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SiGeKo
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SiGeKo: Voraussetzungen, Aufgaben und Ausbildung

  • 04.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 4 Min.

Zwar ist seit 1998 der Bauherr auch von gesetzlicher Seite dazu verpflichtet, sich um die Gesundheit, der auf seiner Baustelle tätigen Mitarbeiter zu kümmern, jedoch fehlt es im häufig am notwendigen Fachwissen.

Aus diesem Grund verlangt der deutsche Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Berufung eines SiGeKo, ausgeschrieben Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Ein cleverer Bauherr wird sich dieser Vorschrift garantiert nicht verweigern, vor allem wenn er eine Baustelle hat, für die die Erstellung eines SiGe-Plans vorgeschrieben ist.

Ab wann ist ein SiGeKo notwendig?

§ 3 der Baustellenverordnung schreibt vor, sobald auf einer Baustelle unterschiedliche Firmen bzw. mehrere Gewerbe tätig sind, hat der Bauherr die Verpflichtung einen SiGeKo zu bestellen. Natürlich kann der Bauherr die Aufgaben auch selbst übernehmen. Allerdings ist das nur dann sinnvoll, wenn er die hierfür nötigen fachlichen Voraussetzungen mitbringt.

Was macht der SiGeKo?

Die Aufgaben des eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators rund um ein Bauprojekt sind äußerst vielseitig. So muss er sich zum Beispiel darum kümmern, dass eine Baustelle, auf der länger als ein Monat zwanzig Arbeiter gleichzeitig tätig sind, den zuständigen Behörden gemeldet wird. Gleichzeitig ist der SiGeKe für die Erstellung und konsequente Aktualisierung des SiGe-Plans zuständig. Eine äußerst komplexe Aufgabe!

Weitere Aufgaben

Eine der Hauptaufgaben des SiGe-Koordinators ist die Identifizierung aller auf der Baustelle vorhandenen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken. Der SiGeKo muss bei der Entdeckung von Gefahrenquellen sofort entsprechende Präventionsmaßnahmen entwickeln. Außerdem

  • ermittelt er, ob eventuelle Einflüsse aus der Umgebung die Arbeitssicherheit auf der Baustelle gefährden.
  • ist er ebenfalls an der Planung der Baustelleneinrichtung beteiligt.
  • übernimmt er auch eine beratende Funktion in dem er z. B. bei Terminanfragen weiterhilft oder ein Konzept für optimale Bauausführungszeiten entwickelt.
  • erstellt er nicht nur den SiGe-Plan, er muss sich um eine ständige Aktualisierung des Plans kümmern.
  • ist er auch derjenige, der darauf achtet, dass alle auf der Baustelle tätigen Handwerker, die im SiGe-Plan festgehaltenen Vorgaben und Arbeitsschutzvorschriften, einhalten. Gibt es einen Verstoß, hat er den Bauherren oder den Vorgesetzten der betroffenen Handwerker darauf hinzuweisen.
  • koordiniert er die verschiedenen bauausführenden Unternehmen miteinander, damit ein optimaler Gesundheits- und Sicherheitsschutz gewährleistet ist.
  • ist der SiGeKo auch derjenige, der sich um die Absicherung des Baugrundstücks kümmert, um eine wechselseitige Gefährdung von außen zu verhindern.
  • organisiert und moderiert er Sicherheitsbesprechungen.

Wichtig: Sobald der Gesetzgeber einen SiGeKo vorschreibt, hat dieser auch die Pflicht, die notwendigen Bauunterlagen zu erstellen. Die Bau-Unterlagen haben den Zweck, die Wahrscheinlichkeit von Informationsdefiziten gleich im Keim zu ersticken, um Unfälle aufgrund von Unwissenheit auszuschließen.

Was ist ein SiGe-Plan?

Laut der Baustellenverordnung müssen für Baustellen, die spezielle Gegebenheiten erfüllen, immer ein SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) erstellt werden. Im SiGe-Plan werden alle Hinweise und Arbeitsschutzrichtlinien schriftlich festgehalten, um sicherzustellen, dass alle auf der Baustelle beschäftigten Gewerke sich an die Vorgaben des deutschen Arbeitsschutzgesetzes halten. Außerdem müssen neben allen für die Baustelle verantwortlichen Personen und deren Adressen, alle wichtigen Termine, Gefährdungsquellen und Schutzmaßnahmen aufgeführt werden.

Mehr zum Thema: Gefährdungsbeurteilung Baustelle: Was müssen Sie beachten?

Hat ein SiGeKo Weisungsbefugnis?

Ob der SiGeKo gegenüber den ausführenden Gewerken eine Weisungsbefugnis hat oder nicht, hängt ab,

  • von der Art der Bestellung
  • von den übertragenen Befugnissen

An sich hat der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nur eine beratende bzw. unterstützende Funktion und keinerlei Weisungsbefugnisse. Selbst bei offensichtlichen Verstößen gegen den von ihm erstellten SiGe-Plan kann er den Arbeitgeber des Mitarbeiters, der dagegen verstoßen hat,  oder den Bauherren darauf hinweisen, allerdings hat er auch hier im eigentlichen Sinn keine direkten Weisungsbefugnisse.

Allerdings hat der Bauherr die Möglichkeit, dem SiGeKo entsprechende Weisungsbefugnisse zu übertragen. Die Verantwortung bezüglich der Arbeitssicherheit bleiben jedoch immer noch bei den Arbeitgebern der beauftragten Handwerker. Auch der Bauherr kann sich trotz einer kompletten oder nur einer teilweisen Übertragung der Weisungsbefugnis an dem SiGeKo seiner Gesamtverantwortung die Baustellensicherheit zu erhalten, nicht entziehen.

Wer darf SiGeKo werden?

Im Prinzip kann jeder Sicherheits- und Gesundheitskoordinator werden, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • über entsprechend baufachliche Kenntnisse verfügen
  • auf dem Bau Berufserfahrung gesammelt haben
  • Fähigkeit, die während der Ausbildung bzw. Qualifizierung erworbenen Koordinationskenntnisse und arbeitsschutzrechtlichen bzw. arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse auch anwenden können

Wichtig: Den Bauherrn ist es untersagt, die Aufgaben des SiGeKo pauschal an eines der bauausführenden Unternehmen zu übertragen! Der Grund ist einfach erklärt, denn bereits vor der Auftragsvergabe fallen eine Reihe Aufgaben an, die vom Koordinator abgewickelt werden müssen.

Wer darf die Ausbildung anbieten?

  • die BFGA
  • der TÜV
  • die IHK
  • Bildungszentren mit einer entsprechenden Zulassung.

Wie wird man zum SiGeKo?

Man wird zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, in dem man eine entsprechende Ausbildung absolviert. Die Ausbildungsdauer variiert von Bildungsinstitut zu Bildungsinstitut. Zugleich spielt bei der Ausbildungsdauer die Frage eine Rolle, ob der zukünftige Koordinator die Ausbildung Vollzeit oder nebenberuflich absolviert. Der Inhalt der Qualifizierung bzw. Ausbildung zum SiGeKo wird durch die RAB 30 (technische Regel) genau vorgegeben. Der Lehrinhalt der Qualifizierung ist in 2 Bereiche unterteilt.

Wichtig: Basis der Ausbildung ist, dass der „AZUBI“ bereits über entsprechend baufachliche Kenntnisse und natürlich auch Berufserfahrung verfügt.

Während der Ausbildung bzw. der Qualifizierung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator werden den Teilnehmer arbeitsschutzfachliche, wie auch spezielle Koordinatorenkenntnisse vermittelt.

Wer bestellt den SiGeKo?

Die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators erfolgt immer seitens des Bauherrn auf schriftlichem Weg. Bei der Bestellung werden verschiedene Details geregelt, wie zum Beispiel:

  • der Umfang der geforderten Leistung
  • die notwendige Einsatzzeit
  • welche Befugnisse ihm eingeräumt werden
  • welchen Versicherungsschutz der SiGeKo hat.

Unter der Voraussetzung, dass der Bauherr oder einer seiner Mitarbeiter über das nötige Fachwissen verfügen, können beide die Aufgaben eines SiGeKo übernehmen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen externen Dienstleister zu beauftragen.

Wichtig: Abhängig vom Umfang und natürlich der Art des Bauvorhabens, kann es sinnvoll sein, mehrere Koordinatoren zu bestellen. In so einem Fall ist es ratsam, dass die Befugnisse und Aufgaben der einzelnen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren genau voneinander abgegrenzt werden.