Selbstverständlich kennt jeder den stechenden Geruch von Chlor und verbindet ihn direkt mit einem Besuch im Schwimmbad. Allerdings gilt Chlorgas als Gefahrstoff und daher müssen bei der Verwendung bestimmte Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Chlorgas als Gefahrstoff
Chlor ist ein gelbgrünes, stechend riechendes, giftiges Gas. Nach der EU-CLP-Verordnung ist Chlorgas als „akut toxisch, Kategorie 2, bei Einatmen“ eingestuft und daher unter anderem mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 zu kennzeichnen.
Insgesamt ist Chlorgas mit diesen Gefahrenpiktogrammen zu kennzeichnen:

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