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AEDs
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Neue DGUV-Information zum betrieblichen Einsatz von AEDs

  • 14.02.2022
  • Rafael de la Roza
  • 4 Min.

In Deutschland sterben jährlich 100.000 Menschen am plötzlichen Herztod – oft mitten bei der Arbeit. Mit jeder Minute sinkt die Überlebenschance von betroffenen Personen um 10–12 %, denn bereits nach 3 bis 5 Minuten beginnen die Gehirnzellen abzusterben. Automatisierte externe Defibrillatoren (AEDs) können hier Leben retten. Sie sind so konstruiert, dass sie von jedem Laien bedient werden können. Die neue DGUV-Information 204-010 „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe“ von Januar 2018 klärt über deren Einsatz auf.

Definition von AEDs

Automatisierte Externe Defibrillatoren (AEDs): Der plötzliche Herztod trifft zunehmend auch jüngere Menschen. Direkte Ursache ist in den meisten Fällen Herzkammerflimmern, sehr häufig infolge eines Herzinfarkts, aber auch z. B. durch einen Elektrounfall. Die Defibrillation (Elektroschockbehandlung) ist in dieser Situation die einzig wirksame Maßnahme zur Lebensrettung.

Daher sind AEDs inzwischen auch in immer mehr Betrieben zu finden, zumal sie heute nicht mehr kosten als ein besseres Notebook. Hinzu kommen allerdings (überschaubare) Folgekosten für Ersatzelektroden (allerdings nur begrenzt haltbar!), ggf. Batterien sowie regelmäßige Prüfungen.

So funktioniert das Gerät: Die Defibrillation stoppt das Herzkammerflimmern mittels einem oder ggf. mehreren Elektroschocks. Diese werden über 2 auf den Brustkorb der betroffenen Person geklebte Elektroden verabreicht. Nach einer erfolgreichen Herz-Lungen-Wiederbelegung mit Defibrillation kann das Herz wieder normal schlagen.

Die Geräte sind in der Handhabung denkbar einfach. Die 2 Flächenelektroden werden vom Ersthelfer fest auf den Brustkorb aufgebracht. Per Sprachansage oder über gut sichtbare Text- oder Piktogrammhinweise gibt der AED alle Schritte vor, die zu tun sind. Die EKG-Analyse erfolgt automatisch nach dem Aufkleben der Elektroden.

Hat das Gerät eine defibrillierbare Herzrhythmusstörung erkannt, erhält man die Aufforderung, den Elektroschock durch Knopfdruck auszulösen (halbautomatischer AED). Bei vollautomatischen A EDs löst das Gerät den Stromstoß selbsttätig aus. Nach der Schockabgabe gibt das Gerät Anweisungen zum weiteren Vorgehen. AED sind entweder batterie- oder akkubetrieben.

Batteriebetriebene AEDs haben den Vorteil, dass sich niemand um die Pflege und das Laden der Stromquelle kümmern muss. Neue Batterien haben geräteabhängig eine Lebenszeit von 2 bis 5 Jahren, sofern der Defibrillator nicht eingesetzt wird.

Sollte es zu einem echten Notfall kommen, sollte man einen Defibrilator mindestens ein Mal bedient haben. Wie man einen Defibrilator richtig einsetzt und was man dabei beachten muss, erfährst du in diesem Video.

Braucht jeder Betrieb AEDs?

Die Entscheidung, ob so ein Hightech-Lebensretter für Ihren Betrieb sinnvoll ist, sollten Sie aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung treffen. Berücksichtigen Sie dabei

  • die Zahl der Beschäftigten und deren Altersstruktur, » den Umfang des Kunden- oder Publikumsverkehrs,
  • die bestehenden betriebsspezifische Gefahren, z. B. durch elektrischen Strom,
  • die zu erwartende Zeitdauer, bis im Notfall ein Krankenwagen oder Notarzt eintreffen kann.

Schulen Sie die Ersthelfer im Umgang mit AEDs

Auch wenn jeder AEDs verwenden kann, sollten Sie Ihre Ersthelfer in der Anwendung der AED unterweisen lassen, wenn Sie sich für die Anschaffung eines solchen Geräts entscheiden. Das kann im Rahmen der Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung erfolgen. Zu den Inhalten gehören:

  • gerätespezifische Themen, z. B. Besonderheiten Ihres AED vor Ort,
  • innerbetriebliches Notfallmanagement, z. B. Standorte der AED im Betrieb und Beauftragten für AED im Betrieb,
  • betriebsspezifische Notrufmöglichkeiten,
  • zu beachtende Rahmenbedingungen beim Umgang mit dem AED (z. B. bei Feuchtigkeit oder starken elektromagnetischen Feldern) und
  • die sichere Handhabung der Geräte.

Die Unterweisung kann durch den Betriebsarzt oder den Beauftragten für AED erfolgen. Grundlage sollte eine entsprechende Betriebsanweisung sein. Unterweisen Sie außerdem alle Beschäftigten einmal jährlich über die Standorte der AED und die Erreichbarkeit der Ersthelfer.

Ernennen Sie einen Beauftragten

Nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) hat das Unternehmen als Betreiber eines Medizinprodukts (ein solches ist der AED) dafür zu sorgen, dass dieses ordnungsgemäß instand gehalten wird. Hierzu sollte es einen AED-Beauftragten bestimmen. Zu seinen Aufgaben gehören etwa der Austausch der Batterie und der Klebeelektroden nach Herstellerangaben oder nach der Verwendung des AED sowie eine regelmäßige (Sicht-)Prüfung des Gerätes.

Außerdem kann die beauftragte Person als Ansprechpartner bei Fragen zum AED fungieren. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss der Beauftragte zuvor vom Hersteller oder Lieferanten des Geräts entsprechend eingewiesen werden.

Wo Sie AEDs aufbewahren sollte

Sorgen Sie dafür, dass der AED an zentralen Standorten oder Standorten mit hohem Personenverkehr, z. B. im Eingangsbereich, verfügbar gehalten wird.

Wichtig ist es, dass das Gerät auch auf weitläufigem Betriebsgelände im Notfall innerhalb kürzester Zeit erreichbar ist und alle Mitarbeiter wissen, wo es steht. Den Standort des Geräts müssen Sie daher mit dem Rettungszeichen E010 Automatisierter Externer Defibrillator kennzeichnen und ihn im Flucht- und Rettungsplan ebenfalls markieren.

Alle 2 Jahre prüfen

AEDs müssen nach § 11 MPBetreibV alle 2 Jahre einer Sicherheitstechnischen Kontrolle ( STK) unterzogen werden. Diese lassen Sie am besten durch einen Medizintechnik-Dienstleister oder den Lieferanten durchführen und bewahren das STK-Protokoll bis zur nächsten Prüfung auf. Ausgenommen von der S TK-Pflicht sind lediglich AEDs, die „im öffentlichen Raum“ vorgehalten werden und über ein Selbsttestprogramm verfügen; hier hat der Betreiber lediglich für eine regelmäßige Sichtprüfung zu sorgen.

Da die MPBetreibV leider nicht definiert, was unter „öffentlichem Raum“ zu verstehen ist (Bahnhof, Foyer des Rathauses?), sollten Sie dies im Zweifel mit Ihrer zuständigen Behörde für die Medizinprodukteüberwachung abklären.