Oft sind es vermeintliche Kleinigkeiten, die im Brandfall zu Katastrophen führen. Werden etwa Gänge oder Treppenhäuser als Abstellflächen missbraucht, entsteht bei einem Brand schnell so viel giftiger Rauch, dass sie als Flucht- und Rettungswege unbrauchbar werden.

    Auch gut gemeinte jahreszeitliche Dekorationen zur Fasnacht, zu Ostern oder zu Weihnachten können zu Bränden führen oder diese begünstigen.

    Und Halten alle Beschäftigten allfällige Rauchverbote ein? Denn auch das sollten Sie als Brandschutzbeauftragter im Blick haben – zumal unsachgemäß entsorgte Raucherabfälle und Asche ebenfalls brandgefährlich werden können.

    Ein heikles Thema ist auch die Lagerung von alltäglichen, aber potenziell brennbaren Materialien sowie deren Entsorgung. Stellen Sie sicher, das Brenn- und Betriebsstoffe, leicht brennbare Materialien, Flüssigkeiten (Benzin, Verdünner, Spraydosen usw.) und Flüssiggase (Butan, Propan usw.) vorschriftsgemäß gelagert werden. Je nach Menge müssen auch potenziell brennbare Reststoffe wie PET-Flaschen oder Altpapier gesondert aufbewahrt und entsorgt werden.

    Überprüfen Sie die Maßnahmen der Brandprävention

    Auch bestehende Gebäude müssen dem Stand der Technik und baulichen Anforderungen gerecht werden. Fehlen entscheidende Komponenten muss oft aufwändig nachgerüstet werden. Deshalb sollten Sie bei Neubauten oder Umbauten direkt prüfen, ob Ihr Betrieb alle Anforderungen erfüllt.

    Reichen die baulichen Brandschutzeinrichtungen aus?

    Kontrollieren Sie speziell Wände und Decken, die Brandabschnitte bilden, auf sichtbare Mängel wie defekte Verkleidungen, offene Durchbrüche usw. Auch Brandschutzabschlüsse wie Türen und Tore müssen intakt sein und sich in Fluchtrichtung öffnen, dicht schließen und dürfen keine nicht vorgesehenen Öffnungen oder Defekte haben. Öffnungen oder Aussparungen für Leitungsdurchführungen (Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär) müssen mit Mörtel verschlossen oder abgeschottet sein. Die sachgerechte Lagerung von Materialien für den Ausbau muss den baulichen Brandschutzeinrichtungen entsprechen. Und zu guter Letzt ist die korrekte Zahl und Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen zu bezeichnen und dokumentieren.

    Ist Ihr Betrieb nach den technischen Brandschutzeinrichtungen bereit?

    Sorgen Sie dafür, dass anlagentechnische Betriebseinrichtungen regelmäßig instand gehalten werden. Prüfen Sie u. a.:

    • elektrische Anlagen und Einrichtungen (z. B. Schalter, Steckdosen, Anschluss- und Verlängerungskabel, Wärmeplatten, Reinigungsapparate);
    • Gasverbrauchsanlagen;
    • wärme- und lufttechnische Anlagen;
    • Aufzugsanlagen;
    • Küchenabluftanlagen (Fettfilter und Abluftkanäle reinigen);
    • alle Räume und Anlagen auf Stolper-, Rutsch- und Sturzstellen sowie Platzmangel.

    Haben Sie die jährliche Unterweisung durchgeführt?

    Im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes definieren Sie Notfallpläne, die auf die Risikobeurteilung Ihres Brandschutzkonzeptes zugeschnitten sind. Hier legen Sie auch fest, wie häufig Sie die Mitarbeiter unterweisen müssen (einmal jährlich ist Pflicht) oder verteilen die Verantwortung auf Brandschutzhelfer.

    Wie häufig müssen Sie Ihr Brandschutzkonzept überprüfen?

    Egal ob bei bestehenden Gebäuden bzw. beim Aus- oder Neubau von Betriebsinstallationen müssen Sie sicherstellen, dass das Brandschutzkonzept dem Stand der Technik entspricht. Experten empfehlen, dass Unternehmen die betrieblichen Vorschriften und Pläne mindestens einmal pro Jahr kritisch überprüfen. So vergessen Sie nicht, neue gesetzliche Vorgaben oder veränderte Umstände zu berücksichtigen.

    Fixieren Sie Schutzziele anhand von Ereignisszenarien und planen Sie auf dieser Basis Maßnahmen, um bei einem Brandausbruch den Schaden so klein wie möglich zu halten.

    Mehr zum Thema: Wie vorbeugender Brandschutz Ihren Betrieb retten kann

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