Richtig Lüften: Lufthygiene und gesundheitsgerechte Innenraumluft

Richtig Lüften: Lufthygiene und gesundheitsgerechte Innenraumluft

Ein schlechtes Arbeitsklima macht krank. Dies gilt in zweierlei Hinsicht: Zum einen kann das Betriebsklima gemeint sein, zum anderen die Luftqualität. Besonders in den kälteren Monaten, wenn die Fenster geschlossen sind, wird die Innenraumluft an Arbeitsplätzen zu einem wichtigen Faktor für Gesundheit und Wohlbefinden.

Kaum ist der Sommer vorbei und die ersten kalten Tage kommen, geht in vielen Betrieben der Streit ums Heizen und Lüften los. Aber wie kann man richtig Lüften? Dies sollte mit klaren Vereinbarungen in Arbeits- und Betriebsräumen verständlich geregelt sein. Die Rahmenbedingungen dazu sind im Arbeitsschutzrecht festgelegt.

    Dies fordern die Arbeitsstättenregeln zu Lüftung und Raumtemperatur

    Die Arbeitsstättenverordnung bleibt eher vage und verlangt in Arbeitsräume „eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“. Konkreter werden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die ASR A3.6 „Lüftung“ nennt weitere Anforderungen an die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb. Dazu gehört die Luftqualität, das Lüften und raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen).

    Laut ASR A3.6 müssen Sie u. a.:

    • Lasten der Innenraumluft vermeiden. Lasten sind alle die Atemluft beeinträchtigenden Faktoren wie Emissionen, Schadstoffe, hohe Feuchte oder Gerüche.
    • hohe Luftfeuchten (Schimmelgefahr) vermeiden.
    • Wärmelasten durch Maschinen, Sonne oder Beleuchtung minimieren.
    • den Nichtraucherschutz umsetzen.
    • ein regelmäßiges Stoßlüften nach Bedarf ermöglichen.

    Messen Sie bei Verdacht auf verbrauchte Luft, d. h. Sauerstoffmangel, nicht den O2-Gehalt, sondern die CO2-Konzentration. Diese ist ein anerkanntes Maß für die Bewertung der Luftqualität. Ab 1.000 ppm C O2 sollten Sie das Lüftungsverhalten optimieren und einen Lüftungsplan aufstellen. Ab 2.000 ppm müssen Sie deutlich stärker lüften und ggf. die Zahl der Personen im Raum reduzieren. Im Fachhandel gibt es vom einfachen CO2-Messgerät bis zu Überwachungssystemen mit Alarmfunktion eine Fülle von Modellen zur Kontrolle der Raumluftqualität.

    Die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ fordert eine Mindesttemperatur von

    • 21 °C für Pausen-, Sanitär-, Bereitschafts-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume
    • 24 °C für Waschräume mit Duschen
    • 19 bzw. 20 °C für mittelschwere bzw. leichte Arbeiten im Sitzen
    • 12 / 17 / 19 °C für schwere / mittelschwere / leichte Arbeiten im Stehen oder Gehen.
    HINWEIS
    die Vorgaben zu Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz ist in der Technischen Regel ASR A.3.5 geregelt- Die einzuhaltenden Temperatur-Vorgaben sind seit dem 1. September 2022 durch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ersetzt. Diese Verordnung gilt gegenüber der ASR als höherrangiges Recht und soll vorerst bis Ende Februar 2023 gelten.

    Zuletzt ergänzt wurde die A SR A3.5 mit abweichenden Anforderungen für Baustellen. Danach genügt in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- und Kantinenräumen auf Baustellen eine Temperatur von +18 °C, wenn sichergestellt ist, dass „während der Nutzungsdauer“ die ansonsten geforderten 21 °C erreicht werden können.

    HINWEIS
    Die ASR sind durch Verweise miteinander vernetzt. Die A SR A4.1 zu Sanitärräumen macht z. B. keine eigenen Vorgaben zu Temperatur oder Lüftung, sondern verweist auf die A SR A3.5 und A3.6. Das heißt, die dortigen Angaben gelten auch für alle WCs, Wasch-, Dusch- und Umkleideräume.

    Hitze am Arbeitsplatz: Diese Raumtemperatur müssen Sie im Sommer einhalten 

    Die 8 wichtigsten Tipps wie Sie richtig Lüften

    Lüften und Heizen, das Öffnen von Fenstern und das Einstellen von Thermostaten führen in vielen Betrieben nicht nur regelmäßig zu Diskussionen und Unstimmigkeiten. Dazu kommt: Bei unklaren Regelungen und falschem Lüftungsverhalten drohen je nach Bausubstanz sogar Gebäudeschäden und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schimmelbefall. Aus Sicht des Arbeits- und Umweltschutzes gilt:

    1. Raumtemperaturen festlegen: Raumtemperaturen sind nicht beliebig verhandelbar, richten Sie sich nach den Vorgaben der ASR A3.5. Werden die hier genannten Temperaturen als deutlich zu warm oder zu kalt empfunden, sollten Sie nach den Ursachen suchen (Zugluft?, falsch eingestellte Klimaanlage?). Mitarbeiter mit deutlich abweichendem Kälteempfinden sollten ihren Arzt oder Betriebsarzt zurate ziehen.
    2. Stabile Raumtemperatur: Eine dauerhafte Raumtemperatur um 20 °C ist energiesparsamer, als einen Raum immer wieder auskühlen zu lassen und dann erneut hochzuheizen. Außerdem speichert kalte Luft weniger Wasserdampf, der sich stattdessen an Wänden oder Möbeln niederschlägt und das Risiko für Schimmelbildung erhöht.
    3. Regelmäßiges Stoßlüften: Ein Lüften durch komplettes Öffnen der Fenster für wenige Minuten (laut A SR A3.6 ca. 3 bis 10 Minuten) lässt verbrauchte (C O2-reichere) Luft, Wasserdampf und Gerüche heraus und bringt frischen Sauerstoff herein. Bei einem dauerhaft gekippten Fenster kühlen die angrenzenden Wandbereiche aus, die Kondensatbildung wird gefördert und damit die Schimmelpilzgefahr.
    4. Konsequent lüften: Achten Sie darauf, dass auch weniger intensiv genutzte Räume und Flure gelüftet werden. Sie beugen damit Feuchteschäden vor. Dies gilt insbesondere in neueren Gebäuden, bei denen die Fenster meist dichter sind als in Altbauten.
    5. Zugluft vermeiden: Sie führt zu Augenreizungen, Muskelverspannungen und kann Infektionen fördern.
    6. Luftzirkulation ermöglichen: Achten Sie darauf, dass Heizkörper und Thermostate stets frei bleiben und nicht durch Möbel, Vorhänge, Akten oder andere Gegenstände verdeckt werden. Nur so kann die warme Luft zirkulieren. Staut sich warme Luft an einem Thermostatventil, schaltet dieses früher ab.
    7. RLT-Systeme warten: Kontrollieren Sie Klimaanlagen, Raumluftsysteme und Luftfilter (s. u.). Schlecht gewartet und verschmutzt werden diese zu Bakterien- und Feinstaubschleudern.
    8. Wasserdämpfe vermeiden: Vermeiden Sie das überflüssige Bilden von Wasserdampf. Wo gekocht wird oder aus anderen Gründen wäss rige Flüssigkeiten erhitzt werden, etwa im Labor, sollte nach Möglichkeit unter Dunstabzugshauben, Abluftanlagen oder Abzügen gearbeitet werden.

    Auch Lüften können Sie unterweisen

    Sprechen Sie diese Punkte nötigenfalls in einer Unterweisung an. Wenn Kollegen sich spöttisch fragen, ob Sie als Arbeitsschützer nichts Wichtigeres zu tun haben, kontern Sie: Wer auf die richtige Weise lüftet und heizt,

    • verbessert das Raumklima.
    • fördert Wohlbefinden, Konzentration und Leistungsfähigkeit.
    • beugt dem Wachsen von Schimmelpilzen vor.
    • fördert seine Gesundheit und beugt der Gefahr von Allergien und Atemwegserkrankungen vor.
    • vermeidet unnötig hohe Heizkosten.

    Damit zeigen Sie: Richtig Lüften zahlt sich aus!

    HINWEIS
    Ein ungelöster Konflikt zwischen Frischluftfanatikern und Dauerfrierern kann nicht nur zulasten des Büro- oder Betriebsklimas gehen, sondern auch zu einem Belastungsfaktor für einzelne Mitarbeiter werden. Auch kann ein andauernder Lüftungsstreit Zeichen für tieferliegende Konflikte unter Kollegen sein, der sich als Anspannung ums Lüften nach außen hin zeigen. Achten Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in solchen Fällen auf Anzeichen für psychische Fehlbelastungen und ziehen Sie ggf. professionelle Hilfe hinzu.

    Richtig lüften: So prüfen Sie Ihre Klimaanlagen

    Je nach Alter und Art einer Arbeitsstätte können ganz unterschiedliche technische Einrichtungen vorhanden sein, die das Raumklima steuern. Das reicht vom handbefeuerten Werkstattofen und „natürlicher“ Lüftung über Deckenventilatoren bis hin zu Fußbodenheizungen, Fassadenlüftungsgeräten und komplexen Umluftanlagen mit Luftfiltersystemen. Diese sogenannten raumlufttechnischen Anlagen (R LT) zur Steuerung von Lufttemperatur, Luftfeuchte und Luftaustausch sichern nur dann eine gleichbleibende Luftqualität, wenn sie richtig dimensioniert und korrekt eingestellt wurden.

    Außerdem sollten R LT-Anlagen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine Anlage das Raumklima nicht verbessert, sondern durch Lärm, Schadstoffe, Bakterien oder Schimmelpilze zusätzlich belastet. Auch die A rbStättV fordert in § 3.6 Abs. 4, dass „Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können“, umgehend beseitigt werden müssen.

    DOWNLOAD-TIPP
    Die BG ETEM stellt Muster-Checklisten für RLT-Anlagen bereit, in denen Sie weitere Hinweise zur Prüfung finden: www.bgetem.de > Webcode: 14975054

    Übrigens: Durch Reinigen und Warten einer RLT-Anlage sparen Sie auch Energiekosten. Denn Ablagerungen in Klimaanlagen oder mit Flusen und Staub zugesetzte Lamellen von Wärmetauschern bedeuten energetische Verluste, die Ihre Stromrechnung unnötig belasten.

    HINWEIS
    Aktuell liegt ein neuer Entwurf der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 vor. Darin geht es um die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte ( RLT). Wenn Sie solche Anlagen warten oder reparieren, müssen Sie auf dem Stand der Technik bleiben und sich damit eingehend befassen. Profitieren Sie als Betreiber einer R LT-Anlage auch von einer Erläuterung zur Gefährdungsbeurteilung, die Sie im Anhang dieser Richtlinie finden.

    Autor: Friedhelm Kring