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Staubgrenzewert
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Allgemeiner Staubgrenzwert: Höhe, Anwendung & Schutzmaßnahmen gegen Staub

  • 16.05.2023
  • Christoph Ledder
  • 5 Min.

Staub stellt für Beschäftigte ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Denn durch die Einatmung können nicht nur Atemwegserkrankungen und andere gesundheitliche Folgen entstehen. Staub ist nachweislich krebserzeugend, weshalb Arbeitgeber sich den Gefahren von Staub bewusst sein müssen. Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, gibt es in Deutschland einen Allgemeinen Staubgrenzwert. Wie hoch der Allgemeine Staubgrenzwert aktuell ausfällt, für welche Stoffe dieser als Grenzwert gilt und mit welchen Schutzmaßnahmen die Staubbelastung reduziert werden kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist der Allgemeine Staubgrenzwert?

Der Allgemeine Staubgrenzwert (abgekürzt: ASGW) ist der Grenzwert für die maximal zulässige Konzentration von Staubpartikeln in der Luft am Arbeitsplatz. Hierbei stellt der Allgemeine Staubgrenzwert die Summe der A-Staub- und E-Staub-Fraktion dar. Der ASGW wird in der Einheit mg/m³ (Milligramm pro Kubikmeter) angegeben.

Wo ist der ASGW gesetzlich geregelt?

Die TRGS 900 Punkt 2.4 und die TRGS 504 regeln den Allgemeinen Staubgrenzwert. Wie es in beiden TRGS heißt, soll der ASGW „Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane infolge einer allgemeinen Staubentwicklung behindern“. Darüber hinaus muss er als AGW – als Arbeitsplatzgrenzwert – für schwerlösliche beziehungsweise unlösliche Stäube Anwendung finden.

Gleichzeitig regeln beide Technische Regeln für Gefahrstoffe, dass der allgemeine Staubgrenzwert nicht als gesundheitsbasierter Grenzwert für Stäube mit spezifischer Toxizität gilt. Hierbei handelt es sich gemäß der Technischen Regeln für Gefahrstoffe um Stäube mit teils erbgutverändernden und krebserzeugenden Wirkungen. Für diese Stäube gilt wiederum die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), speziell Anhang I Nummer 2.3 Abs. 2. Der ASGW muss demnach als allgemeine Obergrenze zur Festlegung von Schutzmaßnahmen gemäß dem Anhang angewandt werden.

Gilt der Allgemeine Staubgrenzwert für alle Unternehmen?

Der ASGW gilt für alle Unternehmen, insbesondere für die des Bau- und Ausbaugewerbes. Bei Arbeiten an Beton und Stein und anderen, ähnlichen Materialien treten mineralische Stäube auf, welche gesundheitsgefährdend sind. Diese gesundheitsgefährlichen Stoffe können zum Beispiel auch beim Schweißen freigesetzt werden. 

Ausnahmen bilden Arbeitsplätze, die sich untertage befinden. Diese liegen im Geltungsbereich der Gesundheitsschutzbergverordnung (GesBergV). Gemäß dieser Verordnung unterliegen diese Arbeitsplätze einem eigenen Schutzkonzept.

Für welche Stoffe darf der Allgemeine Staubgrenzwert angewendet werden?

Unter anderem gilt der Allgemeine Staubgrenzwert für folgende Stoffe:

  • Aluminium 
  • Aluminiumhydroxid 
  • Graphit
  • Kohlestaub
  • Kunststoffstäube (Polyvinylchlorid, Bakelit)
  • Magnesiumoxid
  • Talk

Die vollständige Liste der Stoffe befindet sich in den TRGS 900.

Wo darf der ASGW nicht angewendet werden?

Gemäß den TRGS 900 gilt der ASGW nicht für lösliche Stoffe, Lackaerosole sowie für grobdisperse Partikelfraktionen. Darüber hinaus darf der Allgemeine Staubgrenzwert nicht angewandt werden für ultrafeine Stäube sowie für Stäube mit spezifischer Toxizität. Hierbei handelt es sich um Stäube, die das Erbgut verändern oder Krebs erzeugen können. Außerdem gilt der allgemeine Staubgrenzwert nicht für Stäube mit hergestellten Nanomaterialien.

Der Allgemeine Staubgrenzwert ist also eine allgemeine Obergrenze. Wenn Stoffe toxische oder erbgutveränderte Wirkungen zeigen, müssen die stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Diese finden sich ebenfalls in den TRGS 900.

Wie hoch sind die derzeitigen Staubgrenzwerte?

Laut der TRGS 900 gelten derzeit folgende ASGW:

  • A-Staub: 1,25 mg/m3
  • E-Staub: 10 mg/m3

Die Staubgrenzwerte wurden bereits im Jahr 2014 gesenkt. Einige Zeit später wurden die Grenzwerte nochmals verschärft, da die Auswertung von Tierversuchen ergab, dass die Staubexposition bei früheren Grenzwerten mit einer erhöhten Tumorrate einherging. 

Nach der erneuten Verschärfung erfolgte eine stufenweise Umsetzung der Grenzwerte. Bis Ende des Jahres 2018 konnte man mit dem sogenannten Schichtmittelwert von 3,0 mg/m3 die Bestimmungen beziehungsweise Schutzvorgaben der TRGS 900 einhalten. Dies ist allerdings heutzutage nicht mehr möglich.

Darf der allgemeine Staubgrenzwert überschritten werden?

Fakt ist: Die Konzentration der einzelnen Stoffe kann erheblichen Schwankungen unterworfen sein. Es darf eine Überschreitung der Staubfraktionen-Grenzwerte geben. Allerdings darf diese Überschreitung nur von kurzer Dauer sein. Die Überschreitungsdauer muss sich an den stoffspezifischen Wirkungen orientieren.  

Es ist nicht möglich, einen pauschalen Kurzzeitwert festzulegen. Dennoch: Der Schichtmittelwert muss in jedem Fall eingehalten werden. Außerdem legt die TRGS 900 einen maximalen Überschreitungsfaktor der Staubgrenzwerte fest. Dieser beträgt 8. Bei einer achtfachen Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes – und dies insgesamt viermal pro Schicht über eine Zeitspanne von 15 Minuten – darf in einer Schicht keine weitere Exposition mehr erfolgen. 

Sonst wird der AGW überschritten. Darüber hinaus muss laut Angaben der TRGS 900 der einzelne Schichtmittelwert den Wert von 3 mg/m3 für den A-Staub (alveolengängige Fraktion) unterschreiten.

Welche Schutzmaßnahmen reduzieren die Staubbelastung?

Der Arbeitsschutz sieht vor, dass Betriebe Maßnahmen entwickeln müssen, um die Staubbelastung für die Mitarbeiter zu reduzieren und deren Gesundheit zu schützen. Welche Schutzmaßnahmen angewandt werden, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Betriebe sind zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet. 

Bei Schutzmaßnahmen gilt die sogenannte STOP-Rangfolge. Die Abkürzung steht für:

  • S – Substitution: Hier sollten Materialien oder Arbeitsverfahren gewählt werden, bei denen die Staubbelastung für die Beschäftigten geringer ist. Beispielsweise können Rohstoffe in Pasten- und Pelletform verwendet werden.
  • T – Technische Maßnahmen: Bei diesen Schutzmaßnahmen sollten Betriebe zum Beispiel Arbeitsmittel wählen, die den Staub an der Emissionsquelle absaugen (sogenannte Staubabsauganlagen). Auch die Installation von mobilen Staubwänden gehört zu den technischen Maßnahmen. 
  • O – Organisatorische Maßnahmen: Der Staubbelastung sollten während einer Schicht so wenig Mitarbeiter wie möglich ausgesetzt sein. Zudem gehört zu den organisatorischen Maßnahmen, dass Arbeits- und Straßenkleidung stets getrennt gehalten werden müssen.
  • P – Persönliche Maßnahmen: Die Ausgabe der PSA – der Persönlichen Schutzausrüstung – steht für die Persönlichen Maßnahmen und beinhalten in der Regel auch eine Atemschutzmaske gegen Staub. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter in der fachgerechten Benutzung der PSA unterweisen, um die Staubbelastung zu reduzieren.

Wenn die Arbeitsplatzgrenzen für den A-Staub (alveolengängige Fraktion) und den E-Staub (einatembare Fraktion) nicht eingehalten werden können, sieht der Gesetzgeber eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vor. 

Warum ist die Einhaltung des allgemeinen Staubgrenzwertes wichtig?

Der allgemeine Staubgrenzwert ist wichtig, um die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen. Staubpartikel können in die Lunge gelangen und Atemwegserkrankungen wie Asthma und Bronchitis verursachen. Bei längerer Exposition können Staubpartikel auch Krebs verursachen. Daher ist es wichtig, die Konzentration von Staubpartikeln am Arbeitsplatz zu kontrollieren.

Wie kann die Einhaltung des allgemeinen Staubgrenzwerts überprüft werden?

Die Einhaltung des allgemeinen Staubgrenzwerts kann durch regelmäßige Messungen mit einem Staubmessgerät überprüft werden. Die Messungen sollten an verschiedenen Stellen am Arbeitsplatz durchgeführt werden, um eine genaue Beurteilung der Konzentration von Staubpartikeln zu ermöglichen. Wenn der allgemeine Staubgrenzwert überschritten wird, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Konzentration von Staubpartikeln zu reduzieren.

Was sind die Vorteile des Allgemeinen Staubgrenzwerts?

Der allgemeine Staubgrenzwert bietet einen standardisierten Ansatz zur Kontrolle von Staubpartikeln am Arbeitsplatz. Er schützt die Gesundheit der Mitarbeiter und reduziert das Risiko von Atemwegserkrankungen und Krebs. Außerdem kann die Einhaltung des allgemeinen Staubgrenzwerts dazu beitragen, die Produktivität zu steigern, da mit den Schutzmaßnahmen gegen Staub bessere Arbeitsbedingungen (z.B. Optimierung der Lüftung oder der Raumgestaltung) geschaffen werden.