In Kliniken fallen täglich große Mengen an Müll jeglicher Form an, die ein durchdachtes Entsorgungsmanagement erfordern. Zum Beispiel Zeitungen, leere Tuben mit Medikamentenreste, gebrauchte Spritzen, Organe, Plastikbehälter oder auch Einmalkleidung oder Inkontinenzabfälle.
Die Zusammensetzung der Klinikabfälle steht in Verbindung mit den jeweiligen medizinischen Fachgebieten und Disziplinen. Für die Beseitigung von medizinischem Material müssen viele Gesetze, Vorschriften und Richtlinien eingehalten werden. Die Abfallentsorgung aus Einrichtungen im Gesundheitswesen darf weder die Gesundheit des Menschen noch die Umwelt sowie die öffentliche Sicherheit schädigen.
Nach den Regeln des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Abfälle zunächst zu vermeiden (durch Verminderung der Menge oder Schädlichkeit). Ist das nicht möglich, soll der entstandene Müll möglichst wiederverwertet werden. Ausgenommen sind davon jedoch jegliche Abfälle, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr verwertet werden können.
Klinikabfälle gesetzeskonform entsorgen
Vieles, was im Krankenhaus anfällt, gilt als gefährlicher Abfall. Die Auflagen für die Entsorgung der Klinikabfälle sind besonders streng. Das gilt genauso für Einrichtungen wie Pflegeheime oder auch für Arztpraxen. Grundsätzlich stellen Abfälle aus humanmedizinischer Versorgung die Verantwortlichen vor eine immense logistische Herausforderung, aus hygienischer Sicht ebenso wie aus Gründen des Umwelt– und Datenschutzes: Bis zu hundert verschiedene Abfallarten müssen in Kliniken gesetzeskonform beseitigt werden.
Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang auch der Blick auf den Arbeitsschutz wichtig: Beim Umgang mit Müll kommt es im Krankenhaus regelmäßig zu Schnitt- und Stichverletzungen durch gebrauchte Spritzen oder andere scharfe Gegenstände. Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass in Deutschland rund 335.000 Tonnen Abfall in der Human- und Tiermedizin produziert werden. Bei Berücksichtigung aller Abfallarten, die in einem Krankenhaus anfallen, entstehen den Angaben des Statistischen Bundesamts zufolge in allen Kliniken Deutschlands jährlich rund 4,8 Millionen Tonnen Müll.
Folgende Abfallarten fallen im Krankenhaus an:
- Spitze/scharfe Gegenstände
- Blutbeutel/-konserven
- Körperteile/Organe/Organteile
- Infektiöspräventiv relevante Abfälle
- Nicht infektiöspräventiv relevante Abfälle (Gipsverbände, Wundmaterialien…)
- Chemikalien
- Zytostatische/-toxische Medikamente
- Arzneimittel
Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu stellen. Seine Aufgabe ist klar definiert. Er muss Geschäftsleitung und Personal in allen Themen rund um die Entsorgung der Klinikabfälle beraten. Darüber hinaus ist der Abfallbeauftragte dazu verpflichtet, den Weg des Abfalls bis zur dessen Beseitigung lückenlos zu überwachen und dafür zu sorgen, dass alle Regelungen, Gesetze und Vorschriften dabei eingehalten werden.
Zu seiner Tätigkeit gehört außerdem, die Angestellten über Gefahren und Risiken, die von Klinikabfällen ausgehen, zu informieren und zu unterrichten. Von immanenter Bedeutung ist eine genaue Kenntnis über die anfallenden Abfallarten (nach IAGA-Mitteilung 18).
Gefahrgutbeauftragter berät bei Klinikabfällen
In vielen Fällen muss das Krankenhaus nicht nur einen Abfallbeauftragten stellen, sondern zusätzlich auch einen Gefahrgutbeauftragten. Schließlich sind Krankenhäuser Auftraggeber für die Entsorgung gefährlicher Klinikabfälle und damit auch für die Beförderung speziellen Mülls, der unter das Gefahrgutrecht fällt. Der Gefahrgutbeauftragte muss für diese Aufgabe bestimmte Schulungsnachweise erbringen und berät in den Bereichen Klassifizierung, Kennzeichnung und Versand von gefährlichen Abfällen den Abfallbeauftragten.
Bei der Entsorgung und Verwertung der Klinikabfälle haben sich fünf Müll-Kategorien etabliert:
- A-Abfall: Hausmüllähnlicher Müll, der keine Gefahren aufweist
- B-Abfall: Abfall mit Bestandteilen von Sekreten, Blut oder Exkreten
- C-Abfall: Infektiöser Abfall, der spezifische Anforderungen stellt
- D-Abfall: Überwachungsbedürftiger Müll, zum Beispiel Chemikalien oder Altmedikamente
- E-Abfall: Ethischer Abfall wie Körperteile, Gewebereste

Weil die fachgerechte Entsorgung hohe Kosten verursacht, gelten in Krankenhäusern auch Vorgaben zur Abfallvermeidung. Einsparpotenziale finden sich beispielsweise in einer konsequenten Getrennthaltung der Abfallarten, aber auch beim Ersatz von Produkten durch wiederverwendbare Alternativen (zum Beispiel Akkus anstelle von Batterien).
Sinnvoll ist auch, medizinische Werkzeuge wie etwa Klemmen, Anästhesiezubehör oder Petrischalen nicht zu entsorgen, sondern wiederaufbereiten zu lassen. Nach logistischen Gesichtspunkten ist es von Bedeutung, zunächst alle Abfälle entsprechend den Richtlinien und Vorschriften sowie den Vorgaben des Entsorgungsplanes am jeweiligen Entstehungsort (Patientenzimmer, Pathologie) in einem entsprechenden Behältersystem im sogenannten Sammelraum zu lagern.
Klinikabfälle: Müllarten kennzeichnen
Von dort wird der Müll vom Hol- und Bringdienst zur zentralen Sammelstelle transportiert. Hier wird der Abfall behandelt (Presscontainer, Müllpresse) oder gleich in die bereitstehenden Container gefüllt. Infektiöser oder zystotika-kontaminierter Abfall muss sorgfältig und gesondert für den Abtransport durch die beauftragten Dienstleister vorbereitet werden.
Üblicherweise wird normaler und spezieller Abfall getrennt abgeholt. Die entsprechenden Behälter oder Fässer müssen nach Abfallart gekennzeichnet sein. Möglich sind hier Piktogramme, Farbgebungen oder Beschriftungen. In vielen Krankenhäusern wird außerdem die Verbrennung von klinischen Abfällen in dafür vorgesehenen Anlagen durchgeführt.
Bei den Behältern zur Sammlung der Klinikabfälle am Entstehungsort muss unter anderem auf folgendes geachtet werden:
- Sie sind durchstoßfest und durchdringfest
- Größe und Öffnung sind auf die Art des Mülls abgestimmt
- Festigkeit wird nicht beeinflusst (bei Feuchtigkeit)
- Sie sind eindeutig als Müllbehälter zu erkennen
- Die zulässige Nettomasse bei Behältern mit gefährlichem Inhalt darf nicht überschritten werden
- Behälter für sogenannten c-Abfall müssen bauartgeprüft und sicher verschließbar sein
Neben jenem Abfall, der sich aus der Behandlung und Pflege von Patienten ergibt, ist die Datenträgervernichtung ein weiteres wesentliches Element des Entsorgungsmanagements. Weil Patientenakten nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch vertrauliche Informationen zur Gesundheit beinhalten, müssen diese laut Bundesdatenschutzgesetz besonders geschützt werden. Das gilt auch für die Entsorgung.
Das interne Datenschutzmanagement muss die Abläufe deshalb dementsprechend handhaben. Berücksichtigt werden muss dabei auch die Trägerschaft des Krankenhauses sowie die Regelungen entsprechend des jeweiligen Landesdatenschutzgesetzes außerhalb des Bundes. Für Universitätskliniken und Hochschulkliniken gelten außerdem Bestimmungen der jeweiligen Hochschulgesetze.
Vorschriften zu Klinikabfällen beachten
Vor diesen Hintergründen ist eine sorgfältige Analyse der in Krankenhäusern zu entsorgenden Abfälle zwingend. Dies ist nicht zuletzt auch aus Kostengesichtspunkten erforderlich. Dabei sollten die Verantwortlichen das Abfallrecht etwa daraufhin überprüfen, welche gesetzlichen Vorschriften beachtet werden müssen (Landesabfallgesetze, kommunale Abfallsatzungen, Kreislaufwirtschaftsgesetz).
Gleichzeitig muss ermittelt werden, welche Abfallarten zur Entsorgung anfallen (und welche Mengen). Auch die Abfallschlüssel sind relevant, genauso die Frage nach Abfällen, die gesondert entsorgt werden müssen (welcher Müll kann auch wiederverwertet werden?). Für die Qualitätssicherung interessant sind außerdem Fragen danach, wie Abfallprozesse aussehen müssten, um die hygienischen Anforderungen optimal umsetzen zu können.
Für eine intelligente Logistik der Abfallbeseitigung in Krankenhausbetrieben sind außerdem folgende Fragen wichtig:
- Welche Behältersysteme müssen jeweils verwendet werden?
- Sind interne Arbeitsabläufe definiert?
- Existiert eine Prozessdokumentation?
- Werden externe Entsorgungsunternehmen in den Logistikprozess einbezogen?
- Können durch konsequente Trennung der Abfälle Kosteneinsparungen erreicht werden?
Autor: Redaktion Safety Xperts