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Styropor
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Styropor entsorgen: Das ist zu beachten

  • 11.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 3 Min.

Styropor ist bekannt für seine vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten. Doch was muss man bei der Entsorgung des Kunststoffes beachten? Die Gelbe Tonne ist nicht die einzige Möglichkeit.

Ob Möbelbranche, Lebensmittelindustrie oder Elektrohandel – alle nutzen Styropor (Polystyrol). Styropor wird wegen seines hohen Luftanteils auch als “airpop” bezeichnet und ist ein aufgeschäumter Kunststoff, der in vielen Bereichen als Verpackungsmaterial und Dämmmaterial zum Einsatz kommt.

Styropor ist kostengünstig und sehr leicht, wehrt Stöße ab, ist witterungsbeständig und hat gute dämmende Eigenschaften. Anwendung findet Styropor vor allem bei Verpackungen für zerbrechliches Material oder stoßempfindliche Elektrogeräte sowie im großen Stil zur energetischen Dämmung von Hausfassaden. Beim Auspacken von Versand-Kartons fällt häufig eine große Menge an Styropor an. Doch wohin mit dem Müll? Welche Abfallart gilt für Styropor und wie entsorge ich es richtig?

In welche Tonne gehören Styroporverpackungen?

Grundsätzlich gilt: Styropor-Abfall, der als Verpackung verwendet wurde und ganz regulär im Haushalt anfällt, gehört in den Gelben Sack, die Gelbe Tonne, zum Wertstoffhof oder zurück ins Geschäft. Beispiele sind etwa das Styropor-Innenleben des Kartons für den PC-Monitor, Styropor-Perlen und andere Formteile, die fragiles Material ummanteln, und ähnlicher Abfall aus Privathaushalten. Ist das Styropor jedoch verschmutzt oder besonders kleinteilig, sollte es über den Restmüll entsorgt werden.

Die gute Nachricht: Durch die Sammlung in der Gelben Tonne ist Deutschland  europaweit Vorreiter beim Recycling von Styroporverpackungen. So fließen hierzulande über 55 Prozent des gebrauchten Styropors in die Kreislaufwirtschaft.

Unterschiedliche Abfallarten bei Styropor-Dämmplatten

Polystyrol bzw. Styropor hat sehr gute Isoliereigenschaften und wird oft und gerne für die Dämmung von Hausfassaden, Kellern und Dächern genutzt. Dämmplatten ohne die schädliche Chemikalie HBCD (siehe nachfolgende Erläuterungen) gelten als Nicht-gefährlicher-Abfall und können theoretisch auch als gemischter Bau- und Abbruchabfall entsorgt werden.

Allerdings empfehlen viele Entsorgungsbetriebe, die Styroporplatten getrennt zu sammeln und damit sortenreines EPS für die Kreislaufwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Dies schützt die Umwelt und spart wertvolle Ressourcen.

Gefährliches HBCD in Styropor: Vorsicht bei Abriss oder Bränden

Anfang des Jahres 2013 wurde das Flammschutzmittel HexaBromCyclo-Dodecan (HBCD) auf der Grundlage der Stockkolm Konvention in der Europäischen Union als in der Umwelt schwer abbaubarer organischer Schadstoff (POP) verboten. HBCD ist eine Chemikalie, die vor allem in Dämmstoffen aus Styropor enthalten ist.

Alle heute produzierten EPS-Dämmstoffe sind HBCD-frei, die Chemikalie kann aber weiterhin in alten Dämmstoffen enthalten sein. Bei Abrissarbeiten oder Bränden gilt deshalb höchste Vorsicht. Denn die Freisetzung von HBCD kann ernste Folgen haben. Das Flammschutzmittel gilt als besonders gesundheitsschädlicher Stoff für Mensch und Tier, kann Gewässer vergiften und ist zudem in der Umwelt schwer abbaubar. Für eine optimale Entsorgung der HBCD-haltigen Dämmstoffe braucht es deshalb eine thermische Behandlung in dafür spezialisierten Abfallverbrennungsanlagen.

Ersetzt wurde das schädliche HBCD durch Polymer FR. EPS-Platten mit dem neuen Flammschutzmittel sind in der Regel mit dem Hinweis “HBCD-frei” gekennzeichnet. Bei Unklarheiten in Bezug auf Dämmplatten, die vor 2016 gekauft und verarbeitet wurden, ist der jeweilige Hersteller verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, ob die Dämmplatten HBCD enthalten.

Korrekte Mülltrennung und Entsorgung von Styropor auf der Baustelle

Vor dem Jahr 2013 konnte man EPS-Platten mit HBCD noch als Kunststoff- oder gemischten Bauabfall entsorgen. Zwar gilt HBCD-haltiges Styropor auch heute als Nicht-gefährlicher-Abfall und somit nicht als Sondermüll, doch bei der Entsorgung muss Einiges beachtet werden.

Bei der umweltgerechten Beseitigung von ESP-Platten kam es nach dem Verbot von HBCB zu Engpässen bei der Abfallwirtschaft. Dies hatte zur Folge, dass die Bundesregierung die Einstufung von HCBD als “gefährlichen Abfall” erstmal wieder zurückgenommen hat. Trotz dieses Hin- und Hers gelten bei der Entsorgung weiterhin einige Sonderpflichten. Dazu zählen die Nachweis- und Registerpflicht sowie das Verbot, HCBD-haltige EPS-Platten mit Bauschutt zu vermischen. Styropor-Platten mit HBCD müssen in getrennten Containern gesammelt werden. Unternehmen, die Dämmstoffe mit HBCD entsorgen lassen möchten, brauchen zudem einen Übernahmeschein eines Entsorgungsbetriebs mit Mengenangabe.  

HBCD-haltige Styropor-Dämmstoffe werden zwar nicht wieder recycled, können aber immerhin bei ihrer Zerstörung durch die Müllverbrennung energetisch verwertet werden. Übrig bleibt bei der Verbrennung lediglich Brom als Salz, das in der Abgasreinigung aufgefangen wird. Am Ende der Verwertungskette werden damit in der Regel Hohlräume wieder verfüllt, die durch den Abbau von Salzgestein entstanden sind.