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Arbeitsstättenbeleuchtung
Foto: © Fotolia

Druckfrisch: DGUV- Information 215-210 zur Arbeitsstättenbeleuchtung

  • 18.04.2022
  • Rafael de la Roza
  • 3 Min.

Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, aber auch Leistungsminderungen können durch eine gute Arbeitsstättenbeleuchtung häufig vermieden werden. Gesetzliche Anforderungen dazu enthält insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die durch die Arbeitsstättenregel ASR A 3.4 „Beleuchtung“ konkretisiert wird. Gerade in der dunklen Jahreszeit sollten Sie überprüfen, ob Ihr Betrieb in dieser Hinsicht in einem guten Licht dasteht.

Die Arbeitsstättenbeleuchtung

Im September 2016 wurde die neue DGUV DGUV-Information „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ veröffentlicht. Die DGUV-Information gilt sowohl für die natürliche als auch die künstliche Arbeitsstättenbeleuchtung. Sie berücksichtigt nicht nur die geltenden Arbeitsstättenregeln zu den erforderlichen Arbeitsbedingungen im Betrieb und den Stand der Technik, sondern auch die praktischen Erfahrungen der Unfallversicherungsträger. Die DGUV-Information gilt für die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien.

Ausnahmen sind nur aus technischen (z. B. Fotolabor) oder anderen betriebsbedingten Gründen (etwa Gaststätten) zulässig. Klären Sie in solchen Fällen anhand einer Gefährdungsbeurteilung, welche Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten nötig sind.

Anforderungen an die Tageslicht-Beleuchtung

Tageslicht, das durch Fenster oder andere lichtdurchlässige Bauteile (Oberlichter, Glasbauelemente) einfallen kann, ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen. Ausreichend ist Tageslicht dann, wenn in Arbeitsräumen

  • am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird oder
  • mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 eingehalten ist.

Der Tageslichtquotient kann vom Fachplaner rechnerisch ermittelt werden, was bei Neubauten bereits vor Baubeginn geschehen soll. In Abschnitt 4.1 der DGUV-Information wird die Berechnung des Tageslichtquotienten an einem Beispiel erklärt.

Vermeiden Sie Blendeffekte

Ebenso unerwünscht sind auch Blendeffekte, die zumeist durch direkte Sonneneinstrahlung auftreten. Sie sollten möglichst vermieden werden. Das erreichen Sie z. B. durch Jalousien, Rollos und Lamellenstores. Bei Dachoberlichtern können lichtstreuende Materialien wie Profilglas oder Verglasungen mit integrierten Lamellenrastern störende Blendungen ausschalten.

Weitere Kriterien für ausreichende Beleuchtung

Die Qualität der Beleuchtung hängt aber nicht nur von der Beleuchtungsstärke, sondern auch von weiteren Kriterien ab. Die wichtigsten sind:

  • die Farbwiedergabe,
  • das Flimmerverhalten und
  • die Schattenbildung.

Die Farbwiedergabe ist dort besonders wichtig, wo es darauf ankommt, Farben richtig und genau zu erkennen, z. B. an Lackierarbeitsplätzen. Sie wird durch den Farbwiedergabeindex Ra angegeben, der von 0 bis 100 reicht. Je höher der Wert, desto besser (weil natürlicher) ist die Farbwiedergabe. Werden Lampen mit einem Farbwiedergabeindex von Ra < 40 verwendet, sollte gewährleistet sein, dass Sicherheitsfarben erkennbar bleiben. Geeignete Maßnahmen hierzu sind z. B. Hinterleuchtung oder Anstrahlung.

Das Flimmern, das man von Leuchtstoffl ampen kennt, darf nicht zu Unfallgefahren oder Ermüdung führen. Hier helfen elektronische Vorschaltgeräte. Durch Schatten können Gefahrenquellen überdeckt werden. Unerwünschte Schattenbildung können Sie z. B. durch Anordnung mehrerer Leuchten, die aus verschiedenen Richtungen Licht abgeben, minimieren.

Anforderungen an die künstliche Beleuchtung im Freien

Ein ganzer Abschnitt (Abschnitt 6) ist der künstlichen Beleuchtung im Freien gewidmet. Er betrifft Arbeitsplätze und Verkehrswege in Häfen und Flughäfen, in Betriebshöfen und Kläranlagen. Die Mindestwerte für die geforderten Beleuchtungsstärken sind dabei meist niedriger als die für Innenräume, obwohl hier die Bedeutung der Beleuchtung für die Sicherheit des Arbeitsplatzes keineswegs geringer ist.

So einfach geht Arbeitsschutz und die Umsetzung der DGUV- Information 215-210 zur Arbeitsstättenbeleuchtung im Betrieb!