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Treppen
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Treppen: Diese Sicherheitsvorschriften müssen Sie einhalten

  • 04.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 4 Min.

Von fehlenden oder falsch montierten Handläufen bis hin zu rutschigen Stufen existieren zahlreiche Ursachen, die zu einer Verletzung auf der Treppe führen können. Worauf Sie als Beauftragte bei der sicheren Gestaltung und Nutzung von Treppen und Stufen beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Treppen als Gefahrenquelle und Unfallursache

Schnell ist es passiert: Die Kollegin möchte nur kurz ins Lager im Keller, rutscht auf der Treppe aus und verletzt sich beim Sturz schwer. Die Folgen sind, neben dem persönlichen Leid und längerer Ausfallzeit, auch unangenehme Fragen an Ihre Einrichtung, warum es zu diesem Unfall kommen konnte. Umso mehr sollten Sie die Treppen und Stufen in Ihrem Betrieb genauer betrachten und die Kollegen zur sicheren Nutzung ermutigen.

Besonders Einrichtungen des Gesundheitswesen sollten sich Ihre Treppennutzung genau ansehen, denn anders als in anderen Unternehmen, ist hier die Laufkundschaft besonders hoch und dadurch eben auch die Unfallgefahr. Deshalb ist die Treppennutzung auch ein Fall für die Einrichtungsleitung oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Welche Maße sollten Treppen vorweisen?

Schon bei der Errichtung von Treppen müssen die vorgegebenen Maße eingehalten werden. Beschrieben werden diese Maße in der Norm DIN 18065 „Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße“. Laut dieser Norm sollte die Höhe einer Stufe zwischen 14 und 19 cm und die Tiefe des Auftritts bei 26 bis 32 cm liegen.

Idealerweise haben die Treppen in Ihrer Einrichtung oder Praxis das optimale Stufenmaß von 17 cm Stufenhöhe und 29 cm Auftrittstiefe. Beachten Sie jedoch bei einer Überprüfung der Stufenmaße, dass es je nach Bauart der Treppe wie z. B. bei gewendelten Treppen sowie Neigungswinkel der Treppe zu Abweichungen der Maße kommen kann.

Was ist das optimale Verhältnis der Steigerung von Treppen?

Wichtig für die gute Begehbarkeit von Treppen ist auch das optimale Verhältnis von Steigerung der Treppe zur Schrittlänge. Sicherlich ist auch Ihnen irgendwann aufgefallen, dass Sie bei der Treppennutzung „aus dem Tritt gekommen sind“. Dies kann auch an der Treppe selbst gelegen haben, die durch Nichtbeachtung der Schrittlänge Ihren Bewegungsablauf beeinträchtigt hat.

Empfinden Sie oder Ihre Kollegen in Ihrer Einrichtung oder Praxis auch eine Beeinträchtigung, sollten Sie unbedingt diese Treppe überprüfen lassen. Notfalls können die betroffenen Bereiche der Treppe durch bauliche Maßnahmen beseitigt oder zumindest mit Warnhinweisen kenntlich gemacht werden.

Welche Anforderungen müssen Geländer und Handläufe erfüllen?

Ein weiterer Aspekt zur sicheren Treppengestaltung sind die Geländer und Handläufe. Während die Geländer Sie und Ihre Kollegen vor dem Absturz von einer Treppe stützen, dienen die Handläufe zur Unterstützung bei der Nutzung von Treppen.

Je nach Bauordnung müssen Treppen mit in der Regel mehr als 4 Stufen einen Handlauf haben. Um eine möglichst hohe Sicherheit zu bieten, sollten die Handläufe in Art und Anbringung der bereits genannten Norm entsprechen. Beispielsweise sollten Handläufe

  • in einer Höhe von 80 bis 115 cm angebracht werden, ideal wären 90 cm
  • bei beidseitiger Anbringung die gleiche Höhe aufweisen
  • nicht abrupt enden, sondern über das Treppenende ragen
  • keine Fang- oder Klemmstellen haben
  • einfaches und sicheres Umgreifen ermöglichen.

Um die Sicherheit von Treppen zu garantieren, sollten Sie als Beauftragte in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Geländer und Handläufe der Treppen in Ihrer Einrichtung oder Praxis im ordnungsgemäßen Zustand sind.

Wie ermöglicht man die sichere Nutzung von Treppen?

Trotz optimal gestalteter Treppe ist eine sichere Nutzung nicht immer möglich. Hauptursache für Treppenunfälle ist immer noch das Ausrutschen mit anschließenden Stürzen. Ein Grund dafür kann auch der Belag der Stufen sein. Gerade im Gesundheitsdienst müssen Treppen öfter gereinigt werden und entsprechend die Beläge der Stufen rutschfest sein.

Stellen Sie in Ihrer Einrichtung oder Praxis fest, dass Treppenstufen rutschig sind, sollten Sie unbedingt eine Rutschhemmung installieren lassen, wie etwa durch das Anbringen von rutschhemmenden Stufenkanten.

Ein weiterer Aspekt für die sichere Nutzung ist die ausreichende Beleuchtung von Treppen. Nach der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 muss die Beleuchtungsstärke auf Treppen mindestens 100 Lux betragen. In besonderen Fällen und je nach Bauart könnte in Ihrer Einrichtung oder Praxis auch eine höhere Beleuchtungsstärke notwendig sein. In diesem Zusammenhang sollten Sie ebenfalls überprüfen, ob die Stufen der Treppen in Ihrer Einrichtung oder Praxis gut sichtbar sind oder eine zusätzliche farbliche Kennzeichnung notwendig ist. Dies gilt besonders bei Treppen, die als Flucht- und Rettungswege dienen. Hier ist eine nachleuchtende Kennzeichnung sogar vorgeschrieben, wenn keine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.

Auch interessant: Sicherheitsbeleuchtung: Alle Anforderungen erfüllt?

Zu guter Letzt können Sie als Beauftragte die sichere Nutzung von Treppen zu Ihrem nächsten Unterweisungsthema machen. Gehen Sie dazu mit Ihren Kollegen zu den Treppen-Standorten Ihrer Einrichtung oder Praxis und überprüfen Sie sie nach den hier beschriebenen Merkmalen. Motivieren Sie in dieser Unterweisung die Kollegen stets, die Handläufe zu nutzen und beim Treppensteigen auf die eigene Sicherheit zu achten.

Verhaltensregeln beim Treppensteigen

Treppensteigen kann jeder, man lernt das schon als Kleinkind, oder nicht? Das ist richtig, doch anhand der Unfallzahlen zeigen Sie Ihren Beschäftigten, dass es für das Begehen von Treppen sichere und unsichere Verhaltensweisen gibt. Der oben genannte Vergleich bezüglich der Motorradunfälle und treppenstürze spricht für sich. und wo es um sicherheitsgerechtes Verhalten im Betrieb geht, ist ein unterweisen angesagt.

Machen Sie die folgenden Verhaltensregeln daher deutlich:

  • Treppenstufen stets Schritt für Schritt benutzen, ohne Hektik, ohne Überspringen von Stufen.
  • Lasten nicht in Augenhöhe tragen und dadurch verhindern, dass Sie das Geländer blind herauf- oder herabsteigen.
  • Treppen und Podeste stets frei halten, nicht als Stellfläche für Waren, Kartons, Arbeitsmaterialien, Abfälle etc. benutzen.
  • Erkennbare Mängel wie beschädigte Stufenkanten, lockere Handläufe, defekte Beleuchtung usw. sofort dem Vorgesetzten melden.
  • Verschmutzungen sofort beseitigen oder kennzeichnen, absperren und melden, darunter fällt auch Nässe.