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Foto: © olando - Adobe Stock

Chlorgas: Wirkung und Maßnahmen gegen den Chlorgasautritt

  • 11.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 4 Min.

Selbstverständlich kennt jeder den stechenden Geruch von Chlor und verbindet ihn direkt mit einem Besuch im Schwimmbad. Allerdings gilt Chlorgas als Gefahrstoff und daher müssen bei der Verwendung bestimmte Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Chlorgas als Gefahrstoff

Chlor ist ein gelbgrünes, stechend riechendes, giftiges Gas. Nach der EU-CLP-Verordnung ist Chlorgas als „akut toxisch, Kategorie 2, bei Einatmen“ eingestuft und daher unter anderem mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 zu kennzeichnen.

Insgesamt ist Chlorgas mit diesen Gefahrenpiktogrammen zu kennzeichnen:

GHS06
GHS03
GHS04
GHS09

GHS06                      GHS03                      GHS04                         GHS09

Chlor ist deutlich schwerer als Luft – „sammelt“ sich also bei Austritt in Bodennähe – und ist nur begrenzt in Wasser löslich. Es ist chemisch sehr reaktiv, wirkt oxidierend. Diese Eigenschaften begründen seine Giftwirkung auf Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch auf Mikroorganismen.

Chlor ist eine Grundchemikalie der chemischen Industrie und wird in sehr großen Mengen produziert (Stichwort Chlor-Alkali-Elektrolyse). Sein Verwendungszweck ist sehr vielfältig. Neben den industriellen Verwendungen im Bereich chemischer Synthesen bzw. Produktionen kommt Chor zur Desinfektion (Entkeimung) des Badewassers in Schwimmbädern und zur Desinfektion von Trinkwasser zum Einsatz.

Der Anteil des produzierten Chlors, der in letztgenannte Anwendungen fließt, ist in der Gesamtschau eher gering. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt für die Entkeimung von Trinkwasser einen gesundheitlich unbedenklichen, niedrigen Chlorgehalt im Bereich von 0,5 bis 5 mg pro Liter Trinkwasser vor.

Immer wieder: Chlorgasaustritte im Pool und in Schwimmbädern

Die Entkeimung von Schwimmbadwasser erfolgt meist mit Chlorgas oder mit wässrigen Lösungen von Hypochloriten. Nicht selten kommt es in Schwimmbädern zur Freisetzung von giftigem Chlor, wodurch Schwimmbad-Besucher oder andere Personen der Allgemeinbevölkerung direkt gefährdet sein können.

Nur ein aktuelles Beispiel: Die Lokalpresse berichtete am 26.6.2018 über einen Vorfall in St. Augustin bei Bonn: Rund 200 Schüler mussten aus der dortigen „Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung“ durch die Feuerwehr in Sicherheit gebracht werden, nachdem im Bereich der Badewasser-Aufbereitung des Schulschwimmbads Chlor ausgetreten war. 8 Schüler wurden durch das Chlorgas leicht verletzt und (vorsorglich) in Krankenhäuser gebracht.

Später wurde bekannt, dass Chlor-Bleichlauge aus einem undichten Behälter ausgelaufen war.

Chlorgas
Häufig treten Chloraustritte in Pools und Schwimmbädern auf © Davizro-Photography – fotolia.com

So schützen Sie sich und andere vor und bei Chlorgasunfällen in Schwimmbädern

Aus Badewasser-Aufbereitungsanlagen, die mit Chlorgas arbeiten, kann z. B. durch Lecke oder Fehlbedienung Chlor entweichen. Fachkundiger Handhabung, sorgfältiger Wartung und regelmäßiger Prüfung solcher Anlagen kommt daher eine große Bedeutung zu.

Zwar ist Chlorgas an seinem stechenden Geruch erkennbar. Von Vorteil ist trotzdem die Installation von Chlorgas-Warnmeldern z.B. im Dosierraum – dem Ort, wo Chlor dem Wasser zu dosiert wird. Solche Warnmelder geben oberhalb einer bestimmten Chlorkonzentration Alarm und machen damit unzweideutig auf einen Chlorgasaustritt und ein akutes Handlungserfordernis aufmerksam.

Für den Fall eines Chlorgasaustritts sind ferner Chlorgas filternde Atemschutzmasken leicht zugänglich an geeigneten Stellen bereit zu halten, auch damit Bedienungspersonal, selbst geschützt, einen Chlor-Austritt schnell stoppen kann. Man kann an die Schließung von Ventilen an der Chlorquelle, z.B. einer Chlor-Gasflasche, denken. Grundsätzlich ist auch die Installation einer Chlor-Not-Aus-Funktion in Betracht zu ziehen.

Die dem Badewasser im Aufbereitungsprozess zu dosierten Chlormengen sind verhältnismäßig gering, was die Gesamtgefahr etwas reduziert.

Zur Badewasser-Aufbereitung kommen, neben Chlorgas, auch Natriumhypochlorit – seine wässrige Lösung heißt Chlor-Bleichlauge (handelsüblich) – und Calciumhypochlorit (als Feststoff im Handel) zum Einsatz. Diese Mittel haben gegenüber Chlorgas den Vorteil, dass sie nicht an sich gasförmig sind. Ein Gas verbreitet sich bekanntlich im Fall einer Freisetzung sogleich in der Luft in alle Raumrichtungen. Trotzdem sind auch die genannten Hypochlorite mit Vorsicht zu handhaben. Sie bzw. ihre wässrigen Lösungen dürfen nicht mit Säuren in Berührung kommen, denn dann setzen auch sie Chlorgas frei. In alkalischer wässriger Lösung sind sie dagegen verhältnismäßig stabil. Hypochlorit-Lösungen werden bisweilen pH-Puffer zur Stabilisierung zugesetzt.

Es empfiehlt sich, Chlor-Bleichlauge und Calciumhypochlorit in den geschlossenen Behältern aufzubewahren bzw. zu lagern, in denen man sie eingekauft hat. Außerdem sollten Sie diese Behälter im Auge behalten und sie vor dem Zugriff Unbefugter geschützt aufbewahren.

Allgemein gilt: Für Einrichtungen und Anlagen, wo Chlorgas frei gesetzt werden kann, müssen Evakuierungs- und Rettungsmaßnahmen eingeplant sein – auch in Schwimmbädern.

Schwerwiegender, aber seltener: Chlorgas-Freisetzungen in Industrieanlagen

Die im Abschnitt zuvor genannten Gefahren durch Chlor in Schwimmbädern sind keine Kleinigkeiten.  Von Umfang und Folgen her meist deutlich schwerwiegender sind aber (meldepflichtige) Störfälle mit Chlorgasaustritt in industriellen Anlagen.

So ereignete sich – das ist nur 1 Beispiel – im Juni 2016 ein solcher Störfall in einer Zwischenprodukte-Anlage eines Chemiebetriebs im bayerischen Burghausen, wo die Wacker Chemie Bayerns größtes Chemiewerk unterhält. Frei gesetzt wurden 750 Kg Chlorgas. Das ist viel und entspricht, „über den Daumen gepeilt“, um die 235 m³ purem Chlorgas.  12 Arbeitnehmer wurden verletzt, Vegetationsschäden im Nahbereich wurden verzeichnet – Bäume und Büsche zeigten eine Bräunung der Blätter. Elektro- und Anlagenteile wurden durch das Chlorgas zerstört. Der Sachschaden belief sich auf 750.000 €. Originär ausgelöst wurde der Störfall  durch die Überlastung eines Chlor-Notwäschers wegen einer zu großen eingetragenen Chlormenge. Das Unternehmen hat technische (Steuerungs)Maßnahmen ergriffen, die einen solchen Störfall für die Zukunft ausschließen. Weitere Details können Sie in der ZEMA Datenbank nachlesen.

Fazit: Schutzmaßnahmen sind bei Chlorgasaustritt Pflicht

Die Freisetzung von giftigem Chlorgas ist vielerorts möglich. Das Spektrum reicht von privaten Pools, über öffentliche Schwimmbäder, Schulschwimmbäder, Trinkwasser-Aufbereitungsanlagen bis hin zu Industrieanlagen, in denen Chlorgas als Reaktionsprodukt anfällt oder Chlorgas als Ausgangsstoff verwendet wird. Die zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen ähneln sich grundsätzlich. Allerdings sind sie in Industrieanlagen deutlich weitergehender und komplexer, auch eingebunden in Prozess-Leitsysteme.

Die häufigen Chloraustritte in Schwimmbädern zeigen, dass gerade dort vorbeugender Handlungsbedarf besteht. Dabei geht es nicht zuletzt um die Qualität der eingesetzten sicherheitstechnischen Ausrüstung und um die gute Qualifizierung des zuständigen Personals.

Autor: Heiner Wahl