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Arbeitsunfall, seelische Belastung
Foto: © Wasan Tita - Shutterstock

Urteil: Psychische Erkrankung als Arbeitsunfall anerkannt

  • 10.02.2022
  • Jürgen Loga
  • 3 Min.

Wenn eine psychische Belastung während der Arbeit entsteht und daraus ein Gesundheitsschaden wird, liegt ein Arbeitsunfall vor. Dieses aktuelle Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt sollten Sie unbedingt kennen, und ich zeige Ihnen, wo es sich auswirkt.

Wird eine psychische Erkrankung als Arbeitsunfall anerkannt?

Wann liegt ein Arbeitsunfall vor – und wann nicht? Immer dann, wenn ein gesundheitlicher Schaden eintritt, stellt sich diese Frage. Doch gerade bei psychischen Gesundheitsschäden ist die Abgrenzung zwischen privat und beruflich verursachten Schäden in der Regel sehr schwierig und auch nicht eindeutig. Eine Definition hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt jetzt in einem wegweisenden Urteil festgelegt und begründet.

Der Fall: Psychische Erkrankung einer Mitarbeiterin

Eine Mitarbeiterin in einem Servicezentrum der deutschen Bahn erhielt während ihrer Tätigkeit von der Bahnsteigaufsicht einen Rucksack, dessen Inhalt sie im Beisein eines Kollegen dokumentierte. Später stellten Beamte der Bundespolizei fest, dass Geld, Schmuck und eine Festplatte aus der Fundsache fehlten. Sie nahmen dann die 44-jährige Frau mit auf das Polizeirevier, wo sie sich komplett entkleiden und einer Leibesvisitation unterziehen musste. Dabei fühlte sie sich ausgeliefert, hilflos und ohnmächtig.

In der Folge löste diese – aus Sicht der Frau ungerechtfertigte Maßnahme – bei ihr eine psychische Erkrankung aus. Die Unfallversicherung lehnte aber eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab und meinte, es habe sich bei der polizeilichen Kontrolle um eine private Verrichtung gehandelt, die den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterbrochen habe.

Das Urteil: Psychische Folgeerkrankung als Arbeitsunfall gewertet

Das Gericht in Darmstadt folgte dieser Begründung nicht und verurteilte die Versicherung zur Anerkennung der polizeilichen Maßnahmen als Arbeitsunfall. Es kam dabei zu der folgenden Begründung.

Begründung: Warum gilt die psychische Erkrankung als Arbeitsunfall?

Mitarbeiterin wurde „Opfer der Situation“ Es war wohl entscheidend, dass die Arbeitnehmerin nicht selbst aktiv etwas getan hatte, was zu der späteren psychischen Belastung geführt hat. Als Sachverständiger möchte ich dies noch ergänzend erläutern: Da kein aktives Handeln vorlag, die Frau also quasi „Opfer der Situation“ wurde, ist die daraus entstehende psychische Erkrankung eine Folge der beruflichen Situation – und für diese Folge muss die Berufsgenossenschaft dann natürlich aufkommen.

Wann wird eine psychische Erkrankung als Arbeitsunfall anerkannt?

Was bedeutet dieses Urteil allgemein? Es ist ein wegweisendes Urteil, denn eindeutig legt die Rechtsprechung damit fest, dass der Arbeitnehmer aktiv werden muss, damit kein Arbeitsunfall vorliegt. In der Konsequenz bedeutet dies eine deutliche Klarstellung: Wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er selbst nicht durch sein eigenes Handeln seine psychische Belastung ausgelöst hat, haftet der Arbeitgeber – im Normalfall der unmittelbare Vorgesetzte.

Dann zahlt auch die Berufsgenossenschaft die Behandlung. Im Regelfall wird der Verursacher (also die Führungskraft) dann von der Berufsgenossenschaft in Regress genommen, also an den Kosten beteiligt.

Was bedeutet dieses Urteil für Sie als Arbeitgeber?

Das bedeutet für Sie: Die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen bekommt damit eine noch viel größere Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Bislang konnten sich viele herausreden und betonen, dass auch eine private Komponente dabei eine wesentliche Rolle spielen könnte. Mit diesem Urteil ist das Argument jetzt vom Tisch. Das Gericht hat nicht eine genetische Disposition oder eine frühere traumatische Erfahrung berücksichtigt, sondern eindeutig auf die jeweiligen Verhältnisse Bezug genommen.

Rechtshinweis: Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken, stellt keine Rechtsberatung dar und kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Aus diesem Artikel kann auch nicht auf einen notwendigerweise ähnlichen Ausgang in anderen Fällen geschlossen werden.

Linktipp: Sie finden das Urteil im Internet unter der Kennung „Hessisches Landessozialgericht“.

Urteil vom 17.10.2017, Az. L 3 U 70/14.