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Altölentsorgung
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Altölentsorgung: So geht es kostensparend und umweltgerecht

  • 11.02.2022
  • Stefan Küst und Christian Schweizer
  • 4 Min.

Motoren- und Hydrauliköle, Fette und andere Schmiermittel: Altöl fällt in nahezu jedem Betrieb an. Doch jeder Betrieb, der damit arbeitet, muss sich auch mit der Altölentsorgung beschäftigen.

Schon ein einziger Liter ist ausreichend, um bis zu eine Million Liter Trinkwasser zu verseuchen. Daneben ist Altöl ein Abfallprodukt, das vielerorts in großen Mengen anfällt, zum Beispiel beim Ölwechsel, als ausgedientes Hydrauliköl oder Schmiermittel. Deshalb gilt: Jeder Betrieb und jeder Endverbraucher, bei dem Altöl anfällt, muss sich mit seiner umweltgerechten Entsorgung beschäftigen. Eine unsachgemäße Altölentsorgung oder Lagerung gilt als Rechtsverstoß und kann – abhängig von der Schwere des Verstoßes und dem jeweiligen Bundesland – mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Oft sind es gerade die kleinen Mengen, die achtlos entsorgt oder mit anderen Altölen vermischt werden. Auch hier kann es zu einem Bußgeld kommen.

Altölentsorgung: Halten Sie sich strikt an die Altölverordnung

Die wichtigste rechtliche Basis für den Umgang mit Altöl bildet die Altölverordnung (AltölV). Die AltölV richtet sich an alle Erzeuger und Besitzer von Altöl und berücksichtigt sämtliche Öle, die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen und als Abfall im Betrieb anfallen.

Um zu deren umweltgerechter Entsorgung beizutragen, müssen auch alle Händler, die Motor- und Getriebeöle oder Ölfilter und Zubehör für Ölwechsel vertreiben, in der Nähe des Verkaufsortes Annahmestellen schaffen, wo Endverbraucher ihre gebrauchten Öle oder zum Beispiel Ölfilter zurückgeben können. Durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung kann diese Annahmepflicht auch auf einen Drittdienstleister übertragen werden.

In der AltölV wird die Altölentsorgung klar geregelt und die

  • stoffliche Verwertung,
  • energetische Verwertung und
  • Beseitigung definiert.

Mit einer Änderungsverordnung wurde die Altölverordnung am 15. Oktober 2020 aktualisiert, um damit die EU-Richtlinie 2018/851 über Abfälle hierzulande umzusetzen. Die wichtigste Änderung betrifft den in § 2 formulierten „Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Verwertung und Beseitigung, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist“. Dies unterstreicht: Aufbereitungsfähiges Altöl ist ein wichtiger Rohstoff und soll möglichst wieder zu Basisöl recycelt werden.

Aufbereitung hat Vorrang

Vermischen Sie niemals Altöl mit anderen Abfällen – auch nicht mit anderen Ölen. Der Grund ist die vom Gesetzgeber favorisierte Aufbereitung von Altölen, die Vorrang vor anderen Entsorgungsverfahren hat. Diese Aufbereitung gelingt nur bei sortenrein getrennten Altölen. Diese Altöle sollten sie in dafür geeigneten und flüssigkeitsdichten Behältern sammeln und umweltgerecht entsorgen: 

Diese Altöle eignen sich zur Aufbereitung

Abfallschlüssel-NummerAltöl-Art
13 02 05nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 06synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 08andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 04chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 07biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 03 10Andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

Was tun, wenn Altöle nicht aufbereitet werden können

Manche Altöle sind für eine Aufbereitung ungeeignet, weil sie beispielsweise Schadstoffe enthalten, die bei der Aufbereitung nicht eliminiert werden können. Diese Altöle müssen als Sonderabfälle entsorgt werden, es sei denn, sie eignen sich zur energetischen Verwertung. So dürfen beispielsweise Metallverarbeitungsöle oder Isolieröle verbrannt werden, wohingegen Öle, welche zum Beispiel die gesetzlichen Grenzen an PCB- und Gesamthalogenanteilen überschreiten, als Sonderabfall entsorgt werden müssen.

Eignen sich Altöle nicht zur Aufbereitung, entnehmen Sie in jedem Fall eine Probe vor der Entsorgung. Altölbesitzer und das Sammelunternehmen müssen dann Rückstellproben aufbewahren, bis die rechtmäßige Entsorgung durch das jeweilige Messverfahren sichergestellt ist.

3 Aspekte für eine kostensparende und umweltgerechte Altölentsorgung

  1. Getrenntsammlung und Entsorgungskosten
    Die Pflicht der Getrenntsammlung von Altölen hat auch einen finanziellen Aspekt. Denn die Abgabe zur Aufbereitung ist nur bei sortenrein, getrennten Ölen möglich. Diese favorisierte Methode ist auch wesentlich günstiger. Die energetische Entsorgung ist kostenintensiver und am teuersten ist die Entsorgung als Sonderabfall. Dies kann schon bei kleinsten Vermischungen erforderlich sein.
  2. Lagerung von Altöl gesondert geregelt
    Aufgrund des Wassergefährdungspotenzials von Altöl stellt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechende Anforderungen an die Lagerung. So müssen beispielsweise Altöllager so beschaffen sein, dass das Altöl nicht austreten und man Schäden am Behälter schnell erkennen kann. Weitere Anforderungen wie beispielsweise das Rückhaltevermögen und das Not- und Störfallmanagement sind in Abschnitt 2 der AwSV geregelt.
  3. Einfache Entsorgungswege
    Hersteller und Mineralölhändler von Verbrennungs- und Getriebeölen sind nach der AltölV zur Rücknahme der Altöle verpflichtet. Dabei kann der Händler im Fall von Gewerbebetrieben als Kunden alternativ einen Dritten zur Erfüllung dieser Rücknahmepflichten beauftragen.
Altöl kann kostengünstig entsorgt werden © Safety Xperts

Nutzen Sie auch die kommunalen Angebote

Teilweise können Sie auch als Gewerbebetrieb Ihr Altöl bei kommunalen Abgabestellen, Recyclinghöfen oder städtischen Wertstoffhöfen abgeben. Dies bietet sich allerdings nur bei Kleinmengen an, denn bei Überschreitung haushaltsüblicher Mengen werden in der Regel Gebühren erhoben. Außerdem ist es grundsätzlich möglich, Altöle beispielsweise über Recyclingbörsen zu verkaufen. Ob sich dies aber lohnt, ist abhängig von den aktuellen Rohölpreisen.

Fazit: Sortieren schützt unsere Umwelt und spart Kosten

Unser Ratschlag: Grundsätzlich sollten Sie jedes anfallende Altöl genau über die Sicherheitsdatenblätter definieren und alle Öle getrennt in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der geringe Zusatzaufwand der Getrennthaltung erspart Ihnen am Ende viel Aufwand und Ärger sowie Kosten bei der Altölentsorgung. Ihr Mitdenken kommt zudem direkt der Kreislaufwirtschaft zugute, die auf Ressourcenschonung, Energieeffizienz sowie Umwelt- und Klimafreundlichkeit abzielt. 

Autor: Redaktion Safety Xperts