Instandhaltung: 7 Grundregeln im Arbeitsschutz

Instandhaltung: 7 Grundregeln im Arbeitsschutz

Fast jeder 5. Arbeitsunfall und 10 bis 15 % aller tödlichen Unfälle hängen mit Instandhaltungsarbeiten zusammen. Für Sicherheitsverantwortliche ist die Instandhaltung im Betrieb eine stete Herausforderung. Eine sorgsame Planung inklusive einer Gefährdungsbeurteilung ist unverzichtbar.

    Welche Arbeiten zählen zu Instandhaltung?

    Sichere Instandhaltung ist nicht nur ein Thema für Monteure und Wartungsfirmen. Kein Betrieb kann auf Instandhaltungsmaßnahmen verzichten. Denn Instandhalten bedeutet nicht nur Reparieren, sondern dazuzählen ganz unterschiedliche Aufgaben wie Auswechseln, Einstellen, Fehlersuche, Inspektion, Installation, Kalibrieren, Messen, Pflegen, Prüfen, Reinigen, Schmieren und das Beseitigen von Störungen. Instandhaltung kann als Wartungsaufgabe geplant sein oder ungeplant notwendig werden, z. B. bei Störungen.

    Darum ist Instandhaltung ein Fall für den Arbeitsschutz

    Das Risiko einer Verletzung bei Instandhaltungsarbeiten ist vielfältig, denn räumliche und zeitliche Bedingungen erschweren die Arbeit, während grundlegende Schutzmaßnahmen im Rahmen der Instandhaltung deaktiviert werden. Tätigkeiten im Rahmen der Instandhaltung sind deshalb so gefährlich, weil Sie:

    • außerhalb des normalen Routinebetriebs stattfinden.
    • das Öffnen von Gehäusen und den direkten Zugang zu Elektrik, Pneumatik, Hydraulik usw. verlangen
    • das Außerkraftsetzen von Schutzmaßnahmen verlangen –  oft müssen Sicherheitsgitter und Verkleidungen entfernt werden.
    • oft unter extremen Bedingungen durchgeführt werden, wie zum Beispiel räumlicher Enge oder Kontakt mit Gefahrstoffen.
    • unter Zeitdruck stattfinden, da jeder Stillstand teuer kommt.
    • häufig an externe Dienstleister vergeben, dadurch sind Fremde im Betrieb

    Die TRBS 1112 beschreibt die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung von Instandhaltungsarbeiten. Dabei können Sie 2 Arten von Gefährdungen unterscheiden:

    1. Gefährdungen, die von dem instandzuhaltenden Arbeitsmittel ausgehen, z. B. der zu wartenden Maschine, dem zu reinigenden Kessel usw.
    2. Gefährdungen, die durch die Instandhaltungsarbeiten selbst ausgelöst werden, z. B. durch Abnehmen von Verkleidungen, Abschalten von Schutzeinrichtungen usw.

    7 Grundregeln für sichere Instandhaltung

    1. Planen Sie das Vorhaben sorgfältig und ermitteln Sie die Gefährdungen.
    2. Setzen Sie nur fachlich geeignete Mitarbeiter ein und nur dann, nachdem sie unterwiesen wurden.
    3. Achten Sie auf eine ausreichende Sicherung des Arbeitsbereichs.
    4. Verwenden Sie nur Ausrüstung, Werkzeuge und Schutzausrüstungen, die für das sichere Ausführen der Arbeiten geeignet sind.
    5. Befolgen Sie die Vorgaben des Herstellers der betroffenen Maschine oder Anlage wie Betriebsanweisungen und Wartungsvorschriften.
    6. Achten Sie darauf, dass sich alle beteiligten Mitarbeiter an die Arbeitspläne halten; lassen Sie kein eigenmächtiges Improvisieren zu.
    7. Führen Sie nach Abschluss der Arbeiten eine Endkontrolle durch.

    Das müssen Sie beim Wiedereinschalten beachten

    Besonders tückisch ist meist die Phase, wenn nach erfolgter Reparatur oder Wartung eine Maschine wieder anläuft oder eine Anlage hochgefahren wird. Bei solchen Probeläufen oder Inspektionen können Schutzmaßnahmen noch außer Kraft gesetzt sein, z. B. sind Teile einer Maschine zugänglich. Achten Sie auf klare Arbeitsanweisungen und Zuständigkeiten, wer wann nach welchen Kontrollen ein Arbeitsmittel wieder einschalten darf.

    Schutzmaßnahmen bei Instandhaltungstätigkeiten sollten Sie laut der TRBS 1112 gemäß der folgenden Rangfolge bestimmen:

    1. Die Gefährdung vermeiden.
    2. Verbleibende Gefährdungen möglichst gering halten.
    3. Technische Schutzmaßnahmen ergreifen.
    4. Alle nicht unmittelbar beteiligten Personen vom Gefahrenbereich fernhalten.
    5. Persönliche Schutzausrüstung vorhalten.

    Autor: Friedhelm Kring

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