Navigation

Arbeitsschutz
Foto: © wavebreakmedia - Shutterstock

Arbeitssicherheit – So vermeiden Sie teure Bußgelder und Strafverfahren

  • 22.04.2019
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 5 Min.

In der sich ständig veränderten, weiter entwickelten Arbeitswelt spielt der Arbeits- und Gesundheitsschutz eine sehr große Rolle. Eine Schlüsselrolle nimmt der Arbeitgeber ein, er muss sich den stetig wachsenden Herausforderungen stellen. Gerade durch die Digitalisierung und den technischen Fortschritt verändern sich die Arbeitsbedingungen. Darauf gilt es sich einzustellen und den aktuellen Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten immer wieder auf den Prüfstand zu stellen. Der Arbeitgeber muss in seinem Verantwortungsbereich gewährleisten, dass seine Mitarbeiter sicher und frei von Gefahren können. Dazu helfen die gesetzlichen Vorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz, die er kennen und danach handeln muss. Sonst drohen bei Verstößen sogar Bußgelder oder Strafverfahren.

Das Arbeitsschutzgesetz als Leitfaden

Dem Arbeitgeber steht für den betrieblichen Arbeitsschutz das Arbeitsschutzgesetz zum einen als Leitfaden zur Verfügung, doch kann es gleichzeitig auch für ihn zur Falle werden. Denn missachtet er die darin verankerten Aufgaben, wird er entsprechend zur Verantwortung gezogen. Im Sinn der Arbeitssicherheit sollte der Arbeitgeber deshalb genau wissen, was der Gesetzgeber von ihm verlangt. Denn nur wenn er danach handelt, gewährleistet er einen zuverlässigen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Parallel vermeidet er natürlich auch mitunter teure Bußgelder sowie Strafverfahren. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Unternehmer und Arbeitgeber, eine genaue Analyse über die Gesundheitsgefährdungen der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten vorzunehmen, die im jeweiligen Verantwortungsbereich liegen. Die Ergebnisse sind zu bewerten. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, über erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung eines zuverlässigen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu entscheiden. Das Gesetz schreibt dem Arbeitgeber auch vor, dass in seinem Betrieb eine wirksame Arbeitsschutzorganisation besteht. Diese kann am besten funktionieren, wenn sie in die innerbetrieblichen Abläufe wie auch in die Unternehmensstrukturen als fester Bestandteil integriert werden kann.

Das Arbeitsschutzgesetz fordert vom Arbeitgeber, dass er entsprechende Unterweisungen für seine Beschäftigten über den Arbeits- und Gesundheitsschutz organisiert. Bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen für gefährdete Bereiche und Situationen gibt das Gesetz Freiräume. Damit wird erreicht, dass die Maßnahmen effektiv und konkret auf die jeweilige Betriebsgegebenheiten abgestimmt werden können. Unterteilt wird das Arbeitsschutz in Arbeitsschutzverordnungen, welche sich mit speziellen Maßnahmen befassen. Diese Regelungen betreffen unter anderem den Lärmschutz, den Umgang mit Gefahrstoffen oder mit schweren Lasten. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, auch diese Vorschriften zu beachten, um Bußgelder ebenso zu vermeiden wie Strafverfahren.

Gesetze und Verordnungen, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzgesetz
© Alexander Limbach – fotolia.com

Gefährdungsbeurteilung als zentrale Verpflichtung

Eine große Bedeutung erlangt im Arbeits- und Gesundheitsschutz die Gefährdungsbeurteilung. Hierfür steht der Arbeitgeber in der Verantwortung. Hier geht es darum, sich über die Gefahren ein genaues Bild zu machen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Beschäftigten lauern. Der Arbeitgeber sollte sich dabei im Klaren sein, wie wichtig diese Analyse ist. Denn entstehen Unfälle durch falsche Entscheidungen, drohen ihm mitunter teure Bußgelder und Strafverfahren. Umso wichtiger ist es, fachkundige Mitarbeiter in die Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzubinden. Gerade bei mittleren und größeren Unternehmen ist das Einbeziehen von Fachkräften der Arbeitssicherheit unabdingbar.

Der Arbeitgeber kann hier Verantwortung übertragen, sollte aber wissen, dass er von der Gesamtverantwortung dadurch nicht entbunden wird. So wie sich die Arbeitswelt verändert, wird auch die Gefährdungsbeurteilung komplexer. Sie beschränkt sich nicht mehr darauf Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze auf ihre Risiken hin zu beleuchten. Heute fließen parallel auch zunehmend psychische Faktoren hinsichtlich der Belastung mit hinein.

Damit der Arbeitgeber seine Aufgaben bei der Gefährdungsbeurteilung und der Konsequenten daraus gesetzeskonform wahrnehmen kann, bekommt er Hilfe. Praxisbezogene Anleitungen für ein richtiges Handeln geben unter anderem die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wie auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die länderspezifischen Arbeitsschutzbehörden. Durch die Inanspruchnahme dieser Hilfestellungen können oftmals Bußgelder und Strafverfahren vermieden werden.

Optimierung der gesetzlichen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Einen wirksamen Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten kann der Arbeitgeber mit einer effektiven Arbeitsschutzorganisation auf den Weg bringen. Dazu ist es erforderlich, den Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht losgelöst von den Betriebsstrukturen zu betrachten. Eingebunden in die Arbeitsabläufe, wird eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation zunächst dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Doch das ist noch nicht alles. Denn mit der richtigen Organisation kann die Arbeitssicherheit über die Gesetzesvorgaben hinaus optimiert werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes werden dadurch konkreter und senken die Gefahr für die Beschäftigten.

Zu einem wichtigen Instrument in der Arbeitsschutzorganisation haben sich Arbeitsschutzmanagementsysteme bewährt. Damit steht dem Arbeitgeber neben solchen Managementsystemen wie in den Bereichen Qualitätssicherung und Umweltschutz ein weiteres System zur Verfügung. Der Arbeitgeber und fachkundige Führungskräfte stehen in der Verantwortung, die Wirksamkeit dieser Systeme zu überwachen. Durch derartige straffe Organisationsformen kann der Arbeitgeber aber auch Bußgelder und Strafverfahren vermeiden. Denn eines ist klar, nicht nur das Risiko eines Arbeitsunfalls sinkt. Mit einer gut funktionierenden, fest eingebundenen Organisation wird auch die Gefahr minimiert, als Arbeitgeber in die Gesetzesfalle zu tappen. Denn solch ein Managementsystem arbeitet nach dem Arbeitsschutzgesetz.

Die Pflicht der Durchführung von Unterweisungen

Die Beschäftigten eines Unternehmens müssen regelmäßig sowie in besonderen Situationen durch den Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterwiesen werden. Das ist eine zentrale Forderung aus dem Arbeitsschutzgesetz. Freiräume überlässt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber, wie er die Unterweisung durchführt. Allerdings ist dabei das Ziel nie aus den Augen zu verlieren. Denn nur mit einer professionellen Unterweisung kann man die Beschäftigten mit ins Boot nehmen. Die Mitarbeiter müssen die Informationen einer Unterweisung verstehen. Denn sie sind es, die diese Informationen an ihrem Arbeitsplatz verwerten.

Das können Verhaltenshinweise sein oder Informationen über eingeleitete oder einzuleitende Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen. Der Gesetzgeber gibt eine regelmäßige Unterweisung vor. Darüber hinaus machen bestimmte Anlässe eine Unterweisung erforderlich wird. Das ist bei Neueinstellungen ebenso der Fall wie bei den unterschiedlichsten Veränderungen im Arbeitsablauf. Diese können personeller Art sein, aber auch technische Neuerungen spielen hier eine Rolle.

Zur Einführung verbesserter Technologien zur Steigerung der Arbeitseffizienz gehört ebenfalls eine Unterweisung in die Arbeitssicherheit. Um eventuelle spätere Bußgelder und Strafverfahren zu vermeiden, ist es wichtig jede Unterweisung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz genau zu dokumentieren.