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Flüssiggasflaschen
Foto: © BABU JAKKULA - Shutterstock

Flüssiggasflaschen: Was Mitarbeiter wissen müssen

  • 03.02.2022
  • Dr. Friedhelm Kring
  • 6 Min.

Flüssiggasflaschen sind äußerst beliebt. Von Grills und Terrassenheizstrahlern in der Gastronomie über Heißrauchanlagen in der Fleischwirtschaft bis zu Gaslötkolben und Bitumenkochern beim Bau und Straßenbau werden sie in vielen Branchen täglich eingesetzt. Dabei wird im Arbeitsalltag schnell vergessen, dass schon kleine Bedienfehler fatale Folgen haben können. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, welche Aspekte in keiner Unterweisung zu Flüssiggas fehlen dürfen.

Was ist Flüssiggas?

Flüssiggas klingt zunächst nach einem Widerspruch in sich, denn entweder liegt eine Substanz als Flüssigkeit oder als Gas vor. Mit dem Begriff Flüssiggas werden Gase bezeichnet, die sich bereits bei relativ geringem Druck oder Kühlung verflüssigen lassen. Damit wird es einfacher, die Gase zu lagern und zu transportieren.

Chemisch gesehen, besteht das typische Flüssiggas aus den Gasen Propan und/oder Butan bzw. deren Gemisch. Diese Gase sind brennbar und daher gute Energieträger. Die Brennbarkeit bedeutet jedoch gleichzeitig ein permanentes Risiko. Denn ein brennbares Gas bildet sehr leicht mit Luft explosionsfähige Gemische. Um einen gefährlichen Gasaustritt besser wahrzunehmen, wird dem ansonsten nicht wahrnehmbaren Gas ein Geruchsstoff beigemischt.

Vorschriften an den Einsatz von Flüssiggas im Betrieb

Die weltweit bekannten roten oder grauen Gasflaschen sind in Baumärkten frei erhältlich. Jeder Laie darf sie beim Camping oder für den Gartengrill nutzen, ohne Sicherheitskenntnisse nachweisen zu müssen. Dies kann zu der Annahme verleiten, die Verwendung sei risikolos, und was privat erlaubt ist, könne auch im Betrieb nicht verboten sein.

Doch Vorsicht: Für den Einsatz von Flüssiggas in Ihrem Betrieb gelten die klassischen Arbeitsschutzvorgaben:

  • nur nach Gefährdungsbeurteilung,
  • nur nach Unterweisung,
  • nur mit Betriebsanweisungen,
  • nur bei regelmäßiger Prüfung und Wartung.

Wer hier als Arbeitgeber oder Arbeitsschützer nachlässig agiert, muss nach einem Unfall mit unangenehmen Fragen und Folgen rechnen.

Worauf sollten Sie bei Flüssiggasflaschen achten?

Im Arbeitsschutz gelten Flüssiggasflaschen als ortsbewegliche Druckgasbehälter. Achten Sie daher darauf, dass jede eingesetzte Gasflasche dauerhaft gekennzeichnet ist mit Typenschild, Prägung oder Stempelung. Sie sollten stets die Gasart, den Hersteller, das Nettogewicht, das Gewicht der Füllung und den Prüfdruck ablesen können. Auch sollten ein Datum und Stempel der letzten Prüfung vorhanden sein.

Eine bestimmte Farbkennzeichnung ist bei Flüssiggasflaschen nicht vorgeschrieben. Auch die Ihnen vielleicht bekannte Farbcodierung der EN 1089 zur Kennzeichnung von Gasflaschen gilt für Flüssiggas nicht. Der Behälter muss lediglich über einen Schutzanstrich verfügen. Es ist zwar jede Farbe erlaubt, meist sind Flüssiggasflaschen allerdings rot oder grau.

5 Gründe: Warum Flüssiggas gefährlich ist

Wenn Mitarbeiter Flüssiggasflaschen aus dem Campingurlaub kennen, wird eine Unterweisung oft als überflüssig empfunden. Lassen Sie sich darauf aber nicht ein. Jeder Ihrer Mitarbeiter, der mit Flüssiggas umgeht, sollte sich der folgenden 5 Punkte bewusst sein:

  1. Flüssiggase stehen in der Flasche unter Druck!
  2. Um das Gas kontrolliert ausströmen zu lassen, ist ein Druckminderer notwendig, auch Druckregler genannt. Ohne einen solchen Regler dürfen Gasflaschen nicht betrieben werden.
  3. Propan und Butan sind schwerer als Luft. Schon bei kleinen Leckagen, undichten oder beschädigten Anschlüssen und Ventilen kann sich das austretende Gas in einer Senke ansammeln. Das kann eine
    Bodenvertiefung im Freigelände sein, ein Kellereingang oder Schacht oder auch der Fußraum in einem Fahrzeug.
  4. Schläuche und Armaturen sind niemals zu 100 % dicht!
  5. Gemische aus Gas und Luft bergen eine hohe Explosionsgefahr! Jede Zündquelle (elektrischer Funken, Zigarette usw.) kann in einer solchen explosionsfähigen Atmosphäre eine Verpuffung oder Explosion auslösen.

So wechseln Sie Flüssiggasflaschen sicher

Beim Wechseln von Gasflaschen ist besondere Vorsicht geboten. Gerade, weil jeder sich damit auszukennen glaubt, werden leicht Fehler gemacht. Legen Sie fest, wer eine Gasflasche wechseln darf.

Es darf nicht vorkommen, dass damit z. B. ein Auszubildender betraut wird, der nicht mal dazu unterwiesen wurde. Nur erfahrene und zuverlässige Mitarbeiter sollten einen Flaschenwechsel vornehmen.

Dabei gilt, dass sämtliche Gasschläuche unbeschädigt und mängelfrei sein müssen. Es muss stets eine Dichtung vorhanden sein, die passend zu den Anschlüssen ist. Sie sollte weder brüchig noch eingerissen sein.

Nach dem Wechsel einer Flüssiggasflasche muss der Verwender sie auf Dichtheit prüfen. Entweder benutzen Sie dazu ein spezielles Lecksuchspray oder etwas Seifenlauge.

Eine undichte Stelle an einem Anschluss oder einer Schraubverbindung macht sich durch Blasenbildung bemerkbar. Dies können Sie in Ihrer Unterweisung an einem ungefährlichen Gas oder bei guter Lüftung an einem offenen Fenster ggf. demonstrieren.

Diese Gefahren drohen beim Wechsel von Flüssiggasflaschen

  1. Rohe Gewalt am Gewinde: Wenn eine Dichtung nicht passt, verschlissen oder beschädigt ist, lässt sich dies nicht ausgleichen, indem man die Schraubverbindung besonders stark anzieht!
  2. Rechts- und Linksgewinde verwechseln: Gewinde sind im technischen Umfeld üblicherweise als Rechtsgewinde ausgeführt. Wir haben das verinnerlicht und denken beim Anziehen einer Schraube nicht mehr über die Drehrichtung nach. Laut DIN 4811 sind die Anschlüsse von Flüssiggasflaschen jedoch mit einem Linksgewinde versehen. Flaschen für unbrennbare Gase und Druckluft habendagegen ein Rechtsgewinde. Diese Vorgabe der unterschiedlichen Gewindetypen soll verhindern, dass der falsche Flaschentyp angeschlossen werden kann.Wenn nun z. B. ein Mitarbeiter eine Undichtigkeit bemerkt, besteht die Gefahr, dass er in der Hektik „automatisch“ die Verschraubung am Druckregler nach rechts dreht und damit die Verbindung ungewollt weiter öffnet statt schließt! Daher sollten Sie das korrekte Vorgehen erläutern und dies in jeder Unterweisung wiederholen, ggf. einüben lassen:- Der Druckregler ist über ein Linksgewinde angeschlossen, d. h., er schließt gegen den Uhrzeigersinn.- Das Ventil der Gasflasche dagegen schließt in Rechtsrichtung, d. h. mit dem Uhrzeiger.
  3. Ausgetauschte Gasflasche offen lassen: Auch eine vermeintlich komplett leere Gasflasche sollte stets wieder sorgfältig zugeschraubt werden. Denn schon kleinste Restmengen brennbarer Gase bedeuten Explosionsgefahr.

Sofern noch nicht geschehen, erstellen Sie zum Wechseln von Flüssiggasflaschen eine Betriebsanweisung. Ein Muster einer Betriebsanweisung zum Wechseln von Flüssiggasflaschen bietet die BGN. Das Dokument liegt im Word-Format vor. Sie können (und sollten) es daher nach Prüfung an Ihre betriebliche Situation anpassen oder ergänzen.

So reduzieren Sie die Gefahr bei der Verwendung von Flüssiggasflaschen

Geben Sie klare Anweisungen zum Verhalten in allen kritischen oder unklaren Situationen, z. B.

  • Bei Gasgeruch oder dem Geräusch ausströmenden Gases sofort Flaschenabsperrventile schließen.
  • Undichte Gasflaschen sofort entfernen, nach Möglichkeit ins Freie transportieren und fernab von Zündquellen deponieren.
  • Undichte Gasflaschen kennzeichnen und keine Weiterverwendung zulassen.
  • Schadhafte Gasschläuche fachgerecht austauschen!

Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, Gasflaschen schon bei der Lieferung zu prüfen. Weist eine Flüssiggasflasche eine Beschädigung auf, sollten Sie diese nicht akzeptieren, den Versender informieren und den Rücktransport zum Gaslieferanten veranlassen. Das Gleiche gilt, wenn sich z. B. herausstellt, dass eine Dichtung verschlissen ist.

Wichtige Dokumente und Rechtsgrundlagen zu Flüssiggasanlagen

  • DGUV-Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“
  • VdS 2869 „Umgang mit Flüssiggasflaschen – Merkblatt zur Schadensverhütung“
  • TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“
  • TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
  • TRBS 3145 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“
  • DVGW G 631 „Installation von gewerblichen Gasgeräten in Anlagen für Bäckerei und Konditorei, Fleischerei, Gastronomie und Küche, Räucherei, Reifung, Trocknung sowie Wäscherei“

Gasflaschen sicher transportieren

Oft müssen Gasflaschen zu ihrem Einsatzort transportiert werden, zu einer Baustelle, einem Montageeinsatz, einem Catering o. Ä. Kommt solche Tätigkeiten auch in Ihrem Unternehmen vor, müssen Sie Ihre Mitarbeiter auch dazu unterweisen und entsprechende Sicherheitsregeln festlegen. Denn beim Transport ungesicherter Gasflaschen im Straßenverkehr wird jedes Fahrzeug zu einer rollenden Bombe.

So werden Flüssiggasflaschen sicher transportiert:

  • Nur mit aufgeschraubter Sicherheitskappe; Ausnahme sind neue Flaschenmodelle, die statt Kappe über einen Stahlkragen verfügen, der das Ventil schützt, wenn die Flasche umkippt.
  • Nur mit geschlossenen Ventilen; auch bei Gasflaschen, die vermeintlich komplett leer sind.
  • Nur bei ausreichender Belüftung durch geöffnete Fahrzeugfenster oder hochgedrehte Klimaanlage.
  • Nur festgezurrt oder anderweitig so gut gesichert, dass auch Vollbremsung oder heftige Ausweichmanöver keine Gefahr darstellen.

Achtung: Mit einem Kran dürfen Sie Gasflaschen nur dann anheben lassen, wenn die Flaschen sicher in einer dafür vorgesehenen Palette oder einer Gasflaschenbox stehen. Das Anheben mit einem Magnetkran ist nicht zulässig!

So einfach geht Arbeitsschutz und Brandschutz im Betrieb!

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